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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1903
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- Erscheinungsdatum
- 27.01.1903
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- Deutsch
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^ 21, 27. Januar 1903. Nichtamtlicher Teil. 747 Im Dunkelzimmer trägt die Schieneubahu einen dem Objektträger ähnlichen Einstelltisch zur Aufnahme der licht empfindlichen Platte. Seitlich befinden sich die Laboratorien für die Präparation und die Entwicklung der Platten. Der Aufnahmsraum ist durch gefärbte Glühlampen, die Präpa- rations- und Entwicklungskammer ist durch große gelbe und rote Schiebefenster erleuchtet. Die einzelnen Lokale sind durch leichtbewegliche Schiebetüren getrennt, um bei Öffnung der Fenster im Entwickelungsraum die Arbeit in den Nachbar lokalen nicht zu stören. Durch eine entsprechende Ventilation können diese Räume in einer stets angemessenen Temperatur erhalten werden. Objektträger und Einstelltisch (Plattenträger) sind mit den erforderlichen Mechanismen ausgestattet, um jede be liebige gegenseitige Stellung herbeiführen zu können. Durch die unmittelbare Nachbarschaft der Laboratorien entfällt die Notwendigkeit einer Kassette. Über die verschiedenen photomechanischen Prozesse und Druckverfahren, die im k. u. k. militärgeographischen In stitut ausgeübt werden, empfehle ich das Studium der im IL. Band der Mitteilungen des k. u. k. militärgeographischeu Instituts enthaltenen Arbeiten der Herren Oberst Baron Hübl und Regierungsrat Hödlmoser im II. Band der Mitteilungen des k. u. k. militärgeographischen Instituts. Wer sich aber über die Organisation des k. und k. uülüärgeographischen Instituts wie über die Arbeiten der einzelnen Gruppen, der geodätischen, die die Grundlage für die Landesausnahme und Kartographie, also die erforderlichen Fixpunkte der Lage und Höhe nach, die Kartenprojektion, die Dimensionen der Blattrahmen rc. liefert, der Mappie rungsgruppe, die die militärischen Landesaufnahmen und die Kartenrevision besorgt, der kartographischen Gruppe, die den Entwurf, die Reinzeichnung und die Eoidenthaltung der Karten durchzuführen hat, der technischen Gruppe, der die Reproduktion und Vervielfältigung der Karten obliegt, lind schließlich der administrativen Gruppe näher informieren will, dem enrpfehle ich die Lektüre des vom k. u. k. militärgeographischen Institut herausgegebenen musterhaft ausgestatteten kleinen Prachtwerkchens, das eine Beschreibung der Anstalt enthält, und dem ich den historischen Rückblick und die meine Mitteilungen zierenden (hier weg gelassenen Red.) Abbildungen entnommen habe. Das Personal besteht aus Offizieren des Generalstabs, der Truppe, des Armee- und Ruhestandes, aus dem Militär arzt und den Truppenrechnungsführern, dann aus den tech nischen Beamten und Militär-Kassenüeamten, aus Besoldeten ohne Rangklasse, die das technische Hilfspersonal bilden, aus Personen des Mannschastsstandes und je nach Bedarf aus Zivilarbeitern, Eleven und Lehrlingen. Unterrichtskurse, die im Institut abgehalten werden, dienen zur Erwerbung der nötigen Spezialkenntnisse. Der Mannschaftsbestand besteht aus Soldaten, die nach erfolgter militärischer Ausbildung ihre Dienstzeit im Institut verbringen. Der Gesamtstand beträgt über sechshundert Personen. Der Vertrieb der vom k. u. k. militärgeographischen Institut hergestellten offi ziellen Kartenwerke wird in Wien durch R. Lechners Hos- und Universitäts-Buchhandlung, in Budapest durch die Grillsche Hofbuchhandlunq besorgt. Wilhelm Müller. Kleine Mitteilungen. Täuschung durch Ansichtskarten. — Am Tage der Bei setzung des Königs Albert von Sachsen wurden in Dresden Ansichtspostkarten feilgebotcn, die ein Bild der Aufbahrung des Königs in der katholischen Hofkirche wiedergebcn sollten. Wer aber diese Karten genauer betrachtete, bemerkte bald, daß das Bild mit der Angabe in der Unterschrift nicht übereinstimmte, sondern, daß es die Aufbahrung des Kaisers Wilhelm I. im Dom zu Berlin zur Darstellung brachte. Man hatte an die Stelle des Kopfes des Kaisers den des Königs Albert geklebt und auf diese Weise die Täuschung vollendet. Es wurde damals gegen zehn Händler das Strafverfahren wegen Betrugs eröffnet; doch wurde das Verfahren später wieder eingestellt, da die Händler selbst ge täuscht worden waren. Sie erhielten nur Strafbefehle wegen Handelns ohne Wandergcwerbeschein. Neun dieser Händler gaben ich hiermit zufrieden, während eine Händlerin Berufung einlegte. Sie wurde vom königlichen Schöffengericht Dresden zu 50 ^ Geldstrafe verurteilt. Buchdruckerei und Handwerk (vergl. Nr. 18 d. Bl.) — Mit Bezug auf unsre Mitteilung unter dem vorstehenden Stich wort in Nr. 18 d. Bl. wurde uns von Herrn Paul Dünn haupt in Cot hen die nachstehende Mitteilung zur weitern Be kanntgabe eingesandt: Seitens der Anhaltischen Handwerkskammer waren sämtliche Buchdruckereien, unbeschadet ihrer Größe, als Handwerksbetriebe angesehen und demzufolge zu den Beiträgen für die Kammer herangezogen. Die Buchdruckerei Paul Dünn Haupt hatte gegen diese Beifügung an der zunächst zuständigen Stelle, dem Magistrat zu Cöthen, Beschwerde erhoben mit der Begründung, daß sowohl die Ausdehnung, als auch die ganze Art des Betriebs diesen als fabriks-, nicht als handwerksmäßigen kennzeichne. Der Magistrat pflichtete jeooch der Ansicht der Handwerkskammer bei und wies den Einspruch als unbegründet zurück. Seitens der Firma wurde diese Entscheidung durch Beschwerde bei der Herzog lichen Regierung angefochten, die in ihrer Antwort endgiltig entschied, daß der Buchdruckereibetrieb der Firma Paul Dünnhaupt als fabrikmäßig anzusehen und somit von der Zahlung der Handwerkskammerbeiträge befreit sei. Das Schriftstück hat folgenden Wortlaut: Auf die von dem Buchdruckereibesitzer Paul Dünnhaupt in Cöthen gegen die Entscheidung des Magistrats daselbst vom 14. Mai d. I., betreffend Zahlung von Handwerkskammer-Bei trägen, fristzeitig erhobene Beschwerde vom 27. Mai d. I., wird der angefochtene Bescheid hiermit aufgehoben und der Be schwerdeführer für nicht verpflichtet erklärt, zu den Kosten der Handwerkskammer Beiträge zu leisten. Der Druckereibetrieb von Paul DUnnhaupt zu Cöthen ist nämlich ein fabrikmäßiger. Es ist nicht zulässig, die Betriebe des Druckereigewerbes von vornherein als handwerksmäßige deshalb anzusehen, weil in ihnen die einer tüchtigen beruflichen Ausbildung bedürfende Tätigkeit der Setzer und Drucker nicht entbehrt werden und durch eine fabrikmäßige, auf weitgehender Arbeitseinteilung be ruhende Arbeit ersetzt werden könnte. Vielmehr läßt sich sehr wohl mit der Anerkennung der Setzer und Drucker als gelernter Handwerker die rechtliche Be handlung des Gesamtbetriebs einer Großbuchdruckerei als einer Fabrik vereinbaren, wenn anders die große Zahl der Arbeiter, Betriebsräume und Maschinen, die Massenerzeugung und die kaufmännische Tätigkeit des Besitzers den Fabrikbegriff ergeben; die Setzer und Drucker sind dann Handwerker in einem Fabrik betrieb. Der hier in Frage stehende Druckereibetrieb weicht aber ohne Zweifel von dem gewöhnlichen handwerksmäßigen Druckereibetrieb in erheblichem Maß ab durch die große Arbeiterzahl, die große Ausdehnung der Betriebsräume, die umfangreiche Verwendung von Kraft- und Arbeitsmaschinen, welche letztere, wie namentlich die 3 Setzmaschinen, die Hand arbeit im weiteren Sinne ersetzen (1 Maschine --- 4—5 Setzer), den großen Umfeng der Produktion, die hier mehr als im kleinen handwerksmäßigen Betrieb vorhandene Arbeitsteilung unter den Gehilfen und schließlich die Arbeitsteilung zwischen Unter nehmer und Gehilfen bezw. die lediglich kaufmännische Tätig keit des Unternehmers im Gegensatz zur technischen der Ge hilfen. Der Betrieb des Beschwerdeführers ist daher als ein fabrik mäßiger anzusehen. Da Fabriken nicht zum Handwerk gehören und somit auch nicht zu den Kosten der Handwerkskammer beizutragen haben, war die zu solchen Beiträgen verpflichtende Entscheidung des Magistrats, wie geschehen, aufzuheben. Dieser Entscheid ist endgültig! Dessau, den 24. Oktober 1902. Herzoglich Anhaltische Regierung, Abteilung des Innern, (gez.) Mertens. Die Regierung hat sich mit dieser grundlegenden Entscheidung auf den einzig richtigen Standpunkt gestellt, von Fall zu Fall darüber zu befinden, ob der Betrieb einer Buchdruckerei als Hand werks- oder fabrikmäßig anzusehen ist. Sie hat sich damit in einen bemerkenswerten Gegensatz gestellt zu den Verfügungen des Magistrats der Städte Cöthen und Dessau. Bei uns in Cöthen waren die Buchdruckereien sämtlich als Handwerksbetriebe gekenu- 99*
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