Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1903
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- 1903-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1903
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176, 1. August 1903. Nichtamtlicher Teil. 5919 Die Japaner besitzen nämlich schon eine ihrer Sprache vor trefflich angepaßte Silbenlautschrift, die für sie wertvoller sein würde als unser Alphabet, da jeder Buchstabe eine Silbe, also mehrere Laute umfaßt. Die Bildung eines Silbenalphabets ist im Japanischen möglich, weil dort nie mehrere Kosonanten aufeinanderfolgen, man also ein ganz einfaches System nach dem Schema Lu, Ls, bi, Lo, Lu, su, ss usw. schaffen konnte. Diese Schrift besteht aus nur acht undvierzig »Buchstaben^ und wäre durchaus brauchbar. Die Vorliebe für die chinesischen Charaktere ist indes so groß, daß die »Luna« , wie sie von den Japanern genannt wird, nur von den ungebildeten Klassen benutzt wird, im übrigen nur dazu dient, Verbal-Endungen, Artikel und kleine Flickwörter zum Ausdruck zu bringen. Eine eigenartige Verwendung findet sie in Zeitungen und allen Büchern, die für ein großes Publikum bestimmt sind. Neben selten vorkommenden Zeichen druckt man nämlich als Hilfe für weniger gebildete Leute die Aussprache des Worts in ganz kleinen Lettern des Silbenalphabets daneben, um das Lesen zu erleichtern. Aus all den obigen Gründen ist das Gerücht, die japa nische Regierung selbst betreibe die Romanisierung der Schrift, aller Wahrscheinlichkeit nach falsch. Möglich mag sein, daß ein solcher Schritt in späterer Zukunft gewagt wirst wenn Japan ganz auf europäischen Grundlagen fußt. Ob der Versuch günstigen Erfolg haben würde, mag dahingestellt bleiben. Einerseits würde das Japanische als Geschäfts sprache im schriftlichen Verkehr gleichwohl von den Euro päern kaum akzeptiert werden. Anderseits ginge den Japanern auch der Vorteil verloren, daß sie sich mit dem benachbarten chinesischen Millionenreich durch die ideo graphische Schrift verständigen können auch ohne Kenntnis der chinesischen Sprache in ihrer heutigen Form?) Halle n/S., Sternstr, 18. Erich Kloß. Kleine Mtteilungen. Vom Buchdruck lm alten Lübeck. — »Bruchstücke zur Kenntnis der Lübecker Erstdrucke seit 1464 bis 1524, nebst Rück blicken in die spätere Zeit«, das ist der Titel eines soeben im Ver lag von W. Gläser in Lübeck erscbienenen, von dem Verleger selbst verfaßten Buches. Letzterer ist seit 15 Jahren erblindet und hat sein Buch mit Hilfe der Cosmopolit - Schreibmaschine, die er selbst durch zweckmäßige Einrichtungen zum Gebrauch für Blinde verbessert hat, niedergefchrieben, und diesem Umstand, d. h. dem Mangel des Sehvermögens, ist es wohl zuzuschreiben, wenn der Verfasser nicht immer streng bei der Sache bleibt und gelegentlich vom Gegenstand abschweift, um Episoden einzuschalten, die manch mal nur in losem Zusammenhang mit diesem stehen, immer aber interessant sind und Zeugnis geben von reichem Wissen und vielseitigen Erfahrungen. Sie sind die Ergebnisse langjähriger Tätigkeit; auch hat der Verfasser für sein Buch über die Lübecker Erstdrucke schon zehn Jahre, bevor ihn das schwere Unglück des Er- blindens traf, das Material zu sammeln begonnen, dessen Viel seitigkeit in streng logischer Folge zu beherrschen, ihm leider nicht mehr möglich war. Aber, wie schon bemerkt, interessant und wert voll ist alles, was das Buch enthält, wie man bei aufmerksamem Lesen bestätigt finden wird. Das über 330 Seiten starke, in zwei Hefte und einen Anhang eingeteilte Buch beschäftigt sich übrigens keineswegs nur mit dem in seinen Titelworten angegebenen Ziel; es enthält auch viele Nachrichten über andere Erstdrucke, über diesen gleichzeitige lübische Verhältnisse und weitere aus diesen erwachsene; namentlich ist der Tätigkeit des Schriftgießers und Druckers Bartholomäus Ghotan gedacht, der 1479 in Lübeck und in den nächsten Jahren auch in Stockholm tätig war, 1488 aber, nachdem er dort Hab und Gut verloren hatte, nach Lübeck zurückkehrte, um einige Jahre nachher zu seinem Unglück nach Moskau zu gehen. Dorthin war er vom Zaren Iwan III. berufen worden, um für die russische Kirche, *) Die Dialekte des Chinesischen unterscheiden sich fast ebenso stark von einander wie die germanischen Sprachen Nordeuropas oder die romanischen Sprachen. die dieser wieder mit der römischen zu vereinigen wünschte, neue Gebetbücher zu drucken. Als jedoch aus dieser Vereinigung in folge der unerfüllbaren Forderungen des Papstes nichts wurde, scheint der Zar Ghotan ausgegeben zu haben, und dieser soll durch das Volk als Zauberer — wahrscheinlich war es von den um ihren Erwerb besorgten Abschreibern und den den Buchdruck fürchtenden Popen aufgehetzt — in der Moskwa ertränkt worden sein. Daß ein anderer berühmter Lübecker Drucker, Johann Balhorn, in dem Buche nicht vergessen worden ist, ist selbstver ständlich. Von den Lübecker Erstdrucken verzeichnet und beschreibt Gläser in seinem Buche einhundertfünfzig, wobei er sich wiederholt bitter beklagt, daß er, um Nachrichten über sie zu erlangen, sich oft ans Ausland habe wenden müssen. Um nun unfern Nach kommen solches zu ersparen, befürwortet er eindringlich die Schaffung eines Kaiserlich Deutschen Reichsbücherschatzes nach dem Muster des Britischen Museums, in dem unter eventuellem Wegfall der sogenannten Pflichtexemplare je ein Exemplar aller Neuerscheinungen niedergelegt werden soll. Viel leicht wäre zu wünschen, daß dieser Plan zur Ausführung ge langte, und daß Leipzig, das Zentrum unsers literarischen Ver kehrs, neben seinem Buchgewerbe-Museum und der Bibliothek des Börsenvereins, eine solche Heimstätte und Zentralstelle des ge samten deutschen literarischen Lebens erhielte. Auf das Gläsersche Buch und seinen vielseitigen Inhalt sei hiermit angelegentlich hingewiesen. Theod. Goebel. Geschäftsjubiläen. — Das fünfundzwanzigjährige Ge schäftsjubiläum begeht heute, am 1. August 1903, die Firma Paul Lehmann, Buchhandlung und Antiquariat, Berlin 56. Das Geschäft befindet sich seit Bestehen ununterbrochen in den Händen des Herrn Paul Lehmann. — Auch für die Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung des Herrn Hermann Rößler in Gablonz a/N. (Böhmen), die wie die oben erwähnte Firma am 1. August 1878 eröffnet worden ist, ist der heutige Tag ein Gedenktag ihres fünfundzwanzigjährigen ehrenvollen Bestehens. — Als dritter Jubilar sei heute das Sortiment der Firma K. L. Ricker in St. Petersburg genannt, das am 1. August 1853 von Adolph Münx gegründet worden ist und somit heute fünfzig Jahre besteht. Von einer Gedenkfeier wurde abgesehen; diese bleibt vielmehr dem 17./29. Dezember 1911 Vorbehalten. An diesem Tag im Jahre 1861 war es, als der jetzt leider verstorbene unvergeßliche Kollege K. L. Ricker aus Eltville a/Rhein das MUnxsche Geschäft in Besitz und unter seine kraftvolle Leitung nahm. Den Inhabern bezw. der geehrten Inhaberin dieser drei ange sehenen Geschäfte widmen wir zum heutigen Ehrentag gern unsere aufrichtigen guten Wünsche. Vom Reichsgericht. Unlauterer Wettbewerb. (Nach druck verboten.) — Wegen unlauteren Wettbewerbs sind vom Landgericht Breslau die Kaufleute P. u. K. zu je 750 ^ Geld strafe verurteilt worden. Sie hatten in einem Blatte inseriert: »Seltene Gelegenheit! Schuhwaren, zirka 2000 Paare. Regulärer Wert 13,50—50 jetzt Durchschnittspreis 7,50 usw. — Wie festgestellt wurde, handelte es sich nicht um Schuhwaren aus Ziegen- (Chevreau-) Leder, wie in der Anzeige gesagt war, sondern um Schaflcder. Die Absätze bestanden aus Kunstleder, und auch sonst waren die Schuhwaren minderwertig. Der Wert der Herrenstiefel betrug etwa 7 50 der der Damenstiefel war geringer. »Ob das Publikum nun-, so heißt es im Urteil, »übcr- vorteilt worden ist oder nicht, ist ohne Bedeutung; jedenfalls waren die behaupteten Tatsachen unwahr und die Angaben der Angeklagten geeignet, das Publikum zu täuschen. Derselbe Schuh war anderswo vielleicht zu noch niedrigeren Preisen zu haben. — Die Revision der Angeklagten ist am 30. Juli 1903 vom Reichs gericht als unbegründet verworfen worden, da das Urteil einen Rechtsirrtum nicht erkennen lasse. Konzessions-Erteilungen in Österreich. — Der Gc- hilsenausschuß der Korporation der Buch-, Kunst- und Musikalien händler in Wien hat an die Statthalterei eine Eingabe gerichtet, die in dem Ersuchen gipfelt, es mögen fortan bei Erledigung von Konzessionsgesuchen für Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen folgende »Leitsätze» Beachtung finden: »Konzessionen werden grundsätzlich nur an österreichische Staatsbürger erteilt. Durch das von der Genossenschaft ordnungs mäßig vidierte Zeugnis über eine dreijährige Lehrzeit und eine zumindest fünfjährige Gehilfentätigkeit ist der Nachweis der »all gemeinen Bildung« erbracht. In den Vorstädten kann auf den »lokalen Bedarf« Rücksicht genommen werden, da die Vorstadt buchhandlungen zumeist doch nur dem Bedürfnisse des Bezirkes zu dienen haben. Allerdings ist auch hier jede Engherzigkeit zu ver- 786*
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