Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Fertige Bücher. 929 Als geeignetste bringen wir in Erinnerung: Der deutschen Die Refsriiratrsii ihre Begründer und Förderer. Jugend dargeboten von Lonsiftorialrath Dr. in ^"--Jorniat mit s6 Voll- und vielen Textbildern eleg. geb. mit Goldschnitt Z MK. Herriireirs, ^ ANS der Jugendzeit ^ ^ammelalbum von Iugenderinnerungen. wort und Bild herausgegeben von Or. A SiegeUtttUd^ Schuldirektor zugleich Tagebuch, Stammbuch, Sammelbuch von Reiseerinnerungen, Autogrammen, Lesefrüchten u. s. w. mit hübschen ganz neuen Einrichtungen für Amateurbilder und Postkarten. Eleg. geb. mit Goldschnitt 6 MK. — Prospekte zum Verteilen zu Diensten. ——— 8»W. 12, Tharlottenstr. z. Gimphische? NunstveVlerg G. m. b. h. Allgllsi SAltzk's Blllag ill Berlin. Mr den Rkise-KuGandel! In meinem Verlage erschien soeben: Mliliothkk des für SeWelthlilllg Vl> Selbstunterricht. 8 Bände, elegant gebunden 25 ^ ord. Einzelne Bände daraus 4^ Diese Bibliothek ist speziell für den Reisebuchhandel bestimmt und übertrifft alles bisher Gebotene in jeder Beziehung. Günstige Syugsliedingungen. Prospekte und Probebände bitte zu ver langen. Hochachtungsvoll Berlin ^V., Bendlerstr. 13. August Schuktze's Verlag. Achtundsechzigster Jahrgang. (Z) I. Lang's Verlagsbuchhandlung in Karlsruhe. In unserem Verlage ist erschienen: Das deutsche und badische Souutagsrecht. Enthaltend die reichsrechtlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe in der Industrie und im Kandelsgeweröe sammt den allgemeinen und den badischen Vollzugsvorschristen, sowie die badischen Vorschriften über die Sonntagsfeier und die sonstigen auf die Sonn- und Keiertage bezüglichen Westimmungen. Von vr. Adolf Klotz, Oberamtmann. — Preis 5 ord., 3 ^ 75 H netto, 3 50 H bar und 13/12. — Das Buch ist nicht nur für Baden, sondern für das ganze deutsche Reichsge biet von großem Werte. Das „Centralblatt für Rechtswissenschaft", XX. Bd., 4. Hcst sagt unter anderem darüber: Ebenso vollständige wie zuverlässige Sammlung aller reichsrecht lichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Gewerbe und im Handel durchweg mit eingehenden Erläuterungen aus der Rechtsprechung versehen, so daß das Buch im ganzen Reiche wertvolle Dienste leisten kann, um so mehr, als S. 449—58 weißes Papier zum Nachtragen örtlicher Vorschriften enthalten. " Wir bitten, das Merkchen den Gerichte», Polizeibehörden, Handels- und Ge werbekammern, Fabrikinspektoreu, den größeren Fabrik-Etablissements, insbesondere aber auch den evangelischen und katholischen Pfarrämtern vorlegen zu wollen. Wir bitten zu bestellen. Unverlangt versenden wir nichts. Karlsruhe, 29. Januar 1901. I. Lnng'L Verlagsbuchhandlung. 124