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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1903
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- Deutsch
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4238 Nichtamtlicher Teil, ^ 120, 27. Mai 1903. das bereits früher erworbne Recht durch das neue Gesetz nicht genommen werden. Gegen dieses Urteil hatte die Klägerin Berufung beim Ober landesgericht in Dresden eingelegt; doch wurde diese unter Aufrechterhaltung des erstinstanzlichen Urteils zurückaewiesen. Dasselbe Schicksal hatte die beim Reichsgericht eingelegte Revision, indem der erste Civil-Senat des höchsten Gerichtshofs diese kostenpflichtig verwarf, weil in dem angefochtnen Urteil keinerlei Rechtsirrtum zu erkennen sei. Das neue Gesetz könne hier keine Anwendung finden. Geschäftsjubiläum. — Auf ein fünfzigjähriges erfolg gesegnetes Bestehen und Wirken kann am heutigen Tag, 27. Mai 1903, die Firma A. Weger's Buchhandlung in Brixen (Tirol) zurückblicken, deren Buchdruckerei freilich ein viel höhres Alter für sich in Anspruch nehmen darf, denn deren Gründungsjahr ist das Jahr 1550. Als Mitte des vergangnen Jahrhunderts allerorten ein Auf schwung im Handel sich bemerkbar machte, fühlte man auch im kleinen Städtchen Brixen ein größres Bedürfnis für die Literatur, und so trat an die alte Firma »Weger« die Forderung heran, neben ihren Verlagswerken auch eine möglichst reiche Auswahl Bücher fremder Verleger zu führen und mit auswärtigen Verlegern in geschäftliche Verbindung zu treten. Alois Weger tat sich zu diesem Zweck mit seinem Geschäftsfreund Johann Schumacher, Besitzer der Wagnerschen Buchhandlung in Innsbruck, zusammen. Nach gegenseitigem Übereinkommen reichte Alois Weger mit Johann Schumacher bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft ein Gesuch um Verleihung der Konzession zum Betrieb einer Sortimentsbuchhandlung in Brixen ein. Dieses Gesuch wurde aber von der k. k. Statthalterei in Innsbruck abschlägig beschieden. Als Grund der Ablehnung wurde angeführt, daß die Verleihung eines Gewerbes »an eine moralische Person oder kumulativ an mehrere individuelle Personen» in der Regel unzulässig sei, ins besondre auch die Buchhändlerordnung vom 18. März 1806 vorschreibe, daß die Befugnisse der Buchhändler re. nur auf die Person zu verleihen seien. Daraufhin überreichte Johann Schumacher in seinem eignen Namen ein neues Gesuch um Verleihung der Konzession zur Errichtung einer Filiale in Brixen. Nachdem ihm hierfür die behördliche Genehmigung erteilt worden war, eröffnetc er mit Alois Weger als Kompagnon in Brixen im Jahre 1853 am 27, Mai eine Sortimentsbuchhandlung unter der Firma -Wagnersche Filiale». Dieses Gesellschafts verhältnis löste sich im Jahr 1860 und Alois Weger führte fortan auf eigne Rechnung unter eignem Namen eine Buchhandlung, während die Wagnersche Filiale in den Besitz der Wagnerschen Buchhandlung in Innsbruck überging. Im Jahre 1870 trat Herr Anton von Mörl als Geschäfts führer ein, wurde im Juli 1872 Kompagnon und übernahm im Jahr 1880 nach dem Ableben seines Schwiegervaters Alois Weger das Geschäft auf alleinige Rechnung. Wie sehr sich das Geschäft trotz mancher Widerwärtigkeiten der ersten Zeit von den be scheidensten Anfängen aufgeschwungen hat, beweist sein Kunden kreis, der sich weit über die Grenzen Tirols hinaus erstreckt, sowie auch sein Verlag, der 198 Werke in 232 Bänden größern und kleinern Umfangs umfaßt und außer in Europa teilweise auch in Amerika, Afrika und Asien Absatz gefunden hat. Von Werken dieses Verlags erlebte Aichner, Oompsväium juris bis jetzt neun, Egger, vvAmatica specialis sechs, Egger, voAmatica Asnsrs-Iis vier und Egger, kropasäsutics. sechs starke Auflagen; mehrere andre Werke erlebten zwei und drei Auflagen. — Hohe und höchste Personen zeichneten das Geschäft bei ihrer Anwesenheit in Brixen mit ihren Besuchen aus. Dem geehrten Inhaber der Jubelfirma zu diesem Ehrentage seines Hauses und seiner eignen Berufsarbeit unsre Glückwünsche auszusprechen ist uns Bedürfnis und angenehme Pflicht. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. vss Usvolutions krav^aisss politiquss st sociales äans lsurs oriAinss st suitss: äournaux, ^.kticbss, Oanaräs, Oaricaturss, vawplästs, vroclamations stc. äs lsurs tsmps. Oats-IvAus klr. 221 äs la maiscw 8. Oalvar^ L 6c>. a Vsrllv. 8". 87 p. 1068 urs. In 7 Abteilungen, mit der Revolution von 1789 beginnend, verzeichnet der vorliegende Katalog eine reichhaltige Bücher sammlung, die das interessante Spezialgebiet der ver schiedenen französischen Revolutionen behandelt. In jeder Abteilung wird der Bücherliebhaber und Sammler inter essanter Gelegenheitsdrucke eine große Anzahl wertvoller Nummern finden, deren genaue bibliographische Verzeichnung auch jedem Antiquar von Interesse sein wiro. Lolstin (I7o. 1, Nazw 1903) äs Obras nusvas ^ antiZuas sobrs 1a Vsngua z- lätsratura vspäöcäas, publicaäas sn Lspaüa. Vs Vsnta sn la vibrsrla äs Otto vieles r, vibrero intsrnacional, VsixriA. 8". 4 p. 100 nrs. Illustrierter ksisstzataloA. Vsrrsicbuis bsvvabrtsr ksissbauäbücbsr unä vübrsr, Touristen- unä Lpsriallrartsn, ksissbsscbrsibuvASn, vracbtvsrks, Lonvsrsationsbücbsr, koisslsktürs stc. Xus- Aabs 1903. rVusqsqsksn äureb .... (8ort.-virma) .... 8". 80 8. mit Liläsro. Vsrlaq von ll. v. I<osbIer, varsortimsnt in llsipriq. Dieser allen Sortimentern wohlbekannte Reisekatalog er scheint dieses Jahr in 16. neubearbeiteter Ausgabe. Cr hat sich im Lauf der Jahre durch seine praktische Einrichtung und Reichhaltigkeit immer mehr in die Gunst des Publikums zu setzen gewußt, und auch der Buchhändler, der ihn in dop pelter Weise benutzt, einmal als Vertriebsmittel zur Belebung des Geschäfts, dann als praktisches Nachschlagewerk, wird sich sein Erscheinen nutzbar machen. Die Ausstattung ist wie in srühern Jahren eine gefällige, der Bilderschmuck wird die jedem Deutschen innewohnende Wanderlust anregen. Gesetz und Recht. Volkstümliche Zeitschrift für Rechtskunde. Ünter Mitwirkung von vr. jur. I. Biberfeld in Hamburg, Amtsrichter vr. jur. Dunkelberg, Gr. Wanzleben, Geh. Justiz rat W. Goetze in Groß-Lichterfelde, vr. jur. A. von Hagen in Gelsenkirchen, Rechtsanwalt und Notar W. Hohl in Alten kirchen, Rechtsanwalt W. Mantey in Rixdorf, vr. jur. W. Mertel meyer in Berlin u. A. m., herausgegeben von Regierungs- Rat a. D. vr. jur. C. Frh. v. d. Goltz. Verlagsbuchhandlung Alfred Langewort in Breslau. Tauentzienstraße 48/49. 4. Jahrgang, Nr. 15 u. 16, 1. u. 15. Mai 1903. 8°. S. 113 -128. Inhalt: Heft 15: Der Hypothekenbrief (Schluß). Von Justiz rat Max Ostermeyer. — Gewerbliche Verpfändung von Waren im Umherziehen als Wandergewerbe. Von Polizei rat O. Stephan. — Neue Entscheidungen: Die Zuständigkeit der Gewerbegerichte. — Eigenhändiges Testament. — Form des Jagdpachtvertrages. — Briefkasten. Heft 16: Über den Kauf von Holz auf dem Stamm rc. Von Landrichter vr. Winter. — Etwas vom Wesen der Offerte und der Zusendung unbestellter Waren. Von vr. jur. Arthur Brückmann. — Juristische Winke: Undeutliche Handschriften in juristischer Beleuchtung. — Briefkasten. TbürinASv. 8acbssn. Libliotbsk vr. Lruuo vasssustsiu - 6otba. Lins rsiebs 8a»iiu1unq von Lücbsrn, Manuskripten, Liläsrn, vorträts, Harten unä vrlcunäsn rur Ossebiebts unä Vitsratur von TbürinASn, 8acbssn unä anqrsnrsnäsn Osbistsn, Lraun- scbvvsig-, 8üäbannovsr, Hessen. 8taät Ootba, Ivataloq dir, 44 von veräinanä 8cbvninAb in Osnabrück. 8". 98 8. 2481 kirn. (Sprechsaal.) »Große Dichter, kleine Landsleute.- Unter diesem Titel veröffentlichte der Redakteur des Gießener Anzeigers Herr Paul Wittko ein Feuilleton, das ich in vielen großen Blättern wiedergegeben fand. Den Buchhandel und be sonders den Frankfurter dürfte daraus folgendes interessieren: »Als Jordan seinen achtzigsten Geburtstag feierte und ihm von den Gestaden des Crie- und Michigansees, wie von Samos im ägäischen Meere, kurz aus allen Weltteilen, soweit die deutsche Zunge klingt, Glückwünsche dargebracht wurden und kostbare Spenden, da sah man in Frankfurt in keiner einzigen Buch ladenauslage das Porträt Jordans. Als ich in einer Buch handlung Nachfrage hielt nach seiner damals soeben erschienenen letzten poetischen Gabe, der Gedichtsammlung »In Talar und Harnisch-, da hatte das Ladenfräulein keine Ahnung von diesem Buche und meinte, der Mann sei wohl dieser Tage begraben worden! Das war die Wirkung der umfangreichen Festartikel der gesamten Frankfurter Presse.« Der Verfasser jenes Artikels scheint in der Beurteilung des Frankfurter Buchhandels sehr oberflächlich vorgegangen zu sein, denn früher gab es in keinem Frankfurter Buch laden Bedienung des Publikums durch Ladenfräulein, wohl aber in den Papierhandlungen. Ebenso hat die im Jahr 1898 erschienene Gedichtsammlung des Dichters der Nibelungen schon im nächsten Jahr eine zweite Auslage erlebt. An dem raschen Absatz dürfte auch wohl der Frankfurter Buchhandel nicht unbeteiligt gewesen sein. Sollte der Verfasser des Aufsatzes »Große Dichter, kleine Landsleute« die Photographie Jordans vielleicht in einem Buchladen, der keine Photographien führt, und das soeben erschienene Werk Jordans in einer Papierhandlung, wo natürlich die Ladenjungfer keine Ahnung von der neusten Literatur hat, verlangt haben? Da der Aufsatz in Weltblätter ausgenommen ist, so dürfte wohl auch der Buchhandel und insbesondre der Frankfurter Kenntnis davon nehmen. Chemnitz. L. Hapke.
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