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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1901
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- Erscheinungsdatum
- 11.03.1901
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- Deutsch
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2014 Nichtamtlicher Teil. 58, 11. März 1901. gebührt hierfür der wärmste Dank des ganzen deutschen Buchhandels. Die gesunde und gedeihliche Entwickelung des Verlags buchhandels hat auch im verflossenen Jahre Fortschritte ge macht, und der elsaß-lothringische Verlag nimmt daran seinen bescheidenen Anteil. Leider droht dem Verlagsgeschäft eine ernste Beunruhigung durch eine nochmalige Umwälzung der deutschen Rechtschreibung, wie sie vom preußischen Kultusministerium geplant ist. War schon die frühere Ein führung der sogenannten preußischen Orthographie durch den damaligen Minister v. Puttkamer ein polizeilicher Gewaltakt, von dem selbst der Reichskanzler Fürst Bismarck überrascht wurde, und der zur Folge hatte, daß Fürst Bismarck diese neue Orthographie für die Reichsbehörden verbot, so würde die abermalige Abänderung eine nicht zu rechtfertigende wiederholte Schädigung des deutschen Verlagsbuchhandels be deuten. Die damaligen Verluste des Verlagsbuchhandels, die durch das Wertloswerden der Stereotypplatten von Schul büchern und dergleichen und Neuherstellung des Satzes ent standen sind, werden auf viele Millionen Mark geschätzt. Eine abermalige Abänderung, mag sie noch so unbedeutend sein, würde denselben Schaden noch einmal verursachen. Deshalb hat der Börsenverein der deutschen Buchhändler gegen dieses Vorhaben Protest erhoben, und es ist zu hoffen, daß davon Abstand genommen werde. Kommt es doch weniger darauf an, wie die Orthographie geregelt ist, als daß eine irgendwie geregelte Orthographie allgemein ein geführt werde. Diese Durchführung ist aber lediglich bei den Reichsbehörden noch rückständig; die ganze Orthographiefrage würde also am einfachsten dadurch erledigt, daß diese Be hörden angehalten werden, endlich die jetzige neue Ortho graphie anzunchmen. Jedenfalls wird der deutsche Buch handel auch fernerhin dagegen protestieren, daß abermals eine neue Orthographie lediglich auf dem Polizeiwege de kretiert werde ohne Anhörung der Interessenten und ohne Berücksichtigung der materiellen Folgen. Der Entwurf des Verlagsrechtsgesetzes, der jetzt dem Reichstage zur Beratung vorliegt, ist dem entschiedenen Wider spruch einiger Autorengruppen begegnet, einem Widerspruch, der vielfach auf Mangel an Sachkenntnis, ja sogar auf den Mangel einer sorgfältigen Prüfung des Gesetzentwurfs zurück zuführen ist. Der Verlagsbuchhandel ist mit dem Entwürfe einverstanden, obwohl darin die Rechte des Autors nicht un wesentlich gegenüber der jetzigen Uebung verstärkt sind. Um so mehr mußte er gegen die übertriebenen Autorenforderungen Verwahrung einlegen, die nichts anderes als eine vollständige Umstülpung der Rechtslage bezweckten und in dem Verlangen gipfelten, daß ein Verlagsrecht nur mit Einwilligung des Autors weiterverkauft werden dürfe. Der Börsenverein und die deutsche Verlegerkammer haben in ihren Eingaben an den Reichstag nachgewiesen, welchen unberechtigten Eingriff in das Vermögensrecht des Verlegers ein solches Verlangen darstelle. Wir haben nunmehr die Genugthuung, aus den Beschlüssen der Reichstagskommission zu ersehen, daß die freie Uebertragbarkeit des Verlagsrechts im wesentlichen ge sichert erscheint. Wir haben ferner das Vertrauen in den Bundcsrat und das Reichsjustizamt, daß sie die Durch brechung der Konkursordnung zu gunsten der Autoren als unannehmbar bezeichnen werden. — Der Vorsitzende stellt den erstatteten Jahresbericht zur Diskussion und schlägt vor, Punkt 6 der Tagesordnung »Anträge aus der Versammlung« als eine Art General debatte zum Jahresberichte zu erledigen, womit die Ver sammlung einverstanden ist. Es wird aus der Versammlung heraus lebhaft darüber Klage geführt, daß eine Anzahl wichtiger Brotartikel, vor allem die katholischen und protestantischen Gesangbücher mit zu geringem Rabatt geliefert werden, wodurch dem Sorti menter auf dem Lande ein berechtigter Verdienst entzogen ist. Die anwesenden Verleger erklären, daß die in Frage stehenden Bücher nicht ihr Eigentum, sondern das der Kirchen behörden seien, und daß es nicht in ihrer Macht liege, die Rabattsätze zu bestimmen oder zu verändern. Ferner wird aus der Versammlung der Wunsch laut, daß bei Regierungswerken der Vertrieb möglichst den Sorti mentern überlassen und ein solcher durch Regierungsorgane vermieden werden möge. Der Vorsitzende erklärt, da ein hierher gehöriger Fall seine Firma betreffe, daß, nachdem früher eine Anzahl Sortimenter für die betreffenden Kreise gänzlich versagt hätten, der Verleger in gewissen Fällen nicht in der Lage sei, die Mitwirkung der Regierung bei dem Ab satz von amtlichen Werken abzulehnen. Es wird schließlich an den Vorstand das Ersuchen ge richtet, bei paffender Gelegenheit die Schul- und Kirchen behörden über die Wichtigkeit eines genügenden Rabattes (mindestens 20 vom Hundert) zum Erhalten und zum Schutze des Buchhändlers auf dem Lande aufzuklären, was der Vor sitzende im Namen des Vorstandes zusagt. II. Kassenbericht. Der Kassierer des Vereins, Herr P Vomhoff, erstattet seinen Bericht, wonach sich die Ein nahmen auf 299 ^ 66 H, die Ausgaben auf 149 ^ 65 -H beliefen. Mithin Kassabestand 150 1 -H. III. Vorschläge für die Wahlen im Börsenverein. Der Vorsitzende drückt seine Freude darüber aus, daß so hervorragende Männer wie Herr Albert Brockhaus und Herr Ernst Bollert für die Stelle des ersten und zweiten Vorsitzen den gewonnen worden seien und daß auch die Schweiz iu dem Börsenvereins-Vorstande ihre Vertretung finden solle. Er beantragt, die Wahlvorschläge des Wahlausschusses anzu nehmen, was einstimmig geschieht IV. Antrag des Herrn P. Vomhoff, betreffend gemeinsame Schutzmaßregeln gegen schlechte Zahler. Der Antragsteller präzisiert seine Vorschläge dahin, daß sich die Sortimentsmitglieder des Vereins verpflichten sollen, vierteljährliche oder wenigstens halbjährliche Rechnungen aus zuschicken, im Namen des Vereins die Mahnungen zu betreiben und eine schwarze Liste schlechter Zahler aufzustellen. Der Vor sitzende bemerkt, daß über derartige Maßnahmen wohl nur als Meinungsaustausch beraten werden könne, da die Eintreibung von Schulden ganz in das Detail des einzelnen Geschäfts gehöre. Von anderer Seite wird bemerkt, daß die Verhältnisse in den verschiedenen Städten zu verschieden seien, um gemein same Beschlüsse als ratsam erscheinen zu lassen. Ein Mitglied stellt den Antrag, die Beratung dieser Frage an eine be sondere Kommission zu verweisen, was angenommen wird. Die Herren P. Vomhoff, E. van Hauten und Fritz Schlesier werden zu Mitgliedern der Kommission ernannt, denen sich auf Wunsch der Versammlung der Vorsitzende noch zur Ver fügung stellt. V. Die Pflichtexemplare. Auf vielfache Anregung ist dieses Thema vom Vorstande auf die Tagesordnung gesetzt worden. Der Vorsitzende erstattet darüber das Referat, wonach der Verlagsbuchhandel in 13 deutschen Staaten die Abgabe von Pflichtexemplaren an die Regierung als eine ungerechte und drückende Doppelbesteuerung empfindet, während in den 17 anderen Staaten eine solche Abgabe unbekannt ist. Auch in Elsaß-Lothringen besteht die Ver pflichtung des Druckers, von jeder Drucksache zwei Pflicht exemplare abzulicfern, ein Ueberbleibsel napoleonischer Präventiv-Censur, die jetzt zwecklos ist. Der Vorsitzende beantragt deshalb, daß eine erneute Eingabe behufs Ab schaffung der Pflichtexemplare an die Regierung gerichtet werde, was einstimmig gutgeheißen wird. VI. Anträge aus der Versammlung siehe unter I.
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