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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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^ 179, 5. August 1903. Nichtamtlicher Teil. 5995 Bücherwürmer. — über die Insekten als Bücherfeinde schreibt die »Revue goisntiügus-: In einer Studie hat Houlbert eine Übersicht über alle Feinde der Bücher gegeben. Er beschreibt nicht weniger als 67 Arten, unter denen die Termite und der Klopfkäfer die schlimmsten Beschädigungen Hervorrufen. Houlbert hat seine Untersuchung gemacht, um den Bedingungen eines Preisausschreibens zu entsprechen, das von dem internationalen Kongreß der Bibliothekare im Jahre 1900 erlassen worden ist. Der Autor hat die für die Bücher gefährlichen Insekten in vier Gruppen geteilt, von denen die einen im Holze der Regale oder in den alten Einbänden gedeihen, während die andern sich in dem Buche selbst einnisten. Während diese den Leim angreifen, fressen jene Leder oder Papier. Leider sind die Ver fahren, die zur Befreiung der angegriffenen Bücher von diesen Parasiten vorgenommen werden, häufig ungenügend. Das gilt besonders von dem Ausklopsen der Bände, von der Behandlung mit gewissen chemischen Dämpfen, namentlich Schwefelkohlen stoff usw. Sie sind dabei auch durchaus nicht immer ohne Nach teil für die Erhaltung der gedruckten Bände und für Manu skripte meistens überhaupt nicht anwendbar. In dieser Richtung sind noch viele Versuche zu machen. Es wird nötig sein, in den Papierteig oder bei der Zubereitung des Leders, das für Ein bände bestimmt ist, Stoffe einzuführen, die die Insekten fern halten. Ein Bücherdieb. — Am 28. v. M. wurde in der Buchhand lung Szelinski in Wien der Friseurgehilfe Nikolaus Schrötter als verdächtig angehalten. Er wurde überwiesen, in verschiednen Buchhandlungen Bücherdiebstähle mit einer Schadens summe von 167 Kronen verübt zu haben. Schrötter wurde dem k. k. Landesgericht eingeliefert. (Wiener Ztg.) Deutsch-böhmischer Buchdruckertag. — In Aussig, das in diesem Jahre durch seine sehenswerte -Deutsche Ausstellung« besonders lebhaft besucht ist, wird am 15. d. M. ein »Allgemeiner deutsch-böhmischer Buchdruckertag-- eröffnet werden. Die Tages ordnung der Beratungen ist folgende: 1. Bericht über , die Versammlung der »Buchdruckereibesitzer Deutschlands, Österreichs und der Schweiz- am 12. Juni 1902 in Konstanz. 2. Bericht über die ordentliche Generalversammlung des »Ver bandes der Buchdrucker in Böhmen- am 8. Dezember 1902 in Prag. 3. Bericht über die vierte ordentliche Hauptversammlung des -Reichsverbandes österreichischer Buchdruckereibesitzer« am 21. Mai 1903 in Salzburg. 4. Bildung von Fachgenossenschaften. 5. Konzessionserteilungen an Ünbefugte. 6. Die k. k. Hof- und Staatsdruckerei. 7. Das k. k. Eisenbahn-Ministerium. 8. Setzmaschinen. 9. Das neue Preßgesetz. 10. Rechtschreibung der Buchdruckereien in deutscher Sprache. 11. Übereinkommen mit dem k. k. Finanzministerium um Befreiung von der Stempelpflicht der Geschäftsbücher. 12. Änderung des Zeitungsverkehrs mit der k. k. Post. 13. Gründung eines Reichsverbands österreichischerZeitungsinhaber. 14. Gründung einer österreichischen Fachzeitschrift. 15. Tarisangelegenheiten. 16. Über Fortbildungsschulen. 17. Allgemeine Aussprache. Den Verhandlungen folgt abends um 8 Uhr ein gemeinsames Abendessen im Restaurant der Großpriesener Bierhalle (Aus stellungsplatz) mit Damen. Sprechsaal Die Gehälter im Buchhandel und die Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlnngsgehilfen. Wenn das Börsenblatt mit dazu da ist, die Zeiterscheinungen im Buchhandel zu verfolgen, um dem künftigen Geschichtschreiber das Material für seine Darstellungen zu bieten, dann darf es auch die Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen nicht außer acht lassen. Ein Hauptzweck dieser Vereinigung, wenn nicht der Hauptzweck, ist die Erringung höherer Gehälter für die Gehilfen, ein Zweck, der an sich durchaus nicht verwerf lich ist. Aber es kommt auf die Mittel an, auf die Art und Weise, wie der Zweck verfolgt wird. Da soll hier auf zwei Tatsachen aus jüngster Zeit hingewiesen werden. Eine Hamburgische Sortimentsfirma suchte im Mai d. I. einen Gehilfen. In dem betreffenden Inserat im Börsenblatt war verlangt, daß der Gesuchte selbständig müsse arbeiten können, und daß er die erforderlichen englischen und französischen Sprach- kenntnisse besitzen müsse. Das erste, die Fähigkeit zu selbständiger Arbeit, ist für einen Gehilfen, auch für einen jungen, selbst verständlich; die Lehrjahre sollen doch diese Fähigkeit gezeitigt haben. Das zweite ist eigentlich eine Vorbedingung für den Buchhändler überhaupt; die erforderlichen Kenntnisse fremder Sprache soll der junge Mann, der in den Buchhandel ein- tritt, mitbringen. Es sei ausdrücklich bemerkt, daß in dem be treffenden Inserat Fertigkeit in Konversation und Korrespondenz nicht verlangt wurde, sondern es war nur von den erforderlichen Kenntnissen die Rede. Über das zu gewährende Gehalt war gesagt, daß es den bisherigen Leistungen entsprechen solle und daß die betreffende Firma anfänglich gewöhnlich 120 ^ monatlich zahle. Dieses Inserat hatte einen heftigen und gehässigen Angriff in der »Buchhändler-Warte 1903« Nr. 37 zur Folge. In jenem Tone, der der Buchhändler-Warte eigen ist und sein Vorbild im -Vorwärts« und andern sozialdemokratischen Zeitungen gesucht hat, wurde, unter namentlicher Anrede des resp. Prinzipals, das angebotene Gehalt ein »Jammerlohn- genannt, durch den die tüchtigen Elemente aus dem Buchhandel fortgetrieben würden, usw. usw. Was wird die Folge dieses Angriffs sein? Wahrscheinlich die, daß bei den Stellenangeboten die Nennung des Gehalts mehr und mehr unterbleibt; denn wer möchte sich gern solchen öffent lichen Angriffen ausgesetzt sehen! Die weitere Folge wird aber wahrscheinlich die sein, daß sich Gehilfen zu einem niedrigern Gehalte melden, als es z. B. in diesem Falle angeboten war. Denn 120 monatliches Anfangsgehalt für einen jungen Gehilfen steht über dem Durchschnitt nicht nur im Buchhandel, sondern in allen Geschäftszweigen in gleicher oder ähnlicher Erwerbslage. Trotz aller Deklamationen ist nämlich die Allgemeine Vereinigung den Beweis höherer Gehälter in andern Geschäftszweigen bisher schuldig geblieben. Nun hat die Allgemeine Vereinigung zu Pfingsten d. I. eine ständige Hilfskraft mit 50 monatlichem Gehalt angestellt. Ich brauche das nicht mehr zu kritisieren; es ist schon von andrer Seite geschehen. In der »Deutschen Handelswacht- 1903 Nr. 13 (Organ des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes) ist zu lesen: »Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhand lungsgehilfen. Diese Vereinigung hielt an Pfingsten in Leipzig ihre 5. Hauptversammlung ab. Sie umfaßt 1700 Mit glieder in 11 Landesvereinigungen und 68 Ortsgruppen. Die Vereinigung ist bemüht, sozialpolitische Bestrebungen unter den Buchhandlungsgehilfen zu pflegen, doch legen ihre Leiter hierbei des öfter» eine bemerkenswerte Ungeschicklichkeit an den Tag. Die Hauptversammlung befaßte sich mit der Pensions-Versiche rung, den Kaufmannsgerichten, der Krankenversicherung und mit der Arbeitszeit in den Kontoren. Entschließungen in unserm Sinne wurden gefaßt. Nebenbei wurde auch die Anstellung von Handelsinspektoren gefordert. So unglaublich es klingt, es ist wahr, die Hauptversammlung beschloß die Anstellung einer ständigen Hilfskraft, für die 5V Gehalt monatlich be willigt wurden. Das tun dieselben Herren, die in Nr. 37 ihrer »Buchhändler-Warte« ein Gehalt von 120 ^ als ungenügend ßum Lebensunterhalte im Hamburg bezeichnen. Ist das Leben rn Berlin etwa billiger? Wir haben versucht, durch freundliche Einwirkung der Hilfskraft eine bessere Bezahlung zu verschaffen; allem Anscheine nach hat unser Eingreifen keinen Erfolg. Wenn dem so ist, dann hat die Allgemeine Vereinigung Deut scher Buchhandlungs-Gehilfen für alle Zukunft das Recht ver wirkt, gegen Mißstände auf dem Gebiete der Entlohnung auf zutreten.« Dieselbe Zeitung berichtet über die Angelegenheit in Nr. 15 ferner: »Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungs gehilfen. In Nr. 41 der Buchhändler-Warte sucht der Ge schäftsführer der Vereinigung die von uns mitgeteilte Tatsache, die A. V. habe eine ständige Hilfskraft mit nur 50 Mark Ge halt monatlich angestellt, zu rechtfertigen. Er schreibt u. a.: »»Wir haben uns vor der Anstellung des betr. Herrn bei der Or ganisation der Bureau-Angestellten in Berlin erkundigt und dort erfahren, daß ein Gehalt von 50 monatlich den guten Durch schnitt darstcllt; das muß uns in diesem Fall maßgebend sein, nicht das Urteil der Handels-Wacht«-. Aus eine von uns darauf hin veranlaßte Anfrage erteilte der Zentral-Vercin der Bureau- Angestellten Deutschlands in Berlin folgende Auskunft: »-Nach dem von unsrer Organisation in Gemeinschaft mit 796*
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