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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1901
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- Deutsch
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1136 Nichtamtlicher Teil, 32, 7. Februar 1901 Ferd. Schöninqh, Paderborn, M. Du Mont-Schauberg'sche Buchhandlung, Köln a, Rh. Hahn'sche Buchhandlung, Hannover. Norddeutsche Verlagsanstalt O. Goedel, Hannover. Fr. Aug. Eupel, Hofbuchdruckerei, Sondershausen. Creutz'sche Verlagsbuchhandlung, Magdeburg. C. Bertelsmann, Gütersloh. Friedr. Vicweg L Sohn, Brauuschweig. Heinr. Handels' Verlag, Breslau. Carl Meyer (Gust. Prior), Hannover. Eduard Pohl's Verlag, München. Pädagogischer Verein, Chemnitz. W. Crüwell, Dortmund. C. C. Büchner Verlag, Bamberg. Jacob Lintz, Trier. Oskar Bonde, Hofbuchhandlung, Altenburg S.-A. R. Oldenbourg, Verlagsbuchhandlung, München. K. W. Krügers Verlag (Alfred Krüger), Würzburg. Carl Schmidt s Verlag, Döbeln. Liebel'sche Buchhandlung, Berlin. E. S. Mittler L Sohn, Berlin. E. Ahhelhans L Comp., Braunschweig. Gesellschaft der Freunde des vaterländischen Schul- und Erziehungswesens, Hamburg. Kleine Mitteilungen. Vom Reichstag. — Die XI. Kommission des Reichstags trat am 5. Februar wieder zu einer Sitzung zusammen und erledigte die HZ 33—53 des Gesetzentwurfs über das Urheberrecht. Im übrigen wurden die KZ 34—53 unverändert angenommen. Es erübrigt nur noch die Beratung der Schlußbestimmungen. Z 33, der im Entwurf wie folgt lautete: «Für die ausschließliche Befugnis zur öffentlichen Ausführung eines Bühnenwerkes oder eines Werkes der Tonkunst tritt an die Stelle der Frist von dreißig Jahren eine fünfzigjährige Frist, wurde nach langer Erörterung gestrichen. Für Beibehaltung des Paragraphen traten wiederholt die Abgeordneten Or. Müller (Meiningen), Stadthagen, Or. Arendt und Fritzen ein; dagegen sprachen namentlich vr. Spahn und Dietz. Die Streichung er folgte mit 10 gegen 8 Stimmen. Die ZZ 34 bis 53 wurden hierauf nach dem Wortlaut des Entwurfes angenommen. Vom Reichsgericht. Unzüchtige Abbildung. — Wegen Verbreitung unzüchtiger Ansichtspostkarten ist am 24. Oktober v. I. vom Landgerichte I in Berlin der Kaufmann G. R. zu Strafe verurteilt worden. Es handelte sich um eine Abbildung, bei der nur Füße zu sehen waren und der Beschauer sich das klebrige denken mußte. — Die Revision des Angeklagten, der bestritt, daß es sich um eine unzüchtige Abbildung handle, wurde am 5. d. M. vom Reichsgerichte als unbegründet verworfen. Büchersendungen nach Palästina. — Die Kölnische Volkszeitung giebt den wohlbegriindeten Rat, Bücher nach Palästina niemals als Postpaket, sondern immer als Drucksache (Kreuzband) u senden. Als Grund führt sie die türkische Censur an. Sie chreibt: -Drucksachen bis zu zwei Kilogramm kommen nicht an die Censur, wohl aber alle Postpakete, und bestände der Inhalt nur aus Katalogen. Lehrreich ist in dieser Beziehung die Ge schichte zweier Postpakete, die vom Rhein nach Jerusalem gesandt wurden. Der Empfänger äußert sich darüber in einem Briefe aus Jerusalem wie folgt: -Bis Jaffa geht alles gut. Aber kaum liegt das Schiff vor Anker, so beginnt die Leidenszeit für die unschuldigen Bücher und noch mehr für die Empfänger. Zuerst müssen die Bücher mit Stcmpel- marke versehen werden (4 Piaster, 1 P. — 18 H); dann kommen sie zum Zollamt; denn auch Bücher werden verzollt, wenn es nicht anders geht, wenigstens nach Gewicht. Der Eingangszoll machte diesmal 17,10 Piaster. Jetzt müssen die Packete zum Censor ge bracht werden. Nun weiß aber jedes Kind (so denken die Türken ganz richtig), daß Bücher nicht fliegen und auch nicht gehen können, mithin getragen werden müssen. Umsonst thut hier aber niemand etwas und die Lastträger erst recht nicht. Dem Censor in Jaffa liegt die große Arbeit ob, die Pakete an das Ccnsoramt nach Jerusalem zu besorgen. Diesmal war er bescheiden und teilte sich mit dem Lastträger in die Summe von sechs Piastern. Zuletzt kommt noch ein Posten Verzollungsgebühr mit zwei Piastern in Ansatz. Vielleicht bekommt die der Mann, welcher die Pakete öffnet. Endlich, nach mehreren Tagen des Wartens, bekommt man diese Rechnung zugestsllt, die Bücher aber noch lange nicht. Bei der Rechnung finden Sie die Bemerkung, daß der Censor in Jaffa die Pakete an die Censur in Jerusalem gesandt habe, wo man sie holen könne. Gewöhnlich warten wir noch vier bis fünf Tage und gehen dann zur Censur. Von Büchern keine Spur! Es vergehen acht, zehn, ja vierzehn Tage. Endlich kommt der Diener des Censors mit der Eisenbahnrechnung von Jaffa bis Jerusalem über 7,20 Piaster. Die Bücher sind glücklich ge landet, wenigstens am Bahnhöfe. Ein Backschisch von mehreren Piastern liefert sie endlich in meine Hände. Es kann aber oft noch wochenlang dauern, ehe man sie vom Censor bekommt, wenn man sie überhaupt bekommt. Einstmals erhielt ich ein Buch, das anderthalb Monate von Jaffa bis Jerusalem — eine Cisenbahnfahrt von sechs Stunden! — gebraucht hatte, und vielleicht hätte es nock> länger gedauert, wenn ich nicht den deutschen Konsul um Hilfe gebeten hätte. In Jerusalem lag es dann noch vierzehn Tage und kostete mich schließlich 1*/g Meschidie (6,30 Frcs.). So, da hätten Sie eine Probe von den Umständen, welche die Türken machen, um das Verderben des gedruckten Wortes von ihren Unterthanen fernzuhalten. Nehmen Sie dazu noch die Laufereien und Schimpfereien des Kawassen, und das Bild ist vollständig.-<- Prozeß Gothaische Verlagsanstalt oontra Emil Perthes. — Das -Börsenblatt» bringt in seiner Nr. 28 vom 2. Februar er. eine Erklärung des Herrn Emil Perthes, die mit den Worten schließt: -Also einzig und allein der unbedachten Lieferung von vier Exemplaren auf provozierte Bestellungen verdanke ich die Verurteilung zur Zahlung von 100 000 Konventional strafe und Tragung sämtlicher Kosten.» Die hier behauptete Thatsache ist unrichtig, denn das Reichs gericht hat bereits in der öffentlichen Sitzung des dritten Civil- fenats vom 23. September 1898 bei der Begründung der Ver urteilung des Herrn Emil Perthes ausdrücklich fsstgestellt: -Im vorliegenden Falle handelt es sich nich t um einzelne ausnahmsweise in Deutschland vorgenommene Betriebs handlungen in einem Geschäftsbetriebe, der in Basel seinen Sitz hat, sondern das Berufungsgericht legt in über zeugender Weise dar, daß in Basel nur die Eintragung der Firma erfolgt, dagegen thatsächlich das Ver lagsgeschäft im wesentlichen in Deutschland, und zwar von Gotha aus, betrieben worden sei.» Gotha, 4. Februar 190l. Gothaische Verlagsaustalt vormals Friedrich Andreas Perthes, Aktiengesellschaft. Rümpler. Buchhandlungsgehilfenverein zu Leipzig. — Der Kassenabschluß des Buchhandlungsgehilfenvereins zu Leipzig (gegründet 1833) liegt für das Jahr 1900 vor. Er teilt sich in die Konten: Vercinskasse, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Witwen- und Waiscnkasse, Begräbnis-Zuschußkasse, Konto für Vor lesungen und Vorträge, Vibliothekskonto. Die Vereinskasse hatte einschließlich eines Kasssnvortrags aus 1899 eine Einnahme von 5508 ^ 98 H. Die Ausgaben betrugen 4901 ^ 26 A so daß ein Kassenbestand von 607 ^ 72 o) verblieb. Die Einnahmen der Pcnsionskassc betrugen 2729 84 °). An zwei Mitglieder wurden für das Jahr 1900 je 600 Pension gezahlt. 1301 20 o) wurden teils für Ankauf eines Wertpapiers verwendet, teils bei der Allgemeinen deutschen Kreditanstalt ein gezahlt. Es verblieb ein Kassenbestand von 126 ^ 15 Die Unterstützungskasse hatte 2126 19 Einnahme und zahlte für Unterstützungen 892 H 50 H. Das Konto schießt mit einem Kassenbestand von 1148 16 ->) ab. Die Witwen- und Waisenkasse verzeichnet an Einnahmen 4867 ^ 05 die zum Teil in Wertpapieren angelegt, zum Teil bei der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt eingezahlt wurden. Der Kassenbestand am 31. Dezember 1900 betrug 539 32 o). Die Begräbnis-Zuschußkasse hatte 841 9 Einnahme und zahlte für Begräbnisgelder 160 Das Konto für Vorlesungen und Vorträge verfügte über 921 15 ^ an Einnahmen und vorjährigem Kassenbcstand. Für Vorträge wurden 110 Honorar gezahlt. Die Unkosten beim Buchhaltungskursus betrugen 411 15 H Ein Bestand von 369 ^ wurde in das Jahr 1901 herübcrgenommen. Die Bibliothekskasse hatte (einscklließlich eines Bestandes von 165 ^E) 251 Einnahmen und schloß ihre Ausgaben mit einem Kassenbestande von 151 25 H ab. Die Vermögenskonten der Hilfskassen ergaben folgende Ver mögens-Nachweise nach dem Kurswert: ' Unterstützungskasse: 9596 ^ 56 H; Begräbnis-Zuschußkasse: 8388 66 -H; Pcnsions kassc: Stammkapital 23 274 85 H, Rcservekapital 11 365 15 H Witwen- und Waisenkasse 37 747 72 H.
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