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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1903
- Sprache
- Deutsch
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100, 2. Mai 1903. Nichtamtlicher Teil. 3487 SsorA in Drssäsu. Osir^ti, X., Op. 18. 6i lionclini. IVglrer k. Orek. 4 ^ 50 ^ u. NiiniiitLselisoK, Illlriob, Op. 60. Ai-gKlt dir clls IVelt iw 8oiiIISIIADlIL6 1. 1. Linkst, m. Otts. 1 .X. Xosst IVsiubsr^sr in DsipLiU. Lasier, Kd in., Lrudsr ZtraudiiiAsr. Operstts. Diiruus i Küssen ist Iceine 8ünd'. Lied 1. L-Kistoii (od. KIüAsUioin) in. Nilitttr- musiK. 2 eL 50 ii. Oeuli. KoIKg,-Us.LurKs, 1. Ar. Orob. 2 ^ n. Ovuli. KolKki-Ng-LiirKg. k. KI. Orob. I 50 ->) n. 8". dossk V^slndsrAsr in IwixwlK ksrnsri Dsbär, Kra.NL, Der Kastsldinclsr. Opsrstts. Daraus k. NDitär- musiK: 1VaD.gr. 4 ..X n. Das is a sintaoKs KeolurnnA. Lied (in. Kiston (Li od. K1üA6l1iorn-8olo). 2 50 ^ n. 81oans, 1. L., Ogr Xdjudünt. Lisd k. 8a1onorol>. 8". 1 .X 50->)^u. Otto tVsrnttis.1 in Dsrlin. LrainLaoli, 0. los., Op. 44. 8sobs Lvsistiinrn. OssänAS k. 8. u. X. (Obor od. 8olost.) in. Dito. Kart. 2 ./X n. 8gku1t.L, Kä^vin, Op. 232. Ko. 3. 81nxo, Vö^Iein sinAS, k. 2 8inZst. in. Kits, dsotsob n. snZI. 1 50 Nichtamtlicher Teil. Erklärung. In der letzten Zeit sind aus den Kreisen des Sortiments buchhandels Kundgebungen erfolgt, die wenig dem guten Einvernehmen zwischen Verlag und Sortiment, wie es in der Schleuder- und Rabattfrage zum Nutzen der Gesamtheit in Wirkung getreten ist, entsprechen. Wir fürchten zwar nicht, daß diese Kundgebungen irgend welche praktische Bedeutung gewinnen könnten. Denn es kann keinem unvoreingenommenen Beurteiler entgehen, wie sehr die in ihnen in Aussicht gestellten Maßnahmen — es gilt dies insbesondre von dem von Herrn vr. Lehmann in Danzig für die diesjährige Hauptversammlung gestellten Antrag — geeignet wären, das Weiterbeftehen jenes Ein vernehmens zwischen Verlag und Sortiment in Frage zu stellen. Deshalb halten wir es für unsere, als der berufnen Vertreterin des Verlagsbuchhandels, Pflicht, vor derartigen weitgehenden Forderungen zu warnen, im gemeinsamen Interesse von Verlag wie Sortiment und von dem Wunsch geleitet, ein gedeihliches Zusammengehen beider Teile zum gemeinsamen Wohl auch weiterhin zu ermöglichen. Die Deutsche Verlegerkammer. Böhme, Bonz, vr. Fischer, vr. Giesecke, vr. de Gruyter, Mohrmann, Springer, IN. Trübner. Ladenpreis. (Vgl. Börsenblatt 1903 Nr. 40, 44, 46, 48, 50, 53, 54, 58, 64, 69, 74, 77, 81, 85, 97.) XXI. Auf den abermaligen Angriff des Herrn vr. Lehmann- Danzig antworte ich nur deshalb, weil mir daran liegt, in weitren Kreisen nicht mißverstanden zu werden, während ich auf eine richtige Würdigung meiner Meinung seitens des Antragstellers wohl verzichten muß. Herr vr. Lehmann betont mit Recht den zwischen unfern beiderseitigen Standpunkten befindlichen himmelweiten Abstand! Das bezieht sich vor allem auf das Recht des Verlegers bei Festsetzung des Ladenpreises, sowie des Ra batts für das Sortiment. Herr vr. Lehmann meint, -daß dieses Recht den Verlegern vom Börsenverein übertragen worden sei, und zwar unter der Voraussetzung, daß das Sortiment dabei bestehen könne«. Das ist für mich und wohl auch für andre wiederum eine Botschaft, die man hören, aber nicht glauben kann. Eine Beweisführung für das Recht des Verlegers erscheint mir vollkommen über flüssig, weil es eben ganz selbstverständlich ist, daß der Produzent seinen Abnehmern die Bezugsbedingungen macht, und nicht etwa die letzlern dem Produzenten. Wie würde es wohl mit unserm Börsenverein stehen, wenn nach der -historischen« Auffassung des Herrn vr. Lehmann der Börsen verein das Recht besäße, den Verlegern Vorschriften zu machen über den Ladenpreis und die Bezugsbedingungen eines Buches?! Ein himmelweiter Abstand trennt mich ferner von Herrn vr. Lehmann in der Auffassung von zu stellenden Anträgen. Ich vertrete nämlich die Überzeugung, daß jeder Antragsteller seinen Antrag auch begründen muß, während Herr vr. Leh mann dem seinigen (siehe Börsenblatt Nr. 40 vom 18. Februar 1903) nur den Wortlaut eines Schreibens an Herrn Albert Brockhaus beigegeben hat. — Hinterher, nachdem die Opposition den Antragsteller belehrt hat, erscheint dann eine Erklärung, die die Mittel, um einem Minimalrabatt Geltung zu verschaffen, als das Unwesentliche bei dem Antrag bezeichnet!! Mit Verlaub, Herr vr. Lehmnn, Sie irren sich da ganz gewaltig. Wenn Sie für Ihren Antrag in ganz selbstverständlicher Für sorge auftreten wollten, dann mußten Sie ihn auch be gründen. Ihre Gegner, und darunter auch ich, hatten es nur mit dem Wortlaut Ihres Antrags zu tun, nicht aber mit den Mitteln, die Sie selbst oder Ihre Nürnberger Freunde als Hilfstruppen noch in Bereitschaft halten, bis heute aber nicht bekannt gemacht haben! Da Sie also einen Antrag ohne Begründung veröffentlichten, so müssen Sie es sich schon gefallen lassen, daß Ihre Gegner sich mit dem einzig Greifbaren, also dem Wortlaut Ihres Antrags, be fassen. Mein Aufsatz in Nr. 85 des Börsenblatts hat diesen Wortlaut wiedergegeben und beleuchtet; er hat ferner die Bedenken und Gefahren berührt, die der Antrag vr. Leh mann und Genossen zweifellos für den Buchhandel herauf beschwören muß, wenn er gesetzliche Kraft erlangen sollte! Meine auf sachliche Erwägungen gestützten Ausführungen hat Herr vr. Lehmann einfach ignoriert; er wirft mir aber vor, daß ich ihm ausgewichen sei! Aber Herr vr. Leh mann hat noch mehr getan, indem er Herrn Rudolf Heinze ohne dessen Zustimmung ganz schlank als einen Verbündeten erklärt. Da jeder Leser des Börsenblatts die Anschauungen des Herrn Heinze kennt, so ergeben sich die Schlußfolgerungen von selbst. Mein angebliches »Ausweichen« Herrn vr. Lehmann gegenüber veranlaßt mich zu keiner weitern Polemik, wohl aber zu der Erklärung, daß ich von Anfang an nicht gegen die Person des Antragstellers, sondern gegen die folgenschwere Bedeutung seines Antrags gesprochen habe. Wenn trotzdem die Angelegenheit bedauerlicherweise einen persönlichen Cha rakter erhalten hat, so habe ich daran keinen Teil, ich über lasse ihn vielmehr demjenigen, der dafür allein verantwort lich geworden ist. Möge jeder, der zu Kantate in Leipzig seine Stimme erheben oder mindestens doch abgeben wird, sich die ganze Tragweite des Antrags vr. Lehmann und Ge nossen schon heute vorführen! 464*
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