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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1901
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- Erscheinungsdatum
- 08.02.1901
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- Deutsch
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lose Abgabe der Vereinszeitschrift an die Mitglieder einen höheren Ertrag der Anzeigen herbeiführen werde. Die Herren Baensch-Drugulin und Johann Weber sprechen nochmals in warmen Worten für den Antrag des Vorstandes. Herr Alfred Sperling ist der Ansicht, daß der Beitritt zum Verein möglichst allen Angehörigen des Buch gewerbes zugänglich sein müsse, damit seine Bestrebungen und Anschauungen in die weitesten Kreise dringen. Der Unterschied von 10 spiele aber bei vielen Personen schon eine große Rolle. Es sprechen sodann noch verschiedene Mitglieder zur Sache, worauf Herr Baensch-Drugulin den Antrag stellt: »Die Aenderung der Satzungen zu beschließen, den auf Grund des Z 43 der Satzungen Absatz 2 zu bildenden Ausschuß zu wählen und seitens der Hauptversammlung die Herren Alfred Sperling, Martin Meusch, Ernst Heitmann und Johann Weber abzuordnen«. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen mit dem vom Vorsitzenden beantragten Zusatz, daß dem Ausschuß der Antrag des Vorstandes zur Berücksichtigung empfohlen wird. Die gewählten Herren nehmen die Wahl an. Weiter wird einstimmig beschlossen, den Punkt 5 der Tagesordnung als mit dem Beschlüsse zu Punkt 4 für er ledigt anzusehen, da auch hierüber der gewählte Ausschuß der Hauptversammlung Vorschläge zu unterbreiten hat. Der Vorstand selbst wird in seiner nächsten Sitzung zu dem Ausschüsse die satzungsgemäß bestimmten drei Mitglieder abordnen. Der I. Vorsteher, Herr Hofrat vr. Oscar von Hase, erklärt, daß er nun sein Amt niederlege und für den Punkt 6 der Tagesordnung »Wahl eines I. Vorstehers an seine Stelle« den Vorsitz dem II. Vorsteher Herrn Johann Weber übertrage. Herr Johann Weber ergreift nun das Wort zu folgender Rede: Ein bedeutsamer Merkstein in der Geschichte des deut schen Buchgewerbes ist der Tag, an dem der Begründer der ersten einheitlichen Organisation desselben sein Werk in andere Hände übergehen läßt. Er drückt damit die Sicherheit aus, daß er sein Ziel erreicht hat, daß seine Ideen Thaten geworden sind und daß er den Teil der Lebensaufgabe, die er sich stellte, zur Lösung gebracht hat. Wenn unser verehrter Vorsteher, Herr Hvfrat vr. von Hase, heute sich von der aktiven Thätigkeit im Buchgewerbeverein zurückzieht, so ziemt es uns, ihm den Dank auszusprechen, den das deutsche Buchgewerbe ihm schuldig ist. Es wäre dabei eine Unterschätzung seiner Thätigkeit, wenn wir uns damit begnügten, Herrn vr. von Hase nur als durch sieb zehn Jahre erprobten Vorsteher eines Vereins feiern zu wollen, dessen vergangene Verdienste gebührend gewürdigt werden in einer langatmigen Rekapitulation seiner um fangreichen Thätigkeit, der dadurch geehrt wird, daß man je nach Bereinssitte ihn zum Ehrenmitglied befördert oder sein Bildnis in die gute Stube des Vereins hängt. Wir wollen eine solche Ehrung auch nicht unterlassen, zeigt sie doch dem Fernerstehenden, wie wir unseren scheidenden Vorsteher, soweit es Satzungen und andere Umstände des Buchgewerbevereins jetzt zulassen, zu schätzen wissen. Da die Ernennung zum Ehrenmitglied Herrn vr. von Hase für alle Zeiten der Möglichkeit berauben würde, sich, wenn es notwendig werden sollte, wieder aktiv an der Thätig keit des Vereins zu beteiligen, so schlage ich vor, Herrn vr. von Hase von heute ab den Altersvorsteher des Deut schen Buchgewerbevereins zu nennen, gleichwie sein von uns so sehr geschätzter Mitarbeiter und Mitbegründer Herr Generalkonsul Lorck nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Alterssekretär geworden ist. Wir drücken in dem Worte Altersvorsteher auch die Hoffnung aus, daß die Beziehungen zwischen dem Buchgewerbeverein und Herrn vr. von Hase nicht bloß solche des Titels sind, sondern lebendig bleiben sollen, und noch eine Bitte richte ich an die Versammlung. Die imponierende Persönlichkeit unseres scheidenden Herrn Vorstehers, die so oft in heißer Redeschlacht der guten Sache Geltung verschafft hat, möchte ich den weiteren Sitzungen des Vorstandes und der Aus schüsse als epiriins revtor erhalten wissen, ich bitte daher um die Erlaubnis, für die Beschaffung eines Bildes des Herrn vr. von Hase Sorge zu tragen, vorläufig eines Lichtbild nisses, das dann später zu geeigneter Zeit durch einen Seffner oder einen Lenbach abgelöst werden kann. Ich bitte, zum Zeichen dafür, daß wir unseren Herrn vr. von Hase von heute ab als Altersvorsteher ehren wollen und zum Zeichen der bleibenden dankbaren Gesinnung ihm gegenüber, die Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. Ich möchte nun unseren lieben Herrn Altersvorsteher nicht ziehen lassen, ohne ihm die Versicherung zu geben, daß wir in seinem Geiste weiter arbeiten werden, daß die Hasesche Tradition im Deutschen Buchgewerbeoerein und damit im deutschen Buchgewerbe lebendig bleiben soll, denn die wirklich bewegende Kraft des deutschen Buchgewerbes finden wir, das darf ich mit Stolz heute sagen, unter den Fahnen des Buchgewerbevereins versammelt. Ich glaube, anstatt eines großen Wortschwalles von Dankesversiche rungen und Lobeserhebungen können wir Herrn vr. von Hase die größte Freude machen, wenn wir ihm einen pro grammatischen Ausblick auf die Zukunft vorlegen, welcher die großen Züge enthält, die durch aufopfernde Kleinarbeit nach und nach erfüllt werden müssen. Ich möchte ausgehen von dem Paragraphen unserer Statuten, der als Zweck des Vereins die Herbeiführung erhöhten Einflusses der Kunst auf das deutsche Buchgewerbe bezeichnet. Der Gesetzgeber braucht dabei hier das Wort Kunst nicht etwa als das Hauptwort zu dem so oft mißbrauchten Eigenschaftswort »künstlerisch«, als ein Abstraktum, das einen unerklärlich hohen Besitz bezeichnet, den nur wenige prädestinierte Be vorzugte ausschließlich aus sich selber haben, die damit gewissermaßen buchgewerbliche Uebermenschen zu sein prä tendieren; der Gesetzgeber nennt diese Kunst vielmehr ein Wissen auf allen Gebieten, die von der Arbeit am Buche gestreift werden. Die Kunst im Buchgewerbe ist eine Summe von angewandter Aesthetik, von Formenstnn und Farben freude, von technischem Können im einzelnen Fache und Uebersicht über alle Hilfszweige, von gewerbsgeschichtlichen und kunstgeschichtlichen Kenntnissen, von eingehender Waren kunde und Erfahrungen in den tausenderlei Nuancen der Produktion. In unseren Satzungen fehlt nur die Erklärung, warum das als Zweck des Deutschen Buchgewerbevereins genannt ist und die Erfahrung hat gelehrt, daß es nötig ist, diese eigentlich überflüssige Frage doch zu beantworten. Diese buchgewerbliche Kunst, wie ich sie nennen will, soll uns helfen die Produktion der Buchgewerbe besser, wertvoller und damit leichter verwertbar zu machen, sie soll ehrliche Arbeit auch in beschränkten Quantitäten gegen Massen schund schützen, ihr den Lohn sichern, den sie zu bean spruchen hat, wenn sie Kulturwerte schafft. Wenn auch unsere Vaterstadt leider eine der letzten ist, in deren wei teren Kreisen Qualitätszeugnisse eine würdige Schätzung finden, so kann dies einem deutschen Buchgewerbeverein höchstens der Ansporn sein, in seinem Heimatsitz besonders eindringlich zu wirken, denn da ist's am meisten nötig. Wir
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