4 Amtlicher Teil. Beilage zu 38, 14. Februar 1901. 8 18- Als Nachdruck ist es nicht anzusehen, wenn aus Zeitungen einzelne Artikel abgedruckt werden, die nicht mit einem Vor behalte der Rechte versehen sind; dies gilt jedoch nur, wenn die Wiedergabe sinngetreu erfolgt. Der Abdruck von Ausarbeitungen wissenschaftlichen, technischen oder unterhaltenden Inhalts ist, auch wenn ein Vorbehalt der Rechte fehlt, unzulässig. Vermischte Nachrichten thatsüchlichen Inhalts und Tages neuigkeiten dürfen aus Zeitungen oder Zeitschriften stets ab gedruckt werden: Wer auf Grund der Abs. 1. 2 den Abdruck von Schriftwerken bewirkt, hat die Quelle deutlich anzugeben. 8 19- Als Nachdruck ist es nicht anzusehen: 1. wenn einzelne Stellen oder kleinere Teile eines Schrift werkes, eines Vortrages oder einer Rede nach der Veröffentlichung in einer selbständigen litterarischen Arbeit angeführt werden; 2. wenn einzelne Aufsätze von geringem Umfang oder einzelne Gedichte, nach dem Erscheinen in eine selb ständige wissenschaftliche Arbeit ausgenommen werden; 3. wenn einzelne Gedichte, einzelne Aussätze von geringem Umsang oder kleinere Teile eines Schriftwerkes nach dem Erscheinen in eine Sammlung ausgenommen werden, die Werke einer größeren Zahl van Schriftstellern ver einigt und ihrer Beschaffenheit nach nur für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist. 8 20. Als Nachdruck ist es nicht anzusehen, wenn kleinere Teile einer Dichtung oder Gedichte von geringem Umfange nach ihrem Erscheinen als Text zu einem neuen Werke der Tonkunst in Verbindung mit diesem abgedruckt werden. Für eine Aufführung des Werkes darf die Dichtung auch allein abgedruckt werden, sofern der Abdruck ausschließlich zum Ge brauche der Hörer bestimmt ist. Unzulässig ist der Abdruck von Dichtungen, die ihrer Gattung nach zur Komposition bestimmt sind. 8 21. Als Nachdruck eines Werkes der Tonkunst ist es nicht anzusehen: 1. wenn einzelne Stellen eines bereits erschienenen Werkes in einer selbständigen litterarischen Arbeit angeführt werden; 2. wenn kleinere Kompositionen nach dem Erscheinen in eine selbständige wissenschaftliche Arbeit ausgenommen werden; 3. wenn kleinere Kompositionen nach dem Erscheinen in eine Sammlung ausgenommen werden, die Werke in einer größeren Zahl von Komponisten vereinigt und ihrer Beschaffenheit nach nur für den Unterricht in Schulen mit Ausschluß der Musikschulen bestimmt ist. 8 22. Als Nachdruck eines Werkes der Tonkunst ist es nicht anzusehen, wenn das Werk nach seinem Erscheinen auf Vor richtungen für solche Instrumente übertragen wird, welche zur mechanischen Wiedergabe von Musikstücken dienen. Als Vorrichtungen gelten auch auswechselbare Scheiben, Platten, Walzen, Bänder u. dergl. 8 23. Als Nachdruck von Abbildungen ist es nicht anzusehen, wenn einem Schriftwerk ausschließlich zur Erläuterung des Inhalts einzelne Abbildungen aus einem erschienenen Werke beigefügt werden. 8 18- Als Nachdruck ist es nicht anzusehen, wenn aus Zei tungen einzelne Artikel abgedruckt werden, die nicht mit einem Vorbehalte der Rechte versehen sind; jedoch ist Nur ein Abdruck gestattet, durch den der Sinn nicht entstellt wird. Bei dem Abdruck ist die Quelle deutlich anzugeben. Der Abdruck von Ausarbeitungen wissenschaftlichen, tech nischen oder unterhaltenden Inhalts ist, auch wenn ein Vor behalt der Rechte fehlt, unzulässig. Vermischte Nachrichten thatsüchlichen Inhalts und Tages neuigkeiten dürfen aus Zeitungen oder Zeitschriften stets abgedruckt werden. 8 19- Als Nachdruck ist es nicht anzusehen: 1. wenn einzelne Stellen oder kleinere Teile eines Schrift werkes, eines Vortrags oder einer Rede nach der Ver öffentlichung in einer selbständigen litterarischen Arbeit angeführt werden; 2. wenn einzelne Aufsätze von geringem Umfang oder einzelne Gedichte nach dem Erscheinen in eine selb ständige wissenschaftliche Arbeit ausgenommen werden; 3. wenn einzelne Aufsätze von geringem Umfang, einzelne Gedichte oder kleinere Teile eines Schriftwerkes nach dem Erscheinen in eine Sammlung ausgenommen werden, die Werke einer größeren Zahl von Schrift stellern vereinigt und ihrer Beschaffenheit nach nur für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch be stimmt ist. 8 20. Unverändert. 8 21. Unverändert. 8 22. Unverändert. 8 23. Unverändert.