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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.03.1903
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- Erscheinungsdatum
- 05.03.1903
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- Deutsch
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1844 Nichtamtlicher Teil. ^ 53, 5. März 1903 haben. Ich glaube, cs besteht Einstimmigkeit darüber, daß es sehr dienlich und nützlich ist, ein Einheitsporto für Pakete bis zu 5 Kilo u haben, und es würde mit Schwierigkeiten verbunden sein, iesen Zustand zu ändern, da sich sehr viele Leute daran gewöhnt haben, ihre Waren von außerhalb zu beziehen, und da die Land wirtschaft und Industrie sich daran gewöhnt haben, die Ware nach einem genau bekannten Cinheitsporto zu frankieren. Für schwerere Pakete ein Einheilsporto zu schaffen, geht aber nicht gut, weil die Schwierigkeiten und Ausgaben für die Reichspost verwaltung bei solchen Paketen sich mit den Entfernungen in höherm Maße als bei leichtern Paketen steigern und ich eine Mindereinnahme aus dem Paketverkehr nicht für angängig und wirtschaftlich richtig halte. Ich bin daher gegenwärtig nicht in der Lage, die Einführung eines einheitlichen Portos für schwerere Pakete im Inland vorzuschlagen, und kann daher dem Herrn Vorredner auch nicht in Aussicht stellen, daß wir für Pakete im Gewicht von mehr als 5 Kilo im inter nationalen Verkehr hierzu übergehen werden. Wir würden sonst die Inländer schädigen, und das wird auch nicht sein Wunsch sein. Der letzte Wunsch war der, bezüglich Hollands einige Er leichterungen einzuführen. Unser Verhältnis zu Holland ist schon so viel besprochen worden, daß ich darauf nicht zurückzukommen brauche. Ich möchte nur anführen: Der Wunsch, den Fernsprech dienst mit Holland zu verbilligen, ist auch bei uns vorhanden. Wir sind in diesem Sinne mit der holländischen Post- und Tele graphenbehörde in Verbindung getreten. Sobald die Verhand lungen beendet sein werden, werde ich in der Lage sein, Ihnen weitere Auskunft zu erteilen. Die Einnahmen wurden darauf genehmigt und der Etat des Reichspostamts war damit erledigt. Ohne Debatte wurde der Etat der Reichsdruckerei unverändert angenommen. Vom Reichsgericht. Das Recht am eignen Bild. (Nachdruck verboten.) — Die Gesangssoubrette L. ließ sich im Jahr 1895 bei einem Photographen in Berlin photographieren, und da dem Photographen das Lachen der Dame so gefiel, machte er ihr den Vorschlag, eine Serie von Aufnahmen mit lächelnder Miene von ihr zu machen, die zu Reklamezwecken be stimmt waren. Die L. sollte dafür eine Anzahl Bilder gratis haben, dagegen sollte der Photograph die Bilder auch andern geben können. Es wurden damals 68 derartige Aufnahmen gemacht, z. B. als Baby, mit einer Cakesverpackung u. s. w. und auch ein Bild als Russin. Dies letztgenannte Bild hat später eine litho graphische Anstalt in R. von dem Photographen gekauft, danach eiu Aquarell anfertigen lassen und dann dieses Bild zu Plakaten für eine Cigarettenfabrik verwendet. Im Jahr 1898 bestellte die L. bei dem Photographen ein Tableau aller Aufnahmen von ihr, das sie auch erhielt, aber zugleich auch eine Rechnung über 143 Die L. weigerte sich, diesen Betrag zu bezahlen und machte geltend, daß der Photograph nicht berechtigt gewesen sei, ihr Bild fortzugeben, das zu jenem Cigarettenplakat benutzt sei; sie wandte sich dieserhalb auch an die Firma, die jene Plakate führte. Aus der sich nun entwickelnden Korrespondenz resultierte, daß der L. die übersandte Rechnung erlassen werden sollte, doch der Bräutigam der L. wollte sich hierauf nicht ein lassen. Die L. hat nun den Photographen, die lithographische Anstalt in R. und die Cigarettenfabrik wegen unbefugter Nach bildung einer Photographie und Schadenersatz verklagt. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Die beim Kammer- gcricht eingelegte Berufung hatte insofern Erfolg, als sie der jetzigen Besitzerin des photographischen Ateliers, die damals, im Jahre 1895, als Geschäftsdame dieses Ateliers mit der L. verhandelt hat, einen Eid auferlegte, zu schwören, daß sie damals der Klägerin das Versprechen abgenommen, daß sie nur einige Gratisbilder erhalte und im übrigen erlaube, daß das Bild zu Reklamezwecken benutzt werde. Dieser Eid soll geleistet werden, und damit wäre ja die Klage abgewiesen. Doch die L. ergriff das Rechtsmittel der Revision beim Reichsgericht. Der erste Civilsenat des Reichs gerichts hat aber die Revision kostenpflichtig zurückgewiesen, da nach der Beweisführung des Berufungsgerichts die Klägerin ihre Einwilligung zur Benutzung der Bilder gegeben und deshalb ihre Ansprüche nicht mehr berechtigt waren. I. 8. Entscheidung des Reichsgerichts. Nachdruck verboten.— Wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift ist am 15. Oktober v. I. vom Landgerichte 1 in Berlin der Redakteur des Kleinen Journals, Richard Ritter, zu einer Geldstrafe von 30 verurteilt worden, während die Mitangeklagte, Lehrerin und Schriftstellerin Goldenberg, freigcsprochen worden ist. In Nr. 62 des Kl. I. vom 14. Juni v. I. erschien eine einem franzö sischen Schriftsteller nacherzählte Geschichte, »der Verrat«, die von der Mitangeklagten bearbeitet worden war. Es wird darin erzählt, wie ein Mann die jungangetraute, noch jungfräuliche Frau seines Freundes verführt. Diese Erzählung verletzt nach Ansicht des Gerichts objektiv das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich. — In seiner Revision beschwerte sich der Angeklagte über die Ablehnung eines von ihm gestellten Beweisantrags. Er habe Nachweisen wollen, daß der französische Verfasser ein Künstler und die französische Zeitung, die das Feuilleton zuerst brachte, eine angesehne sei. Aus den Feststellungen des Landgerichts ergebe sich nur Fahrlässigkeit, nicht aber der Dolus. — Demgegen über verwies der Reichsanwalt darauf, daß der Beweissatz vom Gericht als wahr angenommen worden ist. Es sei nicht nötig, daß der Verfasser unzüchtige Zwecke verfolgt habe, es komme vielmehr nur darauf an, daß das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzt sei. Dies habe aber das Gericht einwandfrei festgestellt. — Dem Antrag entsprechend verwarf das Reichsgericht am 3. März die Revision als unbegründet. Auf die gleiche Anklage hin ist am 10. Oktober v. I. vom Landgericht I in Berlin der Redakteur des Satyr, Eduard Rentzel, zu 200 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht hat festgestellt, daß die Nr. 40 des 3. Jahrgangs des Satyr acht Stellen nebst zugehörigen Bildern enthält, die das Scham- und Sittlichkeitsgesühl gröblich verletzen. Die Überschriften der in- kriminiertcn Stellen lauten: Ein Indizienbeweis, Meine Sehn sucht, Der Großstadtkuß, Küssen mit avso, Psychologie des Stiefels, Versprechen und nicht halten, Ein Trost, Eine Bedingung. — Die Revision des Angeklagten, der bestritt, Verfasser oder Verbreiter zu sein, wurde am 3. März ebenfalls vom Reichsgericht ver worfen. Gesang-Verein Berliner Buchhandlungsgehilfen. — Ein Wohltätigkeitskonzert, dessen Ergebnis der Witwen- und Waisenkasse des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehtlfen- Verbandes und der Stellenlosenkasse der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen zugeführt wird, lockte am 1. März die Freunde und Bekannten des Gesang-Vereins mit ihren Damen in die Bismarcksäle. Eine stattliche Reihe von Gesängen bot der Verein selbst, worunter besonders -Der Sang der Landsknechte«, »Am Genfer See» und -Türkisches Schenkenlied« ansprachen — Leistungen, die dem Dirigenten, Herrn Rektor Mürbe, alle Ehre machten. Außerdem hatte die Konzertsängerin Frau Wolfs-Dreyer einen Teil des Programms übernommen und ergötzte die Hörer durch ihren künstlerischen Gesang. Ausnehmend gut gefielen das Loeweschc »Und niemand hals gesehn«, sowie die Arie aus »Undine«. Für den leider verhinderten Domsänger Herrn König hatten noch im letzten Augenblick die Herren Dreyer und Domsänger Herrmann die Liebenswürdigkeit einzuspringen. — Herr Dreyer sang im ersten Teil des Programms »Die Uhr«, während es Herrn Herrmann möglich war, trotz der vorgerückten Stunde das vorgesehne Programm innezuhalten. Allen Sängern wurde derart lebhafter Beifall zu teil, daß sie sich zu Zugaben entschließen mußten. An dies in jeder Beziehung gut durch geführte Konzert schloß sich ein Ball an. Die übliche Kaffeepause gab den Vereinshumoristen, besonders den Kollegen Denzler und Püllmann, Gelegenheit, ihr Licht leuchten zu lassen und, nachdem mehrere Reden vom Stapel gelassen waren — der Vorsitzende Kollege Nitschke ließ die Gäste leben, während Kollege Bluhm auf die Damen sprach und Herr Meißner dem Verein und seinem Dirigenten einige Worte widmete — wurde noch bis zum frühen Morgen weiter der Muse Terpsichore gehuldigt. (In. Vermäcktnis. — Der kürzlich in Dresden verstorbne Ge heime Hofrat Professor Or. Knothe, der bedeutendste Kenner der Lausitzer Geschichte, hat der Stadt Zittau, beziehungsweise der dortigen Stadtbibliothek, seine Bücher und Manuskripte zur Ge schichte der Oberlausitz testamentarisch vermacht. Der Zittauer Stadtbibliothekar Professor Or. Gärtner hat dieses Vermächtnis in Augenschein genommen und schätzt die Bücher von hohem Werte für die Zittauer Geschichte. Unterstützung der Kunst. — In den zehn Jahren seines Bestehens hat der Deutsche Kunstverein in Berlin eine Viertel Million Mark für Ankauf von Kunstwerken und Herstellung der Vereinsgaben ausgewendet. Unter den angekauften und verlosten Werken sind 139 Ölgemälde, 30 Aquarelle, Gouachen und Pastelle, 71 Skulpturen in Bronze und Marmor, 868 Kupferstiche, Radierungen, Zeichnungen, 597 Jllustrationswerke und 1068 Reproduktionen nach Werken berühmter Meister. Für 1903 hat der Vorstand bis zu 15000 ^ zu Ankäufen und zu einer Vereinsgabe in Aussicht genommen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Vlsäioinas novitatso. XVII. Is-ürAunA. dlo. 3. Llsälcinisollsr Xnssigvr (LatalvA 328), brsA. von §rav2 Uiot^olrsr in NübivAsn. 8°. 8. 59—88. 1060 Xrn.
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