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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1902
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1902
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- Deutsch
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1048 Nichtamtlicher Teil. ^ 27, 8. Februar 1902. des französischen Zeitungswesens. Einen ganz besonderen Ausschwung nahm die Presse wieder, als im Jahre 1881 eine aus verhältnismäßig ruhiger Parlamentsthätigkeit hervor gegangene sehr loyale neue Preßgesetzgebung die Kautions pflicht, sowie Papierstener rc. aufhob und der Zeitung im großen ganzen unbeschränkte Freiheit gab, abgesehen von den im Interesse der Allgemeinheit liegenden notwendigsten Ein schränkungen. Wie interessant es auch wäre, die einzelnen Entwickelungs phasen besonders in der allerletzten Zeit eingehender zu ver folgen, auf die Tendenzen der einzelnen Blätter und die Parteibestrebungen im allgemeinen näher einzugehen und schließlich die äußeren Einflüsse, die von jeweiliger, besonders befruchtender Wirkung auf die Presse waren, zu besprechen, so läßt der enge Rahmen dieses Ueberblicks dies leider doch nicht zu. Ich verweise auf die Avenelschen Ausführungen, auf das in seinen Werken enthaltene statistische Material und hebe besonders die ausführliche Charakteristik der einzelnen Blätter hervor, freilich nicht ohne den Vorwurf zu erheben, daß der Verfasser gewisse Details übergangen oder nicht genügend gewürdigt hat, die, wie beispielsweise die Affaire Dieyfus, zweifelsohne eine nicht unbedeutende Rolle in der Presse gespielt haben und daher nicht ohne weiteres unberück sichtigt gelassen werden dursten. Avenel vermeidet es auch geflissentlich — gewisse Rück sichten mögen ihn wohl dazu bestimmt haben — die zweifellos im modernen französischen Zeitungswesen enthaltenen Schatten seiten zu berühren, und das neuerdings vielfach auftretende Urteil, daß gewisse ungesunde, durch ein rein kapitalistisches Produktionssystem hervorgerufene Zustände in absehbarer Zeit zu einer Reaktion des gegenwärtigen französischen Zeitungs wesens führen müßten, findet in dem Avenel'schen Buche keinen Platz. Als bibliographisches Repertorium ist diese neue Ge schichte nicht zu gebrauchen und war auch nicht als solches beabsichtigt. Avenel erscheint übrigens hier nicht als Ge schichtsforscher, sondern mehr als Geschichtsschreiber des französischen Zeitungswesens und sein Hauptoerdienst besteht darin, das vorhandene Material in eine Form gebracht und bis auf die allerneueste Zeit fortgeführt zu haben. Bei der Fülle des Materials und dem weiten Arbeitsfeld lag die Gefahr, sich ins Breite zu verlieren, nur zu nahe; gegen die chronologische Anordnung des Stoffes läßt sich wohl nichts einwenden; es wäre jedoch ein Gesamtüberblick über die ein zelnen Epochen zur Charakterisierung und Vergleichung der selben untereinander erwünscht gewesen. Die dem Werke beigegebenen Illustrationen (Porträts hervorragender Publi zisten und Reproduktionen einzelner Journale, beziehungs weise Journalseiten) tragen dazu bei, das Interesse zu er höhen und die Materie noch mehr zu beleben, wie sie ander seits, namentlich späteren Generationen, in verschiedener Hin sicht ganz besondere Dienste leisten dürften. ti.. 0. Kleine Mitteilungen. Verurteilung. — Wegen Beschimpfung der christlichen Kirche und Verbreitung einer unzüchtigen Schrift stand am 30. v. M. der Redakteur Martin Hildebrandt vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I zu Berlin. Unter Anklage gestellt waren zwei Artikel in Nr. 2 der von dem Angeklagten redigierten periodischen Druckschrift -Der Heide». Der eine Artikel unter der Ueberschrist -Sind wir irreligiös?» gab Betrachtungen über den Einfluß des Christentums auf unser gesamtes Leben, die von der Anklage behörde als Verstoß gegen § 166 St. - G. - B. aufgefaßt wurden, während in dem Artikel -Irdische und himmlische Liebe- eine Ver letzung des Z 184 St. - G. - B. erblickt wurde. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Der Angeklagte hatte u. a. den Antrag gestellt, den Professor vr. Harnack als Sachverständigen darüber zu hören, daß -Christentum- und -christ liche Kirche- nicht identisch seien. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Staaisanwalt beantragte drei Monate, der Gerichtshof er kannt« auf zwei Monate Gefängnis. (Vossische Ztg.) Drei Rechtsgutachten. — Die -Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft- haben in letzter Zeit die nachstehenden Gut achten erstattet: I. Rechtsverhältnisse der Handlungsgehilfen, Agenten, Reisenden rc. s) Provisionsanspruchbeim Kolportagebuchhandel. Wir können nach den uns gewordenen Mitteilungen nicht bestätigen, daß es im Kolportagebuchhandel, besonders bei Ab zahlungsgeschäften, üblich ist, daß dem Agenten oder Provisions reisenden die ganze Provision gezahlt wird, wenn der Auftrag von dem Prinzipal angenommen und zur Ausführung gebracht ist, auch wenn der Betrag dafür nicht eingeht. Im Gegenteil wird die Provisionszahlung vielfach so gehandhabt, daß dieselbe mit */, oder als Vorschuß gezahlt wird, und der Agent oder Reisende für den Eingang mitzuhasten hat, wenn die Bezahlung aus einem von dem Prinzipal nicht zu vertretenden Grunde ausbleibt. (1. 5741. 01.) b) Fälligkeit des Provisionsanspruchs im Jnse- ratengeschäft. Es ist im Jnseratsngeschäst nicht Handelsgebrauch, daß für die Uberbrachten Aufträge Provision erst nach Eingang der Zah lung als fällig betrachtet wird. (3. 6456. 01.) II. Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. Erfüllungsort im Buchhandel. Im deutschen Buchhandel besteht ein allgemeiner Handels gebrauch, wonach für Zahlungen, welche nicht zur Ostermesse in Leipzig erfolgen, der Geschäftssitz des Verkäufers als Erfüllungsort gilt. (1. 6033. 01.) VV. Geschäftsjubisäum. — Wie wir einer Veröffentlichung in Nr. 2 der Deutschen Colportage-Zeitung entnehmen, beging am 25. Januar d. I. Herr C. F. W. Nölte in Posen das Jubelfest des fünfundzwanzigjährigcn Bestehens seines Geschäfts. Herr C. F. W. Nölte eröffnete am 25. Januar 1877 eine Colportage- buchhandlung in Leobschütz. 1883 trat er mit dem Gesamtbuch handel in Verbindung, 1887 verlegte er sein Geschäft nach Posen und 1896 erweiterte er es durch ein Buch- und Musiksortiment, verbunden mit Schreibwarenhandlung und Postkurtenverlag. Guten,berg-Gesellschaft. — Ueber den Fortgang des Unternehmens einer in Mainz gegründeten Gutenberg-Gesellschaft berichtet deren Vorstand das Folgende: »Die Gutenberg-Gesellschaft hat einen Stamm von Mitgliedern in allen Ländern gewonnen, so daß die Durchführung ihrer wissenschaftlichen Ausgaben gesichert ist und ein Plan^sür ihre Veröffentlichungen festgestellt werden kann. -Die Reihe ihrer Schriften wird eröffnet werden mit dem von G. Zedler in der Landesbibliothek zu Wiesbaden aus- gesundenen Kalender für das Jahr 1448, dem ältesten datierbaren Gulenbergischen Druck, worüber im Centralblatt für Bibliotheks wesen 1901 S. 501 ff. eine vorläufige Notiz enthalten ist.» (Vgl. auch Börsenblatt Nr. 236 v. 9./X. 1901. Red j -Diese Veröffentlichung wird die Faksimile-Wiedergabe des wichtigen Fundes, sowie der verwandten Frühdrucke mit erläuterndem .Text bringen und die Vereinsgabe für das Jahr 1901/02 bilden. -Die Schriften der Gutenberg-Gesellschaft überhaupt sollen in erster Linie das grundlegende Material für die Forschung auf diesem Gebiete durch originalgetreue, mustergiltige Nachbildungen mit den notwendigen Erläuterungen bieten. Zunächst sind hierfür die kleineren Drucke der ersten, Gutenbergischen Zeit in Aussicht genommen. Die Veröffentlichung dieses für die Geschichte der Typographie wichtigen Materiales in genauer mechanischer Wieder gabe wird dem Forscher unentbehrlich, dem Fachmann und dem Bücherliebhaber willkommen sein. -Wir beabsichtigen, alljährlich eine derartige Vereinsgabe unseren Mitgliedern darzubieten. Daneben werden diesen die Jahresberichte des Gutenberg-Museums, die auch gelegentliche wissenschaftliche Mitteilungen aus diesem weiten Gebiete bringen sollen, unentgeltlich zugehen. -Die Veröffentlichungen der Gutenberg-Gesellschaft werden nur an d'-ren Mitglieder abgegeben und können im^Wege des Buch handels nicht bezogen werden. »Wir halten uns für verpflichtet, Ihnen diese Mitteilung zu machen, und hoffen, Ihre Zustimmung zu unserem Plane zu finden. Von Bedeutung wiro es sein, wenn schon der erste Jahresbericht die Namen aller derer, die zur Gutenberg-Gemeinde sich bekennen, aussühren kann. Zur Beitrittserklärung bitten wir der beigefügten Postkarte sich zu bedienen. -Mainz, Januar 1902. -Der Vorstand der Gutenberg-Gesellschaft i. A.: Or. Gaßner, Oberbürgermeister. - Bußtag in Sachsen. — Auf den Bußtag in Sachsen am Mittwoch den 26. Februar 1902 sei für den Verkehr mit Leipzig hiermit aufmerksam gemacht.
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