Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030131
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190301316
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030131
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-01
- Tag1903-01-31
- Monat1903-01
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
866 Nichtamtlicher Teil. ^ 25, 31. Januar 1903. sind, wenn auch unsere eignen Interessen nicht unmittelbar in Frage kommen. Leipzigs Sortimentsbuchhandel wird trotz alledem für seinen Teil die historische Stellung unsrer Metropole auch ferner zu wahren verstehen. Nicht des Rabatts wegen haben sich in- und ausländische Bücherkäufer, die wissenschaftlich arbeitenden wie die Bibliophilen, mit Vorliebe nach Leipzig gewandt, sondern weil sie wissen, daß sie in Leipzig schnell und gut bedient werden und zuverlässigen Rat und gute Literaturnachweise erhalten. Deshalb wird Leipzig stets eine große auswärtige Kundschaft haben. Zu der Überzeugung, daß man in Leipzig alles erhalte, trägt ganz besonders auch das Leipziger Antiquariat bei. Die Antiquariatsgeschäfte haben sich immer mehr spezialisiert und zumeist auch ein Sortiment ihrer Spezialität an- gegliedert, um den Ansprüchen ihrer Kundschaft genügen zu können. In dem großen, ausgewählten Lager der Spezial gebiete, das in den Stand setzt, sofort zu liefern und auch da leistungsfähig zu sein, wo das Sortiment versagt, liegt ein wesentlicher Teil der Kraft des Leipziger Antiquariats. Es hat seine Unternehmungslust im abgelaufenen Jahr wieder durch den Ankauf einer außergewöhnlich großen Anzahl hervorragender Bibliotheken bewiesen, von denen hier nur die folgenden aus dem Besitz namhafter Männer genannt werden sollen: C. Abel, Ivo Bruns, O. Dümmler, Th. Flathe, H. Fol, E. Foerstemann, O. Friedmann, H. Gengler, Kultusminister von Goßler, R. Hapm, K. Hegel, Em. Hoffmann, L. Krehl, C. Langenbuch, E. Rehnisch, W. Reichel, C. Schlotter, Johannes Schmidt, H. Schwanert, R. Wollny. Die große Aufnahmefähigkeit so vieler Sammlungen seitens einer doch verhältnismäßig kleinen Anzahl von Firmen darf jedoch nicht als ein Beweis sehr günstiger Ab satzverhältnisse gedeutet werden. Zwar haben im letzten Jahr eine ganze Anzahl von Bibliotheksgründungen und -Er weiterungen im In- und Ausland stattgefunden, die zum Teil erhebliche Aufträge den Leipziger Handlungen zuführten. Aber die erstaunlich hohen Preise, die für manche der ge nannten Büchersammlungen angelegt worden sind, werden doch nur verständlich bei Berücksichtigung der Neigung namentlich von Ausländern, ganze Bibliotheken zu erwerben. Eine damit im Zusammenhangs stehende sehr erhebliche Preissteigerung von Inkunabeln und Werken aus den ersten Jahrhunderten der Buchdruckerkunst muß als eine bemerkens werte Erscheinung erwähnt werden. Leipzig hatte auf diesem Gebiet sich von München und Frankfurt überholen lassen, aber das Bestreben der Wiedergewinnung früherer Bedeutung auch nach dieser Richtung ist unverkennbar. Auch Samm lungen von Dissertationen sind neuerdings gesucht und erzielen ansehnliche Preise. Es fehlt nicht an Anzeichen, daß die erwähnte Neigung eine Abschwächung erfährt, und da ältere Biblio theken eine naturgemäß immer kleiner werdende Auswahl aus Katalogen treffen können, so erscheinen die Klagen be rechtigt, daß der Absatz mit den Lagervermehrungen nicht immer Schritt hält. — Der Eingang der Außenstände läßt vielfach zu wünschen übrig. Wenn die Leipziger Antiquare einen Zusammenschluß, wie er bei den Verlegern, Kommissionären u. s. w. besteht, ins Leben rufen, auch eine Art Haudelsbörse einführen würden, so könnten daraus für sie mannigfache Vorteile in Bezug auf einheitliche Handelsgebräuche und Erleichterungen bei der Kompletterung von Werken, Zeitschriften rc. erwachsen. Gleichwie bei dem Buchverlag ist auch bei dem Musikverlag von einer gewaltigen Produktion zu berichten, die in keinem Verhältnis zur Aufnahmefähigkeit des Publi kums steht. Die Überbrettl-Erzeugnisse, Couplets u. s. w. und ganz billige Ausgaben herrschen darin vor. Durch den Ablauf von Schutzfristen für die Werke verstorbener Kom ponisten müssen sich die Sortimenter immer mehr mit dein Vertrieb von Zehn- und Zwanzig-Pfennig-Erscheinungen befassen. Mit den billigen Ausgaben wächst zwar die Arbeit, aber nicht der Gewinn des Sortimenters, und es läßt sich verstehen, daß infolge davon der Wunsch manchmal zum Ausdruck gelangt, der Schutzfrist für musikalische Werke müsse eine längere Dauer gegeben werden. Die Musik sortimenter sind mit den neuen Verkaufsbestimmungen sehr zufrieden, namentlich auch darüber, daß darin klar aus gedrückt wird, was als eine größere Partie, die zu besonders ermäßigten Preisen zu liefern gestattet ist, zu verstehen ist. Ist auch der Anschluß von Norwegen und Dänemark — Schweden muß in nicht allzu langer Zeit Nachfolgen — an die Berner Union für den Verlagsbuchhandel von keiner großen Bedeutung, so ist es doch für die Musikverleger von großem Wert, daß ihnen dadurch Absatzgebiete gesichert werden, die ihnen seither häufig durch Nachdruck geschmälert wurden. Die Bahnhofsbuchhändler hatten sich an den Landtag mit der Bitte um völlige Freigabe des Zeitungs- und Buch handels auf den Bahnhöfen an Sonn- und Festtagen gewandt. Nach den in Sachsen geltenden Bestimmungen darf der Gewerbebetrieb an Sonn- und Festtagen erst nach 11 Uhr vormittags und überdies nur unter Ausschluß der Zeit des Nachmittagsgottesdienstes stattfinden, so daß die Bestimmung der Reichsgewerbeordnung, daß der Bahnhofs buchhandel an Sonntagen bis zu zehn Stunden durch die obern Verwaltungsbehörden gestattet werden kann, den sächsischen Bahnhofsbuchhändlern gerade für die Morgen stunden, in denen die Zeitungen am meisten begehrt werden, nicht zu gute kommt. Obwohl nicht in Abrede gestellt wurde, daß »ein gewisses Bedürfnis des reisenden Publikums vorhanden sei, und daß auch sonst manches zu gunsten der gestellten Forderung spreche«, ist die Petition seitens der Kammer abschlägig beschicken worden. Auf Veranlassung des Vorstandes des Börsenvereins haben wir an diejenigen Leipziger Verlagsfirmen, welche die Verlegererklärung, solchen Buchhändlern, die laut Mitteilung des Vorstandes des Börsenvereins gegen Bestimmungen der Satzungen verstoßen haben, gar nicht oder nur zum Laden preise zu liefern, noch nicht unterzeichnet hatten, im Sep tember das Ersuchen gerichtet, nachträglich ihr Einverständnis damit erklären zu wollen. 68 Firmen haben unsrer Bitte entsprochen. Die wenigen uns vom Vorstand des Börsenvereins zur Voruntersuchung überwiesenen Verstöße gegen die Satzungen fanden eine rasche und zufriedenstellende Erledigung, da sie nur durch eine irrtümliche Auffassung darüber, was erlaubt ist, veranlaßt waren. Die großen Buchdruckereien gelten in Leipzig noch immer als handwerksmäßige Betriebe. Die Wahrnehmung, daß man bei Ernennung und Verpflichtung buchhändlerischer Sachverständiger am könig lichen Amts- und Landgericht nicht mit der genügenden Personenkenntnis verfahren war, hatte uns veranlaßt, das Gesuch an diese Behörden zu richten, künftig vor der Er nennung unsere Vorschläge zu hören. So ist es denn auch lange Jahre gehalten worden. Als Herr Robert Voigtländer sein Amt als Sachverständiger niederlegte, schlugen wir an seiner Stelle ein andres Mitglied unsers Vereins vor. Das Amtsgericht machte uns darauf die Mitteilung, daß es nach eingeholtem Gutachten der Handelskammer bei den kom plizierten buchhändlerischen Verhältnissen davon absehen müsse, fernerhin noch allgemein buchhändlerische Sachverständige zu ernennen; es müsse vielmehr dem Ermessen des Richters über lassen bleiben, den für den besonderu Fall ihm am geeignetsten
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder