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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1903
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- Erscheinungsdatum
- 29.01.1903
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- Deutsch
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806 Nichtamtlicher Teil. 28, 29. Januar 1903. gewendet werden, weil es sich dabei um einen Spezialsatz des Gesellschaftsrechts handelt. Da aber die meisten Kartelle als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts organisiert sind, so haben sie allerdings mit dieser Entscheidung zu rechnen. Es gibt nun ein sehr einfaches Mittel, allen Unbe quemlichkeiten, die für die Kartelle aus der Anwendung des 8 726 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entstehen können, zu ent gehen. Sie brauchen in dem Kartellvertrag nur die Anwend barkeit dieser Vorschrift auszuschließen. Daß ihnen dieses Recht zusteht und eine derartige Ausschließung rechtswirksam ist, kann nicht bezweifelt werden, denn §726 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat nicht den Charakter des zwingenden Rechts, sondern enthält nachgiebiges Recht. Es gibt eine ganze An zahl von Vorschriften des Gesellschaftsrechts, die in den Ge sellschaftsverträgen ausgeschlossen werden, weil sie für den Be stand der Gesellschaften von Nachteil sein würden, z. B. die Bestimmung, daß durch den Tod eines der Gesellschafter die Gesellschaft von Rechts wegen endigt. So gut, wie diese viel fach— man kann sogar sagen zumeist — in den Gesellschastsver- trägen für unanwendbar erkärt wird, ebenso gut ist dies mög lich in Ansehung des § 726, und diejenigen Kartelle, die ein Interesse daran haben, daß ihr Bestand nicht von dem Be lieben einiger Mitglieder bezw. deren Vertragstreue abhängig ist, werden gut daran tun, diesen Ausschluß in ihre Statuten aufzunehmen. Die Aufnahme der Schiedsgerichts klausel würde dagegen keine Sicherheit gegen die Heranziehung des § 726 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bieten. Kleine Mitteilungen. Zur einheitlichen deutschen Rechtschreibung. — Auf den Aufruf an der Spitze des heutigen Börsenblatts, den der Börsenverein der Deutschen Buchhändler im Verein mit fünf andern großen Verleger- und Drucker-Vereinen zu gunsten einer sofortigen allgemeinen Anwendung der neuen deutschen Recht schreibung in der gesamten Presse, im gesamten Buch- und Zeitungs verlag erläßt, sei hiermit die Aufmerksamkeit der Leser hingclenkt. Wir wiederholen hier den beherzigenswerten Schluß dieses Aufrufs: »Möge das alte Wort: ,Vereinte Kräfte führen zum Ziel' den Verlegern, Schriftstellern und Druckern deutscher Sprache zum Wahlspruch werden für die Erreichung einer einheitlichen Recht schreibung. Zur Anstrebung dieses großen Ziels verpflichtet sie nicht nur die Rücksichtnahme auf alle deutschsprecheuden Völker schaften und auf unsre herrliche deutsche Sprache, sondern auch das eigne Interesse.« Versicherungswesen. — Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversichcrung in Vcrlin-Charlottenburg hat durch die Ent scheidungen vom 8. Dezember 1902, bei gleichzeitiger Genehmigung der geänderten Satzung, der Pensionsanstalt Deutscher Journalisten und Schriftsteller (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) in München die Erlaubnis erteilt, den Geschäftsbetrieb über das Königreich Bayern hinaus auf das Gebiet der übrigen deutschen Bundesstaaten auszudehnen; und vom 23. Dezember 1902, der Altcrsversorgungs- und Jn- validitätskasse des Verbands Deutscher Handlungsgehilfen in Leipzig, bei gleichzeitiger Genehmigung der neuen Satzung, die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reich erteilt. Handelsregister-Eintragung. — Das Königliche Amts gericht zu Leipzig (Abteilung II L) giebt folgendes bekannt: In das Handelsregister ist am 24. Januar 1903 eingetragen worden: 1. auf Blatt 11697 die Firma Deutscher Architektur-Ver lag, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig. Der Gesellschaftsvertrag ist am 17. Januar 1903 abgeschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Erwerbung und der Fort betrieb des unter der Firma »Deutscher Architektur-Verlag Rudolf Hofstetter Leipzig« betriebenen Handels- und Verlags-Geschäftes, sowie der Betrieb aller in das buchhändlerische Fach einschlagenden Geschäfte. Das Stammkapital beträgt 80000 Zum Geschäfts führer ist bestellt der Architekt Herr Richard Lands in Leipzig. Ans dem Gesellschaftsvertrage wird noch folgendes bekannt gemacht: Herr Rudolf Hofstetter bringt das von ihm unter der Firma -Deutscher Architektur-Verlag Rudolf Hofstetter Leipzig- betricbenc Handels- und Verlagsgcschäft nebst Zubehör mit Aktiven und Passiven nach dem Stande vom 31. Dezember 1902 dergestalt in die Gesellschaft ein, daß das Geschäft vom 1. Januar 1903 ab als auf Rechnung der Gesellschaft geführt angesehen wird. Der Geldwert dieser Einlage wird nach Abzug der Passiven auf 55000 ^ festgesetzt. Herr Richard Lands bringt als seine Einlage diejenige Forde rung von 5000 ^ ein, die ihm laut der Bücher der Firma »Deutscher Architektur-Verlag Rudolf Hofstetter Leipzig« als Gut haben zusteht; 2. auf Blatt 10804, betr. die Firma Deutscher Architektur- Verlag, Rudolf Hofstetter in Leipzig. Die Firma ist erloschen. Verein deutscher Buchhandlungsgehilfen in Wien. — Hofrat Or. Max Burckhard und auch Vincenz Chiavacci sprechen beide demnächst im »Verein deutscher Buchhandlungsgehilfen in Wien«. Der bekannte Wiener Humorist liest am Sonntag den 8. Februar, nachmittags 4'/z Uhr, im Saal des »Theosophischen Vereins«, III., Mariahilferstraße 8, einiges aus seinen eignen, zum Teil noch nicht veröffentlichten Werken vor. Der Eintritt ist frei. Hofrat Burckhard, der frühere Leiter des Burgtheatcrs, spricht zum Besten der Wiener Ortskrankenkasse am Sonntag den 1. März ebenfalls im Saal des genannten Vereins über österreichische Dialektdichter bei gleichzeitiger Vorlesung aus einigen ihrer Werke. Eintritt 50 ü., reservierte Karte 1 L., die durch die Firmen Gerold L Comp., Artaria L Co., F. Deuticke, Ed. Beyers Buch handlung, Rudolf Lechner L Sohn, oder auch durch den Vor sitzenden des genannten Vereins Herrn G. Steinicke, Wien XVIII., Anastasius Grüngasse 17, I, erhältlich sind. Personalnachrichten. Hoftitel. — Seine Majestät der König von Preußen hat der verwitweten Frau Buchdruckereibesitzer und Buchhändler Moeser, Antonie, geb. Eulner, Mitinhaberin der Firma W. Moeser, Buchdruckerei und Buchhandlung, zu Berlin das Prädikat einer Königlichen Hoflieferantin zu verleihen geruht. Gestorben: am 26. Januar im einundsiebzigsten Lebensjahr der Buch händler Herr Leonhard Gecks in Wiesbaden. In dem Verstorbenen, den ein sanfter Tod von langem und schwerem Leiden erlöst hat, ist ein tüchtiger, unermüdlich arbeit samer, hochgeachteter Buchhändler, aus dem Leben geschieden. Fast ausschließlich hat er seine Berufsarbeit dem Sortiment gewidmet, daneben aher mit Begeisterung und mit schönem Erfolg auch dem öffentlichen Wohl des deutschen Buchhandels gedient, für dessen Festigung ihm keine Mühe zu schwer, kein Opfer an Zeit zu groß war. Leonhard Gecks gründete seine Selbständigkeit ge meinsam mit Otto Feller im Jahr 1863 und übernahm das ge meinschaftlich geführte Geschäft, das noch heute die Firma Feller L Gecks führt, 1869 in Alleinbesitz. Seiner Umsicht und un ablässigen Arbeit verdankt cs einen schnellen und achtungswerten Aufschwung, der es unter den deutschen Sortimentsbuchhandlungen eine ehrenvolle Stellung erringen und behaupten ließ. Zu nehmendes Alter und mit ihm sich einstellende Kränklichkeit zwangen ihn 1898 zur Abgabe des Geschäfts an Herrn Karl Cauer und zum Rückzug in den wohlverdienten Ruhestand, der ihm aber nur für wenige Jahre, und auch diese leider von Krankheit gestört und getrübt, beschicken sein sollte. Den Verstorbenen zeichnete große persönliche Liebenswürdigkeit und nie versagende Gefälligkeit aus; alle, die je mit ihm zu tun gehabt haben, werden sich seiner gewinnenden Freundlichkeit sicher gern erinnern. über das Grab hinaus folgt dem hochehren werten Mann die Verehrung und Liebe seiner Kollegen im engern und weitern Kreise des Berufs. Das Gedächtnis seines Namens wird im deutschen Buchhandel auf ferne Zeiten hinaus ehrenvoll bestehen bleiben. (Sprechsaal.) Preisunterbietung durch den Verleger. (Vergl. Nr. 6, 17 d. Bl.) Auf die Erwiderung der Verlagshandlung von Wilhelm Köhler in Minden, betreffend Flottenkalender, bemerke ich, daß ich Exemplare vom Leipziger Barsortiment bezogen habe, der Ver leger also gar nicht kontrolliert hat, wo das Sortiment sich dafür interessiert hat oder nicht; daß ferner die an den hiesigen Magistrat gerichtete Offerte (mit 20 Prozent bei 5 Exemplaren und Frei exemplare 11/10) gedruckt war, also wahrscheinlich allen Magistraten der Monarchie zugegangen ist, und zwar nicht erst kurz vor Weihnachten, sondern bereits im November. Neichenbach i/Schl. P. Wiese.
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