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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Börsenblatt s. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 1353 Erzählung mit dem Titel »Der junge Detektiv« von Mark Twain, nach dem Englischen bearbeitet von Hans Helling, erstreckt. Der Verlagsbuchhändler Lutz in Stuttgart hat sich dem Verfahren zulässigerweise als Nebenkläger augeschlossen und bezüglich des Angeklagten Jacobsthal die Zuerkennung einer Buße beantragt, deren Höhe er dem Ermessen des Ge richts überlassen hat. Bei Bemessung der Buße ist von folgender Erwägung ausgegangen: Jacobsthal hat, wie er unwiderlegt behauptet, im ganzen 4000 Exemplare drucken lassen, davon 2919 Exemplare für 1618 abgesetzt und daran 765 verdient. Die Erzählung »Der junge Detek tiv« nimmt in dem 161 Seiten umfassenden sechsten Bande seiner Sammlung 70 Seiten, also fast die Hälfte des Bandes, ein. Es ist deshalb auch nur etwa die Hälfte des Gesamt verdienstes als Vermögensschaden des Lutz in Ansatz zu bringen. Demgemäß ist die Buße auf 300 ^ bemessen worden. Die Kosten des Verfahrens fallen den Angeklagten nach tz 497 der Strafprozeßordnung zur Last. Die Begründung des Urteils bezüglich der Frage des Urheberrechtes und des Strafgesetzes läßt nichts zu wünschen übrig; dagegen mußte ich die Erledigung der Entschädigung als unzureichend empfinden, und ich habe deshalb in Bezug auf die mir zugesprochene Entschädigungssumme Revision gegen das Erkenntnis eingelegt. Ich behalte mir vor, auf deren Erledigung hier zurückzukommen. Stuttgart. Robert Lutz. Aenderung im Zeitschristenhandel. (Vgl. Nr. 29, 35 d. Bl.) III. Der Artikel »Aenderung im Zeitschriftenhandel« in Nr. 29 veranlaßt mich, dem Vorschläge entgegenzutreten, daß wir unseren Abonnenten den Postbezug vorschlagen und dazu die Bestellungen einzeln der Post auf den Namen der Besteller zur direkten Besorgung übergeben möchten. Allerdings, verehrter Herr Kollege, — das Geschäft würde dadurch sehr vereinfacht, wie Sie sagen, aber jeden falls nach Verlauf vou einigen Quartalen so sehr vereinfacht, daß unser größter Konkurrent, die Post, dem wir damit das Messer, uns abzuthun, selbst in die Hand geben würden, diese unsere Abonnenten bald ganz ohne unsere Vermittelung bedienen würde. Daß ein solcher Betrieb weder im Interesse des Verlages, noch auch des Sortiments gelegen sein könnte, ergiebt schon der Umstand, daß letzteres damit alle Fühlung mit seinen Abonnenten verlieren würde, und daß ihm damit auch die Möglichkeit weiterer Einwirkung auf diese un möglich wäre. Solche Totengräberarbeit wollen wir also doch lieber nicht an uns selbst vollbringen. Dagegen könnten wir allerdings da, wo uns Verleger, wie z. B. die Firma Braun L Schneider, in liberaler Weise entgegenkommen und 25»/o Rabatt für jedes Exemplar, über das die Postquittung eingesandt wird, vergüten, uns den Postbezug zu nutze machen — aber ja die Namen unserer Abonnenten dabei nicht aus der Hand geben, sondern selbstverständlich unter eigener Firma bestellen! Vielleicht hätte es dieses Warnungsrufes gar nicht be durft; allein, da ich den gleichen Vorschlag schon in einer der Kolportage-Zeitschriften gelesen habe, kann ich vielleicht doch manchem unserer Kollegen damit nützen. Schweinfurt. Ernst Stoer. Achtrmdsechzigst-r Jahrgang. Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage. Zeugniszwang der Presse. — Die Justizkommission des Reichstages beschäftigte sich am 13. d. Mts. in zweiter Lrsung mit dem von ihr in der ersten Lesung ange nommenen Antrag Lenzmann-Munckel, wonach in die Strafprozeß ordnung folgender § 55s. neu ausgenommen werden sollte: -Begründet der Inhalt einer periodischen Druckschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, für welche nach Z 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 der ver antwortliche Redakteur als Thäter haftet, so sind Verleger, Redakteure und Drucker, sowie das zur Herstellung der Druck schrift verwendete Hilfspersonal berechtigt, das Zeugnis über die Person des Verfassers und Einsenders zu verweigern.» Nachdem die anwesenden Vertreter der Regierung den Para graphen für unannehmbar erklärt hatten, wurde dieser von der Kommission in der zweiten Lesung fallen gelassen. Das Stimmen verhältnis war 8 gegen 7. Schlesisches Vereinssortiment. — Das Schlesische Vereins sortiment in Breslau giebt in der vorliegenden Nummer d. Bl. (Seite 1378) seinen Rechnungsabschluß vom 31. Dezember 1900 bekannt. Der Gewinn aus dem Jahre 1900 betrug 9874 ^ 70 wozu aus 1899 ein Gewinnvortrag von 498 ^ 36 H kommt, so daß insgesamt 10373 ^ 6 H als Gewinn verbleiben. Die Zahl der Genossen betrug am 31. Dezember 1900 44. Verkehr nach Ostasien und Australien. — Der Reichs anzeiger Nr. 38 vom 13. Februar giebt den Fahrplan der Reichs- Postdampfer-Linien des Norddeutschen Lloyd in Bremen nach Ostasien und Australien für 1901 bekannt. Aus dem Antiquariat. — Die sehr umfangreiche Schloß bibliothek zu Ast (bei Landshut) ist in den Besitz des Antiquars Herrn Jacques Rosenthal in München (Karl-Straße 10) über gegangen. Sie ist reich an Werken zur Geschichte und Topo graphie Bayerns, sowie an jagd-, forst-, Haus- und landwirt schaftlichen Büchern. Personalnachrichten st Hugo Spanier. — Der am 30. Januar erfolgte Tod des Verlagsbuchhändlers Herrn Hugo Spamer in Berlin wurde bereits im Börsenblatt vom 1. Februar mitgeteilt. Den meisten seiner zahlreichen Freunde in Buchhändlcrkreisen wird diese Nachricht unerwartet und überraschend gekommen sein. Seit Jahren an Diabetes erkrankt, war er dennoch verhältnismäßig rüstig ge blieben, als ihn die tückische Krankheit plötzlich in wenigen Tagen dahinraffte. Die zahlreiche und ehrende Beteiligung bei seiner Bestattung offenbarte, welches Ansehen er in seiner zweiten Heimat Berlin genossen hatte. Seine strenge Ehrenhaftigkeit, sein offener, gerader Sinn hatten ihm die Anerkennung und Achtung seiner Mitbürger in hohem Maße erworben. Ein großer Teil seiner unermüdlichen Thätigkeit war dem öffentlichen Wohl ge widmet. Er war Vorstandsmitglied des Berliner Armcnvereins, des Seemannsheims, Beisitzendcr des Gewcrbegerichts, Vorstand des Kuratoriums der kaufmännischen Fortbildungsschulen u. a. m. Wir dürfen ihn daher mit zu den thätigsten Vertretern des Buch handels auch im öffentlichen Leben zählen. Er hat dem großen Namen seines Vaters Ehre gemacht, und seiner trauernden Familie mag der tröstende Lichtblick vergönnt sein, daß ihm die Buchhändlerwelt ein freundliches Andenken bewahren wird. (Sprechsaal.) Nene Bitte um Bücherschenkungen. Eine neue Bitte der an dieser Stelle oft gerügten Art um Bücherschenkungen durch die Verleger an neu zu gründende, zu erweiternde oder nur auszubauende Vereinsbibliotheken kommt in der gewohnten harmlosen Fassung, als wenn es keine Buch läden in der Welt gäbe und die Ware des Verlegers für diesen keinen Geldwert hätte, aus Bischofshofen bei Salzburg, wo ein soeben gegründeter -Eisenbahnverein- das Bedürfnis nach einer Bibliothek empfindet und von den Verlegern die Unterstützung -der humanen Tendenzen des Vereins durch unentgeltliche Ueber- lassung von Werken aus dem geschätzten Verlage» erbittet. Gegen über der leider sehr verbreiteten irrigen Meinung der Oeffentlich- keit von der äußerlichen Geringwertigkeit buchhändlerischer Ware kann nur immer und immer wieder empfohlen werden, Gesuche dieser Art da, wo sich nicht ein wirklich großes allgemeines Inter esse an die Gewährung knüpft, fortdauernd unbeachtet zu lassen. 160
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