Eigentum des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 100. Leipzig, Sonnabend den 2. Mai 1903. 70. Jahrgang. Amtlicher Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler Zu Leipzig. Kekanntmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt crm Sonntag Kantate, den 10. Mai 1903, vormittags 9 WHr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig (Eingang Portal III.) Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1902/03. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1902. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1903. 4. Aifirag der Herren I)r. Max Niemeyer-Halle a/S. und Genossen: Die Hauptversammlung wolle den Vorstand des Börsenvereins ersuchen, von dem ihm nach Z 4 Absatz 6 der Satzungeli zustehenden Rechte Gebrauch zu machen und die Lieferung des Börsenblatts an diejenigen Bibliotheken und sonstigen Interessenten zu genehmigen, die sich verpflichten, Maßregeln zu treffen, die den mißbräuchlichen Gebrauch des Blatts ausschlicßen. 5. Antrag des Vorstands: Die Hauptversammlung wolle die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses zur Revision der Rest- buchhandels-Ordnung beschließen. Die Festsetzung der Zahl und die Bestimmung seiner Mitglieder wird dem Vorstand übertragen. 6. Antrag der Herren vr. B. Lehmann-Danzig und Genossen: Der Z 4 der Buchhändlerischen Verkehrsordnnng erhält zu seinem Absatz n nachfolgenden Zusatz: „Bei denjenigen Berlagsartikeln jedoch, die vom Verleger mit einem geringem als dem Minimal- rabatt von 25°/g in Rechnung oder 30°/g bar verkauft werden, bleibt den Sortimentern die Fest setzung des Ladenpreises in das eigne Ermessen gestellt. Bei Artikeln unter 60 H Ordinärpreis steigt der Minimalrabatt auf 35 resp. 40°/<>." „Solche Berlagsartikel, deren Verkaufspreis den Sortimentern überlassen wird, erscheinen in sämt lichen Publikationen des Vörsenvereins ohne Angabe von Netto- oder Ordinärpreisen." Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. 462