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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1903
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- Erscheinungsdatum
- 28.01.1903
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- Deutsch
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^ 22, 28. Januar 1903 Nichtamtlicher Teil. 775 dienstbar zu machen, traten Anfang der neunziger Jahre hervor. Ein Patent, das sich Johann Friedrich Krebs in Frankfurt a M. 1892 erteilen ließ, erlosch zwar bald wieder; aber vorher waren auch schon von andrer Seite ähnliche Versuche unternommen worden, und es gelang schließlich Or. Otto Strecker gemeinschaft lich mit Jos. Scholz in Mainz ein brauchbares Verfahren zur Herrichtung von Aluminiumplatten für den lithographischen Druck zu finden, das in den meisten Kulturländern patentiert wurde. In zahlreichen Anstalten verschiedncr Länder hat sich seitdem der Aluminiumdruck Eingang verschafft und die Er wartungen, die inan betreffs seiner Leistungsfähigkeit hegte, nicht enttäuscht. Die Einführung wurde dadurch gefördert, daß von dem Inhaber der Patente keine Entschädigung für die Benutzung derselben gefordert wurde, sondern nur Bezug der Aluminiumplatten von der Firma Jos. Scholz. Die Lithographie auf Aluminiumplatten erhielt die Bezeichnung »Algraphie-, die Abdrucke aller Art von solchen Platten «algraphischer Druck«. Im Jahr 1900 endlich wurden Schotts Patente von der »Algraphischen Gesellschaft- in Berlin-Schöneberg übernommen, die sich mit Fabrikation und Vertrieb der Aluminiumplatten befaßt. Auch für den algraphischen Druck geeignete Schnellpressen befinden sich bereits im Handel. Es ist somit die Basis zu einer gesunden Entwicklung des neuen Verfahrens vorhanden. lieber die Theorie und Ausführung des Aluminiumdrucks selbst enthält die Schrift verschiedene für den Fachmann interessante Angaben und Rezepte. Der Verfasser bespricht zunächst einige in drucktechnischer Hinsicht bemerkenswerte Eigentümlichkeiten des Aluminiums. Vor allem ist seine Veränderung durch Oxydation hervorzuhebcn. Ein kurzes Säurebad und das darauf folgende Trocknen genügt, um auf der Platte deutlich bemerkbare Ver änderungen hervorzurufen. Cs entsteht eine Oxydschicht, die aber entfernt werden muß, wenn man ein gutes Resultat erzielen will. Andernfalls verliert sich die Zeichnung bereits nach den ersten Abdrucken. Eine nennenswerte Verschiedenheit zwischen Aluminium- und Steindruck besteht nicht. Beide beruhen, wie der Verfasser schreibt, auf dem gegenseitigen Abstoßen von Fett und Wasser. Der Stein muß so geschliffen oder behandelt werden, wenn ein guter Bestand der Zeichnung oder des Umdrucks gesichert sein soll, daß alle Spuren von Gummi und Säure an dessen Oberfläche getilgt sind; beim Aluminium ist es hingegen hauptsächlich die Oxyd schicht, die zu demselben Zweck völlig von der Platte entfernt werden muß. Der Stein wird nach Herstellung der Zeichnung oder des Umdrucks geätzt, um die Wasseranfnahme an den nicht gezeichneten Stellen und das Reinhalten der Zeichnung zu be günstigen; dieselbe Vorbereitung macht sich auch beim Aluminium druck nötig; nur handelt es sich hierbei um kein eigentliches Ätzen, sondern um die Herstellung einer die Wasserannahme fördernden Oxydschicht. Das- Aluminium wird von den in Rede stehenden Säuren nicht angegriffen, mithin nicht geätzt. Statt des Vorgangs des Entsäurens beim Stein hat man beim Aluminium die Ent fernung der Oxydschicht vorzunehmcn; also märe die Bezeichnung -Entsäuren« ebenfalls unrichtig. Da aber diese Ausdrücke beim Flachdruck eingebürgert sind, so muß mau sie wohl oder übel, trotz ihrer Unrichtigkeit, auch für den algraphischen Druck bei behalten. Das Patent bezieht sich bei dem Alnminiumdrnck ausschließlich auf die Vorbereitung und Fertigmachung der Druckplatten; die weitere Behandlung ist dieselbe wie beim Steindruck. Es ist nur zu beachten, daß die Oberfläche einer Aluminiumplatte, die nur aus einer dichten Oxydschicht und den oxydfrcien Stellen der zu druckenden Zeichnung besteht, leicht Verletzungen ausgesetzt ist. Zur Vermeidung der Oxydbildung muß die eigentliche Druckfläche immer mit einer Fettschicht bedeckt sein. Ungeeignete Farbe führt unter Umständen leicht eine Verletzung der Zeichnung herbei. Der Umdruck auf Aluminiumplatten bietet gegenüber dein Stein druck keine besondcrn Schwierigkeiten, ebensowenig die Herstellung von Zeichnungen auf Aluminium. Große Bedeutung für den Flachdruck verspricht sich der Ver fasser von direkten Bleistiftzeichnungen auf Aluminium. Eine solche Platte ergibt über 600 Abdrucke, bei den weiteren verlieren sich die zarteren Partien etwas. Auch lassen sich davon Umdrucke ohne Schwierigkeit ausführen. Ein für Lichtdruck-Anstalten vorteilhaft verwendbares Ver fahren ist die Photo-Algraphie in Halbton. Das photographische Bild wird mit starkem Druck auf die entsprechend präparierte Platte übertragen, alsdann mit schwacher Phosphorsäure-Gummi- ätze geätzt, gummiert und getrocknet. Auf diese Weise sind auf der Handpresse leicht 2000 Abdrucke von einer Platte herzustellen. Um die Ausbildung dieses Verfahrens hat sich der Verfasser der Schrift große Verdienste erworben. Für die Einführung des Aluminiums spricht außerdem seine verhältnismäßige Billigkeit und die Leichtigkeit, mit der sich die Platten für spätere Verwendung aufbewahrcn lassen. Damit ist der interessante Inhalt der kleinen Schrift noch nicht erschöpft. Der Wert für den Fachmann besteht in den zahl reichen Rezepten, die ihn zur Ausübung des Aluminium drucks befähigen, in den mitgeteilten Berichten über die verschiedenen Versuche und nicht zu allerletzt in den beigegebenen Musterdrucken auf acht einzelnen Tafeln, die die Leistungsfähigkeit des neuen Verfahrens vortrefflich illustrieren. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Hagen i. W. hat am 23. Juli o. I. im sogenannten objektiven Strafverfahren auf Einziehung der elf Exemplare des Buchs von Or. Artus »Das Menschensystem« erkannt, die von dem Händler- August Broich auf einer Kirmes feilgehalten und von der Polizei beschlagnahmt worden waren. Daß Broich der Eigentümer der Bücher war, die er unter Verschluß ;ungen Leuten anbot, ist nicht festgestellt. Beschlagnahmt war noch die Schrift »Treuer Ratgeber für Eheleute». Diese ist vom Gericht nicht als unzüchtig angesehen worden. Das > Menschensystcm« ist zwar fast nur ein Abdruck jenes »Ratgebers«; aber das Gericht hat das Menschensystem doch als eine unzüchtige Schrift angesehen, weil das Titelbild unzüchtig sei. Dieses stellt einen alten Lebemann dar, der einem Mädchen etwas ins Ohr flüstert. Seine lüsterne Miene und das verlegene Lächeln des Mädchens lassen (so heißt es in dem Urteil) darauf schließen, daß er sie zur Gestattung des außerehelichen Beischlafs auffordert. Gegen das Urteil hatte der Verleger der Schrift, der Verlags buchhändler Wilhelm Kreuzkam in Frankfurt a. M., Revision ein gelegt, die am 26. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam. Herr K. beschwerte sich darüber, daß er als Einziehungs interessent nicht zur Hauptverh'andlung geladen worden sei. Seine Vorladung sei sehr wohl möglich gewesen, da sein Verlag auf der Innenseite des Titels angegeben sei. Das fragliche Bild sei zu Unrecht als unzüchtig charakterisiert worden; cs werde schon lange als Schmuck für Zigarrenkisten benutzt. Die Feststellung der unsitt lichen Zuflüsterung sei willkürlich. Der Reichsanwalt führte aus: Die Darstellung des Anbändelns sei unzüchtig; aber die Annahme, daß das Bild den Beschauer- geschlechtlich aufregen und ihn vermuten lassen könne, daß das Buch unzüchtigen Inhalts sei, sei rechtsirrtümlich. Was der Be schauer veranlaßt werde von dem Buch zu erwarten, sei belanglos. Das Reichsgericht erkannte auf Aufhebung des Urteils und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Rom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ur kundenfälschung ist am 20. September v. I. vom Landgericht Würzburg der Bauer Otto Strobel zu sechs Monaten Ge fängnis verurteilt worden. Im Anzeigenteil der Zeitschrift »Fränkischer Bauer« erschien eine Anzeige, in der der Landwirt Andreas S. in LI ein Mutterschwein mit 13 Ferkeln und einen Ziegenbock zum Verkauf ausbvt. In Wirklichkeit war diese An zeige eine Verspottung des Andreas S., dessen Ehe mit 13 Kindern gesegnet ist. Der Angeklagte hatte die Anzeige widerrechtlich untcr Mißbrauch des Namens des S. an die Expedition der Zeitung cingesandt, allerdings auch selbst bezahlt. — Seine Revision gegen das erwähnte Urteil kam am 26. d. M. vor dem Reichs gericht zur Verhandlung. Er rügte Verletzung des Strafgesetzes und behauptete, S. sei durch seine Handlungsweise in keiner Weise materiell geschädigt worden. — Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der Revision, da das Urteil einen Rechtsirrtum nicht erkennen lasse. Deutscher Buch gewerbeverein. — Der Deutsche Buch- gewcrbeverein veranstaltet auch in diesem Winter wieder eine Reihe von Vorträgen, die in der Gutenberghalle des Deutschen Buchgcwerbehauses zu Leipzig gehalten werden. Cs sprechen: der Direktor des Deutschen Buchgcwerbcmuseums, Herr Ur. R. Kautzsch, am 27. Januar, 3. und 10. Februar über »Stil und Ornament unter besondrer Berücksichtigung des Buch gewerbes«, — am 17. Februar Herr Ur. L. Dorn, Direktor der Firma Käst L Ehinger in Stuttgart, über Druckfarbenfabrikation, — am 24. Februar Herr Otto Winkler, Direktor der Papier- prüfungs - Anstalt in Leipzig, über »die Fabrikation der Druck papiere«. — Der Eintritt ist für Mitglieder des Deutschen Buch- gewerbcvereins frei; Nichtmitglieder zahlen 3 buchgewerbliche Angestellte 1 50 -) für die ganze Vortragsreihe. Entwurf eines neuen österreichischen Preßgesetzes. (Vergl. Nr. 136 d. Bl. 1902.) — Am 21. d. M. setzte die Juristische Gesellschaft in Wien die Besprechung des österreichischen Prcßgesetz- entwurss fort. An der Versammlung nahmen u. a. die Herren Hofrat 1)r. v. Frydmann, Professor vr. Löffler, Reichsrats-Abgeord- neter llr. Ofner, die Advokaten Or. Schneeüerger, Ruzicka, Preß- 102*
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