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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1901
- Strukturtyp
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- 1901-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1901
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- Deutsch
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2492 Nichtamtlicher Teil. 72, 27. März 1901. Drey Geystlichc Jacobs Lieder, All zu singen im Thon, wie Sanct Jacobs Lied. Darbey ein ander Geystlich Liedt, wie Christus den Lazarum von dem Todt aufferwecket hat. In Hertzog Ernst Thon. Gedruckt zu Nürnberg durch Valentin Neuber. 8 Bl. in 8°. (Wackernagel, Nr. 603. Andere Ausgaben. Ebd. Nr. 604—606.) Klagrcdt der waren Frcündtschasft, ober das volck Christlicher landt, welches sie flüchtig verlassen muß. Mer die brüderlich lieb hat keyn Fuß mehr. (Holzschnitt.) Hans Sachs. Gedruckt zu Nurem- berg, durch Georg Merckel. Wonhafft auf dem newen baw, bey der Kalghütten. o. I. 8 Bl. 4°. (Bibl. v. W. v. Maltzahn.) Klagredt der waren H Freundtschaft, ober das volck ss Christlicher landt, welches sie flüch- ss tig verlassen muoß ss Mer die brüderlich lieb hat keyn ss Fuß mehr. ss (Holzschn.) ss Hans Sachs. ss Am Ende: Gedruckt zu Nurem- ss berg, durch Georg Merckel. ss Wonhafft aufs dem newen baw, ss bey der Kalckhütten. ss 8 Bll. 4°. m. 2 Holzschn. (Ant. Anzeiger 438 von I. Baer L Co. in Frankfurt a. M.) Klagred der weit ob yhrem ver » derben. Dargegen eyn straffred yhrer gruntlosen poßheyt. Nurnb. Hanns Wandereisen o. I. (1540.) 4». 6 Bll. Mit Holzschn. (Ant. Anz. 438 von I. Baer L Co. in Frankfurt a. M.) Zu end ein klagred der Theologia, ob dem absterben vr. Luthers, durch Hans Sachsen. In: Dry schöne neuwe geystliche Lieder. Straßburg 1570. Th. Berger. Des vertagten Frids ss Klagred, ober alle stendt » der Weldt. ss Mer ein Klag red der Neun ss Muse oder küst (sie) ober Teutschlandt. ss (Holzschn.) ss Hans Sachs, ss Gedruckt zu Nüremberg, durch Georg Merckel. ss Wonhafft auf dem newn baw,ss bey der Kalghütten. ss O. I. 10 Bll. 4" mit 2 Holzschn. (Ant. Anz. 438 von I. Baer L Co. in Frankfurt a. M.) Ein Körbelmacher in eim Dorff. Von Hans Sachs. In: Newe Deutsche, vnnd etliche Frantzösische Gesang compo- niert durch Orlandom de Lasso. München 1590 bey Adam Berg. (Goedeke, Grundriß II. S. 47.) Lied von Pesth. Von Hans Sachs. Zu finden bey Georg Stein bach in Nürnberg, o. I- (1542). Fol. (Abgedr. in Kertbrey's Bibliographie I. S. 141.) Ein schön new Liedt, Tag vnnd nacht leyd ich groß pein, Ein ander Liedt, O Venus dein art, hat mich verfangen hart. Mehr ein ander Liedt, Den Achtzehen Schöne einer Junckfrawen. Im Rosen thon. Gedruckt zu Nürnberg, Durch Valentin Newber. o. I. (ca. 1560.) 4 Bl. 8°. Mit Holzschnitt. (Bibl. v. W. v. Maltzahn.) Ein new Lied, von aines Ritters Tochter, der jr buhl an jren Armen starb, nach laut eines wunderbarlichen trawms. Noch zway hüpsche Lieder: Das Erst: Mag ich Hcrtzlieb bey dir Han gunst. Das Ander: Daß Hurnn Hurnn sein vnd wöllens nit. Gedruckt zu Augspurg durch Matteum Francken. o. I. (ca. 1560.) 8 Bl. 8". Mit Holzschnitt. (Bibl. v. W. v. Maltzahn.) Der gantz Passion, Nach dem Text der vier Euangelisten, vor einer Christlichen Gcmain zu spilen ..., Durch Hans Sachsen zu Nürn berg. 1560. Gedruckt in der Churfürstlichen Statt Amberg durch Wolfs Guldenmund. 50 Bl. 4". Mit Titelwappen. (Bibl. v. W. v. Maltzahn.) Von dem Teuffel, dem die Hell wil zu eng werden. Als Anhang zu: Newe Zeytung, Vom Teuffel vnd Äabst, wie sie unter ein ander gesprech halten, o. O. u. I. (ca. 1546.) 14 Bl. 4°. (T. O. Weigel, Thesaurus 1870. Nr. 2123.) Ein vermanung an Keyserliche Majestät, Aufs das er das Evan gelium nicht wölle austilgen, Und Deutsch Landt nicht verwüste noch zerstöre. Daneben auch ein Trewe Warnung, an die Lieben Deutschen. Durch einen wolweisen Kriegs erfarenen Herrn schön beschrieben, o. O. u. I. (1546). 8 Bl. 4°. Dasselbe. Niederdeutsch. Frankfurt 1590. 4 Bl. 4°. (Butsch, Catalog 127 Nr. 309.) Die Welt verkehret sich, vnd wird Bald anderst. (Weller Nr. 3.) Ist auch abgedruckt am Schluffe von Freyhardt's Predig, o. O. u. I. (ca. 1560.) 8°. 48 S. Die Wolffs klage. (Holzschnitt.) Hans Sachs. Gedruckt zu Nüren- berg durch Georg wachter. (Stadtwappen.) o. I. (ca. 1545.) 8 Bl. 8°. Mit 3 Holzschn. Kleine Mitteilungen. Urheberrecht und Verlagsrecht. — In einer Beilage zur heutigen Nummer des Börsenblatts sind die Gesetzentwürfe Uber das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst und Uber das Verlagsrecht, wie sie nach der letzten Redaktion aus der XI. Reichstagskommission hervorgegangen und in deren Berichten für das Plenum des Reichstags niedergelegt sind, den ur sprünglichen Entwürfen, wie die Reichsregierung sie als Vorlagen an den Reichstag gebracht hat, gegenübergestcllt. Eine Vergleichung zeigt die zum Teil erheblichen Veränderungen, die die Vorlagen in der Vorberatung der Kommission erfahren haben. Die Kom missionsberichte (Drucksachen des Reichstags Nr. 214, 215) bilden zwei umfangreiche Aktenstücke von 100 bzw. 72 Foliodruckseiten. Sie können in der Geschäftsstelle des Börsenvereins eingesehen werden. Wie verlautet, soll die zweite Beratung im Reichstag am 16. April beginnen. Zu Z 60 und 72 des Handelsgesetzbuches. — Die Zeit schrift »Das Recht- (Hannover, Helming) teilt die folgende oberst gerichtliche Entscheidung zu Z 60 des Handelsgesetzbuches (Verbot für den Handlungsgehilfen, ohne Einwilligung des Prinzipals ein Handelsgewerbe zu betreiben oder im Handelszweige des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte zu machen) und zu 8 72 (wichtige Gründe zur Entlassung ohne Kündigung) mit: -Als ein wichtiger Grund zur Entlassung des Handlungs gehilfen ist es regelmäßig anzusehen, wenn derselbe ohne Ein willigung des Prinzipals in dessen Handelszweige Geschäfte macht. -Wenn der Handlungsgehilfe sich darauf beruft, er habe diese Geschäfte nicht zum Erwerbe gemacht, sondern zur Kapitalanlage benutzt, so entschuldigt ihn das weder nach dem Zwecke noch nach dem Wortlaute des Gesetzes. Das Gesetz will, daß der Handlungs lungsgehilfe im Handelszweige des Prinzipals durchaus nur dessen Interessen im Auge habe und für sich selbst wie für andere absolut uninteressiert sei. Damit sind Geschäfte desselben im Handelszweige des Prinzipals, gar für eigene Rechnung, unverein bar, mögen sie nun, wenn das überhaupt ein Gegensatz sein sollte, zur Kapitalanlage oder zum Erwerbe dienen. Das Gesetz schließt, indem es den Betrieb eines Handelsgewerbes und im Gegensatz dazu Geschäfte im Handelszweige des Prinzipals verbietet, alle einzelnen Geschäfte des Handlungsgehilfen im Handelszweig des Prinzipals aus.» (Hanseatisches Ober-Landesgericht I. 340/00. Urteil vom 11. Februar 1901). Verbot. — Die Strafkammer des Landgerichts Nürnberg verhandelte, nachdem die Sache vom Reichsgericht an das Land gericht zurückverwiesen worden war, am 23. d. M. im objektiven Verfahren wiederholt über die Druckschrift des Stettiner Buch druckers Graßmann, die sich gegen die Moraltheologie des h. Liguori richtet. Das Landgericht erkannte wiederholt auf Be stätigung der Beschlagnahme und auf Einziehung sämtlicher im Besitz des Verfassers und im Buchhandel oorfindlicher Exemplare der Druckschrift. Geschäftsverlegung. — Die Herren Fritz und Max Harrwitz in Berlin verlegen am 1. April d. I. ihre Geschäfte: Max Harrwitz, Buchhandlung und Antiquariat, und Administration der Fachzeitschrift »Der Mechaniker- (F. u. M. Harrwitz), Ver lagsbuchhandlung, nach dem Hause Königin Augusta-Straße 28, parterre (an der Matthäikirchstraße). Neue schweizerische Briefmarken. — Das eidgenössische Postdepartement hatte ein Preisausschreiben für ein neues schweizerisches Briesmarkenbild erlassen. Darauf sind 541 Ent würfe eingegangen. Gleichwohl konnte, wie man der Frankfurter Zeitung schreibt, ein erster Preis nicht verliehen werden. Der zweite Preis (700 Franken) wurde der Arbeit von Leplattenier (La Chaux- de-Fonds) zuerkannt, der dritte (600 Franken) derjenigen von Cavelli (Gens); zwei vierte Preise zu je 500 Franken erhielten Robert (St. Denis) und Pfenninger (Zürich), zwei fünfte Preise zu je 350 Franken Fritz Boscovits jun. (Zürich) und Leplattenier (La Chaux-de-Fonds). Ob der erste der preisgekrönten Entwürfe zur Ausführung gelangt oder noch eine engere Konkurrenz ver anstaltet wird, darüber wird noch zu beschließen sein. Die ein gereichten Entwürfe werden in Bern zur öffentlichen Besichtigung ausgestellt werden. (Sprechsaal.) Korrekturen des Verfassers. (Vgl. Börsenblatt No. 69.) II. Es wird wohl keinem Zweifel unterliegen, daß der Autor das Recht hat, vor Herausgabe eines von ihm verfaßten Werkes auch noch nachträgliche Aenderungen vorzunehmen. Jedenfalls ist an zunehmen, daß der Autor, der doch die Verantwortung für den Inhalt des Buches trägt, sich klar darüber ist, daß diese Aende rungen nötig sind. Unter allen Umständen aber muß sich der Verleger mit dem Autor ins Benehmen setzen. Falls derartige spätere Zusätze oder Aenderungen erhebliche Kosten verursachen, dürfte es angebracht sei», den Autor zu veranlassen, diese Kosten ganz oder zum Teil zu übernehmen. 3. L.
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