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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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Börsenblatt s. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 887 uisse eines Dritten einzudriugen, haben wir dies als gegen die guten Sitten verstoßend abgelehnt. Nach dem Gesetz betreffend den unlauteren Wettbewerb würden wir uns überhaupt durch ein derartiges Vorgehen strafbar machen. Mehrfach war der Vorstand in der erfreulichen Lage, Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern auszugleichen. In einem Falle, der bereits vor Gericht anhängig war, drehte es sich abermals um den im vorigen Jahresberichte behandelten buchhändlerischen Platzgebrauch bei Barpaketen. Der Gerichts hof konnte sich in die Geschäftsübung, die dem Brauch zu Grunde liegt, nicht hineindenken und befragte deshalb die ver schiedensten Sachverständigen, die je nach der Fragestellung die verschiedensten Gutachten abgaben. Der Gebrauch, daß bei Bar paketen nicht ein Teil des Inhaltes bezahlt und ein anderer Teil des Inhaltes zurückgegeben werden darf, sondern daß entweder der auf der Barfaktur bemerkte Betrag voll bezahlt oder das ganze Paket zurückgegeben werden muß, beruht auf der buchhändlerischen Art und Weise der Verrechnung der Barpakete mit dem Kommittenten einerseits und dem Markt helfer oder Laufburschen, durch den sie dem Adressaten prä sentiert werden, anderseits. Ebensowenig wie die Post Kenntnis von dem Inhalte eines Nachnahmepaketcs hat, hat sie zumeist auch der Kommissionär nicht von dem Inhalt eines Barpaketes. Der Kommissionär ist als Beauftragter seinem Kommittenten gegenüber nicht berechtigt, ein Barpaket gegen Zahlung eines geringeren Betrages, als auf der Bar faktur bemerkt ist, auszuhändigen, noch viel weniger darf der zur Vorzeigung beauftragte Markthelfer oder Laufbursche sich die Vornahme einer Aenderung gefallen lassen: er hat das Paket mit unverändertem Inhalte zurückzubringen, oder den Betrag dafür zu verrechnen. — Es kam in diesem Falle zu keinem gerichtlichen Urteile, sondern die Klage wurde zurück gezogen, nachdem der Vorsteher auf Antrag des Klägers bei dem Beklagten interveniert hatte. Im Ausklang der außerordentlichen Delegiertenversamm lung des Verbandes der Orts- und Kreisvereine zu Braun- schweig am 25. Februar 1900 entwickelte sich kurz vor der Ostermeffe eine lebhafte Agitation gegen »Leipzig-, das danach als der Sitz alles Nebels erscheinen mußte. Unter kurz weg Leipzig mußten wir unfern Verein als gemeint annehmen. Schon in Braunschweig war Leipzig, d. h. unserem Verein, zu Unrecht der Vorwurf gemacht worden, daß es niemand dorthin abgeordnet habe. Dazu hatten wir nicht die allergeringste Ursache. Da wir nicht zum Verbände gehören, hätten wir besonders von dem Verbände eingeladen werden müssen, wenn man Wert auf die Anwesenheit von Abgeordneten unseres Vereins legte. — Schon früher hatten wir Veranlassung ge nommen, gegen die fast zur Gewohnheit gewbrdenen Angriffe auf Leipzig Verwahrung einzulegen. Als diese Angriffe wieder ohne jede thatsächliche Begründung im Börsenblatt in heftiger Weise erhoben wurden, sahen wir uns gezwungen, energisch dagegen zu protestieren. Es ist eine völlige Verdrehung aller natürlichen Verhältnisse, Leipzig, das ja häufig als das Herz der buchhändlerischen Organisation bezeichnet wird und in Wirk lichkeit auch das Herz ist, in einen Gegensatz zu dem übrigen Buchhandel zu stellen, wie es agitatorisch von Zeit zu Zeit immer wieder versucht wird. Innerhalb Leipzigs stehen sich bei der großen Verschiedenartigkeit der mehreren Hunderte von Betrieben die Anschauungen oft sehr schroff gegenüber, aber in großen Fragen des Buchhandels hat Leipzig stets nur das gemeine Wohl im Auge. Daß das auch in Zukunft so bleiben möge, ist eine Hauptaufgabe unseres Verein?. Der außerordentlichen Delegiertenversammlung de? Ver bandes der Orts- und Kreisvereine zu Braunschweig, auf der der Beschluß gefaßt worden war, unter Umgehung des Börsenvereins die Verleger um Schutz gegen die Schleuderei anzugehen, folgte am 11. Mai die ordentliche zu Leipzig, zu der sich auf geschehene Einladung hin einige Mitglieder des Vorstandes einfandeu und an den Ver handlungen beteiligten. Es ist Ihnen bekannt, daß der Verband sich in dieser Versammlung entschlossen hat, von einem selbständigen Vorgehen abzusehen. Dieser Entschluß war sehr zu begrüßen; ein Resultat würde die Agitation des Verbandes zwar nicht erzielt haben, aber es würden aufs neue vorübergehend scheinbare Gegen sätze geschaffen worden sein, die thatsächlich nicht vor handen sind. Es war den Leipziger Verlegern sine Freude, dem Vor stande des Börsenvereins ihr Vertrauen auszudrücken, als er sie am 27. Oktober in den kleinen Saal des Buch händlerhauses zu einer Besprechung einlud, indem sie einer vorgeschlagenen Erklärung zustimmten, deren Wortlaut war: Die Unterzeichnete Firma verpflichtet sich vom 1. Ja nuar 1901 an bis auf Widerruf, ausnahmslos solchen Buchhändlern und Wicderverkäufern, welche laut Mit teilung des Vorstandes des Börsenvereins gegen die Be stimmungen in § 3 Ziffer t, 5 oder 6 der Satzungen verstoßen haben, gar nicht oder nur zum Ladenpreise zu liefern. Nur auf wiederholtes Drängen des Vereins der Dresdner Buchhändler hatten wir uns entschlossen, eine zum 9. Sep tember nach Dresden einberufene Versammlung von Ab geordneten der Kreis- und Ortsoereine zu beschicken, in der über die in Leipzig vertagte Schaffung einer Sortimenter- kammer beschlossen werden sollte, weil die Verleger eine Verlegerkammer errichtet hätten. Herr Johannes Dürr hatte es freundlichst übernommen, uns zu vertreten. Kein anderer Beruf im Deutschen Reiche besitzt eine Fabrikanten und Wiederverkäufer umschließende Organisation, wie sie der Buchhandel im Börsenverein hat, worin dem Wieder verkäufer durch seine Mehrheit eine Machtstellung über die an Zahl weit geringeren Fabrikanten eingeräumt ist. Man sollte deshalb glauben, daß gerade das Sortiment sich dessen freuen würde, statt häufig in Gegensatz zu treten. Auf dem Boden des Börsenvereins den Ausgleich der verschiedenen Anschauungen herbeizuführen, erscheint uns als das einzig Anzustrebende. Im Anschluß an einen im Mai gefaßten Beschluß des Vereins Leipziger Kommissionäre haben wir von Vereinswegen beschlossen, die Geschäftsordnung der Bestellanstalt dahin zu ergänzen, daß ein Kommissionär, der nicht die Kommission einer vom Börsenverein gesperrten Firma, falls nicht innerhalb acht Wochen nach der ersten Bekanntgabe die Auf hebung der Sperre erfolgt ist, niederlegt, von der Benutzung der Bestellanstalt auszuschließen ist. Ein Kommissionär, der die Kommission einer gesperrten Firma übernimmt, wird ebenfalls von der Benutzung der Bestellanstalt ausgeschlossen. Als im Frühjahr des Jahres l vOO den Ständen der Gesetz entwurf über die Handels- und Gewerbckammern vorgelegt wurde, begaben sich der Vorsteher und der Schriftführer nach Dresden, um mit den Kommissionsmitgliedern der Zweiten Kammer Rücksprache darüber zu nehmen, ob nicht in dem Gesetze eine Bestimmung getroffen werden könne, wodurch dem Leipziger Buchhandel eine seiner Bedeutung und Wichtig keit entsprechende Vertretung gesichert würde. Wir brachteil die Einrichtung einer Buchhändlerkammer als Aoteilnng der Leipziger Handelskammer in Vorschlag. Es wurde uns zngesagl, bei der Kommissionsberatung den Antrag zu stellen, daß jeden falls drei Mitglieder der Leipziger Handelskammer Buchhändler sein müßten. Die Regierung hat den Antrag leider abgelehnt. Wie wir dies seither schon gethan haben, müssen wir es uns in Zukunft nur um so energischer angelegen sein lassen, opfer willig unsere Interessen selbständig wahrzunehmen. Der Regierung scheint es nicht bekannt gewesen zu sein, was 117*
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