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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1903
- Sprache
- Deutsch
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1556 Nichtamtlicher Teil. 45, 24. Februar 1905 Looists ä'Lclltlous litt, st s.rt. in Paris ferner: 1577 Orn-ol, 4«> La^ns. 3 kr. 50 o. 4s llo;-, Usoi-AS 8s,ncl st sss kinis. 3 kr. 50 o. 1?isrsn8-6ÄVS,srt, 4s lossin. 3 Ir. 50 o. 4'Usursux, 1ourns.l ä'uus jsuns Llls ä'Lujourä'bui. 3 kr. 50 o. kilvLS, 65anson8 vsenss. 3 kr. 50 o. Ug,r8, 4,s I'iuaäis äs lkrs-nos. 6 kr. OsrnEn, Lruslls rnxtnrs. 3 kr. 50 o. Richard Tacndlcr in Berlin. 4 3 ?g.1nrs-kL^8sn, Lin llosUxsitsUr-r. 4 ; Agb. 5 Lisvsrt, Lafovro. 2 .,/k; »sb. 3 Union Deutsche Vcrlagsgescllschaft in Stuttgart. 1575 White, Westend. (Union-Sammlung moderner Romane.) 75 »). Veit r So»np. in Leipzig. 1577 UoUsman, 4sllrbuolr äsr anorAg,ni8slisn Olismis. 2. Xuü. Asb. 10 Leopold Weist in Wien. 1577 8triAl, FpraolUiolrs Ulanäsrsisn. 1 ^ 50 H. Nichtamtlicher Teil. -f- Leonhard Gecks. Am 26. Januar d. I. wurde Leonhard Gecks in Wiesbaden, von jahrelangem, schwerem Leiden durch den Tod erlöst. Freitag, den 30. Januar, gaben wir ihm das Geleit zur letzten Ruhestätte, hinaus auf den Wiesbadener- Friedhof, auf den die Taunusberge ernst herniederschauen. Freund Petters sprach ihn: am Grabe in warmen Worten — uns allen recht aus dem Herzen — den Scheidegruß, und an seine Worte möchte ich anknüpfen. Ja, Gecks war uns ein lieber, treuer Freund, und unsre Stimmung auf dem Heimweg sagte laut und ver nehmlich: Wir haben einen unsrer Besten verloren! Wer hat je ein böses Wort aus seinem Mund gehört? Er war stets der freundschaftlich Beratende und Versöhnende, dem man anmerkte, daß seine Worte von Herzen kamen, daß er ste ernst meinte. So mancher im Mitteldeutschen Verband wird dies erfahren haben und es ihm heute noch danken! Dem Vereinswesen war Gecks nicht von Anfang an zugetan. Die außerordentliche Tätigkeit, die er dem eignen Geschäft widmete und mit deren vollem Einsatz er dieses zu achtungswerter Blüte brachte, ließ ihm in jener Zeit, als neues Leben in die Vereine einzog, keine Muße, der Bewegung zu folgen, bis es endlich seinem von ihm hochgeschätzten Kollegen Limbarth gelang, ihn auf die Vorgäuge im deutschen Buchhandel aufmerksam zu machen und ihn von der Wichtig keit des Zusammenschlusses in den Vereinen zu überzeugen. Von da an — es war im Anfang der achtziger Jahre — sehen wir ihn vielfach im Interesse der Vereine tätig; zuerst als Mitglied des Vereins der Wiesbadener Buchhändler und des Mitteldeutschen Buchhändler-Verbands, sodann sehr bald in beiden Vereinen als Vorstandsmitglied bezw. als ersten Vorsitzenden, wie auch als Mitglied verschiedner Ausschüsse des Börsenvereins. In allen diesen Ämtern schätzte man ihn als einen außerordentlich tätigen, charakterfesten und reiflich erwägenden Mann, der in vielen Fällen durch Energie und Zähigkeit zur Erreichung des Angestrebten bei trug. Hatte er einmal etwas für recht und richtig erkannt, so war er, ohne eigensinnig zu sein, der letzte, der vor andrer wohlbegründeter Meinung die Waffen streckte. Doch auch der Liebenswürdigkeit unsers teuern Ent- schlafnen sei gedacht! Wer erinnert sich nicht gern des kind lich heitern Gemüts dieses, im übrigen ernst angelegten Mannes, der leuchtenden Augen, wenn nach anstrengender Arbeit am grünen Tisch die Geselligkeit am weißgedeckten Tisch zu ihrem Recht kam! Da war es unser Gecks, um den man sich mit Vorliebe scharte, der in seiner biedern, un gekünstelten Weise so manches zur Belebung und Erheitrung beizutragen wußte, was uns heute noch die Erinnerung an ihn wertvoll macht. Mit tiefer Betrübnis gedenken wir schließlich seiner- letzten Lebensjahre, seiner Leidensjahre. Der Geistliche sagte in seiner Rede am Sarge u. a.: »Er war ein geduldiger Kreuzträger«. Ja das war er; er trug sein hartes Schicksal geduldig und ergeben; nur Dankesworte und Dankesblicke hatte er für seine Umgebung, vor allem für seine treue und unermüdliche Pflegerin, die geliebte Gattin. Mit immer noch freudestrahlenden Augen begrüßte er noch in den letzten Wochen seine ihn besuchenden Verwandten und Freunde, bis einige Tage vor dem Tode sein Bewußtsein schwand. Nun ruht er in Frieden, den Sorgen und Leiden des irdischen Daseins entrückt. Sein Geist aber lebt unter uns und wird mit dem ehrenden Andenken an ihn in uns fort leben, bis wir selbst ihm Nachfolgen. M. Abendroth. Die Geheimhaltung des Börsenblatts. (Bergt. Börsenblatt 1902 Nr. 243, 245, 247, 256, 257, 262, 267, 272, 285, 292, 297; 1903 Nr. 2, 4, 14, 23, 35, 41.) LXII. Ohne mich für die Geheimhaltung des Börsenblatts im allgemeinen besonders erwärmen zu wollen, kann ich doch nicht umhin, die von Herrn W. Junk angegebenen Gründe wenig stichhaltig zu finden. Mir scheint, daß Herr Junk und auch viele andre Kollegen die Eigenart und den eigentlichen Zweck des Börsenblatts verkennen. Ich bin durchaus der Meinung, daß wir keineswegs verpflichtet sind, in erster Reihe auf die Interessen der Bibliotheken, sondern auf unsere eignen Interessen Rücksicht zu nehmen. Es ist von den Inhabern grade größerer Handlungen bei dieser Gelegenheit das besondre Interesse und die besondre Rücksicht, die wir den Bibliotheken schuldeten, betont worden. Ich will ohne weitres zugeben, daß man auf seine Kunden und besonders auf seine besten jede nur mögliche Rücksicht nehmen soll; diese darf aber meines Erachtens niemals so weit gehen, um eine mögliche eigne Schädigung Hervorrufen zu können. Wenn die Mehrzahl — namentlich die Inhaber kleinerer Firmen — findet, daß es im Interesse der Allgemeinheit gelegen sei, unser eignes Blatt nur für uns zu behalten, so meine ich, müssen die Rücksichten gegen eine an und für sich nur kleine Anzahl von Bibliotheken schwinden. Es muß doch ein Unterschied gemacht werden zwischen einer Bibliothek als Käufer und einem Privatmann als Käufer. Eine Bibliothek hat die Pflicht, für einen be stimmten jährlichen Betrag Bücher und Zeitschriften an zuschaffen; diese Anschaffungen werden auf allgemeine Kosten sämtlicher Steuerzahler gemacht. Welchen Anlaß wir da haben, besondre Rücksichten gegenüber dem Bibliotheksvorstand zu nehmen, der eine von seiner Vorgesetzten Behörde vorgeschriebene Pflicht erfüllt, kann ich nicht einsehen. Ganz anders würde die Sache z. B. bei einem Privatkäufer liegen. Wenn meinetwegen Herr Rockefeller oder Herr Carnegie oder sonst ein reicher Privat mann eine größere Summe zum Ankauf von Bibliotheken nur unter der bestimmten Bedingung hergeben würde, daß er oder
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