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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.03.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.03.1901
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 1849 Verleger glaubt denn nicht, daß seine Verlagswerke einem Bedürfnisse entsprechen? Herr Licht verläßt den realen Boden der Thatsachen viel zu sehr, als daß ihn: die Praxis folgen könnte. Den Schluß, das Kapitel 4, bildet die schon vielfach er hobene Klage wegen zu geringen Verdienstes, das der Zeit schriftenvertrieb läßt. Diesem Mißstande ist, wo er früher vorlag, ja schon vielfach nach Möglichkeit abgeholfen worden; nichtsdestoweniger stützt sich Licht noch auf die Angaben der, schon 1893 erschienenen Broschüre »Was der Sortimenter an Zeitschriften verdient«. Bekanntlich hat der Buchhandel in dieser Beziehung leider mit der Konkurrenz der deutschen Reichspost zu rechnen, und diese ist so drückend, daß er in manchen Fällen dagegen gar nicht ankommen kann, um so weniger, als die Zeitungs- und Zeitschriftenbeförderung bei der Post nach ganz unkaufmännischen Gesichtspunkten ge schieht. In der Sitzung der Budgetkommission vom 31. Januar gab der Staatssekretär des Reichspostamts Herr v. Podbielski an, daß die Zeitungs- und Zeitschriften- bcförderung der Post jährlich 21 Millionen Mark Kosten verursache, und daß die Einnahmen demgegenüber sich auf 6 Millionen beschränkten, so daß die Post bei diesem Ge schäfte volle 15 Millionen zugesetzt habe! Auch die im vorigen Jahre eingeführte Reform des Postzeitungstarifes wird dieses Verhältnis nur unwesentlich verändern, indem nur eine Minderzubuße von 200 000 Mark berechnet worden ist! Wenn die Postverwaltung den Ehrgeiz hat, die Zeitungen zum größten Teile auf eigene Kosten für die Zeitungsleser zu befördern, so ist das zwar in Anbettacht mancher strikten Betonung fiskalischer Interessen sehr verwunderlich, aber schließlich ist es in erster Linie Sache der Post, wodurch zwar die Allgemeinheit, aber nicht bestimmte Bürgerklassen ge schädigt werden. Anders liegt die Sache, sobald die Zeit schriften in Frage kommen. Hier tritt die Postverwaltung in direkten Wettbewerb mit einem bestimmten Stande, der mit Recht verlangen kann, daß ihm dieser Wettbewerb nicht auf Kosten der Allgemeinheit erschwert werde. Der Staat sollte nicht das Recht haben, Ueberschüsse, die aus seinen Ver waltungen resultieren, zu Zwecken auszugeben, die denjenigen eines bestimmten Gewerbestandes direkt widerstreben, wie das hier der Fall ist. Es wäre unter diesen Umständen wohl angebracht, gegen den, den Sortimentsbuchhandel schwer schädigenden Zeitschriftenverttieb der Post einmal energisch Einspruch zu erheben. Der Sortimentsbuchhändler muß sich aus dem Grunde beim Zeitschriftenverttiebe mit einem mini malen Gewinne begnügen, weil die Post den Vertrieb auf eigene Kosten, d. h auf Kosten der Allgemeinheit über nimmt! Was Herrn W. Licht betrifft, so hat er auf den Schmutz titel seiner Broschüre: »Die Quelle des Wohlstandes im deutschen Buchhandel« ein großes rotes Fragezeichen Über drucken lassen. Sollte er damit andeuten wollen, daß ihm selbst noch fraglich erscheint, ob mit seiner idealen Vorstellung von der Organisation des Buchhandels dieser in eitel Freude und Wonne schwimmen würde? G. Hölscher. Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage. Urheberrecht. — Die XI. Reichstags kommission beendigte am 1. März die zweite Lesung des Urheber recht-Gesetzentwurfes. Die 88 25 und 26, 28—32, 34—59, 62—65 blieben unverändert, wie die erste Lesung ihre Fassung festgestellt hatte. In Z 27 wurde Ziffer 3, die in der ersten Lesung gestrichen morden war, wiederhergestellt: § 27. (Oeffentliche Aufführungen eines erschienenen Werkes der Tonkunst sind ohne Einwilligung des Berechtigten zulässig): 3) wenn sie von Vereinen veranstaltet werden und nur die Mitglieder, sowie die zu ihrem Hausstande gehörigen Personen als Hörer zugelassen werden. ALtunbsechzigster Jahrgang, Auch in 8 33 wurde der Wortlaut der Vorlage wiederher gestellt: 8 33. Für die ausschließliche Befugnis zur öffentlichen Auf führung eines Bühnenwerkes oder eines Werkes der Ton kunst tritt an die Stelle der Frist von dreißig Jahren eine fünfzigjährige Frist. In 8 60 ist der in der ersten Lesung gestrichene Absatz 2 wisderhergestellt worden: 8 60 Absatz 2: Einem nachgelassenen Werke, das bei dem Inkraft treten dieses Gesetzes noch nicht veröffentlicht ist, wird die im tz 29 vorgesehene Schutzfrist auch dann zu teil, wenn die bisherige Schutzfrist bereits abgelaufen ist. Auch 8 61, der in der ersten Lesung ganz weggestrichcn worden war, wurde wieder eingesetzt. 8 61. Die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begründete aus schließliche Befugnis zur öffentlichen Aufführung eines Werkes steht, auch wenn sie zur Zeit des Inkrafttretens einem Anderen übertragen war, nach dem Ablaufe der bisherigen Schutzfrist dem Urheber zu. Ist jedoch einer Bühne vor dem Inkrafttreten dieses Ge setzes gegen Entgelt ohne zeitliche Beschränkung gestattet worden, ein Werk öffentlich aufzuführen, so darf ihr die Aufführung auch nach dem Ablaufe der bisherigen Schutz frist nicht versagt werden. Erfolgt eine solche Ausführung, so gebührt dem Urheber der übliche Gewinnanteil. In 8 65 wurde als Tag des Inkrafttretens des Gesetzes der 1. Januar 1902 eingesetzt. LiblioArapbis, llavKarioa. — Herr G. Katz, Buchhändler in Budapest, beabsichtigt eine -Liblioßsrapüia buvAarioa- herauszugeben, die eine vollständige Uebcrsicht über die ungarische Litteratur der Jahre 1886 bis 1900 bringen soll. Sie soll die genaue bibliographische Beschreibung der im Buchhandel erschienenen neuen Bücher, Landkarten und Zeitschriften bringen, desgleichen der neuen Auflagen, sowie der auf dem Büchermärkte nicht vor handenen amtlichen und privaten Veröffentlichungen und der Universitätsschriften. Der ganze Stoff soll in zwei Abteilungen erscheinen, und zwar erstens im Alphabet der Verfasser, zweitens nach Stichworten geordnet. Leipziger Papiermesse. — Die diesjährige Muster ausstellung des Mitteldeutschen Papiervereins in Leipzig wurde soeben, gleichzeitig mit der Leipziger Oster-Votmesse, eröffnet. Sie befindet sich diesmal in dem neu erbauten -Meßpalast und Handelsmuscum, Rudolf Fleischhauer-, Petersstraße 44, und ist von 120 Firmen beschickt. Die Zeitungen Norwegens. — Nach der Zeitungsliste der norwegischen Post erscheinen im Jahre 1901 in Norwegen 445 Zeitungen und Zeitschriften. 184 davon erscheinen in Christtania. Deutsch-Oesterreichische Litteratur-Gesellschaft. — Die Deutsch-Oesterreichische Litteraturgesellschaft in Wien, die vor wenigen Jahren gegründet worden ist, befindet sich in unhalt barem Zustande. Eine außerordentliche Hauptversammlung, die in diesen Tagen zusammengetreten ist, beschloß die Strafanzeige gegen den Direktor Baron Manfred Karl Maderny, von dem be hauptet wird, daß er den Freiherrntitel zu Unrecht trage. Ein namhafter Fehlbetrag wurde festgestellt. Die Versammlung be schloß ferner, nach Durchführung der schwebenden Prozesse zur Liquidation des Unternehmens zu schreiten. Wörterbuch der Technik. — Der Verein deutscher Ingenieure ist an die Herstellung eines umfassenden Wörterbuchs der Technik herangetreten und hat den Sprachforscher und Lexikographen Ur. H. Jansen als Bearbeiter gewonnen. Herr vr. Jansen wird bei seiner Aufgabe von einem besonderen Ausschuß des Vereins unterstützt werden. Auch von zahlreichen wissenschaftlichen Ver einen im In- und Auslande ist Mitwirkung zugesagt worden. Kunstausstellung. — Im Künstlerhause zu Berlin, Bellevuestraße 3, wird noch in diesem Monat März zum ehrenden Gedächtnis des verstorbenen Präsidenten der königlichen Akademie der Künste zu Berlin, Professor Carl Becker, eine Ausstellung seiner Werke eröffnet werden. Diese wird den Nachlaß des Meisters, sowie einen großen Teil seiner in Privatbesitz befindlichen Gemälde enthalten. Königliche Nationalgalerie in Berlin.— Vom 4. März d. I. ab ist die Königliche Nationalgalerie in Berlin für das Publikum an den Montagen geöffnet und bleibt dafür an den Dienstagen geschlossen. 244
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