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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1902
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1902
- Sprache
- Deutsch
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3984 Nichtamtlicher Teil. ^ 109, 14. Mai 1902 »wir« steckt, und er liebt es, in seiner Zeitung die Original artikel der bedeutendsten Schriftsteller zu sehen. In Deutschland war die Namenszeichnung politischer und wirtschaftspolitischer Artikel eigentlich nie gebräuchlich. Wo sie bestand, war dies nur die Folge reaktionärer Paß gesetze. Es steht fest, daß die Namenszeichnung dieser Artikel allenthalben als Ausfluß einer reaktionären Preßgesetzgebung erscheint. Der Staat will dadurch verhüten, daß die oppo sitionelle Presse sich der Mitarbeiterschaft von Persönlichkeiten zu erfreuen habe, die in seinen Diensten stehen oder sonst von ihm abhängig sind. Er will sich dadurch mittelbar einen Einfluß auf die Presse sichern, und man muß heute noch zugeben, daß die Anwendung dieses Mittels ihm diesen nicht nur ausnahmsweise gewährt hat. Wenn nun auch bei der jetzigen Erörterung der Frage selbstverständlich jeder Gedanke einer reaktionären Tendenz weit abzuweisen ist, so muß doch an diesen historischen Aus gangspunkt der Namenszeichnung um so mehr erinnert werden, als auch ohne gesetzlichen Zwang die Wirksamkeit der Maßregel in der Hauptsache dieselbe wäre. Wenn der politische oder wirtschaftspolitische Artikel mit dem Namen gezeichnet wird, so wird mancher Artikel ungeschrieben bleiben, der vielleicht eine günstige Wirksamkeit ausgeübt hätte. Die Zahl der Personen, die in abhängiger Stellung sind, ist enorm. Nicht nur die Abhängigkeit der Staats- und Kom- muualbeamten gegenüber dem Staate und Kommunal verband kommt hierbei in Betracht, sondern auch die Ab hängigkeit gegenüber der Gesellschaft. Man möge sich hierbei an das erinnern, was John Stuart Mill in seiner Schrift über die Freiheit gesagt, insbesondere was er über den Zwang gesellschaftlicher An schauungen und Vorurteile ausgeführt hat. Heute noch sind diese Ausführungen bemerkenswert. Glaubt man, daß, falls die Namenszeichnung allgemein üblich wäre, ein höherer Justizbeamter einen Gesetzentwurf der Regierung so scharf kritisieren könnte und würde, wie es ohne diesen Gebrauch vielfach der Fall ist? Glaubt man, daß die besten Artikel der oppositionellen Presse auch dann nicht nur ausnahms weise der Feder von Staatsbeamten entstammten? Die Frage stellen heißt sie verneinen, wenigstens für die Regel. Nicht alle Beamten haben die unabhängige Stellung des Richters, und selbst der Richter kann nach dem Disciplinar- gesetz gemaßregelt werden, wenn er außerhalb seines Amtes die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Es ist ein offenes Geheimnis, daß der Stab von Mitarbeitern, den die Presse unter den Offizieren zählt, ein sehr bedeutender ist; auch dies würde bei der Namenszeichnung der genannten Artikel nicht mehr aufrechterhalten werden können. Die Presse würde zahlreiche Mitarbeiter einbüßen, die durch Sachkunde vor allem berufen sind, über die betreffenden Fragen mitzu sprechen, und die Qualität der Presse würde infolgedessen ganz gewiß nicht besser werden. Diese Erwägung sollte aber wohl genügen, um den Vorschlag als einen solchen erkennen zu lassen, dessen Durch führung der Presse ganz sicher nicht zum Vorteil gereicht. Es kommt aber auch der Umstand noch in Betracht, daß dadurch jungen und unbekannten, aber aufstrebenden Talenten der Weg wesentlich erschwert würde Jeder Redakteur wird lieber einen Artikel über die Zoll- und Handelspolitik von Gustav Schmoller und Albert Schäffle, als von dem noch unbekannten Privatdozenten A bringen; und doch kann es sehr wohl sein, daß der Artikel dieses an innerem Werte nicht hinter den Arbeiten jener ersten Berühmtheiten Zurück bleiben würde. Die Namenszeichnung bringt daher die Ge fahr mit sich, daß nicht sowohl das sachliche Argument vor allem beachtet wird, sondern der glänzende Name, unter dem die Ausführungen veröffentlicht werden, — und das ist gewiß nicht wünschenswert. Die Richtigkeit dieses Arguments könnte mit Leichtigkeit durch Thatsachen belegt werden, die der französischen Presse entnommen sind. Berücksichtigt man nun, daß diesen Nachteilen ein nennenswerter Vorteil nicht gegenübcrsteht, daß insbesondere auch der Gesichtspunkt eines Schutzes solcher Artikel gegen Nachdruck und Plagiat nicht mehr geltend gemacht werden kann, weil die bestehende Gesetzgebung insoweit als aus reichend zu betrachten ist, so wird man zu der Ansicht kommen, daß sich die allgemeine Namenszeichnung bei poli tischen und wirtschaftlichen, natürlich auch sozialpolitischen Artikeln nicht empfiehlt und daß für die deutsche Presse keine Veranlassung gegeben ist, von ihren Traditionen in dieser Hinsicht abzugehen und sich die französische Uebung als Vorbild und Muster dienen zu lassen. Ausstellung der Berliner Künstlervereinigung für Originallithographie. Auch in Berlin hat sich nach dem Karlsruher Vorbilde eine Anzahl Künstler zusammengethan, um die Lithographie, die so lange Jahre vernachlässigt war, neu zu beleben. Nicht minder mag die Absicht obgewaltet haben, den Werken der Künstler in getreuer Reproduktion Verbreitung zu verschaffen. Hierbei befinden sich die Künstler nun allerdings in den besten Händen, indem die Firma Ad. O- Troitzsch, Berlin, nicht nur die Uebersetzung durch die lithographische Druck technik, sondern, wie es scheint, auch die Geschäftsführung der ueuen Vereinigung übernommen hat. Wie erste, unlängst im Künstlerhause zu Berlin eröffnet« Ausstellung ist zwar noch keine glänzende zu nennen, aber immerhin als ein guter Anfang zu begrüßen. Mit der Zeit werden die Künstler sich hoffentlich mehr nnd mehr in die lithographische Farbentechnik hineinleben, und eine größere Zahl von ihnen wird Interesse darin finden, die Farben platten selbst zu zeichnen. Dies scheint bisher nur bei einigen der Herren der Fall zu sein. Daher herrschen die schwarzen Blätter vor, und die flüchtige, oft etwas zu wenig charak teristische Skizze dominiert, während doch der lithographische Stein ein so herrlich willfähriges Medium ist zur Dar stellung aller Farbeneffekte und zur innigen Verschmelzung der Töne. Wir begegnen unter den Mitgliedern Hervoragenden künstlerischen Kräften, die hier bedauerlicherweise nur teil weise entfaltet oder angewendet erscheinen. Selbst ein Kall morgen, der in der Karlsruher Vereinigung mit vortrefflichen farbigen Blättern glänzend vertreten war, hat merkwürdiger weise hier nur ein einziges kleines, nicht bedeutendes farbiges Bildchen »Im Juli« ausgestellt. (Ein zweites farbiges Blatt »Winterabend«, das der Katalog verzeichnet, fehlt noch und soll nachgeliefert werden.) Leistikows »Grunewaldsee« ist schwarz und farbig vorhanden. Wir müssen gestehen, daß uns die farbige Ausführung minder befriedigt als die schwarze. Wir vermuten, daß das an noch unzureichender Beherr schung der Technik seitens des Künstlers liegt, denn die farbige Uebertragung kann einer Firma Ad. O. Troitzsch keine Schwierigkeiten bereiten. Gerade von Leistikows Hand darf man für die Entwickelung der Originallithographie unseres Erachtens ohne Zweifel bald Vortreffliches erwarten. Auch Eugen Bracht hat einen »Waldsee« geliefert, der als kein ganzer Bracht in seiner Pracht erscheint. Waldemar Friedrichs »Junge aus Ceylon« und »Indische Schule«, des gleichen Richard Frieses »Vierundvierzig - Ender« und »Si chernder Schaufler«, Kappsteins »Teckelfamilie« und »Teckel köpfe«, Schinkels »Alte Eichen«, auch Baluscheks »Landstreicher«
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