Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030414
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190304145
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030414
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-04
- Tag1903-04-14
- Monat1903-04
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2944 Nichtamtlicher Teil. 84, 14. April 1903. gebracht, die jetzt niedergelegt werden. 1539 wurde der gelehrte Drucker Robert Etienne, geboren 1503, der besonders berühmt geworden ist durch Bearbeitung und Druck des "Iliseaurus linguas latinas, zum »königlichen Drucker- für lateinische und hebräische Schriften ernannt. Während der Revolution wurde aus der -Imprimsris Ro^als» eine »Imprimsris äs 1a Rspubiigus«. In dieser Zeit siedelten die Werkstätten in das Hotel Beaujon, später in das Hotel Penthisvre und endlich 1808 in das Gebäude über, das jetzt abgebrochen wird. Dieses ist 1712 von Armand Gaston, Kardinal von Rohan, erbaut: später residierte darin der berüchtigte Kardinal Louis Rohan, welcher die Unterschrift Maria Antoinettes fälschte und mit einer Abenteuerin die bekannte schandvolle Hals bandgeschichte erfand. Die Druckerei verfügt über einen bedeuten den Schriftenvorrat occidentaler und orientalischer Sprachen. Allein der chinesische Satz, welcher unter Ludwig XIV. graviert wurde, enthält 126 000 Gruppen oder Vegriffszeichen. Hierzu lommen stwei andere Sätze von 86 000 Gruppen, die im Jahre 1838 in China selbst auf Kosten der französischen Regierung in Holz geschnitten, dann klischiert und gegossen wurden. Ein andrer Satz Chinesisch, der nach einem besondern System hergestellt ist, hat bewegliche, zusammensetzbare Typen, womit man mittelst 6000 Zeichen alle Elemente der chinesischen Sprache wicdergeben kann. Unter den hervorragenden Leistungen der Druckerei während der letzten Jahrhunderte sind hervorzuheben: zwei Ausgaben der Imi tation äs äösus Oürist, eine in Folio vom Jahre 1640 und eine 1855 aus Anlaß der Weltausstellung hergestellte, wovon damals nur 103 Exemplare gedruckt wurden. Ferner ist zu nennen eine Vergil-Ausgabe in Folio vom Jahre 1641, eine lateinische Pracht- Bibel in acht Bänden 1642, in zwei Bänden 1653, die Oollsotion äu llouvrs in 18 Quartbänden, die Oollsoticm orisntals (aus dem Handschriftenschatze der königlichen Bibliothek auf Louis Philipps Befehl in reich verzierter Prachtausgabe gedruckt) und von neuern Drucken W. Roberts, lüvrs äss Rois, eine Molisre-Ausgabe von 1878, Michelet, Uistoirs äs la Revolution 1889 und das Prachtwerk »Listoirs äs l'Imprimsris sn Vranos«. In dem alten Gebäude wurden 1500 Menschen beschäftigt für die cs bei weitem nicht den entsprechenden Raum darbot. Es wird abgerissen, weil es eine Gefahr für die Gesundheitsverhältnisse des ganzen Stadt viertels bildete. Neue Gebäude für die französische National druckerei werden in Grenelle errichtet. 8. Gedenktafel für Joseph Kürschner. — Dem verstorbenen Hofrat Professor Joseph Kürschner, deni Herausgeber des »Deutschen Litteratur - Kalenders«, einem unermüdlichen Vorkämpfer jour nalistischer und schriftstellerischer Bestrebungen, ist von den deutschen Journalisten eine Ehrung zugedacht. Anläßlich des in Gotha stattfindenden zweiten deutschen Redakteurtags soll dort an dem Hause, in dem Kürschner im Jahre 1853 geboren worden ist, eine Gedenktafel angebracht werden. Eine englische Akademie der Wissenschaften. — Die »Lritisü ^.oaäsm^« erhielt unter dem 5. März die Bestätigung ihrer Statuten, die die Anzahl der Mitglieder (hundert), die Zu sammensetzung des Vorstands, die Abhaltung der Sitzungen, die Ernennung von korrespondierenden Mitgliedern u. s. w. regeln. Die Internationale Vereinigung der Akademien hat die »Lritisü Xoaäsm^« als philosophisch-historische anerkannt und ausgenommen, und Lord Reay, der Präsident der Akademie, ist in das inter nationale Komitee abgeordnet. Die »Rsllows ok tüs öritisü ^.oaäsmz-« verteilen sich in vier Sektionen: 1. Geschichte und Archäologie (Vorsitzender Mr. Bryce); 2. Philologie (Vorsitzender Sir R. C. Jebb); 3. Philosophie (Vorsitzender l>r. Edward Caird); 4. Juris prudenz und Volkswirtschaft (Sir C. P. Jlbert). Die wissenschaft liche Arbeit soll demnächst beginnen. Verbot. — Die in Wien erscheinende »Wiener Sonn- und Montagszeitung« ist auf die Dauer von zwei Jahren in Deutschland verboten worden. Man vergleiche die Bekannt machung des Reichskanzlers im Amtlichen Teil dieser Nummer. Ludwig Richter-Ausstellung in Dresden 1903. — Bei dem großen Interesse, das weite Kreise von Sammlern allen Schöpfungen Ludwig Richters entgegenbringen, wird eine Aus stellung von Werken dieses Malers, wie sie von der Dresdner Kunstgenossenschaft in Verbindung mit der Sächsischen Kunst ausstellung auf der Brühlschen Terrasse zur Feier des hundertsten Geburtstags des Meisters (geboren 28. September 1803) ver anstaltet wird, sich sicher eines großen Zuspruchs zu erfreuen haben. Man hofft die meisten Ölgemälde, soweit ihr Aufent haltsort zu ermitteln war, und eine reiche und charakteristische Auswahl der Wasserfarbenblätter und Zeichnungen des Dresdner Künstlers, der die deutsche Kunst des neunzehnten Jahrhunderts in ihrer zartesten und reinsten Eigenart vertritt, in der Aus stellung vereinigen zu können. Unter den Ausstellern stehen in erster Linie das sächsische Königshaus und eine Reihe öffentlicher Sammlungen, wie die Berliner Nationalgalerie und das Kupfer stichkabinett, die Hamburger Kunsthalle, das Leipziger Museum u. a. Von Privaten haben Frau Professor Bencler (Braunschweig), Herr Professor Budde iMarburg), Herr Alex. Flinsch (Berlin), Frau Helene Kretzschmar (Dresden), Herr Or. Eugen Lucius (Frankfurt), Herr Arn. O. Meyer (Hamburg) u. v. a., vor allem aber Herr Ed. Cichorius (Leipzig) die Schätze ihrer Sammlungen in dankenswertester Weise zur Verfügung gestellt. Postkarten mit Aufklebungen. — Nachdem es von der Postverwaltung in erweitertem Umfang zugelassen worden ist, auf der Rückseite der Postkarten Bilderschmuck und Aufklebungen an zubringen, sofern dadurch die Eigenschaften des Versendungs gegenstands als offne Postkarte nicht beeinträchtigt wird und die aufgeklebten Zettel u. s. w. der ganzen Fläche nach befestigt sind, wird dies jetzt oft dahin mißbraucht, daß man Stoffproben, Garn- oder Zwirnprobcn, Muster von Papier u. s. w. auf Postkarten anbringt. Dies liegt aber nicht im Sinn obiger Nachlassung, und die Postordnung bestimmt ausdrücklich, daß Warenproben und ähnliche Gegenstände den Postkarten nicht bcigefügt oder an ihnen befestigt werden dürfen. Derartige Karten gelangen nun zwar zur Beförderung, werden aber mit dem Briefporto, also mit 15 ->) Strafporto, belegt. Daher mag es auch kommen, daß vielt) Absender bisweilen gar keine Kenntnis erhalten von der Unzulässigkeit ihrer Karten, sofern sich nicht der Absender wegen der unnötigen Portospesen rührt, oder die An nahme verweigert, sodaß der Absender dann das Strafporto selbst zahlen muß. (Papier-Ztg.) Pers onalnachrichten. Gestorben: am 6. April nach langem Leiden Herr Wilhelm Dancrt, Inhaber der Buch-und Kunsthandlung Bock L Co. in Braun schweig. Der Verstorbene hatte das seit 1852 bestehende Geschäft vor etwa 20 Jahren (am 1. Oktober 1883) über nommen und es seither in unermüdlicher Pflichterfüllung immer weiter auszubauen gesucht. (Sprechsaal.) Anfrage aus dem Antiquariat in Nr. 82 d. Bl. Antwort. Im Gegensatz zu der Antwort der Redaktion d. Bl. bin ich der Ansicht, daß unter Umständen auch ein »tadellos neues- (also nicht ramponiertes) Remittenden-Exemplar unter dem Ladenpreis verkauft werden darf. Mir schwebt dabei folgender, durchaus gar nicht seltner Fall vor: Der Kunde T. bestellt auf meine Empfehlung hin ein neu erschienenes Werk, vorläufig zur Ansicht. Ich beziehe es natürlich ü cond. Der Kunde sieht es bei mir im Geschäft, es gefällt ihm; er kaust es, jedoch kann er es nicht mitnehmen, da er eine längere Reise antreten will. (Be zahlung ist noch nicht geleistet.) Das Buch ist jetzt also verkauft. — In der Zwischenzeit fordert der Verleger im Börsenblatt oder auch direkt die ä cond. bezognen Exemplare dieses Werks zurück. Nachdem ich längere Zeit auf den Kunden X. gewartet habe, frage ich schriftlich bei ihm an, ob ich ihm das Werk zuscnden darf. Der Kunde antwortet, er müßte leider von dem Kauf absehen, es wäre für ihn doch nichts re. rc. Nun bleibt mir allerdings — (was ich nur nebenbei erwähne, da es ja mit der hier in Rede stehenden Angelegenheit nichts zu tun hat) der Weg der Klage gegen den Kunden offen. Das wird man aber unter tausend Fällen kaum einmal tun. Ich ziehe es vor, das bereits einmal verkaufte Werk zu remittieren; der Verleger verweigert auf Grund seiner Zurückverlangung die Annahme. Ich behaupte nun, daß dieses Exemplar antiquarisch ist. Der Kunde hatte es gekauft; es gehörte in der Zeit der Lagerung nicht mehr mir, sondern dem Käufer; ich war wohl Besitzer, aber nicht mehr Eigentümer. Erst durch die Weigerung des Kunden wurde das Buch endgültig wieder mein Eigentum. Cöln a/Rh. Firma Frau Carl Breinersdorf. Diese Ausführungen stehen nicht im Gegensatz zu unsrer Antwort in Nr. 82, die sich nur auf den einfachsten Fall bezog, bei dem »nicht andre, bei der Fragestellung nicht mitgeteilte Verhältnisse vorliegen«, wie wir besonders hervorgehoben haben. Red.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder