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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1901
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- Deutsch
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Julius Springer in Berlin ferner: 2sitsokrr1ktkür IIntsrkuotmvA 6er KabruvAs-u.dsnvssmitkel, eovis 6sr dsbravobsASAsostäncks. IlrsA. von X v. liueüüa, MlAsr, 1. XöniA. Usä.: X. Löwsr. (Usus XolAS 6sr »Visrksljaürss- sobrikt üb. 6is Oortssbritts auk 6sm dsbists 6sr Oüsmis, 6sr KabruvAs- u. dsnussmittsl eto.- u. 6or -OorsoüunAL-Leriebts üb. OsbsnswittsI u. ibrs OsrisbAn. rur U^Aisvs sto.») 4. labrA. ^ 1801 24 Mts. gr. 8°. (1. Mt. 48 8. w. XbbiiäAv.) bar n. 30. — ^ 2sitnnA, pbarwaesutisobs. Osvtral-OrAan 1. 6is Asvrsrbl. u. wisssn- scbuktlicb« ^NAslsAonksitsn 6sr Obarwaois u. vsrcvavätsr Usruks- u. desobüktsLveiAS. Ke6.: 8. LöttAsr. 46. labrA. 1901. 104 Krv. Ool. (Kr. 1. 12 8. m. ^.bbllÜAv. u. 1 Vab.) Visrtsljabrlicb bar n. 2. 50 Wiegandt L Grieben in Berlin. Heimatglocken. Hrsg. v. A. H. Vollmar. 10. Jahrg. 1901. 12 Nrn. gr. 8°. (Nr. 1. 16 S. in. Abbildgn. u. 1 Taf.) bar n. 1. 50 Kirchenzeitung, evangelische, begründet v. E. W. Hengstenberg. Red.: P. Wolfs. 75. Jahrg. 1901. 52 Nrn. gr. 4°. (Nr. 1. 24 Sp.) In Komm. Vierteljährlich bar n. 3. — Reich, das, Christi. Zeitschrift f. Verständnis u. Verkündigg. des Evangeliums. Hrsg.: I. Lepsius. 4. Jahrg. 1901. 12 Nrn. gr. 4". (Nr. 1. 32 Sp.) bar v. 5. — Schulblatt f. die Prov. Brandenburg. Hrsg. v. Schumann. 66. Jahrg. 1901. 6 Doppelhfte. gr. 8°. (1. Doppelhft. 112 S.) In Komm. bar v.n. 5. 50 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Vummer zum erstrnmale angekündigt sind. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung Oskar Beck 393 in München. Güttler, An der Schwelle des zwanzigsten Jahrhunderts. 80 H. Hugo Bermühlers Verlag in Berlin. 395 Die Aufgaben des Verteidigers. 30 Fischer's medicin. Buchhandlung H. Kornfeld 401 in Berlin. Xsbr, LsrAsr u. IVsIp, LsiträAS rur LauobobirurAis. 3^60»). Hermann Gesenius in Halle a. S. 401 Isroms, Obres msn on tbs Oummsl. 6sb. 1 ^ 40 -Z. DictrichMeimer (Ernst Bohsen) in Berlin. 394 Xuttsrsr, Oarob L.sisv. öä. I. 6sb. 20 G. Schönfeld's Verlagsbuchhandlung in Dresden. 398 Berichte aus dem physiologischen Laboratorium und der Ver suchsanstalt des landwirthschaftlichen Instituts der Univer sität Halle. 15. Heft. 8 I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) in München. 396 Becher, Die Ausführungsgesetze zum B. G.-B. 10. Lieferg. (Schluß.) 6 ^ 10 4 — Dass, komplett 30 geb. 35 Jaeger, Das Bürgerliche Gesetzbuch mit Nebengesetzen. Aus gabe für Sachsen. Geb. ca. 11 .-E. Ausgabe für Baden. Geb. ca. 11 Ausgabe für Elsaß-Lothringen. Geb. ca. 12 Max Spielmeher in Berlin. 396 2av6sr, Ois Oraxis 6es Ossorationsmalers. XIII. 8ammIunA. 3 ^ 50 H. Steinkopff L Springer in Dresden-Bl. 398 Kürver, Der UanckluvAsroissnäs im Xuslanäs. 1 .F. Bernhard Tanchnitz in Leipzig. 401 laeobs, X wastsr ok 6rakt. (1. 8. vol. 3474.) 1 .F 61 -Z. Freier Verlag G. m. b. H. in Berlin. 397 Berliner Leben. 4. Jahrg. Heft 1. 50 -Z. Vita Deutsches Verlagshaus in Berlin. 395 XvAsI, Ois Ourebt vor 6sm IVsibs. 4 F. C. W. Vogel in Leipzig. 398 von LuvAS, Osbrbllvb clsr kb^siolvAis 6ss Nsnsobsn. 1. L6. sa. 10 Asb. sa. 11 ^ 25 -Z. Nichtamtlicher Teil. Vom Reichstag. 20. Sitzung. Dienstag^den 8. Januar 1901. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst in Verbindung mit der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes Uber das Verlagsrecht. jNr. 97 der Drucksachen.*)) (Aus dem stenographischen Verhandlungsbericht.) Or. Spahn, Abgeordneter: Meine Herren, daß das geistig selbständig hervorgebrachte Erzeugnis der Wissenschaft und Kunst in Bezug auf Gestaltung. Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung, sowie auf die Uebersetzung einen Schutz verdiene, ist ein Gedanke, der erst nach jahrhundertelangem Ringen in Deutsch land zum Siege durchgedrungen ist. Den ersten Schutz verschafften sich die Buchhändler zunächst durch Versprechungen, dann auch durch die Beschlüsse der deutschen Bundesversammlung. Im Jahre 1870 hat das Reich Schutz geschaffen auch für den Urheber durch das Urheberrechtsgcsetz für Schriftwerke, Abbildungen, musikalische Kompositionen und dramatische Werke. Die Bezeichnung des Ge setzestextes selbst als Urheberrecht drückt den Wandel aus, den die Anschauungen selbst von der Idee des Verbots des Nachdrucks bis zur Idee des Schutzes des Urheberrechtes durchlaufen haben. Das Gesetz hat kein Menschenalter erreicht; der uns vorliegende Ge setzentwurf über das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst will es nicht bloß formell, sondern auch sachlich in einer ganzen Anzahl von Punkten umgcstalten. *) Vgl. Börsenblatt 1900 Nr. 293 und 296, Beilagen. '"'HtiiMeikffgster Iabrqanq Aeußerlich wird die Vorlage motiviert damit, daß durch die Berner Litterarkonvention, sowie durch das bürgerliche Gesetzbuch Abänderungen des Urheberrechtsgesetzes notwendig geworden wären. Aber auch die Mängel, die sich bei der Handhabung des Gesetzes herausgestellt haben und durch die Bestimmungen der jetzigen Vor lage Abhilfe finden sollen, haben dazu gedrängt, daß dieser Gesetzentwurf uns vorgelegt worden ist. Das Verlagsrecht, das Verhältnis zwischen Urheber und Ver leger, der Schutz, der dem Verleger und der dem Werke durch das Urheberrecht gegeben wird, war seither nicht geregelt, obgleich er von besonderer Wichtigkeit ist. Es war bei der Beratung des bürgerlichen Gesetzbuchs und des Ausführungsgesetzes das Landes recht über das Verlagsrecht aufrechterhalten worden. Aber es war uns damals die Zusicherung gegeben worden, daß man als bald an die reichsrechtliche Regelung dieser Materie herantreten werde, und diese Zusicherung wird durch diese Vorlage eingelöst. Es wird vielleicht zum Verständnis der Sache beitragen, wenn ich meine Bemerkungen an den Verlagsvertrag anknüpfe und vom Verlagsoertrage ausgehend auf die Bestimmungen des Urheber rechtes eingehe. Meine Herren, bei der Frage find außerordentlich wichtige Interessen interessiert. Wie Sie gesehen haben, sind uns Eingaben zugekommen von Schriftstellern — ich erwähne die Eingabe des Vereins Berliner Presse —, von Komponisten, von den Buch händlern, von dem Buchgewerbeverein, von den Musikalien verlegern und auch von den Fabrikanten musikalischer Instrumente. Außer diesen Interessenten, sei es den Schriftstellern als Urhebern, sei es den Verlegern, kommt aber wesentlich auch in Betracht das deutsche Publikum, welches den Leserkreis für die geistige Produk tion bildet, und dieses Publikum hat sich bisher verhältnismäßig wenig gerührt. Ausdruck seiner Stimmung werden unsere Ver handlungen hier überwiegend sein müssen. Meine Herren, wie war es nun seither, wenn ein Buch in Verlag gegeben wurde? Dann schloß der Autor mit seinem Verleger einen Vertrag ab, und in diesem Vertrage wurden Vereinbarungen getroffen über das Honorar, über die Stärke der Auflage, in der das Buch abgezogen werden dürfe, mög- 50
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