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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1903
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- Deutsch
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^1/ 45, 24. Februar 1903 Nichtamtlicher Teil. 1559 ihrer Bücher in gebundnem Zustand auf den Markt bringen. Naturgemäß suchen sie aber nicht den kleinen, handwerksmäßig arbeitenden Buchbinder, sondern den Fabrikanten auf, der mit allen erdenklichen maschinellen Einrichtungen versehen und daher imstande ist Massenauflagen zu erstaunlich billigen Preisen zu erzeugen. Würde also durch einen Zoll auf gebundne Bücher, was wir übrigens bestreiten, ein nennens werter Prozentsatz ausländischer Bücher im Inland gebunden werden, dann würde diese Arbeit sicherlich den Buchbinder- Fabriken, nicht aber den kleinen Meistern zufallen. Der angestrebte Zweck würde also nicht erreicht werden. »Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, daß in jenen Fällen, wo dies überhaupt möglich ist, die Bücher, die der österreichische Buchhändler gebunden verkauft, ohne hin bereits heute in Österreich gebunden werden. Es geschieht dies dann, wenn sich auf einen bedeutenderen Absatz in Österreich mit Bestimmtheit rechnen läßt, wie zum Beispiel bei den Konversationslexika von Brockhaus und Meyer re. rc. Auch hat es sich eine Wiener Firma zur speziellen Aufgabe gemacht, jene Artikel, welche hier einen ständigen Absatz haben, in gebundnen - und zwar in Öster reich gebundnen — Exemplaren an den österreichischen Buch handel zu vertreiben. »Es dürfte daher nur sehr selten Vorkommen, daß Bücher, welche nicht eben vorwiegend gebunden auf den Markt kommen, gebunden nach Österreich ei rgeführt werden. »Im vorstehenden wurde hauptsächlich auf die Einfuhr aus Deutschland Rücksicht genommen, die ja in erster Linie in betracht kommt. Es wäre aber leicht nachzuweisen, daß auch den andern Ländern gegenüber ähnliche Verhältnisse statthaben, und schließlich muß noch bemerkt werden, daß es ganze Gattungen von deutschen, englischen und amerikanischen Büchern gibt, die vom Verleger überhaupt broschiert nicht abgegeben werden. »Soll es nun lohnen, für die geringe Zahl von Ein bänden, welche durch einen Zoll eventuell nach Österreich gezogen werden könnten, das Odium des Bücherzolls zu übernehmen und den gesamten Buchhandel mit unzäh ligen Plackereien zu belasten und in seiner Entwick lung zu hemmen? — »Die Schädigung des Buchhandels aber müßte direkt eine Vermindrung der Verlagstätigkeit Hervorrufen, wobei noch zu bemerken ist, daß, falls Deutschland hierin eine Retorsion ans üben würde, der österreichische Buchhandel die mit so großen Opfern und nur durch Entfaltung ganz außergewöhnlicher Kräfte eroberte Stellung in Deutschland mit einem Schlag verlieren würde, wodurch seine Lebensader geradezu unter bunden wäre. Eine Verzollung österreichischer Druckerzeugnisse durch das Deutsche Reich würde aber auch unsere Druck- und graphische Industrie direkt und indirekt schädigen. Durch ihre hervorragenden Leistungen auf verschiedenen Ge bieten und durch die Reichhaltigkeit ihres Letternmaterials haben einige österreichische Buchdrucker es erreicht, daß sie fortwährend mit gewinnbringenden Aufträgen aus Deutsch land und dem übrigen Ausland betraut werden. Diese Auf träge würden dann aber gewiß aufhören, und dieser Ausfall wäre um so empfindlicher, als, falls ein Bücherzoll eingeführt würde, der österreichische Verlagsbuchhandel, der namentlich mit wissenschaftlicher Literatur drei Viertel seines Absatzes in Deutschland zu finden gewohnt ist, nicht mehr in der Lage wäre, selbst nur annähernd an der bisherigen Höhe seiner Produktion festzuhalten. »Bei der Enquete ist bereits besprochen worden, daß österreichische Verlagsbuchhändler bei Schaffung eines Bücher zolls ihrer Existenz halber genötigt würden, ihre Verlags- geschäfte nach Deutschland zu verlegen. Es ist wiederholt ausgeführt worden, daß unsre urheberrechtlichen Beziehungen zum Ausland, insbesondre aber der Umstand, daß Österreich noch immer nicht der Berner Konvention beigetreten ist, eine Reihe österreichischer Musikalienverleger in den letzten Jahren gezwungen hat, in Deutschland Filialen zu errichten, was dazu führte, daß nach kurzer Zeit einige derselben ihre öster reichischen Geschäftsstellen überhaupt ganz aufgelassen haben. Sollen nun durch die Verhängung dieses Zolls auch die österreichischen Buchverleger gezwungen werden, nach dem Ausland zu ziehen? »Die Unterzeichneten glauben dies nicht und hoffen vielmehr, daß sie durch ihre Ausführungen das hohe k. k. Ministerium überzeugt haben, daß jeder Zoll ans Bücher einerseits nur eine Schädigung der Interessen der österreichischen Verlags- und Druckindustrie und des österreichischen Publikums, anderseits aber keinen nennenswerten Vorteil für das Buchbindergewerbe und noch viel weniger für die Papierindustrie mit sich bringen würde, und sie stellen daher die Bitte, das hohe Ministerium möge bei Herstellung des autonomen Zolltarifs nach wie vor Bücher und Zeitschriften jeder Art als Gegenstände der Kunst und der Wissenschaft und als notwendigste Bildungs mittel von jeder Belastung mit einem Zoll frei halten.« Kleine Mitteilungen. Kaufmannsgerichte. — In der Sitzung der »Volkswirt schaftlichen Gesellschaft« zu Berlin unter Vorsitz des Stadtrats Or. M. Weigert am 18. d. M. sprach der Vorsitzende selbst über das Thema der Kaufmannsgerichte. Die Nationalzeitung bringt über seine Ausführungen und über die anschließende Be sprechung folgenden Bericht: Der Berichterstatter gab nach einem geschichtlichen Überblick über die Agitation zur Einrichtung dieser Sondergerichte die Er gebnisse der Erörterungen, die sich im Anschluß an einen Ent wurf zur Begründung solcher Gerichte neuerdings geknüpft haben, nachdem dieser Entwurf im Januar dieses Jahres auf den Redaktionstisch der »Frankfurter Zeitung» geflogen war, wie er gegenwärtig dem Bundesrat vorliegen soll, ohne daß jedoch eine offizielle Bekanntgabe eines solchen Gesetzent wurfs überhaupt bisher erfolgt ist. Die Agitation für die sogenannten »Kaufmannsgerichte- geht davon aus, daß man die Streitigkeiten, die zwischen Prinzipalen und deren Gehilfen aus dem Arbeitsvertrag entstehen, von seinesgleichen beurteilt zu sehen wünscht, wie es für die Gewerbetreibenden bei den Gewerbegerichten geschieht. Zudem klagt man darüber, diese Dinge würden bei den Amtsgerichten zu langsam und mit zu hohen Kosten behandelt, außerdem spricht bei einem Teil der Gehilfen schaft die Anschauung mit, man könne durch solche Gerichte, deren Beisitzer Gehilfen seien, mittels staatlicher Institution zu einer ständigen Organisation des Gehilfenstandes ge langen , die aus politischen Gründen wünschenswert er scheine. Die Arbeitgeber stehen diesen Bestrebungen keinesfalls freundlich gegenüber, man wendet ein, die Analogie der Gewerbegerichte passe nicht; in den Streitigkeiten zwischen Prinzi palen und kaufmännischen Gehilfen könne ein Richter wohl ent scheiden, meist ohne Hinzuziehung von Fachleuten, da es sich zu meist um Fragen handle, wie, ob die Entlassung gerechtfertigt, ob die Höhe der von einem Reisenden beanspruchten Spesen die übliche sei und dergleichen; zudem stimmten die meisten Handels kammern gegen die Ausdehnung der Sondergerichte. Die nur in größern Handelszentren bestehenden »Kammern für Handels sachen« haben stets verwickelte handelsrechtliche Fragen zu be arbeiten, die ohne Sachverständige nicht zu entscheiden sind. Die Kenntnis dieser Anschauung veranlaßte den Minister zur Frage an die Handelskammern, ob die Angliederung der kaufmännischen Schiedsgerichte an die Amtsgerichte oder an die Gewerbegerichte vorzuziehen sei, und zeitigte aus rein praktischen Gründen die Ant wort von seiten der Korporationen, wenn schon diese Sondergerichte geschaffen werden sollten, so sei deren Angliedcrung an die Amts gerichte, die überall vorhanden sind, zu empfehlen, und vielleicht seien die Prozeßkosten für diese Prozesse zu ermäßigen. Trotzdem lehnt der offiziös bekannt gegebene Entwurf die Kaufmannsgerichte an die Gewerbegerichte an, setzt deren Einrichtung in Gemeinden von mehr als 20 000 Einwohnern fest, verweist aber allein solche Gehilfen an das Sondergericht, deren Jahresverdienst bis zu 3000 beträgt, und überträgt dem Gericht nur sehr einfache Rechts fragen aus dem Lohnvertrage zur Entscheidung. So fällt die 208*
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