Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030119
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190301193
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030119
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-01
- Tag1903-01-19
- Monat1903-01
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
510 Nichtamtlicher Teil. ^ 14, 19. Januar 1903. möglich ihre Wünsche bezüglich Wohnung, Unterkunft rc. mitteilen zu wollen: Je früher, desto besser. Alle Wünsche werden soweit als möglich berücksichtigt und in direkter Korrespondenz erledigt. — Rom, Januar 1903, Via due Macelli 60. — Für die Wohnungs kommission: Or. xbil. Maximilian Claar.« Kaufmannsgerichte. — Die -Frankfurter Zeitung- ver öffentlichte vor einigen Tagen den Wortlaut des Gesetzentwurfs betreffend die -Kaufmannsgerichte-. Unter dieser Bezeichnung sind die in den letzten Jahren oft begehrten kaufmännischen Schieds gerichte zu verstehen, denen die Reichsregierung jetzt näher getreten ist. Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Über seinen Inhalt sei folgendes berichtet: Kaufmannsgerichte sind in allen Gemeinden von mehr als 20 000 Einwohnern durch Ortsstatut zu errichten. Bei vorhan denem Bedürfnis können solche Gerichte auch für Gemeinden mit geringerer Einwohnerzahl errichtet werden. Auch können mehrere Gemeinden sich zur Errichtung eines gemeinsamen Kaufmanns gerichts für ihre Bezirke vereinigen. Für jedes Kaufmannsgericht sind ein Vorsitzender und mindestens ein Stellvertreter desselben, sowie die erforderliche Zahl von Beisitzern zu berufen. Die Zahl der Beisitzer soll mindestens vier betragen. Die Beisitzer müssen zur Hälfte selbst ständige Kaufleute, zur andern Hälfte Handlungsgehilfen sein. Der Vorsitzende darf weder Kaufmann noch Handlungsgehilfe sein. Zuständig sind die Kaufmannsgerichtc ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes für Steitigkeiteu zwischen selbständigen Kaufleuten einerseits und ihren Handlungsgehilfen und Haublungs- lehrlingen anderseits, wenn die Streitigkeiten betreffen: 1. den Antritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Dienst oder Lehrverhältnisses, sowie die Aushändigung oder den Inhalt des Zeugnisses; 2. die Leistungen aus dem Dienst- oder Lehrverhältnis; 3. die Rückgabe von Sicherheiten, Zeugnissen, Legitimations papieren oder andern Gegenständen, die aus Anlaß des Dienst- oder Lehrverhältnisses übergeben worden sind; 4. die Ansprüche auf Schadenersatz oder Zahlung einer Ver tragsstrafe wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen, soweit sie die unter Nr. 1 bis 3 bezeichnten Gegenstände betreffen, sowie wegen gesetz widriger oder unrichtiger Eintragungen im Zeugnis, in Krankcnkassenbücher oder Quittungskarten der Invaliden versicherung; 5. die Berechung und Anrechnung der von den Handlungs gehilfen oder Handlungslehrlingen zu leistenden Kranken- versichcrungsbeiträge und Eintrittsgelder. Streitigkeiten über Ansprüche aus einer Vereinbarung, durch die der Handlungsgehilfe oder Handlungslehrling für die Zeit nach Beendigung des Dienst- oder Lehrverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt wird, gehören nicht zur Zu ständigkeit der Kaufmannsgerichte. Durch die Zuständigkeit eines Kaufmannsgerichts wird die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ausgeschlossen. Das Kaufmannsgericht ist außerdem verpflichtet, auf Ansuchen von Staatsbehörden oder des Vorstands des Kommunalverbands, für den es errichtet ist, Gutachten über Fragen abzugeben, die das kaufmännische Dienst- oder Lehrverhältnis betreffen. Das Kauf mannsgericht ist berechtigt, in den bezeichnten Fragen Anträge an Behörden, an Vertretungen von Kommunalverbänden und an die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesstaaten oder des Reichs zu richten. Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist der 1. April 1903 in Aussicht genommen. Zur Begründung des Gesetzentwurfs wird ausgeführt: Seit lange bestehe der Wunsch der Handlungsgehilfen nach Einrichtungen, wodurch Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis vor einem durch sachkundige Beisitzer verstärkten Gericht in einein schleunigen und billigen Verfahren zum Austrag gebracht werden können. Die Handlungsgehilfen seien auf den pünktlichen Bezug ihres Gehalts angewiesen und könnten im Streitfall die durch eine nicht besonders beschleunigte Rechtsprechung hervorgerufene Hinausschiebung der Gehaltszahlung um so weniger ertragen, als es für sie erfahrungsmäßig besonders schwer falle, eine neue Stellung zu erlangen, so lange sie noch mit ihren bisherigen Prinzipalen im Prozeß lägen. Ferner seien die Handlungsgehilfen bei ihren Gehaltsverhältnissen zum großen Teil nicht in der Lage, die im ordentlichen Gerichtsverfahren entstehenden Prozeß- und Anwaltskosten zu bestreiten. Die Einführung eines ein fachen, schleunigen und billigen Verfahrens erscheine daher geboten. — Was die Organisation der kaufmännischen Gerichte betreffe, so würden freiwillige Schiedsgerichte ohne wesentliche Bedeutung bleiben, weil der im Recht schwächere Teil sich ihnen zumeist nicht unterwerfen würde. Völlig selbst ständige kaufmännische Gerichte aber würden nur einer verhält nismäßig kleinen Anzahl der Handlungsgehilfen zu gute kommen. Denn da nach einer vom Deutschen Verband kaufmännischer Vereine mitgeteilten Zusammenstellung die Handlungsgehilfen nicht einmal in allen Großstädten die Zahl 2000 erreichten, so würden kaum in allen Großstädten die Voraussetzungen für die Lebensfähigkeit solcher selbständigen Gerichte gegeben sein. Hiernach könnte für die geplante Neuregelung nur eine Anlehnung an die Amtsgerichte oder die Benutzung der gewerbegerichtlichen Organi sation in Frage kommen. Die erstere Gestaltung sei unter Berück sichtigung ihrer mannigfachen Vorzüge ernstlich erwogen und dabei fowohl die organische Angliederung kaufmännischer Gerichte an die Amtsgerichte als auch die Einführung eines vereinfachten und verbilligten Verfahrens bei den Amtsgerichten, unter Zuziehung kapfmäunischer Beisitzer in Betracht gezogen worden. Die Be denken dagegen hätten sich aber als zu groß erwiesen, um diesen Plan weiter verfolgen zu können. Dagegen könne das für die Gewerbegerichte vorgeschricbene Verfahren, das sich im allgemeinen bewährt habe, ohne weiteres auf die Streitigkeiten aus dem kauf männischen Dienstverhältnis übertragen werden. Preisausschreiben. — Einen Preis von 2000 Kronen für die Komposition einer Oper, eines Oratoriums, einer Kantate, Symphonie, Sonate oder eines Konzerts hat die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für das Jahr 1903 ausgeschrieben. Be werbungsberechtigt sind alle Tonsetzer, die der Gesellschaft ange hören oder angehört haben. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Verrsiobniss von Monogrammistsn. Mitteilung kir. 10 (danuar 1903) von 6. 6. öosrnsr, Kunstbandlung in Osiprig, kiürn- bergerstr. 44. Klsin-4". 4 8. 27 kirn. Xmerioana. Xus clsn Oibliotbeken des Herrn Or. l? z'- Lerlin, Mitarbeiters von Ketermanns Mitteilungen, sowie der sisi Herren Orot. Or. iiudolk 8owa-8rö»n n. Krok. Or. Karl Xrsndt-8erlin (trüber Oolmetsobers der deutsobsn Ossandtsobakt in Kokung). Xntiguar.-Katalog kir. 8 von Otto Kieker in Osixrig. 8". 21 8. 383 kirn. Allgemeine Ossobiobts. llistorisobe llilkswissensobaktsn. Oensalogis. kiumismatik. Xntiguariats-Katalog dir. 349 von bist L Kraneke in Keiprig. 8". 82 8. 2234 kirn. Ourao L Oo.'s (Oonclon) Kougb bist ok soms seooncl-band books on tbs literature, bistorz- and geograxbz-, ete., ok Xsia, Xkrioa, Vurkev ete. ete. kir. 47. 8". 8. 521—536. kir. 6347— 6527. Kurao's Oriental lost. Bonden, 46 Oreat klnsssll 8treet, ku /. ao L Oo. Vol. XIII, kios. 11 u. 12, kiov.—Ose. 1902. 8°. 8. 289—336. kisuests Bewerbungen ans vsrsobiedsnsn Mügggnsgsbietsn.^ Ver- rsiobnis kir. 13 von Hermann >1 az- e r in 8tnttgart. 8". 20 8. 503 kirn. Nachtrag zum Verlags-Katalog von Gebrüder Paetel in Berlin. 1895—1902. Gr. 8". 32 S. Ausgegeben am 2. Januar 1903. Oentralblatt kür Bibliotbskswesen. Oerausgegsbsn unter ständiger Mitwirkung rablreiober Kaobgenosssn des In- und Xuslandss von Or. 0. Hartwig, Bibliotbeksdirektor a. O. in Marburg. Bsiprig, Otto Oarrassowitr. XX. dabrgang. 1. u. 2. Ilskt, dan.—Kebr. 1903. 8°. 88 8. m. 2 Beilagen. Inbalt: 2um 20. dabrgang des Oentralblatts kür Bibliotbeks- wessn, von 0. 8. — Ongedruoks Bibliotbskskatalogs, von M. Manitius. — kiaebträgo ru Oottlieb, Ilber mittolalterliobe Bibliotbsken, von K. Oabriel Meier. — Das vsrmsintlieb Outen- bergsebe Missais, von Oottkrisd 2sdlor. — üz-obo Brakes Xstro- noruiae instauratae Msobanioa von 1598, von K. 8. Kiobtsr. — Oie 300. dabrsskeier der Bodleiana, von K. 8ebwsnks. — Über dis Anwendung von 2apon bei Xrobivalien, von kl. 8. — Re zensionen und Xnreigen. — Mitteilungen aus und über Liblio- tbeken. — Verwisebte kioti/.en. — kieus klrsebeinungen a. d. Oebiete des Libliotbskswesens. — Xntiguarisobe Kataloge. — Lskanntmaebung. — Kersonalnaobriobtsn. — Leriobtigung. Blätter kür Volksbibliotbeken und Bsseballsn. Beiblatt rum Oentralblatt kür Bibliotbskswesen. Ilerausgsgsben unter ständiger Mitwirkung rablreiobsr Kadigenossen von Or. X. Oraesel, Ober- bibliotbskar an der Kgl. llniversitäts-Libliotbek ru Oöttingsn. Verlag von Otto Barrassowitr in Bsixrig. 4. dabrgang, kir. 1 u. 2, dan.—Kebr. 1903. 8". 40 8. mit 2 Beilagen. Inbalt: Oie 8tsllnng des städtisobsn Volksbibliotbekars. Von Or. kl. doep. — llüeber als Krankbeitsübsrträger und deren Ossinkektion. Von 0. IVessnbsrg. — Oer 8oblagwörtsr- katalog (Kreurkatalog) der Xmerikansr. Von Ksrd. Kubisna. — Bsriobts über Oibliotbsken sinrslnsr 8tädte. — 8onstige Mit teilungen. — Oüdrersobau.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder