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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.01.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-01-15
- Erscheinungsdatum
- 15.01.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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422 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. (Or. Oertel.) Es fragt sich nur, ob man in dieser Beziehung nicht zu weit oder zu wenig weit gegangen sei. Ich kann nur einen Punkt hervorheben, bei dem mir allerdings scheint, als ob der Entwurf etwas zu weit gegangen sei: das ist nämlich die Bestimmung über die Quellenangabe bei Zeitungsnachdruck. Von einigen der gestrigen Herren Redner und auch in der Oeffentlich- keit ist der Begriff der -Nachrichten«, die abgedruckt werden dürfen, deren Quelle aber angegeben werden muß, nicht vollkommen recht verstanden oder wenigstens nicht vollkommen genügend wieder- gegebcn worden. Es dürfen nur nachgedruckt werden sogenannte -vermischte Nachrichten thatsächlichen Inhalts- und -Tagesneuig- kciten-, und zwar nur dann, wie aus der Begründung hervorgeht, wenn sie an sich geeignet sind, als Schriftwerke ein Recht des Urhebers auf Schutz zu begründen. Man hat diese beiden Nachrichtenarten hervorgehoben im Anschluß an den PariserZusatzzu der Berner Uebereinkunft. Die Nachrichten so zu klassifizieren ist an sich berechtigt, wenn ich auch sehr bezweifle, ob in der Gesetzgebung und Jurisdiktion immer eine vermischte Nachricht thatsächlichen Inhalts von einer -nicht thatsächlichen Inhalts- genügend ge schieden werden kann. Nun bin ich der Anschauung, daß die Quellenangabe ein nodils okLoium ist; jede anständige Zeitung wird die Pflicht empfinden, überall dort, wo es sich um ein geistiges Erzeugnis handelt, von selbst die Quelle anzugeben, aus der sie geschöpft hat. — (Zuruf.) — Das geschieht auch vielfach, wenn auch nicht allenthalben, wie ich den Herren gerne zu- gcstehen will. Nun möchte ich aber auch den anderen Standpunkt zur Geltung bringen. Ich stehe selbst im Zeitungsleben, ich habe gar nichts dagegen, wenn das, was ich politisch schreibe, nach gedruckt wird; ich freue mich königlich ganz besonders, wenn es ohne Quellenangabe nachgcdruckt wird, wenn die Zeitungen das selbst übernehmen und dadurch meine Ideen als die ihren mit hinaus ins Land gehen lassen. Das ist auch ein berechtigter Standpunkt. Ich lege auf diese Quellenangaben sehr wenig Wert. Wenn ich eine Nachricht vielleicht zuerst bringe, telegraphisch oder sonst, so liegt mein Vorteil eben darin, daß ich sie 12 oder 24 Stunden eher als alle anderen gebracht habe. Wird die Nach richt also nachgedruckt, so hinkt sie nach. Nun hat die Sache aber auch anderweit ihre großen Bedenken. Der Gesetzentwurf stellt fest, daß auf Antrag eines jeden, der sich als Quelle fühlt, der unglückliche Zeitungsschreiber, der die Quellen angabe nnterläßt, verurteilt werden kann zu einer Geldstrafe bis zu ISO Die Quellenangabe ist manchmal ganz unmöglich. Wer im Zcitungsbetriebe steht, wird mir recht geben, wenn ich sage, daß die Quelle, aus der eine Tagesneuigkcit oder besonders eine vermischte Nachricht thatsächlichen Inhalts stammt, oft gar nicht eruiert werden kann. Wie entsteht eine sogenannte ver mischte Nachricht thatsächlichen Inhalts? Meist dadurch, daß frühere Jahrgänge von Zeitungen oder kleine Prooinzblätter von Korrespondenzfabrikanten ausgeschlachtet werden. Solche Korrespondenzfabrikanten versenden mechanisch hergestellt ihre -vermischten Nachrichten- an die gesamte Presse, und die Presse, die sie bezieht, hat die Berechtigung, sie abzudrucken ohne jede Quellenangabe, so daß gleichzeitig in Dutzenden von Zeitungen dieselbe Nachricht erscheint. Diese Zeitungen haben alle das gleiche Recht, sich als die Quelle der Nachricht zu fühlen. Jede von diesen Zeitungen hat nun auch das Recht, den un glückseligen Zeitungsredakteur zu verklagen, daß er, wenn er nachdruckt, sic als Quelle nicht genannt hat, und er muß den Nachweis führen, welche Quelle er benutzt hat, oder viel mehr , welche er widerrechtlich verschwiegen hat. Von diesem Standpunkt betrachtet, erscheint die Bestimmung denn doch etwas bedenklich. Ich gehe nicht so weit, wie eine Zeitung, die aus einandersetzte, es würde dann notwendig sein, bei jedem Volks zählungsergebnisse oder bei der Mitteilung, daß ein Milchmädchen gefallen sei und sich verletzt habe, auch die Quelle anzugeben. Das ist nicht der Fall, weil ich doch mit Recht annehme, daß die Sätze der Begründung Geltung für das Gesetz haben: es kann sich nur um Nachrichten handeln, die ein litterarisches Erzeugnis dar stellen. Aber auch so ist die ganze Bestimmung meines Erachtens unhaltbar. Ich möchte den Herrn Staatssekretär bitten, nur einen oder zwei Tage sich einmal in einer Zeitungsredaktion aufzu halten und die -Quellen- zu studieren: — er würde mir zugeben müssen, daß die ganze Quellenangabe die reine Farce sein kann. Der Betreffende giebt gar nicht die Quellen an, woher eigentlich die Nachricht stammt, sondern er giebt die mittelbare Quelle an, in der er die Nachricht zufällig gelesen hat, so daß dadurch ein viel schwereres Unrecht geschehen kann, als wenn wir die ganze Quellenangabe unterlassen. Die Quellenangabe ist aber auch oft un nötig; denn, wie ich schon auseinandergesetzt habe, bei wirklichen Originalmeldungen von Bedeutung, beruht eben der Vorteil der Quelle darin, daß die Nachricht so und so viele Stunden eher gebracht wird als von allen anderen; nachher hat die Zeitung selten ein wesentliches Interesse daran, als Quelle angeführt zu werden. Denn eine Zeitung, die nur darin ihr Interesse sucht, daß sie bei Nachrichtenangaben möglichst oft citiert wird, kann ich beim besten Willen nicht für eine bedeutende Zeitung halten. Endlich ist die ganze Bestimmung auch unwirksam; denn diese sämtlichen vermischten Nachrichten und Tagesneuigkeiten können ohne Quellenangabe ganz gut benutzt werden, man braucht nichts zu thun, als sie stilistisch etwas umzuschrciben. Wer will mir Nachweisen, daß ich so umgearbeitete Nachrichten irgend einer Quelle entnommen habe? Kein Mensch kann mir das Nach weisen; denn wenn das vorhin genannte Milchmädchen that- sächlich gefallen ist, können x Leute den Vorgang beobachtet und darüber in ganz verschiedener Fassung berichtet haben. Also wir müssen in der Kommission suchen, eine andere Fassung zu finden, da meines Erachtens die Fassung, die hier vor liegt, das, was man erreichen will, gar nicht erreicht. Sie ver ursacht eine Masse von Chikanen besonders der kleinen Presse und nützt der großen Presse nichts. Die Presse wird sich schon selbst helfen, sie wird litterarische Diebe und Freibeuter an den Pranger stellen; und das hilft mehr als eine Geldstrafe von 25 bis 30 oder 100 Die Generalanzeiger, die mit 16, 20, 30 Seiten Annoncen wirtschaften, zahlen eine solche Geldstrafe mit Leichtigkeit, während sie sich doch vor dem Pranger etwas fürchten. Wenn ich nur einen Punkt herausheben durfte, wo mir der Schutz des Urheberrechtes etwas zu weit gegangen schien, so habe ich eine ganze Menge von Punkten auf dem Herzen, bei denen mir der Schutz des Urheberrechtes zu wenig weit ge- gegangcn zu sein scheint. Ich beschränke mich wesentlich auf das, was gestern noch nicht erwähnt worden ist. Zu wenig weit geht meines Erachtens der Schutz des Urheber rechts bei der Veranstaltung von Sammlungen, insbesondere von Schulbüchern. Kleine Aufsätze, Gedichte, die ich verbrochen habe, können von dem Veranstalter eines Schullesebuches übernommen werden, ohne daß er mich sragt. Gut, das will ich ihm konze dieren — der Zweck des Unterrichts ist gut; es ist nicht immer möglich, die einzelnen Autoren noch zu finden. Obgleich cs sehr gut wäre, wenn weniger Schulbücher fabriziert würden — (sehr richtig! rechts), — so will ich doch das zugcben. Aber nun weiter! Dieser Schulbücherfabrikant kann mein Gedicht nach Be lieben, d. h. den Zwecken seines Buches entsprechend, abändern, ohne daß er mich fragt, so daß ich eines schönen Tages in einem Schullesebuch möglichst verballhornt das Gedicht finden kann, unter dem mein Name prangt; ich bin überrascht, aber alles geschieht von Rechts wegen, nach dem Urheberrecht vom so- und sovielten 1901. Erinnern Sie sich, daß ein Schullesebuch das Eichendorffsche Ge dicht vom kühlen Grunde dahin abgeändert hat, daß nicht das Liebchen verschwunden war, sondern der Onkel — (Heiterkeit), — und erinnern Sie sich daran, daß in manchen Schullesebüchern das schöne Rittershaussche Gedicht über Westfalen ruiniert wurde! Das müssen wir uns alles gefallen lassen auf Grund des Ur heberrechts von 1901. Ich meine, das ist ein rückständiger Standpunkt. Die Schulbücherfabrikanten — ich wähle mit Willen dieses etwas anrüchige Wort; denn die Schullesebüchermacher, die wirklich den Beruf in sich haben, sind außerordentlich gering an Zahl — mögen die Gedichte oder Aufsätze nehmen, wie sie sind, oder darauf verzichten; aber daß sie den Stift an mein geistiges Erzeugnis anlegen, geht mir oovtrs oosur, das brauche ich mir von Rechts wegen nicht gefallen zu lassen. Es geht auch ein bißchen weit, wenn ein Schriftsteller, der unentgeltlich Beiträge zu einem Sammelwerk geliefert hat, darüber anderweit erst verfügen kann, wenn nach dem Ablaufe des Er scheinungsjahres ein Jahr verstrichen ist. Da rächt sich nun das, was ich vorhin sagte, daß man die verschiedenen Sammelwerke nicht voneinander geschieden hat. Die Begründung beruft sich z. B. auf ein Sammelwerk von gelehrten Abhandlungen zu irgend einer akademischen Feier. In diesem Falle ist es ja richtig, daß der Herr, der seinen Beitrag geliefert hat, nicht innerhalb eines Jahres weiter darüber verfügt. Der Buchhändler muß doch wenigstens ein paar Exemplare los werden — in der Regel wird er gar keine los! — (Heiterkeit.) — Aber in der Hauptsache handelt es sich doch um Lesebücher, Sammlungen, Anthologien. Man sollte einem Schriftsteller, der unentgeltlich ein Geisteserzeugnis für ein solches Sammelwerk zur Verfügung stellt, die weitere Ver wertung sofort freigeben. Das entspricht dem Rechtsgefühl des unbeeinflußten Unterthanenverstandes. Die Dichter kommen überhaupt schlecht weg. Komponieren lassen müssen wir uns unter allen Umständen, mir können uns nicht dagegen wehren, — wir werden vertont. — (Heiterkeit.) — Ja, verehrter Herr Abgeordneter Beckh, es liegt so. Sie lachen darüber; aber es kommen ganz ernste Dinge in Betracht. Ich kann Ihnen Sclbsterlebtes erzählen, was mich nicht persönlich, aber mit mir in naher Berührung stehende Personen betrifft. Ein ganz
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