25, 31. Januar 1903. Fertige Bücher. 871 i-ll Grüfill Kohn-Kahii, Gtsllmmelte Werke haben in unserer neuen billigen Lieferungs-Ausgabe eine sehr gute Aufnahme gefunden. Nunmehr liegen auch die ersten Bände der Wand-Ausgabe vor. Wir empfehlen auch diese Ihrer recht tätigen Verwendung besonders da, wo Lieferungsausgaben weniger beliebt sind. Die Gesamtausgabe, deren erste Serie nur komplett, d. h. der erste Band nur mit der Verpflichtung zur Abnahme der ganzen Serie (30 Bände) abgegeben wird, kostet pro gebundenen Sand 1^ 50H ord., 1 ^ 1V H netto bar. — 1 Exemplar ü cond. — Die Einzelausgaben haben erhöhte ^ Preise; hierin erschienen bis jetzt: Maria Regina. 2 Bände. Geb. 4 ord., 3 netto bar. Nirwana. 2 Bände. Geb. 4 ord., 3 netto bar. Die Erzählung des Hofrats. 2 Bände. Geb. 4 ^ ord., 3 netto bar. Wahl und Führung. 2 Bände. Geb. 4 ord., 3 netto bar. Zur Gewinnung von Abnehmern der Gesamtausgabe wie der Einzel ausgaben liefern wir Prospekte gratis. Gef. Bestellung sehen entgegen Regensüurg, 29. Januar 1903. I. Kabbek Verlagshandlung. Mosa der vlobtiAstsn und interessantesten LeitrÜKS ?n der seist veieder aktuellen kadel-kldel lkrags entbält die Lrosebüre: llilö!!rm!i8111l!8, KS88S, Ul!Nll!tlSi8lIIU8, kom von Houston !8t«^ar1 (^tiriinliorlriiii. Or. 8°. 80 Leiten. 1 ord., 70 H netto. Freiexemplars 7/6. IVir bitten 8is, Ibre Lunden, die sieb kür obiges Rbema interessieren, auk dis geistvolle 8obrikt des Verkasssrs cler „Olrnnälagsn" aukmerksam Lu rnaebsn nn<1 stellen Ibnsn gern, soweit der Vorrat rsiobt, noeb Exemplars ä oondition 2ur Vsrkägnng. LlünoNsri, Lnäg JuQüur 1903. VenlLASÄNstÄlt k^. VruelcmÄNN ^.-O. Nach den Angegangenen Bestellungen wurde versandt: 6broi>slogk» - alpbabetMe; ksupl-^eMer rum ÜUNät!- berm. Reich5-6esetrblall (1867—187«, d-r« 1871—1S«1). Nach dem Stande der Gegenwart bearbeitet von Hugo Huber. K. Amtsgerichts-Sekretär. 312 Seiten im Format des Reichs- Gesetzblattes. Ladenpreis: brosch. 5 geb. 6 Räbält: In Rechnung 250/0, bar 33 Vs0/«; Freiexemplare 11/10. Das Register zeichnet sich durch besonders praktische Einrichtung aus; es sind bei jedem Gesetz sofort etwaige später erschienene Abänderungen, Ergänzungen re. zu er sehen, auch kann der zuwachsende neue Stoff nachgetragen und so das Register stets nach dem neuesten Stand ergänzt werden. Da das Neichsgesetzblatt bekanntlich so ziemlich von allen Behörden gehalten werden muß und erfahrungsgemäß derartige, praktische Erleichterung gewährende Hilfs mittel gerne angeschafft werden, können Sie selbst ermessen, welch umfangreicher Absatz zu erzielen ist, wenn Sie sich ernstlich und systematisch dafür verwenden. Wir verweisen auf die günstigen Bezugsbedingungen und bitten zu verlangen, wo noch nicht geschehen. W. Kohlhammer, Wertag in Stuttgart u. Berlin. 116*