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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1902
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1902
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- Deutsch
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5416 Nichtamtlicher Teil. ^ 151. 3. Juli 1902. Kleine Mitteilungen. Handelsregister-Eintrag. — Wien, I.. Kärnthnerstraße 30, Musikalienhandlung, Verlags- und Leihanstalt, Mozarthaus (Stritzko L Co.). Offene Handelsgesellschaft seit 1. Juni 1902. — Gesellschafter: Josef Stritzko, Kaufmann in Wien, Carl August Artaria, Kaufmann in Wien, vr. Heinrich Glogau, Privater in Wien, und Franz Hardtmuth, Privater in Wien. — Vertretungs befugt: Josef Stritzko kollektiv mit einem der drei Gesellschafter. — Firmenzeichnung: Eigenhändige Beisetzung von -Mozarthaus, durch Carl August Artaria oder vr. Heinrich Glogau oder Franz Hardtmuth und von -(Stritzko L Co.)- durch Josef Stritzko unter dem anderen Teile des Firmawortlautes. — Wien, 20. Juni 1902. privater Seite wurde uns nahegelegt, erneut dahin zu wirken, daß Bücherbesprechungen in Zeitungen und Fachblättern nicht ohne die Preisangabe des besprochenen Buches erscheinen möchten. Die Beschwerdeführer bemerken mit Recht, daß die Notwendigkeit einer Anfrage nach dem Preise von vielen als lästig em pfunden werde und daß mangels Kenntnis des Preises manche ins Auge gefaßte Anschaffung eines Buches unterbleibe. Im Interesse der Herren Verleger wird es liegen, bei Ver sendung von Rezensionsexemplaren aus ihrem Verlage den Preis in augenfälliger Form, am besten wohl durch einen dem Titel vorgeklebten farbigen Zettel, anzugeben. Auch die Beigabe einer vollkommenen bibliographischen Verzeichnung des Buches, zu der natürlich auch die Preisangabe gehören würde, dürfte als Ueberschrift oder Fußbemerkung zu der Besprechung vom Kritiker gewiß gern angenommen werden. Die Herren Verleger von Zeitungen und Zeitschriften, denen diese Zeilen zu Gesicht kommen, seien gebeten, um Ausführung des vorstehenden Wunsches besorgt zu sein. Unverwendbare Rezensionsexemplare. — Im Stutt garter Gemeinderat regte kürzlich Gemeinderat vr. Rettich die Frage an, wie er sich als Redakteur des Stuttgarter Amts- und Anzeigeblattes (das von der Stuttgarter Gemeindeverwaltung herausgegeben wird) den häufigen unverlangten Zusendungen von Büchern mit der Aufforderung zur Besprechung im -Amts- und Anzeigeblatt der Stadt Stuttgart, zu verhalten habe. Nach kurzer Beratung wurde beschlossen, eine Mitteilung zu verfassen, daß das Amtsblatt keine Besprechungen von Büchern aufnehme, und Beschlagnahme. — Das Landgericht I zu Berlin hat die Beschlagnahme der Druckschrift -Coulissenzauber- von Arno van Linden (Satyr-Bibliothek V) bestätigt und die Vernichtung der vorfindlichen Exemplare der Schrift angeordnet. Germanisches Museum in Nürnberg. — An Stiftungen und Schenkungen sind dem Germanischen National-Museum in Nürnberg zu seiner Jubelfeier des fünfzigjährigen Bestehens am 15. und 16. Juni d. I. zahlreiche und wertvolle Gaben zu gekommen. Zunächst seien die großartigen Gaben erwähnt, die Seine Majestät der Kaiser mit der Sammlung von Nachbildungen der deutschen Kaisersiegel und Seine Königliche Hoheit der Prinz- Regent Luitpold von Bayern mit der Originalpartitur von Richard Wagners -Meistersinger« dem Museum zugewendet haben, ferner ein reiches Legat des Herrn Karl von Faber in München in der Höhe von 500000 und die Stiftung eines ungenannten Nürnbergers in Höhe von 10000 Weiter hat das preußische Ministerium der geistlichen, Unter richts- und Medizinal-Angelegenheiten in zwei riesigen Mappen 72 Meßbildaufnahmen des Geheimen Ober-Baurats Meydenbauer, welche Denkmäler aus dem westlichen Teil der preußischen Monarchie zur Darstellung bringen, überreicht. Die Königlich württem- bergische Staatssammlung vaterländischer Altertümer hat die Uebersendung einer Nachbildung der metallenen Grabplatte des Herzogs Eberhard im Bart in der Stiftskirche in Tübingen, die Großherzoglich badische Kunst- und Altertums- Sammlung eine solche des von Niclas von Leyen 1467 geschaffenen Kruzifixes auf dem Friedhof von Baden-Baden in Aussicht gestellt. Die bayerische Regierung hat außerdem angeordnet, daß von der Königlichen Hof- und Staatsbibliothek in München 160 Nürn berger Inkunabeln aus den Jahren 1470 bis 1500 — ungefähr ein Drittel dessen, was überhaupt in Nürnberg in jener Zeit ge druckt wurde — an die Bibliothek des Germanischen Museums abgegeben werde. mag die des Verlags von C. L. Hirschfeld in Leipzig, der alle seine Verlagserzeugnisse, soweit sie das Museum interessieren, diesem zur Verfügung stellte, und diejenige von I. H. Ed. Heitz in Straßburg, der das kostbare Werk über die Pestblätter des 15. Jahrhunderts schenkte, erwähnt werden. Ein großartiges Legat hat der bekannte Forscher und Sammler von Lx 1ibri8 Karl Emich Graf zu Leiningen-Westerburg zugesagt, nämlich seine heute schon an 25 000 Stücke zählende Lx lidris-Sammlung. Von den der Sammlung zugewendeten Gaben sei insbesondere auf die vom Münchener Kunst- und Antiquitätenhandel, der sich fast ausnahmslos beteiligte, hingewiesen. Ebenso hat das Germanische National-Museum bemerkens werte Glückwunschadressen von Instituten, Museen, Universitäten und historischen Vereinen erhalten. Auch zahlreiche Festgaben sind ihm zugegangen. Folgende mögen hier genannt sein: 5 Bremische Siegel des 14., 15. und 16. Jahrhunderts von der Stadt Bremen; die Abbildungen des deutschen Ordensschlosses in Marienburg nach dem Stande der Wiederherstellungs arbeiten im Frühjahr 1902 vom Vorstand des Vereins für die Wiederherstellung und Ausschmückung der Marien burg in Danzig; Erinnerungsmedaille auf die Vermählungsfeier Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Rupprecht von Bayern vom Münchener Altertumsverein; Plakate zur Erinnerung an die fünfzigjährige Jubelfeier, entworfen von Th. von Kramer, model- Die Zahl der Begrüßungsschreiben und -Telegramme, die aus allen deutschen Gauen und allen Kreisen des Volkes dem Museum zu teil wurden, belief sich auf viele Hunderte. Universität Freiburg i/Br. — Die Zahl der immatriku lierten Studenten der Universität Freiburg i/Br. im laufenden Sommerhalbjahr ist 1861. Die Angabe 1801 in Nr. 145 d. Bl. Rechtsprechung. Handelsgesetzbuch §H 5, 15. — In den §§ 5 und 15 des Handelsgesetzbuchs ist der Grundsatz zum Aus druck gelangt, daß ^ein Kaufmann, der eine Erklärung öffentlich der Civilprozeß-Ordnung § 21 besitze. (Reichsgericht. VI. 3. März 1902. 10/02. -Juristische Wochenschrift- 1902, S. 219-*; -Das Recht-, VI. Jahrg. Nr. 10). -Krebs-, Verein jüngerer Buchhändler in Berlin. — Der Verein jüngerer Buchhändler -Krebs- in Berlin wird, wie im vorigen Jahre, sein Sommerfest wieder am schönen Haoelufer feiern, und zwar am nächsten Sonntag, 6. Juli. Ein Dampfer, der pünktlich um 8 Uhr von der Weidendammer Brücke abfahren Bataillons) und für gemeinsames Frühstück gesorgt sein wird, wird die Teilnehmer und deren Damen gegen 11 Uhr beim Restaurant Schweizerhaus in Nedlitz landen. Ein Spaziergang im Park und photographische Aufnahmen werden die Zeit bis zum Mittagessen verkürzen. Dieses beginnt um 1 Uhr (Gedeck 1 25 -H). Der Nachmittag wird eine Gondelfahrt auf dem Lehnitz-See zum romantischen Königswald, Spiele, Waldkonzert, Kaffeekochen und Tanz bringen. Um '/z9 Uhr wird die Rückfahrt mit dem Dampfer angetreren. Teilnehmerkarten zu 1 ^ 50 H für Mitglieder und Gäste, zur Hin- und Rückfahrt giltig, sind bis Donnerstag, 3. Juli, in der Buchhandlung H. Rosenberg, Potsdamer Straße 129/130, oder bei den Vorstandsmitgliedern zu entnehmen. (Sprechsaal.) Nene Bitte um Bücherschenkung. Die Bitten um Schenkungen von Büchern zur Ausstattung von Bibliotheken hören bedauerlicherweise nicht auf. Aus neuester Zeit liegt der Redaktion des Börsenblattes ein ausführliches Schreiben dieser Art vor, das für ein städtisches Gymnasium in Oberösterreich die freigebige Mitwirkung der Verleger erbittet, um der Schule zu einer Lehrmittelsammlung und Bibliothek zu verhelfen. — Dem Buchhändler kann nicht oft und nicht eindring lich genug wiederholt werden, daß er seine Ware entwertet, wenn er sie verschenkt. Erst dann, wenn alle solche Bitten dauernd erfolglos bleiben, kann an ein endliches Aufhören dieser seltsamen Forderungen, die nur eine Folge unbedachter Freigebigkeit sind, gedacht werden!
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