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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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^4/ 14, 19. Januar 1903. Nichtamtlicher Teil. 507 dem Börsenblatt, auch wenn es nicht zu erscheinen aufhört, noch ein andres Blatt für die Veröffentlichung der Ein tragungen zu wählen, welcher Veröffentlichung dann nach An sicht des Herrn vr. Ruprecht doch wohl dieselbe Bedeutung beizumessen wäre wie der gesetzlich vorgeschriebenen im Börsenblatt. — Es ist selbstverständlich, daß nur ein von der Reichsregierung vorgelegtes und vom Reichstag an genommenes Gesetz die Veröffentlichung der Eintragungen im Börsenblatt — solange dies erscheint — beseitigen und an ihre Stelle solche in einem andern Blatt setzen könnte. Im übrigen scheint mir alles, was für und gegen den Beschluß des Börsenvereins - Vorstands gesagt werden kann, bereits klar und deutlich gesagt worden zu sein. Ich selbst habe von Anfang an den Beschluß für einen unzweckmäßigen und wenig erfreulichen gehalten lind habe mir erlaubt, als ich von der Absicht, einen solchen Beschluß zu fassen, hörte, ineine Bedenken zur Kenntnis des Vorstands zu bringen. — Ein so großes Gewerbe wie der Buchhandel kann sich auch bezüglich seiner innern Verhältnisse nicht den Außenstehenden gegenüber abschließen, soll es auch gar nicht. Im Gegen teil, wir haben nur ein Interesse daran, daß die uns Nahe stehenden, Bücherkäufer wie Autoren, sehen, wie es bei uns zugeht, daß wir nicht immer auf Rosen gebettet sind, und daß namentlich der deutsche Sortimentsbuchhändler einen schweren Kampf ums Dasein kämpft. Je genauer der Bücherkäufer weiß, was der Sortimentsbuchhändler am einzelnen Exemplar brutto erübrigt, desto weniger wird er Veranlassung nehmen, den kargen Verdienst desselben durch Rabatt- und andre Ansprüche zu kürzen. Will der Börsenvereius-Vorstand nicht doch noch ein mal die Aufhebung eines Beschlusses in Erwägung ziehen, der dem Buchhandel einen wirklichen Nutzen nicht bringen kann, und der im Buchhandel selbst wie auch bei seinen Freunden einen so berechtigten Widerspruch erfährt? It ü vsver too late to mend! Berlin, 15. Januar 1903. Ferdinand Springer. XVII. Die Maßregel des Vorstands des Börsenvereins be treffend die Geheimhaltung des Börsenblatts interessiert in erster Linie den Sortimentshandel, der von den Biblio theksverwaltungen lange Zeit derart bedrückt wurde, daß er an den Verkäufen an diese kaum mehr die Spesen ver diente. Ob der Vorstand durch sie das Interesse dieses Standes richtig fördert, ob er es schädigt, das dürfte wohl zunächst der Auseinandersetzung in der Familie zu über lassen sein. Der Verlagshandel ist an der Maßregel weniger interessiert, obgleich es auch diesem nicht gerade förderlich sein dürfte, wenn Außenstehende kontrollieren können, welche Rabatte an seinen Artikeln er den Wieder verkäufern einznräumen für angezeigt erachtet. Ich persön lich habe daher die Sache hauptsächlich von dem Gesichts punkt aus betrachtet, ob durch sie der Vorteil meiner Kollegen vom Sortiment, mit denen ich mich wesentlich ver knüpft fühle, wirklich gefördert werde. In dieser letztem Hinsicht scheint die Diskussion noch nicht abgeschlossen zu sein. Weniger ausschlaggebend scheint mir vom Standpunkt des Buchhändlers aus das Interesse zu sein, das die Bibliotheksverwaltungen an der Sache haben. Wenn die Bibliytheksverwaltungen sagen, daß sie das ganze Börsenblatt ganz nötig brauchen, es haben müssen, so ver mag ich die Richtigkeit dieser Behauptung nur in dem be schränkten Maß einzusehen, wie es mir möglich war, als mir bei Beginn des Bureukriegs von einem Engländer be züglich Transvaals gesagt wurde: »IVe vmst bavs it«. Zweifellos erscheint mir, daß der Börsenvereinsvorstand die Maßregel absolut iv bis ocm rigbt ergriffen hat und gar keine Veranlassung hatte, erst bei den Bibliotheksverwaltungen um ihr Einverständnis nachzufragen. Die Tonart in den verschiedenen Verwaltungen staatlicher Bibliotheken, gegen die Maßregel Front zu machen, erachte ich für arg vergriffen. Sie ist nur dazu angetan, das Solidaritätsgefühl der Sortimenter und Verleger in erwähnter Sache erst recht lebendig zu machen, und zeigt deutlich, daß die Maßregel doch recht zum Vorteil des Buchhandels ist, mehr als man erst glaubte. Ich kann nur raten, daß die Bibliotheksverwaltungen davon zurückkommen, dem Börsenverein gewissermaßen zu zurufen: »Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt!« Das würde das Rückgrat des deutschen Buchhandels nur versteifen. Ohnehin scheinen die Verwaltungen staatlicher Bibliotheken sich zu täuschen über die Meinung, die auch im Verlagsbuchhandel ihnen gegenüber herrscht; denn sie nehmen, was sie können, und kaufen nur, was sie müssen. Einem Erwerbsstand, der durch eine exorbitante, als Polizeimaßregel durch nichts gerecht fertigte Sonderbesteueruug, wie sie die Pflichtcxemplar- lieferung darstellt, ohnehin sich schwer beeinträchtigt fühlt, wird man durch Drohungen schwerlich die Einsicht beibringen, daß er in vorwürfiger Angelegenheit nachzugeben habe. München, 12. Januar 1903. R. v. Oldenbourg. Sperlings Zeilschriften-Adrehbuch 1902. Lpsrlivgs 2sit8ob>Ittsv-Vdr688bveb. X.drs88bueb clor bsrvor- ragevdsv poüti8ebev llags8bläiier I>8ut8oblavd8, Os8tsr- rsiob8 uvä der Lobvceir. Uavd- nvä dabrbuob der d6ut8oben ?r688s. Xavb dev VÜWevLebaktsv geordnet mit X.vgabe der X.drs88ev der Rsdalrtsure uvck Ver leger, clor Ur8obsivnvg8vei86, ds8 UeipUger Loivivü- 8iovär8, der Ue/.og8-, Xu/eigen- uuä Leilagsvpreüe der Blätter, ob dls8e il1v8trisrt, und Ladern Xaebvei88v. 41. dabrgavg 1902. Uerar^gegsbev von bl. 0. Hper/mc/. gr. 8". VIII, 244, 60, 52, 198 Leitern Ltuttgart, 1902, Verlag von U. 0. Lperlivg. In Beinen geb. 4 .//l 50 H ord., 3 ^ 50 H netto bar. L Stark verspätet wie der vorige Jahrgang ist auch der vorliegende einundvierzigste Jahrgang erst im Dezember 1902, also am Schluß desjenigen Jahrs, das er be handelt, erschienen. Die vorjährige Zusicherung des Heraus gebers, den nächsten Jahrgang »um so prompter« zur Aus gabe gelangen zu lassen, hat sich somit nicht erfüllt. Im Grunde kommt für den Benutzer wenig darauf an. Er hat sich nur immer vor Augen zu halten, daß der von ihm grade benutzte Jahrgang der neuste ist. Im übrigen hat er die Gewähr, daß alle Angaben, die ihm am Schluß des Kalenderjahrs geboten'werden, den Tatsachen mehr ent sprechen werden, als solche, die er im Beginn des Jahrs empfängt, und von der Umsicht des Herausgebers darf er gewiß auch erwarten, daß dieser bei so spätem Erscheinen des Jahrgangs auch den für das Folgejahr chm bekannt gewordenen Änderungen im Zeitschriftenbestand Rechnung getragen haben wird. Letztere Annahme scheint sich allerdings nicht ganz zu rechtfertigen. Wir können unmöglich alle, auch nicht einmal eine größere Zahl der Zeitschriftentitel auf ihre Richtigkeit prüfen, dürfen aber nicht unterlassen darauf hinzuweisen, daß 68*
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