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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1902
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- Erscheinungsdatum
- 02.05.1902
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- Deutsch
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3646 Nichtamtlicher Teil. 106. 2. Mai 1902. rungen dieser Gesetze sind augenscheinlich manche nicht im Sinne und zum Vorteile des Verlages ausgefallen; indessen müssen wir uns mit gegebenen Thalsachen abfinden und hoffen, daß sich die veränderten Verhältnisse doch in der Praxis bewähren werden. Manche Bestimmungen der neuen Gesetze machen es aber noch mehr als bisher notwendig, daß zwischen Komponisten und Verlegern sorgsam abgefaßte Verträge ab geschlossen werden, damit etwa später entstehende Meinungs verschiedenheiten von vornherein vermieden werden. Im Verlage unseres Vereins erschien deshalb ein »Formular für die Urheberrechts-Abtretung«, das, unter Mitwirkung des Vereinsanwaltes Herrn Justizrat vr. Röntsch verfaßt, den Erfordernissen der neuen Gesetze angepaßt ist, zu all gemeinem Gebiauch empfohlen und zur Verfügung gestellt wurde. Es fand bereits eine große Verbreitung und wird hoffentlich noch weiter eingeführt werden. Bis jetzt wurden 3500 Formulare abgesetzt. Eine ganz wesentliche Benachteiligung ihrer Rechte haben die Urheber und Verleger durch den ß 22 des Urheber gesetzes erfahren, da alle Melodien ohne weiteres den mecha nischen Musikwerken preisgegeben worden sind. Zur Be gründung dieses Paragraphen ist in dem Entwürfe seitens des Reichsjustizamtes die darinliegende Benachteiligung der Verleger zu gunsten der Fabrikanten selbst betont worden; dennoch hat man für diesen einen Zweck — Begünstigung der Industrie — den sonst streng durchgeführten Grundsatz des Urheberschutzes durchbrochen, ja es ist den Fabrikanten sogar gestattet, aus technischen Gründen Abänderungen und Kürzungen an den Musikstücken vorzunehmen, während die Verleger sich ganz streng an das Manuskript zu halten ge zwungen sind und keinerlei Veränderungen ohne Einwilligung des Urhebers vornehmen dürfen. Immerhin ist eine gewisse Unsicherheit dadurch ent standen, daß Instrumente oder Einrichtungen für diese, die einer besonderen Geschicklichkeit des Ausführenden bedürfen, um eine erhöhte Kunstleistung zu erzielen, von dieser Bevor zugung ausgeschlossen sind, so daß für die hierzu erforlichen Noten die Erlaubnis der Urheber erworben werden muß. Es sind insbesondere die amerikanischen Pianolas, die hier in Frage kommen, und die amerikanischen Fabrikanten suchen deshalb zur Zeit mit den deutschen Verlegern Verträge sehr weitgehender und monopolisierender Art abzuschließen. Da man nun auch angefangen hat, in Deutschland ähnliche Instru mente zu bauen, die zu bedeutend niedrigeren Preisen auf den Markt gebracht werden sollen, so hat sich der Verein der Musik- werke-Fabriken mit dem Ersuchen an uns gewandt, unsere Mitglieder und die deutschen Verleger aufzufordern, auch diesen deutschen Fabriken die Erlaubnis zur Anfertigung der Noten zu geben, also der amerikanischen Gesellschaft nicht das ausschließliche Recht einzuräumen. Die deutschen Fabrikanten glauben dies um so mehr beanspruchen zu können, als die amerikanische Fabrik nur auf die in Deutsch land verkauften Noten eine Abgabe zahlt, während die hei mischen Fabriken auf alle im Inland hergestellten Noten Abgaben zahlen müßten. Der Verein der Musikwerke- Fabriken wünscht mit unserem Verein ein Uebereinkommen in diesem Sinne zu treffen, und ich schlage zu dem Zweck die Bildung einer besonderen Kommission vor, die eine der artige Vereinbarung zwischen dem Gesuchsteller und unseren Verleger-Mitgliedern zu beraten hat. lieber den am 9. Mai 1901 ratifizierten Staatsver trag, betreffend den Urheberrechtsschutz zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn, der am 24. Mai 1901 in Wirksamkeit trat, ist das Erforderliche in erschöpfender Weise in unserer Zeitschrift zur Veröffentlichung gelangt. Der Vorstand hat sich auch in diesem Jahre sowohl an den Wahlvorschlägen für den Vorstand und die Ausschüsse des Börsenvereins, als auch an der Wahl für den Vereins-Ausschuß beteiligt. Im weiteren richtete der Vorstand eine Eingabe gegen den überhandnehmenden Nachdruck in Griechenland an das Auswärtige Amt und wurde ferner wegen des Bei trittes des Deutschen Reiches zur Konvention von Monte video vorstellig; auch sah er sich veranlaßt, Stellung zu nehmen gegen einen im Börsenblatt zum Abdruck gebrachten Aufsatz, der die Kündigung des Vertrages mit Amerika befürwortete. Nicht als einen bindenden Beschluß, wohl aber als eine geeignete Grundlage und als Vorschlag und Richtschnur ist die Bekanntmachung anzusehen, die die Ordnung der Rabatte für ausländische Musikalien und die Umrechnungen fremder Währungen betrifft, und die als Vorlage für den in der Zeit vom 10.—13. Juni vorigen Jahres hier in Leipzig tagenden vierten internattonalen Verleger-Kongreß gedacht war. Zum ersten Male war bei diesem Kongresse der Musikalienhandel offiziell beteiligt und bildete eine selbst ständige Sektion (0). Dankbar können wir es begrüßen, daß damit anch unsere Interessen in die Verhandlungen eingezogen wurden, und daß die von der Sektion des Musikalienhandels gefaßten Beschlüsse Annahme im Plenum fanden. Freudig kann ich feststellen, daß sich viele unserer Mitglieder eifrig an den Beratungen beteiligten, und hoffen wir, daß die Arbeiten dieses Kongresses bczw. des von ihm gegründeten Permanenten Bureaus in Bern auch für unfern Beruf von den besten Erfolgen gekrönt werden und segens reich wirken mögen. Zu der Ungunst der Zeitverhältnisse trat im vorigen Jahre noch als sehr erschwerend und nachteilig für das Verlagsgeschäft der Umstand, daß die Leipziger Noten druckereien einen Ring bildeten, um für alle ihre Arbeiten höhere Preise zu erzielen. Wenn auch anerkannt werden soll, daß eine gewisse Steigerung der Preise in einzelnen Teilen gerechtfertigt ist, so kann dies doch nicht in dem Maße und in dem Umfange gebilligt werden, der von dem Ringe gefordert worden ist, denn es handelt sich nicht nur, wie zuerst gesagt, um eine durchschnittliche Erhöhung um 10 Prozent, sondern um eine zum Teil ganz bedeutend höhere Steigerung, ferner aber noch um die Weigerung, kleine Auflagen analog dem bisherigen Modus zu berechnen, so daß manche Werke voraussichtlich ganz eingehen müssen. Gegenüber einem gemeinsamen Ersuchen von 90 Verlegern um annähernde Wiederherstellung der früheren Verhältnisse hat sich der Notendruckerei-Ring bisher in wenig entgegen kommender Weise verhalten; indes dürfte die Sache damit doch noch nicht endgiltig abgeschlossen sein, da den Herren Druckern doch auch daran gelegen sein muß, ihre Kunden wie bisher zufriedenzustellen. Die Lieferung von Musikalien seitens der Angestellten an Private ist ein Krebsschaden, dessen Ausmerzung unter allen Umständen betrieben werden muß. Im Einverständnis mit Herrn Fritz Schuberth jr. bringt deshalb der Vorstand unter Punkt 9 der heutigen Tagesordnung die bereits in vorjähriger Hauptversammlung gutgeheißene abgeänderte Fassung des Schuberthschen Antrages zum Vorschlag und bittet um Annahme; desgleichen empfiehlt er die Ergänzung der noch zu Z 3 der Rabattbestimmungen fehlenden Dekla ration des Begriffes der Partie bei Studienwerken. (Tagesordnung 7. Punkt.) Auch die Rabattbewegung, die den Musikalienhandel seit langem beunruhigt und die noch nicht beigelegt ist, wird die heutige Versammlung (Tagesordnung 10. Punkt) beschäftigen.
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