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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.01.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.01.1903
- Sprache
- Deutsch
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47Ü Nichtamtlicher Teil. 13, 17. Januar 1903, Jrwentare, als auch Bilanzen je auf getrennte Bogen ge schrieben werden. Diese Bogen sind chronologisch ancinander- zureihen und zusammen als ein Ganzes aufzubewahren. Geschäfts-, Bilanz- und Jnventarbiicher sollen gebunden und Blatt für Blatt oder Seite für Seite mit laufender Ziffer versehen sein. Durchstreichungen von Geschäftsbücher-, Bilanz- oder Jnventareintragungen, die die Eintragung un leserlich machen, sind gesetzlich verboten, desgleichen Radie rungen in diesen Büchern oder Aufzeichnungen, wie über haupt solche Veränderungen, die eine Ungewißheit über Tag, Monat oder Jahr der ursprünglichen Eintragung herbei führen. Im Gegensatz zu früher hat das Gericht die Befugnis, in allen Prozessen, bei denen die Handelsbücher eines Ge schäftsmanns von Erheblichkeit sind, diese sich in Vorlage bringen zu lassen, auch ohne den Antrag der Gegenpartei. Das Gericht kann dies anordnen, z. B. um die Bilanzen zu prüfen, um sich von der ordnungsmäßigen Eintragung in die Bücher zu überzeugen, und um zu sehen, ob die Partei ordnungsmäßig ihren Pflichten hinsichtlich der Bücherführung, Bilanzaufstellung am Schluß der Geschäftsjahre nachgekommen ist. Die Einsichtnahme in den ganzen Inhalt der Handels bücher für einen bestimmten Prozeß hat das Gericht nur in Konkurs- und Teilungssachen. Kleine Mitteilungen. Urheberrechtsschutz der Photographie. — Der Sächsische Photographenbund in Dresden hat eine Eingabe an den Reichs kanzler gerichtet, um die Aufmerksamkeit auf mehrere Bestimmungen des Gesetzentwurfs über das Urheberrecht an Werken der Photo graphie zu lenken, die sein Bedenken erregen. Der Bund bittet vor allem um Entfernung der Bestimmung aus dem Gesetz, die das Urheberrecht an Portraits dem Besteller sichert. Ferner verlangt er, daß der Besteller an die Zustimmung des Verfertigers gebunden werde, wenn er aus irgend welchen Gründen die Vervielfältigung einem andern zu über tragen wünscht, oder daß dem Verfertiger wenigstens für die Ausnutzung seiner Arbeit durch andre eine besondre Vergütung zugestanden werde. Weiter wünscht er, daß festgesetzt werde, wer zur Herstellung einer Cinzelkopie berechtigt sei, und was über haupt unter »Herstellung einer Einzelkopie-- verstanden werden solle. Endlich bittet er um Einschaltung einer Bestimmung, daß die Er laubnis zur Schaustellung von Photographien einer Person nicht ohne weiteres in das Belieben des Urbildes gestellt, sondern daß nur die Verbreitung von Portraits von der Einwilligung des Abgcbildcten oder nach dessen Tode von der Einwilligung des überlebenden Ehegatten oder der gesetzlichen Erben abhängig ge macht werde. Die Ausstellung des menschlichen Bildes (z. B. in einer photographischen Ausstellung oder Auslage) solle nicht als eine Verletzung des Urheberrechts angesehen werden, sondern höch stens dann als eine Verletzung des Rechts der Persönlichkeit, wenn etwa diese durch Ausstellung des Bildes beleidigt wird, oder wenn dadurch Dinge an die Öffentlichkeit gezogen werden, die zum Jnternum der Persönlichkeit gehören und auf diskrete Behandlung Anspruch haben. Vom Reichsgericht. Preisrätsel. — Wegen Lotterie oergehens ist am 10. September v. I. vom Landgericht Frank furt a. M. der Verleger eines dort erscheinenden Blattes zu 10^ Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte in dem betreffenden Blatt ein Preisrätsel veröffentlicht und 30 Preise ausgesetzt. Da weit mehr als 30 richtige Lösungen eingingen, so verloste er die Ge winne und verteilte sic dementsprechend. Bedingung für die Be teiligung war die Einsendung der Abonnementsquittung. In dem Bezugspreis hat das Gericht den Einsatz zu der Lotterie erblickt. — Die Revision des Angeklagten, der Verkennung des Begriffes der Ausspielung und der Veranstaltung einer Lotterie rügte, wurde am 1b. Januar vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. Verein der Buchhändler zu Leipzig. — Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig wird am Mittwoch den 28. Januar, nachmittags 3 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhaus (Eingang UI) gehalten werden. (Vergl. die Einladung im amtlichen Teil d. Bl.) Beschlagnahme. — Die Nummer 3 (1903) des »Dorfbarbie» ist in Berlin beschlagnahmt worden. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Kuwismstik II. Xlittelsltar unck Kouroit. Zweiter Teil dor Biblio- tbok dos ff Kuwiswsffikors ,4doU XVcvl in Berlin. l.s^crkstslo^ 472 von .losopb 8s, 6r »ff 6o. in Brsnkkurt s/Xl. 8". 64 L. 1321 Nrn. ölitr-DsffurnsnrwiAvr 1903. .lsürss-, Xlonsts-, XVocbon- u. Tsges- kslsndor. Verlag von Kreiner <ff Bkeikkor in Ltuttgsrt. Dieser in seiner Einrichtung durch Reichspatent geschützte Burcaukalcndcr verzeichnet auf einzelnen Blockblättern die Tage der Monate (je eine Woche auf einem Blatt) in kräftig gedruckten Zahlen. Die Zahlen werden noch weiter hervor- achoben durch einen ca. 1 cm breiten grellroten Quadrat- Metallrahmen, der in einem Schlitz der starken Pappunterlage läuft und den man jeden Tag auf die betreffende Zahl ein stellt. Ringsherum befindet sich noch ein eng gedrucktes Kalendarium des ganzen Jahrs. Deuffsobo und nioderlsndisoüs 8obulo. Kupkerstiobs, llsckierungen, lloKsclinittc, 8cbsbknnstl»1st.tsr etc. Katalog XXXVIII von Hugo Kolbing in Xlünobon, Uiokigstr. 21. Kr. 8". 71 8. 1446 Krn. XVestindisn, Xlittol- unck Büdsinoriks in cksr 2eik von es. 1650 bi» r.ur Ksgonvsrt. Aoiffsobriktsn, öücüer, Karten, Xnsiobtßn, Originsl-Kunstblsttor. Katalog 280 von Karl IV. Kierso- wann in KeipKg. 8". 80 8. 1380 Krn. Oüoinie. Lildiotlrok des Orot. Kr. Breiü. von keobwann. 325. Ver- roiobnis des ^visssnsoliaktlicben llüobsrlagers von Kranri Bistneker in Tübingen. 62 8. u. lnseratsn-^nbsng. 2545 Krn. lsbrbneb des Kbotograpbsn unck der pbotograpbisobsn Industrie. Bin Kand- und Kilksbuob kür Kbotograxben, Bexroduktions- teebniker und Industrielle. Herausgeberi K. K. Krawerieb, Direktor der -Dekr- u. Versuobsanstalt kür kbotogrspbie xu lilünebsn-. dabrgang I. 1903. 12", X, 384 8. wit 51 in den Text gedruckten Bildern. Berlin 1903, Verlag von Kustav 8obrniclt (vorin. Robert Oppenüeim). Breis gebettet XI. 2.50; geb. XI. 3.— ord. Personalnachrichten. ff Karl Dziatzko. — Einer der hervorragendsten unter den deutschen Bibliothekaren, der Geheime Regierungsrat Professor Dr. Karl Dziatzko, Lehrer der Bibliothekswissenschaft an der Universität Gott in gen und Direktor der dortigen Universitäts bibliothek, ist am 13. d. M. auf der Jagd von einem Schlag anfall betroffen worden und unerwartet aus dem Leben ge schieden. Er gehört zu den Erweckcrn der modernen Bibliotheks tunde; an der Neugestaltung des praktischen Bibliotheksbetriebs und seinem Ausbau zu einer wichtigen, vielumfassenden Wissenschaft hat er großen und erfolgreichen Anteil. Am 27. Januar 1842 zu Neustadt in Oberschlesien geboren, ist er nur einundsechzig Jahre alt geworden. Cr studierte in Breslau und Bonn Philologie und war als Lehrer in Luzern, Freiburg i/B. und Karlsruhe tätig. Seine Wirksamkeit als Bibliothekar begann er in Freiburg i/B. und an der königlichen und Universitäts bibliothek in Breslau. 1886 kam er als Oberbibliothekar der Universität und Professor für bibliothekarische Hilfswissenschaften nach Göttingen. — Von seinen Schriften seien hier genannt: Do prologis Blsukinis ot Tersntianis qusostionos seleotae (Bonn 1863) — Tercntius; Ausgewählte Komödien erklärt, Band I: Phormio (Leipzig 1874), Band 2: Adelphi (Leipzig 1881) — Beiträge zur Kritik des nach Donatus benannten Terenzkommcntars (Leipzig 1879) — Textausgabe des Terenz (Leipzig 1884) — Instruktion für die Ordnung der Titel im alphabetischen Zettel katalog der königlichen und Universitäts-Bibliothek zu Breslau (Berlin 1886) — Beiträge zur Gutenbergfrage (Leipzig 1889) — Gutenbcrgs früheste Druckpraxis (Leipzig 1890; beide letztgenannten in Sammlung bibliothckswissenschastlicher Arbeiten) — Zur Geschichte der Bembo-Handschrift des Terenz (Rhein. Museum 1890) — Zwei Beiträge zur Kenntnis des antiken Buchwesens (1892) — Briefe v. d. Hägens an Ehr. G. Heyne und G. Fr. Beneke (1893) — Entwickelung und gegenwärtiger Stand der wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands (1893) — Unter suchungen über ausgewählte Kapitel des antiken Buchwesens (1900) — Verlagsrecht und Pflichtexemplare (1901). — Er ivar Mitarbeiter am Centralblatt für Bibliothekswesen und Heraus geber der »Sammlung bibliothckswissenschastlicher Arbeiten» «Leipzig 1888—1902) und der damit zusammenhängenden »Bei träge zur Kenntnis des Schrift-, Buch- und BibliothekSwesenS- (Leipzig 1894—1902).
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