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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1902
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1902
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- Deutsch
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5640 Nichtamtlicher Teil. 159. 12. Juli 1902 8.« Kiseller Vorl) 225; 279 8. li. 1.—. ^Vörisllöä'or, äio Diamanten äes ksruaners. (Lielokelck, VoIllaZen L KlasinZ.) Ü3A. II. U. Ooiixus». 8". kstsrbburx. 364 8. 3000 Lx. li. 1.—. ^Vörmann, Oeselliellto äer Kunst aller weiten un6 Völker. (Keip2i§, Lid1io§r. lustitut.) LöpuLli'L, K. Hoiopin uelc^ccrsL scLxi. vporieu-L n SLpOLov'L llsp. Drsollsint in Letten. (1- Kett. 48 8. init ^lllliillSv. 40 Kop.) ÄeAler, Olauben unä ^Viss^v. (8trL88dur^, 3. L. L. Leitr.) ^ie^ler, 1'. ^Viara 1 ^vieäira, pr^sktacl -V. Krasno^volZkis^o. 8". Kleine Mitteilungen. Neue Bücher. Kataloge rc. für Buchhändler. Ferdinand Hirts Unterrichtsmittel-Verzeichnis in sachlicher Anordnung. Lehr- und Lernmittel für höhere und mittlere Lehranstalten und für die Volksschule, sowie Werke für Lehrer und Schüler-Bibliotheken. Juli 1902. Unternehmungen von Ferdinand Hirt, Kgl. Universitäts- und Verlagsbuchhand lung in Breslau, Ferdinand Hirt L Sohn in Leipzig, I. H. Bon's Verlag in Königsberg. 8". 136 S. Das Verzeichnis ist nach Stichworten geordnet und bietet damit eine übersichtliche Zusammenstellung der in den mittel, zu denen auch die aus dem Verlage von Ed. Anton in Halle a/S. i. I. 1901 an das Leipziger Verlagshaus Ferdinand Hirt L Sohn übergegangenen Schriften gehören. Die Neuigkeiten 1900 -1902 sind in auffälliger Weise durch ein K. bezeichnet. Ein alphabetisches Verzeichnis der Verfasser erhöht die Brauchbarkeit des Katalogs. Angefügt ist ein Verzeichnis von Unterrichtsmitteln aus dem Verlage von E. Morgenstern in Breslau, die im November 1898 an Arnold Hirt in Leipzig übergegangen sind. Schmidt, Nud., Vorläufer der allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungs-Gehilfen. Lex.-8". 23 S. Berlin, Verlag der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs- Gehilfen. 75 -Z. Vom Reichsgericht. Anklage wegen Beleidigung des Kaisers von Oesterreich. (Nachdruck verboten.) — Ein Prozeß, der viel Aufsehen gemacht hat. gelangte am 10. d. M. vor dem Reichsgericht zum Abschluß. Es handelte sich um die gegen den Buchdruckereibesitzer und Verlagsbuchhändler Herrn D. B. Wiemann in Barmen erhobene Anklage wegen Belei digung des österreichischen Kaisers. Erhoben war diese auf Grund des Z 103 StrGV., der die Beleidigung des Landesherrn eines nicht zum Deutschen Reiche gehörenden Staates mit Gefängnis oder Festungshaft von einer-Woche bis zu zwei Jahren bedroht, sofern in diesem Staate dem Deutschen Reiche die Gegenseitigkeit ver bürgt ist. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der auswärtigen Regierung ein. Der Angekagte hatte eine 28 Seiten umfassende Broschüre -Kaiser Franz Josef und die Jesuiten- herausgegeben, die in Wien mit der Begründung beschlagnahmt wurde, daß sie eine Beleidigung des Kaisers Franz Josef enthalte. Zu gleicher Zeit verbreitete Herr Wiemann in Oesterreich ein Cirkular, in dem auf das Erscheinen der Broschüre hingewiesen wurde. Diese Druck schrift wurde vom Kreisgericht Eger beschlagnahmt. Der An geklagte sandte nun seine Broschüre selbst dem Kaiser von Oester reich nebst einem Begleitschreiben zu, in dem er um Einverleibung der Broschüre in die Privatbibliothek des Kaisers bat. Auf Antrag der österreichischen Regierung wurde darauf hin vom Landgericht Elberfeld Anklage erhoben wegen Beleidigung des Kaisers Franz Josef, begangen durch die Verbreitung der Bro schüre und die Einsendung an den Kaiser. Das Landgericht hat den Angeklagten am 17. April kostenlos freigesprochen. Den ungenannten Verfasser der Broschüre hat Herr Wiemann nicht namhaft gemacht. Der Inhalt der Broschüre, so heißt es im Urteil, richte sich nicht gegen den Kaiser, sondern gegen die Jesuiten, sie weise auf die Gefahren hin, die dem Kaiser und der Monarchie durch die Jesuiten drohten. Ob alles, was der Verfasser behaupte, wahr sei, könne dahingestellt bleiben. Besonders hingewiesen, die von den Jesuiten bei jeder Gelegenheit aus genutzt werden solle. Die Jesuiten hüten sich einen solchen Ein fluß auf die Staatsgeschäftc verschafft, daß sie sie nach Gefallen leiteten. Die dem Monarchen geschuldete Ehrerbietung, so sagt das Urteil weiter, werde in allen Stellen der Broschüre gewahrt, alle Schuld werde auf die Jesuiten geschoben. Es werde überall behauptet, daß der Kaiser das Wohl seiner Unterthanen wolle. Das Gericht habe weder objektiv noch subjektiv eine Beleidigung des Kaisers für erwiesen angesehen. Der Schluß der Broschüre laute: Heil dem Kaiser! Der ganze Inhalt sei von dem Gefühl der Verehrung für den Kaiser erfüllt. Die Zusendung an den Kaiser sei nicht beleidigend. Die Revision des Staatsanwalts gegen das freisprechende Urteil führte aus: Das Landgericht lege auf Zweck und Absicht be sonderes Gewicht; darauf komme es aber nicht an. Tatsächlich sei der Kaiser als bloßer Schattenkaiser hingestellt worden. Das sei jedenfalls eine Beleidigung. Daß die Zusendung an den Kaiser eine Beleidigung sei, habe der Angeklagte gewußt, da die Broschüre vorher beschlagnahmt worden sei. Der Reichsanwalt erklärte das Rechtsmittel für verfehlt. Das angefochtene Urteil sei in allen Punkten völlig zutreffend und lasse keinerlei Rcchtsirrtum erkennen. Was die Revision dagegen geltend mache, richte sich nur gegen die unanfechtbaren thatsäch- lichen Feststellungen. Im Einklänge mit diesen Darlegungen erkannte das Reichs gericht auf Verwerfung der staatsanwaltlichen Revision. Tolstoiprozeß. (Vergl. Nr. 155 d. Bl.) — Die Verhand lung vor dem Landgericht zu Leipzig am 9. d. M. gegen den Verlagsbuchhändler Herrn Eugen Diederichs in Leipzig und Herrn Dr. Raphael Löwenfeld, den Verleger und den Ueber- setzer der Antwort Graf Leo Tolstois an den heiligen Synod, wegen Gotteslästerung und Beschimpfung kirchlicher Einrichtungen hat mit der Freisprechung der beiden Angeklagten geendigt. Die Beschlagnahme der Tolstoischen Schrift wurde aufgehoben. Der Gerichtshof ging davon aus, daß die Schrift nicht als Schmäh schrift und die angezogenen Stellen nicht als absichtliche Be schimpfungen anzusehen seien. Die Exkommunikation Tolstois ließe die Erregung desselben begreiflich erscheinen. Der Diederichssche Verlag sei als ein notorisch vornehmer Verlag bekannt, es sei nicht anzunehmen, daß der Verleger ein Tendenzwerk habe herausgeben wollen. Außerdem hätten der Uebersetzer sowohl, als auch der Verleger damit rechnen können, daß sie es mit einem vorurteilslosen Leserkreise zu thun haben würden. Eine luxemburgische Bibliographie. — In der Bei lage zur Allgemeinen Zeitung Nr. 153 vom 8. Juli 1902 wird von T. Kellen eine luxemburgische Bibliographie besprochen, deren erste Lieferung (Buchstaben und 6) dem Kritiker Vorgelegen hat: -Dilllio^rapllio luxslullour^soiss ou eataloAus raisovvo äs tous ou cka.ll3 Io 6ranä - Duelle aetuel äs DuxswllouiA- (Luxemburg, ?. Worre-Mertens). T. Kellen rühmt die sorgfältige Bearbeitung, die einen staunenswerten Fleiß verrate. Das Werk sei die Frucht einer mehr als zehnjährigen Sammelarbeit, und die Herausgabe habe in der vorliegenden Vollständigkeit nur mit der Unterstützung des Vereins für Luxemburger Geschichte, Litteratur und Kunst ermöglicht werden können. Bibliothek der Akademie der Künste zu Berlin. — Die Bibliothek der Akademie der Künste zu Berlin siedelt in diesen Tagen aus der alten Bauakademie nach den Hochschulgebäuden in Charlottenburg über. Die Verwaltung der Abteilung für die bildenden Künste soll durch den Direktor der Hochschule erfolgen, die Musikabteilung der Bibliothek aber der Hochschule für Musik angegliedert werden. Außerdem soll für besondere Zwecke der Gesamtakademie eine Handbibliothek begründet werden. Personalnachrichten. Gestorben: am 6. Juli nach kurzer Krankheit im besten Mannesalter der Buchhändler Herr Eduard Höllrigl in Salzburg, In haber der vormaligen k. u. k. Hofbuchhandlung von Hermann Kerber, die er erst im vorigen Jahre, am 1. Januar 1901, übernommen hatte; — am 7. Juli unerwartet der Buchhändler Herr Carl Erdmann in Crefeld. Er gründete (1. November 1883) die Erdmann'sche Buch handlung in Essen und war zuletzt Besitzer der Bahnhofsbuch handlung in Crefeld.
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