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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1901
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- Erscheinungsdatum
- 30.01.1901
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- Deutsch
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890 Nichtamtlicher Teil. 25, 30. Januar 1901. haltend in ihren neuen Unternehmungen geivesen, und ebenso haben manche Komponisten mit der Herausgabe ihrer neuen Werke noch zurückgehalten. Dennoch ist der Markt mit un geheuer viel Neuigkeiten überschwemmt worden, wobei leider die nicht der höheren Kunstgattung angehörenden Werke, die dem Tagesgeschmack huldigen, einen verhältnismäßig zu großen Raum einnehmen. Während die Herstellungs kosten für Stich, Druck und Papier, sowie die Honorar forderungen der Komponisten immer mehr in die Höhe gegangen sind, hat sich das Absatzgebiet nicht ver größert. Um einigermaßen Ersatz zu gewinnen, sind in der letzten Zeit die Ladenpreise vielfach bedeutend höher angesetzt worden, als bisher üblich war. — Eine traurige, immer mehr überhandnehmende Erscheinung ist das Bettel wesen: Musik-Kapellen, Lehrer u. a. m. treten unheim lich oft an die Verleger heran mit der Bitte um Gratis lieferung von Noten für ihre Bibliotheken. Nur das grund sätzliche Ablehnen aller derartiger Anforderungen könnte diesem Unwesen steuern. Der Leipziger Sortimentsbuchhandel, der sich in seinen Platzgeschäfte durch die Reisebuchhandlungen sehr benach teiligt erachtet, hat es sich angelegen sein lassen, die neuen litterarischen Erscheinungen einzuführen und seinen Besitzstand zu verteidigen. Seine Peinlichkeit und Zuverläsigkeit in der Ausführung ihm überwiesener Aufträge hat es herbeigeführt, daß ihm aus dem Auslande nicht nur Aufträge auf deutsche, sondern auch auf fremdländische Litteratur, die früher nach Paris oder London gelegt wurden, erteilt werden. Neue Absatzchancen für das Sortiment eröffnen sich in der Volksbibliotheksbewegung. Zur Erkenntnis mitzuwirken, daß nicht mit dem Schenken alter Bücher, die der Besitzer loszuwerden erfreut ist, eine lebenskräftige Bibliothek be gründet und das Lesebedürfnis breiter 'Schichten gefördert wird, sondern daß dieses nur durch eine offene Hand, durch regelmäßige Zuwendung von Geldmitteln und das Ange bot planmäßig gesammelter geeigneter Werke angeregt und erfolgreich befriedigt werden kann, sollten sich gerade die Buch händler angelegen sein lassen. Die Ansprüche an den Lesestoff sind sehr groß geworden. Es wird das Beste verlangt. Der sogenannte Hintertreppenroman stirbt ab, weil er keine Leser mehr findet. Mancher tüchtige Gehilfe hat bereits als Bibliothekar an einer mit verständigem Blick errichteten Volks bibliothek Lebensstellung gefunden. Der Buchhändler eignet sich weit mehr als ein Fachbibliothekar für eine solche Stellung. Hocherfreulich ist es, daß das Leipziger Antiquariat sich im In- und Auslande immer größeren Ansehens erfreut. Man weiß es zu schätzen, daß der Leipziger Antiquar für die in seinen exakt bearbeiteten Katalogen gemachten Angaben aufkommt, und nimmt deshalb selbst dann an seinen Preisen keinen Anstand, wenn sie scheinbar manchmal etwas höher sind. Im Musik-Sortiment sind wesentliche Veränderungen gegen das Vorjahr nicht zu bemerken gewesen. Der Absatz der billigen Klassiker-Ausgaben dürfte sich in der bisherigen Höhe vollzogen haben, bei dem Verkauf von neuen Sachen steht die minderwertige Gattung noch immer obenan, während sich neue gediegene Werke nur recht schwer verkaufen lassen. Der Geschäftsumfang der großen Barsortimente ge bundener Bücher hat sich durch Veröffentlichung sorgfältig gearbeiteter Kataloge immer mehr erweitert. Durch die Bekanntgabe der Absicht verschiedener Verleger, ein eigenes Barsortiment zu errichten, kam es zu einem lebhaften Meinungsaustausch. Die Zahl der durch einen Kommissionär vertretenen auswärtigen Firmen beträgt 7467, die Zahl der Kom missionäre 152. Seit Beginn dieses Monats können die Verleger im inneren deutschen Verkehr auf die in ihrem Verlage erschei nenden Zeitungen bei der Postanstalt des Verlagsortes gegen Vorausbezahlung der Zeitungsgebühr und des Bestellgeldes Bestellungen anmelden. Damit wird die Post in der Lie ferung der Wochenzeitschriften ein gefährlicherer Konkurrent des Sortimentsbuchhandels, als sie es seither schon war, um so gefährlicher, als bei Wochenzeitschriften der von der Post nach dem neuen Zeitungstarif dem Verleger vergütete Nettopreis sich wesentlich höher stellt als der von den Sorti mentern bezahlte. Dabei sind Arbeitsleistung und Unkosten für den Verleger bei dem Postbezug wesentlich geringer. Ob und welchen Einfluß die neue Einrichtung auf den Absatz von Wochenzeitschriften durch das Sortiment haben wird, kann nur die Erfahrung lehren. Durch den Umstand, daß die Post die Abonnementsbeträge neuerdings bei Beginn jedes Quartals durch die Briefträger einzieheu läßt, bemüht sie sich um die Erhaltung der Abonnenten mehr als seither. Vor zwei Jahren sind die Mitglieder unseres Vereins, die eine Großbuchdruckerei besitzen und sich weigerten, der Buchdrucker-Zwangsinnung beizutreten, dazu gezwungen worden. Daß dadurch em unnatürlicher Zustand geschaffen werden würde, war vorauszuseheu. Das Ministerium des Innern hat sich neuerdings veranlaßt gesehen, anzu ordnen, daß fernerhin bei der Entscheidung der Frage, ob ein Betrieb Fabrik (H 100 k) oder Werkstatt sei, die in der Rechtsprechung des Reichsgerichts bezeichneten Merkmale aus schlaggebend sein sollen. Danach ist die Erzwingung des Beitritts nicht berechtigt gewesen. Obwohl darüber kein Zweifel mehr obwalten kann, soll es den mit Unrecht auf dem Zwangswege zum Eintritt genötigten Firmen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht gestattet sein, wieder aus zutreten. Wenn die Betreffenden zu Unrecht zum Eintritt genötigt worden sind, so müssen sich im Rechtsstaate auch Mittel und Wege finden, dies Unrecht wieder auszugleichen. Ein bedeutender Industriezweig, der fast nur in Leipzig seinen Sitz hat und den Weltmarkt mit Ausgaben in den ver schiedensten Sprachen versorgt und seither beherrscht, ist leider im vergangenen Jahre schwer in seiner Existenz bedroht worden. Nach verschiedenen amtlichen Vorbefragungen erhielten die Leipziger Verleger von Briefmarken-Albums Ende Mai 1900 die Aufforderung, alle im Besitz habenden Marken- clichss, die zu Abbildungen von zur Zeit giltigen in- und ausländischen Postwertzeichen dienen können, binnen fünf Tagen der Oberpostdirektion Leipzig auszuliefern. Diese Verfügung stützt sich auf die Novelle zum Straf gesetzbuch vom 13. Mai 1891, Artikel IV, durch die die Strafbestimmmungen des Z 360 Nr. 4 und 5 auch auf Post- und Telegraphenwertzeichen für anwendbar erklärt werden. Ausdrücklich wurde jedoch bei der Beratung in der Kommission des Reichstags hervorgehoben, daß sich in den Briefmarken-Zeitungen sogenannte Schwarzdrucke von Post wertzeichen befänden, und es wurde die Frage aufgeworfen, ob auch die Herstellung von Stempeln zu solchen Schwarz drucken unter das Strafgesetz fiele. Es wurde hierauf mit Recht erwidert, daß das Gesetz nur die Anfertigung solcher Stempel verbiete, die zur Herstellung von Post- und Tele graphenwertzeichen dienen könnten. Schwarzdrucke seien aber keine solche Wertzeichen, denn bei letzteren sei die »farbige« Herstellung wesentlich. Wenn aber mittels der Schwarzdruckplatte farbige Wertzeichen hergestellt werden könnten, was sich nur nach Lage jedes einzelnen Falles be urteilen lasse, so finde der Z 360 Nr. 4 Anwendung. Die seitens der betreffenden Verleger herausgegebenen Albums enthalten aber sämtlich nur Schwarzdrucke, und
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