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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1903
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030523
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4116 Amtlicher Teil. ^5 117, 23. Mai 1903. »Diese Exemplare des Börsenblatts können, nach Ausstellung einer entsprechenden Verpflichtung, nur vom Vorstand des Börsenvereins direkt zu dem Preis und den Bedingungen bezogen werden, welche für Nicht mitglieder festgesetzt sind.« Die letztere Bedingung des Bezugs nur vom Vorstand direkt, die wir für ganz unerläßlich gehalten haben, da sie ja die einzige Möglichkeit bildet, in Zukunft jede Art von Durchstecherei seitens der Mitglieder zu verhindern, diese Be dingung ist uns von Herrn Behrend selbst vorgeschlagen worden, so daß ich mit Freuden konstatieren kann, daß auch in dieser Beziehung die Ansicht der Herren Antragsteller, wie sie von Herrn Behrend ausgeführt worden ist, sich mit den prin zipiellen Ansichten des Vorstands deckt. Nun, meine Herren, was ist der Erfolg, wenn Sie dieser Erklärung des Vorstands zustimmen, und der Antrag Niemeyer damit als zurückgezogen gelten kann? Die Hauptversammlung hat dann das Prinzip wiederholt genehmigt, welches in den Satzungen feststeht und durch die Handlungen einzelner Mitglieder im vergangenen Jahre durchbrochen worden ist. Zweitens aber erreichen wir dadurch für die Lieferanten an gewisse große wissenschaftliche Bibliotheken, und das ist einer der wichtigsten Gesichtspunkte für den Vorstand, und, wie wir wissen, auch für die Unterzeichner des Antrags Niemeyer, daß für die Lieferanten die Störung des Gewerbebetriebs aufhört, von der auch der Vorstand gewußt hat, daß sie bei Nichtlieferung des Börsenblatts eintreten könnte. Wir erreichen drittens, wie wir hoffen wollen, den Frieden mit den Nichtbuchhändlern auf eine Weise, daß sie uns zugestehen müssen, daß das Börsenblatt volles und unbeschränktes Eigentum des Buchhandels ist und bleibt, während der Buchhandel anderseits anerkennt, daß eine moralische Verpflichtung für ihn vorliegt, auch die Geschäfte der Nichtbuchhändler, welche zum Vorteil des Buchhandels gereichen oder doch gereichen sollten, zu erleichtern. Meine Herren, diese ganzen Erwägungen würden noch nicht hingereicht haben, dem Vorstand die Ueberzeugung zu geben, daß er in Zukunft darauf rechnen kann, mit Ihnen völlig einerlei Sinns zu sein, wenn nicht in der Delegierten versammlung beschlossen worden wäre, daß die Abgeordneten den einzelnen Orts- und Kreisvereinen empfehlen, die noch jetzt bestehenden wenigen Ausnahmebestimmungen zum ersten möglichen Termin zu kündigen! Das ist der Zweck gewesen, dessen Erreichung wir mit der Geheimhaltung haben erleichtern wollen! Wenn wir jetzt erklären: wir kündigen die Ausnahmebedingungen; wenn wir zum erstenmal eine solche Forderung stellen und nicht eine Bitte äußern, dann hat die Geheimhaltung ihre Berechtigung erwiesen. Wenn also auch das erreicht ist, daß die Delegiertenversammlung beschließt, den Vereinen anzuraten, zum erstmöglichen Termin zu kündigen, dann fallen alle Bedenken des Vorstands und er ist in der Lage, ihnen vorzuschlagen, daß Sie dieser seiner Erklärung beistimmen und dadurch die ganze Angelegenheit zu einem fried lichen und für alle Teile, wie ich glaube, befriedigenden Abschluß zu bringen. Ich schließe meine Ausführungen, indem ich betone, daß der heutige Vorstand, wie er glaubt auch in den letzten zwei Jahren gezeigt zu haben und wie er weiter zeigen wird, durchaus auf dem Standpunkt stehen geblieben ist und noch steht, den unser Adolf Kröner vor vierzehn Jahren bei einer ähnlichen Gelegenheit mit den Worten festgelegt hat: das Heil des Gesamtbuchhandels hängt ab von der Erhaltung des Sortiments! (Anhaltender, lebhafter Beifall!) Ich frage, ob jemand zu dieser Angelegenheit das Wort wünscht? Herr Grüner (Leipzig): Meine Herren, es ist richtig, daß das Börsenblatt Eigentum des Buchhandels ist; die Inter essenten aber und die Käufer der Bücher, das ist das Publikum, und das Publikum ist in letzter Instanz immer derjenige Faktor, der den Buchhandel erhalten muß. Es hat also auch ein Interesse daran, zu erfahren, was für Neuigkeiten erscheinen. Offenbar handelt es sich hier lediglich um die Bezugsbedingungen, die geheim zu halten sind. Alles übrige können wir doch dem Publikum preisgeben. (Widerspruch.) Vorsitzender: Darf ich den Herrn Redner unterbrechen. Wollen Sie die Güte haben, sich dazu zu äußern, ob Sie die Erklärung des Vorstandes billigen. Die Sache selbst können wir nicht mehr erörtern, nachdem der Antrag Niemeyer und Genossen, unter Voraussetzung der Billigung dieser Erklärung des Vorstands, zurückgezogen ist. Haben Sie die Güte, sich darüber zu äußern, ob Sie die Erklärung des Vorstands billigen. Herr Grüner: Die Erklärung des Vorstands ist im Prinzip natürlich zu billigen, aber in der Ausführung wird sie nichts nutzen. Ich wollte einen Vorschlag machen, der beiden Kreisen Rechnung tragen wird. Es wird nicht große Schwierigkeiten machen, wenn das Börsenblatt in zwei Ausgaben erscheint. (Unruhe, Rufe: Schluß!) Ich weiß nicht, ob dieser Gedanke hier zum erstenmal zum Ausdruck kommt (Rufe: Nein! Heiterkeit und Unruhe), aber das ist meines Erachtens der einzige Weg, wie die Sache aus der Welt geschafft werden kann, und die Ausführung ist an und für sich nicht schwierig. Vorsitzender: Ich möchte den Herrn Redner bitten, damit zu schließen. Sie sehen, die Versammlung ist un geduldig darüber, daß Sie über den Rahmen desjenigen, was zur Diskussion steht, hinausgehen. Sie haben bereits erklärt: Sie sind einverstanden mir der Erklärung des Vorstandes, das übrige steht nicht auf der Tagesordnung. — Wünscht noch jemand das Wort zu der Erklärung des Vorstandes? Das ist nicht der Fall. Darf ich annehmcn, daß Sie dieselbe einstimmig billigen? (Zustimmung.) Dann konstatiere ich die Einstimmigkeit mit der allergrößten Freude und wir gehen über zu: 5. Antrag des Vorstands: Die Hauptversammlung wolle die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses zur Revision der Rest- buchhandels-Ordnung beschließen. Die Festsetzung der Zahl und die Bestimmung seiner Mitglieder wird dem Vorstand übertragen. (Die nähere Begründung dieses Antrags war im Börsenblatt 1903, Nr. 95, abgedruckt.) Ich bitte Herrn Francke namens des Vorstandes das Referat zu übernehmen. Herr Francke (Bern): Da ich Wohl voraussetzen darf, daß Sie die Begründung dieses Antrags letzthin im Börsenblatt Nr. 95 gelesen haben, welche Begründung übrigens auch in einem Sonderdruck hier vorliegt, und nachdem gestern die Delegiertenversammlung einstimmig beschlossen hat, diesen Antrag heute zu genehmigen, werden Sie mit mir einverstanden sein, daß ich mich sehr kurz fasse und nur resümiere.
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