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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1903
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- Erscheinungsdatum
- 16.07.1903
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- Deutsch
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L542 Nichtamtlicher Teil ^ 162, 16. Juli 1903. Ordnung in dem noch viel zu wenig in der Prozeßpraris beachteten 8 287 bestimmt: Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden ent standen sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, .... so kann das Gericht (auf Antrag oder von Amts wegen) anordnen, daß der Kläger als Beweisführer den Schaden oder das Interesse eidlich schätze. Vergl. auch noch Z 4 des Gesetzes gegen rinlautern Wettbewerb der sich eventuell als Strafparagraph auf unfern Fall anwenden ließe. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Unlauterer Wettbewerb. (Nach druck verboten.) — Das Landgericht Prenzlau hat am 3. Januar d. I. den Buchhalter R. B. wegen unlautern Wettbewerbs zu einer Geldstrafe von 50 verurteilt. B. hatte für den Fahrrad händler L. die Bücher zu prüfen und abzuschließen. L. bot ihm Brennabor-Räder zum Vertrieb an, für die B. ihm je 105 ^ zahlen sollte, die aber bis zum Verkauf dem L. gehören sollten. Der Angeklagte inserierte nun in einer Fahrradhändler-Zoitung: »Gelegenheitskauf. Solange der Vorrat reicht. Brennabor-Räder für 115 B...., vereidigter Bücherrevisor.« Diese letztere Be zeichnung kommt dem Angeklagten nicht zu. Auf den Strafantrag von drei Prenzlauer Fahrradhändlern wurde das Verfahren wegen unlautern Wettbewerbs gegen den Angeklagten eröffnet. Das Gericht hat ihn für schuldig befunden auf Grund folgender Erwägungen. Ein Gelegenheitskauf lag nicht vor, da der Angeklagte die Räder gar nicht gekauft hatte. Das Inserat macht den Eindruck, als sei der Angeklagte als ver eidigter Bücherrevisor in die Lage gekommen — z. B. bei einem Konkurs — Räder besonders billig zu kaufen. Daß das Angebot des Angeklagten günstig war, mag zugegeben werden. In seiner Revision verwies der Angeklagte darauf, daß er tatsächlich ein günstiges Angebot gemacht habe, denn er habe die Räder billiger abgegeben, als die Fabrik. Tatsächlich habe er jedes Rad von L. gekauft, und dieser habe ihm Räder liefern müssen, solange der Vorrat reichte. Für die Annahme, daß die Räder aus einem Konkurse stammten, biete das Inserat keinen Anhalt. — Das Reichsgericht, das am 14. d. M. über die Re vision verhandelte, erkannte auf Verwerfung der Revision, da tatsächlich festgestellt sei, daß der Angeklagte wissentlich unwahre Angaben tatsächlicher Art gemacht habe, um den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Telegraph. — Auf der Internationalen Telegraphen konferenz in London sind Verabredungen zwischen den staatlichen Telegraphcnverwaltungen und den beteiligten Kabelgesellschaften getroffen worden, infolge deren vom 15. Juli d. I. ab die Wort taxen für den Telegrammverkehr mit Ostasien, wie folgt, ermäßigt worden sind: a) mit China: für Macau (Macao) von 6 auf 4 ^ 80 o), für die übrigen Anstalten von 5 „L 75 auf 4 ^ 55 der letztere Tarifsatz findet insbesondere auch auf den Ver kehr mit dem Kiäutschouqebiet Anwendung: d) mit Korea für Chemulpo, Fusan, Seoul von 6 ^ 35 -ß auf 5 ^ 10 -ß, für die übrigen Anstalten von 6 ^ 65 -ß auf 5 40 -H; o) mit Japan, einschließlich der Insel Formosa, von 6 ^ 35 auf 5 10 ä) mit den Philippinen-Jnseln für Luzon von 5 95 H auf 4 55 H, für Negros, Panay, Zebu von 6 ^ 40 auf 4 ^8 95 A Delegiertentag des Verbands deutscher Journa listen und Schriftsteller. — Die Delegiertenversammlung des Verbandes deutscher Journalisten und Schriftsteller trat am 10. d. M. unter dem Vorsitz des Chefredakteurs Or. Oehlke (Bres lau) im Kunstgewerbehause zu München zusammen. Den Ge schäftsbericht für das abgelaufene Verbandsjahr erstattete Herr- Ludwig Sittenfeld vom Vorort Breslau, der diese Eigen schaft laut Beschluß der letzten DelegiertenversammlunH vom Vor ort München übernommen hat und von der gegenwärtigen Ver sammlung in der Beibehaltung der Vororteigenschaft bestätigt wurde. Von den übernommenen Aufgaben konnte der Vorort nur die Frage des Normalvertrages zwischen Redakteur und Verleger in Angriff nehmen. Nach Beratungen im Schoße des Breslauer Vereins übersandte er den Verbandsvereinen einen entsprechenden Entwurf. Die Frage des Nachdrucks, die am vorjährigen Dele giertentag zur Verhandlung kam, und die hier zu behandeln wegen der widerstreitenden Interessen der Redakteure und der Schriftsteller ein wenig heikel erschien, fange an, sich in der Praxis von selbst zu regeln, so daß eine theoretische Erörterung sich wohl erübrige. An die Öffentlichkeit zu treten, hatte der Verband nur einmal Anlaß, als Redakteur Hoffmann gefesselt durch die Straßen von Beuthen geführt wurde. Die vom Vorort im Namen der meisten deutschen Verbandsvereine beim Reichstag eingereichte Petition kam wegen des Parlamentsschlusscs nicht mehr zur Verhandlung. Im preußischen Herrenhaus wurde die darauf bezügliche Eingabe des Vororts durch Übergang zur Tages ordnung erledigt, nachdem Herr Oberbürgermeister Bender, Breslau, warm für die Rechte der Journalisten eingetreten war. Die Delegiertenversammlung bewilligte darauf eine Jubi läumsgabe von 1000 ^ an die Pensionsanstalt deutscher Jour nalisten und Schriftsteller. In deren Namen dankte Herr Prag er (München). Auf Antrag vr. Bernsteins (München) wurde ferner folgende Erklärung angenommen: -Die Versammlung billigt die auf vollständige Beseitigung der Zensur gerichteten Bestrebungen.« Aus dem Bericht des Antragstellers sei hier folgendes wieder gegeben : »Die zur Beratung stehende Frage ist längst keine Frage mehr, der Worte sind genug gewechselt, es erübrigt nur noch die befreiende Tat: die Abschaffung der Zensur. Schon deren gegen wärtige Geltung, gründe sie sich auf Reichsrecht oder Landesrecht, ist juristisch vielfach bestritten. Wir sprechen hier äs lsAS ksrsnäa und verlangen ihre Beseitigung. Sie ist ein Ausnahmegesetz, denn sie gilt nur für Geisteserzeugnisse, die auf der Bühne erscheinen wollen. Der Redner, der Ausrufer auf der Straße, die Zeitung, das Buch sprechen zu aller Welt, ohne vorher approbiert zu sein. Die letzte logische Folge des Prinzips der Zensur wäre, daß kein Kind geboren werden darf, ehe der Staat sich vergewissert hat, ob es nicht bei seinen Lebzeiten etwas Unerlaubtes tun werde. Gegen Sünden der Schaubühne genügt das bestehende Gesetz, das Aufforderung zu Delikten, Beleidigung, Religionsvergehen, öffent liches Ärgernis, groben Unfug usw. mit Strafe bedroht, Kon zessionsentziehung und andre Eingriffsmittel zur Verfügung hat. »Die Zensur ist nutzlos; verbotene Stücke werden um so eifriger gelesen, verbotene Stellen in den Zeitungen abgedruckt, die Aufmerksamkeit auf das Verbotene gelenkt, ihm ein vielleicht un verdientes Schwergewicht gegeben, zu Deutungen und Folgerungen herausgefordert. Und wie oft vergreift sich die Zensur! »Zensur stücklein- ist die Bezeichnung für eine Lächerlichkeit geworden. Bei der juristischen Unangreifbarkeit künstlerischer Dinge muß eben das Fundament der Zensur mehr oder weniger die Willkür sein, wie überall, wo Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker in einer Person vereinigt sind. Deshalb ist die Zensur schädlich für Gesetzgebung, Volk und Künstler. Unklares Gesetz verdirbt den Richter, veranlaßt ihn, nach eigner persönlicher Empfindung oder, noch schlimmer, nach der persönlichen Empfindung eines hierarchisch Höhern oder ar eines Allerhöchsten zu richten. Unklares Gesetz schädigt das lnsehen der Rechtsprechung. Die Überwachung in idealen Dingen gewöhnt das Volk daran, den Schutz solcher Dinge den Behörden zu überlassen. Wer den Schutz seines Geistes der Polizei überläßt, überläßt ihr auch bald seinen Geist selbst. Auch der Künstler weiß nicht mehr was rechtens ist, fühlt sich vom Staate nicht gesichert, sondern befehdet, und schafft unter einem Druck, gleichsam in Feindesland. Diese Entwürdigung des Innern namens einer- ganz äußerlich aufgefaßten »Ordnung und Sittlichkeit« ist unsittlich. »Man hat allerlei Verbesserungsvorschläge gemacht: Gemischte Kommissionen, Instanzenweg u. dergl. Alles Kleinlichkeiten, statt des einen Großen, dessen die Kunst bedarf: Freiheit! Gegen den Mißbrauch der Freiheit schützt nicht die Unfreiheit. Unreifen In dividuen wie unreifen Völkern wird nicht geholfen durch sklavische Beschränkung, sondern durch Erziehung zur Freiheit. Das beste Korrektiv der Freiheit ist die Freiheit selbst«. — Der vom Vorort vorgelegte Entwurf eines Normalvertrags für Redakteure wurde von der Versammlung angenommen. Der Vorort Breslau wurde beauftragt, sich hierüber mit den Verleger vereinen ins Einvernehmen zu setzen. — Im nächsten Jahr soll die Delegiertenversammlung in Graz zusammentreten. Deutsche Handlungsreisende in Belgien. — Nach dem Handels- und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom 6. Dezember 1891, Art. 9 Abs. 5 (R.-G.-Bl. 1892, S. 241), wird für zollpflichtige Gegenstände, die von mit einer Gewerbelegitimationskarte versehenen deutschen Handlungs reisenden als Muster nach Belgien eingebracht werden, in Belgien Zollfreiheit gewährt. Voraussetzung ist jedoch, daß die Muster binnen einer bestimmten Frist unverkauft wieder
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