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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt s. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 2-18!) Regierungskommissar Geheimer Obcrregierungsrat vr. Schmidt (Fortsetzung): sie nicht bezeichnet werden; im Gegenteil ist der gegenwärtige Zustand im allgemeinen nicht unbefriedigend. Was nun die Gründe für den Pflichtexemplarzwang im allgemeinen und die Frage der Billigkeit angeht, so gestatten Sie mir, daß ich im voraus bemerke: es ist eine merk würdige Thatsache, daß in Preußen speziell sich wieder und wieder eine Agitation für die Abschaffung dieses Zwanges geltend macht. Es ist allerdings, wie wir annehmen müssen, und wie auch die Erfahrungen der Bibliotheken zeigen, nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Verleger, den diese Frage wirklich näher beschäftigt, und nur eine verschwindend geringe Zahl von Verlegern, denen mit Zwangsmaßregeln gegenüber getreten werden muß, weil sie die Ablieferung verweigern. Die ewig wiederholten Klagen, die von dieser kleineren Zahl kommen, werden vielfach so verstanden, als ob es sich hier um eine unbillige und den ganzen Handel schwer belastende Ein richtung handelte. Meine Herren, wenn es wirklich bloß fiskalische Interessen wären, die der preußische Staat hier verfolgte, dann ist es doch merkwürdig, daß dieselbe Ein richtung, und zwar in erheblich höherem Maße bei allen großen Kulturstaaten existiert: in England, wo außer dem Exemplar an das Britische Museum noch vier andere Exemplare an andere hervorragende Bibliotheken abgegeben werden müssen; in Frankreich und in Amerika, wo man sich ganz gewiß nicht solche Beschränkungen gefallen lassen würde, wenn man sie für unbillig hielte; in Rußland, in Italien, wo Sie wollen; außer in Deutschland ist man fast nirgends auf die Idee gekommen, diese Einrichtung abzuschaffen, und wenn das der Fall ist, dann müssen doch wohl triftige Gründe dafür vorliegen. Ich darf daran erinnern, daß beispielsweise für Preußen die betreffenden Bestimmungen schon im vorigen Jahr hundert getroffen worden sind, und zwar nicht im Zu sammenhang mit der Censur, sondern gerade im Interesse der Königlichen Bibliothek, welche verpflichtet ist, die gesamte Produktion Preußens zu sammeln. Das geht bereits aus einem Edikt des Königs Friedrich des Großen hervor. Anderseits ist zu betonen, daß, wo in Deutschland eine Pflicht nicht existiert, von seiten der Bibliotheken die erheb lichsten Klagen laut geworden sind, daß es ihnen nicht mehr möglich wäre, die Produktion des Landes zu übersehen und die Litteratur in dem Umfange zu sammeln, wie es wünschenswert ist Meine Herren, man kann zweifelhaft sein, ob es richtig ist, alles zu sammeln, was gedruckt wird; es giebt in der Beziehung auch unter den Bibliothekaren sehr verschiedene Auffassungen. Aber man muß eine gewisse Vorsicht üben, diese Frage zu verneinen; denn selbst die unbedeutendsten Sachen gewinnen in der Zukunft vom kulturellen Stand punkt ein gewisses Interesse. Wenn man nun ohne die Pflichtexemplare die litterarische Produktion nicht mehr in dem gewünschten Umfange sammeln kann, dann muß man sagen, daß ein wesentliches öffentliches Interesse an der Ein richtung besteht. Gestatten Sie mir, darauf hinzuweisen, meine Herren, daß ein solches in bescheidenem Maße auch für die Autoren obwaltet; denn für den Autor ist es ganz gewiß von Bedeutung, daß wenigstens einige Exemplare seines Werkes für die Zukunft erhalten werden. Es ist oft genug vorgekommen, daß schon verhältnismäßig kurze Zeit uach dem Erscheinen eines Buches die Exemplare, die sich in den Bibliotheken befanden, die einzigen waren, die später noch ermittelt werden konnten. In diesem Sinne kann man sagen, daß auch die Verleger an dieser Einrichtung ein Interesse haben. So ist es vorgekommen, daß z. B. bei LLtunbsechzigster Jahrgalia. Prozessen, wo es sich bei Feststellung eines Thatbestandes zu gunsten des Verlegers um die Ermittelung von Exemplaren handelte, nur die Bibliotheken helfen konnten. Im übrigen, meine Herren, ist das Recht auf Pflicht exemplare für die Bibliotheken ein sehr zweifelhafter Vorzug, denn das Geldinteresse hieran ist kein großes, und anderseits ist es selbstverständlich, daß gegenüber dem Recht auf Pflicht exemplare eine Pflicht der Bibliothek zur Aufbewahrung vor handen ist. Meine Herren! Ich will mich heute auf diese Be merkungen beschränken. Daß im einzelnen manches eine Er wägung in diesem oder jenem Sinne zuläßt, das ist nicht zu leugnen. ES ist auch nicht ganz abzulehnen, ob nicht, wenn einmal eine gesetzliche Regelung der Frage stattfindet, dem Gedanken, daß für teurere Bücher eine gewisse Vergütung gegeben werden sollte, näher getreten werden könnte. Das sind Fragen, über die sich die Staatsregierung heute nicht schlüssig zu machen in der Lage ist. Aber es lag ihr daran, heute einmal festzulegen, daß es sich nicht um kleinliche bibliothekarische und finanzielle Interessen, sondern um wesentliche öffentliche Interessen handelt, und daß man doch nicht so leicht an die Abschaffung dieser Einrichtung denken sollte. Abgeordneter Pletz: Meine Herren, erlauben Sie mir, daß ich als Fachmann noch mit einigen Worten auf die in Rede stehende Frage eingehe. Zunächst hat der Herr Regierungskommissar gesagt, daß es sich hier bloß um einen kleinen Teil der Verleger handele. Meine Herren, das ist allerdings vollkommen richtig. Aber Herr Kollege vr. Arendt hat eben schon ausgeführt, daß bei kleinen Verlagsartikeln, bei Tageszeitungen, Broschüren, u. dgl., die Sache nicht so schwer ins Gewicht'fällt, sondern daß sie ihre Bedeutung erst wesentlich bei kostbaren Werken erlangt. Nun haben wir gerade im Durchschnitt, ich möchte fast sagen in der Regel, die Erscheinung, daß bei solchen Werken, deren Herstellung mit außerordentlich großen Kosten verknüpft ist, zu gleicher Zeit der Leserkreis derselben nur ein überaus geringer ist. Das ist die Sache, welche für die Verleger in der Ablieferung dieser Pflichtexemplare eine ganz besondere Härte erkennen läßt. Der Herr Kommissar hat auf das Ausland hingewiesen. Aber, meine Herren, wir haben die an und für sich be schämende Thatsache für uns Deutsche, daß solche Werke bei uns viel weniger gekauft werden, daß der Deutsche mit billigerem Vergnügen vorlieb nimmt, daß er die Bücher in Bibliotheken leiht, u. dergl. Das Ausland ist in dieser Rich tung sowohl gegen seine Verleger, wie auch gegen seine Autoren viel dankbarer Dann hat der Herr Regierungskommissar hervorgehoben, daß dieses Herkommen über ein Jahrhundert alt sei. Das ist allerdings auch richtig; aber ich meine, die Ansichten von den Pflichten des Staates gegen seine Uuterthanen und um gekehrt von den Pflichten der Unterthanen gegen den Staat seien doch während dieser Zeit in etwas revidiert, man kann wohl sagen, geklärt worden. Sobald hierbei irgend ein Interesse in Frage kommt, das die Staatsregierung vielleicht haben könnte an der Beaufsichtigung der in einer solchen Broschüre oder in einem solchen Tagesblatte niedergelegten Ansichten oder dergleichen, will ich es als berechtigt ein räumen, daß der Staat sich ein solches Pflichtexemplar zu eignet. Das kann aber vorab gar nicht einmal der Fall sein bei solchen Werken, die hier in der Regel in Frage stehen, die ich bezeichnet habe, die außerordentlich teure Herstellungskosten verursachen und doch einen verhältnis mäßig kleinen Leserkreis haben. Da, glaube ich, macht eS die Gerechtigkeit und Billigkeit nach beiden Seiten hin 326
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