Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19021126
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190211264
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19021126
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-11
- Tag1902-11-26
- Monat1902-11
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
274, 26. November 1902. Nichtamtlicher Teil. 9797 -Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! »Allergnädigster König und Herrl -Eurer Majestät danken der Deutsche Buchdruckerverein, die vereinigten sächsischen Buchdruckereibesitzer und die Innung der Leipziger Buchdruckereibesitzer für die hohe Ehre und Auszeichnung, die Eure Majestät diesen Korporationen durch den Besuch ihrer Geschäftsräume erweisen. Eurer Majestät Regierung hat stets mit besonderm Wohlwollen sich der Interessen des gesamten Buchdruckergewerbes angenommen und diese nach jeder Richtung hin gefördert. Wir danken Eurer Majestät für dieses Interesse und bitten Eure Majestät, uns Allerhöchstihr Wohlwollen auch für die Zukunft zu erhalten, wohingegen wir geloben, Eurer Majestät in steter unwandelbarer Treue unterthan zu sein.. Hierauf übergab der Redner Seiner Majestät einen prächtigen Band, das erste Exemplar der Fürstenausgabe des vom Redner gedruckten und verlegten Werkst »Mark steine der Weltweisheit aller Völker-, eines in mehrfacher Richtung — wissenschaftlich, künstlerisch und technisch — hervorragenden Werks, das insbesondre auch als ein Monu mentalwerk der graphischen Kunst betrachtet und wertgeschätzt werden darf. Die Ileberrcichung begleitete Herr Baensch- Drugulin mit der folgenden Erläuterung und Bittet -Eure Majestät! Es gereicht mir zur besondern Ehre und Auszeichnung, Eurer Majestät hier ein Werk überreichen zu können, das zum Gedächtnis des Altmeisters der Buchdruckerkunst Johannes Gutenberg, dessen sünfhundcrtjähriges Geburtsfest vor zwei Jahren die ganze Welt feierte, von meiner Offizin, der Firma W. Drugulin, hcrgestellt wurde und heute vollendet ist. Das Werk soll die Leistungsfähigkeit der Buchdruckerkunst unsrer heuti gen Zeit veranschaulichen. Eure Majestät wollen geruhen, das erste Exemplar der Fürstenausgabe dieses Werks aus meinen Händen entgegenzunehmen.- Mit freundlichem Dankeswort nahm der König auch diese Gabe entgegen und folgte dann der Führung des Zweiten Vorstehers des Buchgewerbevereins, Herrn Johann Webers, in das Erdgeschoß des Hauses, wo er mit großem Interesse die reich bestellte Ausstellung buchgewerblicher Maschinen besichtigte und auch die blrlibri«-Ausstellung seiner aufmerksamen und verständnisvollen Betrachtung würdigte. Nach Beendigung des Rundgangs geruhte der hohe Herr seiner Befriedigung huldvollen und warmen Aus druck zu geben. Es freue ihn aufrichtig, Protektor dieses strebsamen und erfolgreichen Vereins zu sein. Nur mit Be dauern verzichte er, mit Rücksicht auf die knapp bemessene Zeit, auf eine eingehendere Besichtigung. Mit besonderm Interesse und mit freudiger Genugthung habe ihn das Handinhandgehen des Vereins mit der Gehilfenschaft erfüllt. Schon deshalb verdiene der Verein eine recht weite Aus dehnung. Der Förderung durch die Staatsregierung könne er sich immer versichert halten. Unter den Hochrufen der vor dem Gebäude an der Walz straße in dichten Reihen aufgestellten Menge bestiegen der König und sein Gefolge nach freundlichem Abschied die Wagen zur Weiterfahrt. Kleine Mitteilungen. Post und Handelskammer zu Leipzig. — Von der Ortsgruppe Leipzig im Deutschnationalen Handlungsgehilfen- Verband war bei der kaiserlichen Oberpostdirektion zu Leipzig die Einführung des 6 Uhr-Schalterschlusses für alle Postsendungen und der Wegfall der jetzigen letzten Briefbestellnng beantragt und bei der Handelskammer zu Leipzig um Befürwortung dieser Anträge nachgesucht worden. Anderseits hatte auch die Oberpostdirektion von der Kammer ein Gutachten über die Anträge erbeten. Der Beschluß der Kammer geht dahin, der Beseitigung der letzten Brief bestellung entgegenzutreten, weil ein wichtiger Grund für eine solche Maßregel nicht vorliege und diese den Interessen der Ge schäftsinhaber direkt zuwiderlaufe. In Bezug auf den 6 Uhr- Schalterschluß sollen in den Kreisen der Geschäftsinhaber Erörte rungen angestellt werden. Zuvor aber soll die Oberpostdirektion um Auskunft ersucht werden, wie sich der Verkehr an den Schaltern während der letzten Dienststunde jetzt gestalte, ob die früheren Be strebungen zur Beseitigung des Andrangs von Erfolg gewesen Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang seien, ferner: bei welchen Postämtern in Berlin der 6 Uhr-Schalter- schluß eingeführt worden sei, welche Rücksichten dabei bestimmend gewesen seien und wie er sich bewährt habe. Vom Reichsgericht. Keine Wahrnehmung berech tigter Interessen. (Nachdruckverboten.) — Das Landgericht Düsseldorf hat am 12. September d. I. den Redakteur der Düssel dorfer Volkszeitung, Ernst Erbert, wegen Beleidigung des Schlossers^S. zu 50 ^ Geldstrafe verurteilt. In Nr. 57 des ge- der Polizei- mitgeteilt worden, S. habe sich auf Anregung eines Obermonteurs der Polizei als Gewährsmann zur Ueberwachung seiner Mitarbeiter angeboten, sei aber abgewiesen worden. Das ! Gericht hat festgeftellt, daß diese Behauptung völlig aus der Luft ge griffen ist. Der Angeklagte berief sich auf den Schutz des § 193 des Strafgesetzbuchs und beanspruchte Straflosigkeit, da sein Blatt die Interessen der Arbeiter vertrete, die selbst ein berechtigtes Inter esse daran hätten, daß in ihrer Mitte kein heimlicher Polizeiagent thätig sei. Das Gericht billigte jedoch dem Angeklagten den Schutz des § 193 nicht zu. — In seiner Revision erhob der Angeklagte denselben Einwand und behauptete, er habe den S. überhaupt nicht beleidigen wollen. Das Reichsgericht erkannte in der Ver handlung am 24. d. M. auf Verwerfung des Rechtsmittels, da ohne Rechisirrtum angenommen worden sei, daß dem Angeklagten nur deswegen, weil er Redakteur eines Arbeiterblatts sei, ein Mandat, die Interessen der Arbeiter zu vertreten, nicht zu zuerkennen sei. Schutz der Zeitungstitel. — Durch das Gesetz gegen den unlauter» Wettbewerb ist es verboten, einer neuen Zeitung einen Titel zu geben, der geeignet ist, Verwechslungen mit einem be stehenden Blatt herbeizuiühren. Das Reichsgericht hat in einer solchen Sache folgendes Urteil gefällt: Reichsgericht, 11. Civilsenat, 7. Januar 1902. Die Herausgabe einer Zeitschrift unter dem Titel -Deutsches Patent-Blatt- ist als eine Handlung unlautern Wettbewerbs im Sinne des § 8 des Gesetzes vom 27. Mai 1896 zum Nachteil des Deutschen Reichsfiskus anzusehen, auf dessen Kosten das Kaiserliche Patentamt das -Patentblatt- herausgiebt. In Sachen des Civilingenieurs Max Lorenz in Berlin. Be- Präsidenten des Kaiserlichen Patentamts zu Berlin, Klägers und Revisionsbeklagten, hat das Reichsgericht, II. Civilsenat, auf die mündliche Verhandlung vom 7. Januar 1902 jür Recht erkannt: Lehrmittelausstellung. — In der Zeit vom 5. bis 26. April 1903 soll in Wien in den Räumen des Oesterreichischen Ausstellung von neuern Anschauungsmitteln für den Unterricht an Mittelschulen stattfinden. Sie wird von allen Mittelschulen Oesterreichs und von namhaften Verlegern des österreichischen In- und Auslands beschickt werden und sich auf alle Gebiete des Unterrichts: Religion, klassische Philologie, Archäologie, deuische Sprache, Geschichte und Geographie, Naturwissenschaften rc. erstrecken. Die Ausstellung soll hauptsächlich gediegne neue Lehr- und Anschauungsmittel umfassen, aber auch das bi währte Alte nicht unberücksichtigt lassen. An der Spitze des vorbereitenden Komitees stehen die Hofräte De. Huemer und vr. Maurer und Professor Feodor Hoppe. Der Minister für Kultus und Unterricht vr. Ritter von Härtel hat das Protektorat der Ausstellung übernommen. Aus dem Nachlaß Babelsbergers. — Dem Gabelsberger- Museum in München ist von den Nachkommen Gabelsbergers ein weiterer Teil des Nachlasses Babelsbergers überlassen worden. Darunter befindet sich auch das Manuskript des ersten Werks Gabelsbergers: -Anleitung zur deutschen Redezeichenkunst-. Stiftungen. — Herr Kommerzienrat Julius Meißner, Inhaber der Verlags- und Chromolithographischen Anstalt Meißner L Buch in Leipzig, hat aus Anlaß seiner fünfund zwanzigjährigen Zugehörigkeit zur Leipziger Handelskammer zwei eines Unterstützungsfonds für die Beamten der Handelskammer, die andre zu Prämien für Schüler der Leipziger Handels-Lehr anstalt. 1289
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder