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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1903
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börseuvereins ein Exemplar 10 >6, für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 23. Leipzig, Donnerstag den 29. Januar 1903. 70. Jahrgang. Amtlicher Teil. Aufruf an die NerlagsbuWndltt, Jeitlnigsverlegrr und Kilchdruckttkibk-itzer Deutschlands, Österreichs und der Schuich zur Mitwirkung an der Durchführung der neuen deutschen Rechtschreibung. Im Jahre 1901 ist auf Veranlassung der Staatsregierungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz durch eine im Reichsamt des Innern zu Berlin aögehaltene und allseitig beschickte Konferenz eine einheitliche deutsche Recht schreibung zustande gebracht worden, die sich im wesentlichen an die bisher vorwiegend in Gebrauch gewesene Recht schreibung anlehnt, mithin nur verhältnismäßig wenige Abweichungen von dem Gewohnten enthält. Diese Rechtschreibung ist von den Regierungen des Deutschen Reiches, Österreichs und der Schweiz anerkannt und ihre Einführung beschlossen morden. In Verfolg dessen sind vvn den Zentralbehörden der Civil-, Justiz-, Unterrichts- und Militärverwaltung der genannten Staaten und der meisten der deutschen Einzelstaaten Verfügungen an die Nachgeordneten Behörden und Anstalten erlassen worden, welche die Einführung der neuen Rechtschreibung anordneten, und es ist diese demzufolge im amtlichen Dienst und Verkehr bereits am 1. Januar 1903 zur Einführung gelangt, beziehentlich soll sie am 1. April 1903, bei den österreichisch-ungarischen Militärbehörden am 1. Januar 1904, zur Einführung gebracht werden. Die Berufsvereinigungen der Buchdruckereibesitzer des Deutschen Reiches, Österreichs und der Schweiz haben auf einer am 12. Juni 1902 in Konstanz abgehaltenen Versammlung die von der Rechtschreibungskonferenz vom Juli 1901 geschaffene Grundlage für die Durchführung einer einheitlichen Rechtschreibung begrüßt und beschlossen, die neue Recht schreibung in ihren Geschäften derart zu vereinheitlichen und zur Durchführung zu bringen, daß zur möglichsten Beseitigung der immer noch zulässigen vielfachen Doppelschreibungen die in den Regeln und im Wörterverzeichnis bevorzugte Schreibung als maßgebend erklärt wird. In Verfolg dessen ist von dem Deutschen Buchdrucker-Verein, dem Reichsverband Öster reichischer Buchdruckereibesitzer und den: Verein Schweizerischer Buchdruckereibesitzer mit dem Bibliographischen Institut zu Leipzig eine Vereinbarung zur Herausgabe einer vom Geheimen Regierungsrat vr. Duden zu bearbeitenden »Recht schreibung der Buchdruckereien deutscher Sprache« beschlösse» worden. Angesichts dieser Tatsachen würde es müßig sein, an der neuen Rechtschreibung, sowie daran Kritik zu üben, daß in derselben mancher berechtigte Wunsch nicht erfüllt worden ist. Es muß vielmehr allgemein begrüßt werden, daß endlich im gesamten deutschen Sprachgebiet eine Übereinstimmung erzielt worden ist, die zu der Hoffnung berechtigt, in absehbarer Zeit zu einer wirklichen einheitlichen Rechtschreibung zu kommen. Dieses Ziel wird um so früher erreicht werden, wenn sich die gesamte Presse und der gesamte Buch- und Zeitungsverlag, die auf die Gestaltung der Rechtschreibung einen außerordentlichen Einfluß ausüben können, in seinen Dienst stellen. Die Unterzeichneten Vereine richten deshalb an die Verlagsbuchhändler, Zeitungsverleger und Zeitungsredaktionen sowie an die Buchdruckereibesitzer des Deutschen Reiches, Österreichs und der Schweiz die dringende Bitte, die Durchführung der neuen deutschen Rechtschreibung dadurch zu fördern, daß sie die »Rechtschreibung der Buchdruckereien deutscher Sprache« bei der Herstellung aller in deutscher Sprache gedruckten Bücher, Zeitungen und sonstigen Drucksachen in Anwendung bringen, sofern von den Auftraggebern nicht unbedingt etwas anderes bestimmt wird, und daß sie die mit ihnen in Ver bindung stehenden Schriftsteller, Journalisten und Druckauftraggeber für diese Rechtschreibung zu gewinnen suchen. Von dem binnen kurzem erfolgenden Erscheinen der »Rechtschreibung der Buchdruckereien deutscher Sprache« werden sie in Kenntnis gesetzt werden. Möge das alte Wort »Vereinte Kräfte führen zum Ziel« den Verlegern, Schriftstellern und Druckern deutscher Börsenblatt sür de» deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. .06
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