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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1895
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1895
- Sprache
- Deutsch
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M 258, 6. November 1895. Nichtamtlicher Teil. 6257 zu bewirken, daß er nach vorheriger Verständigung mit anderen Vereinen und in Gemeinschaft mit diesen die Annahme einer Ord nung des Restbuchhandels für den ganzen deutschen Buchhandel beantragen solle und durchzusetzen suche. »Infolgedessen haben wir veranlaht, daß am 4. November 1894 in Leipzig eine Versammlung der Abgeordneten der Kreis- und Ortsvereine abgehalten worden ist. -In der Versammlung stellte sich heraus, daß unsere Ordnung für den Restbuchhandel fast wörtlich in die Satzungen sehr vieler Kreisvereine übergegangen ist. Die Abgeordnetenversammlung hat das uns sehr erwünschte Ergebnis gehabt, daß der Vorstand des Börsenvereins jetzt an die schwierige, aber überaus dringende Arbeit gegangen ist, eine allgemeine Restbuchhandelsordnung für den ganzen deutschen Buchhandel zu schaffen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die meisten und wichtigsten Bestimmungen unserer Ordnung für den Restbuchhandel in die allgemeine diesbezügliche Ordnung ausgenommen werden müssen. »In der vorigen Hauptversammlung ist dem Vorstande der Auftrag gegeben worden, zwei Fälle von Schleuderei (zwei Leip ziger Firmen betreffend, welche nach unserem Gebiet mit unstatt haftem Rabatt geliefert hatten) dem Börsenvereinsvorstande, der einen früheren Antrag aus Verfolgung abgelehnt hatte, zur erneuten Untersuchung vorzulcgen. Ihr Vorstand hat diesen Auftrag aus geführt, leider und gegen alles Erwarten ohne Erfolg. »Im vergangenen Jahre sind wohl einzelne Fälle zur Kenntnis des Vorstandes gekommen, in welchen Mitglieder unseres Vereins sich gegen unsere Satzungen und Verkaufsnormen verfehlt haben sollten. Zum Teil wurden diese Sachen aufgeklärt, zum Teil er hielten wir die nötige Sicherheit für die zukünftige genaue Ein haltung unserer Satzungen, so daß in keinem Falle die Anwendung der Strafbestimmungen nötig geworden ist. Wir finden dagegen immer wieder, daß Handlungen, welche in großen Städten außer halb unseres Bezirks ihren Sitz haben, mit einem auch ihnen für unseren Bezirk verbotenen Rabatt liefern oder offerieren. Ihr Vorstand verfolgt solche Einbrüche in unser Gehege mit rücksichts loser Thatkraft. In manchen Fällen haben wir auf unsere Vor stellung sofort die Zusage der betreffenden Firmen erhalten, daß sie die geltenden Bestimmungen des Böcsenvereins in der Folge einhalten werden Wir wissen aber, daß leider nicht alle ebenso denken und handeln. Das Fortbestehen der Ergebnisse unserer langjährigen Bestrebungen wird dadurch wesentlich gesichert, daß jeder von uns die Augen offen hält und in jedem einzelnen Falle, wenn er erfährt, daß mit unerlaubtem Rabatt offeriert oder ge liefert wird, unter Beifügung der Beweise den Vorstand benach richtigt. Namentlich die Buchhändler in den kleineren Städten, die es sehr leicht merken und schwer empfinden, wenn sie glauben, daß ein Ortskollcge sich gegen unsere Satzungen verfehlt, bitte ich um ihre stete einmütige Mithilfe bei der Abwehr dieser auswärtigen Untergebote. » Nach dem alsdann von Herrn Sigismund Theissing- Münster erstatteten Kassenberichte schloß das Vereinsjahr 1894/95 mit einem Bestände von 298 ^ 40 H. Nach er folgter Prüfung wurde dem Schatzmeister Entlastung erteilt und alsdann die Erhebung eines Beitrages von 7 ^ für das Vereinsjahr 1895/96 beschlossen. Die vorschriftsmäßige Neuwahl ergab die Wiederwahl der ausscheidenden Vorstandsmitglieder, der Herren Sigis mund Theissing und Heinrich Schöningh in Münster. Hierauf berichtet der Vorsitzende über den Schutz der ge nehmigten Verkaufsnormen durch den Vorstand des Börsen vereins : »8 1 unserer am 10. September 1892 durch den Vor stand des Börsenvcreins genehmigten Verkaufsnormen lautet: »»Jedes Anbieten von Rabatt an das Publikum in ziffernmäßiger oder unbestimmter Form ist unter sagt.« « »Der Vorstand des Börsenvereins hatte uns zur Er reichung einer für den ganzen Buchhandel einheitlichen Fassung folgenden Wortlaut vorgeschlagen: »»Jedes Anbieten eines unzulässigen Rabatts oder Skontos in irgend welcher Form, sei es münd lich, sei es brieflich, auf Ansichtsfakturen, in Cirkularen, in Telegrammen rc., ist verboten.«« »Unsere 51. Hauptversammlung hat diese Fassung unter der Voraussetzung angenommen, daß der Börsen vereinsvorstand die Streichung des Wortes »unzulässigen« genehmigt, weil wir das unverlangte Anbieten auch des zulässigen Rabatts vom Beginn unserer Bestrebungen an bekämpft haben. »Unter dem 8. Juli 1895 hat der Vorstand des Börsenvereins uns benachrichtigen lassen, daß die Geneh migung des 8 1 der Verkaufsnormen in der von uns ge wünschten Fassung zwar nicht versagt werden soll, daß dagegen der Schutz dieses tz 1, soweit es sich um Anbieten eines erlaubten Rabatts handele, dem Krcisverein überlassen bleiben müsse.« Die Versammlung beschloß, da die gestellte Voraussetzung nicht erfüllt sei, die vom Börsenvereinsvorstande vorgeschlagene Fassung des § 1 der Verkaufsnormen abzulehnen und die unterm 10. September 1892 genehmigte alte Fassung unserer Verkaufsnormen beizubehalten. Sodann empfiehlt der Vorsitzende, daß die besonderen Vereinbarungen, die Ortsvereine oder einzelne Firmen für ihren Ort getroffen haben, dem Vorstande des Kreisvereins zur Kenntnisnahme und Genehmigung eingereicht werden mögen, damit derselbe nach erteilter Genehmigung gegebenen Falls in der Lage sei, einen wirksamen Schutz zu schaffen. Ein Antrag des Herrn Franz Taver Bachem in Köln, Abänderung des 8 20 Absatz 2 der Verkehrsordnung betreffend, soll nach Beschluß der Versammlung Herrn Carl Meißner in Elbing als Material überwiesen werden. Als Ort für die nächste Hauptversammlung wurde Ko blenz gewählt. Rudolf Barth. Friedr. Val. Lintz. Alexander Ganz. Ewald Blasius. Sig. Theissing. Heinr. Schöningh. Vereinigung Anhaltischer Buchhändler. Am 29. September d. I., nachmittags 3 Uhr, versam melten sich im Hotel »Schwarzer Bär« zu Cöthen die nachstehend genannten Anhaltischen Buchhändler, um zur Förderung ihrer Interessen einen engeren Zusammenschluß herbeizuführen: Ballenstedt: B. Virnau. Bernburg: Paul Böttger. A. Held. Cöthen: I. A. Elvers. Oscar Schütze. Otto Schulze. Dessau: Paul Baumann. Hermann Oesterwitz. Zerbst: Friedrich Gast. E. Boremski. Einer Einladung folgend, war ferner der Vorsitzende des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbandes Herr Eugen Strien-Halle bereitwilligst erschienen, erklärte seine Sym pathie mit dem Zwecke der Versammlung und unterstützte die Beratungen mit seiner Erfahrung. Den Vorsitz übernahm auf Wunsch Kollege Elvers- Cöthen, die Führung des Protokolls Kollege Gast-Zerbst. Es wurde einstimmig beschlossen, unter Anschluß an den Sächsisch-Thüringischen Verband nach Art der bereits ander weitig bestehenden Ortsvereine eine Vereinigung Anhaltischer Buchhändler zu bilden. Die nicht anwesenden Kollegen — von denen die Herren Dünnhaupt in Dessau, Uhlig und Weller in Bernburg ihre Zustimmung zur Bildung eines Vereins mitgeteilt und ihr Ausbleiben durch dringende Be hinderungen motiviert hatten — sollen zum Eintritt in die Vereinigung ausgefordert werden. Es wurden einstimmig gewählt: als Vorsitzender I. A. Elvers in Cöthen, als Schriftführer Otto Schulze in Cöthen, Kassierer A. Held in Bernburg. Besprechungen fanden statt über den Schulbücherhandel der Buchbinder, die Rabattfrage, Lieferungen an Schulen, Ein Antrag über die eventuelle Einführung eines Bringer lohns auf Zeitschriften wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Das Ergebnis der sämtlichen zur Beratung und zur Beschlußfassung gekommenen Punkte ist aus den »Satzungen und Bestimmungen« ersichtlich, mit deren Fassung und
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