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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1901
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 1169 Deutscher Buchgewerbe-Verein. Hauptversammlung am Sonnabend den 2. Februar 1901 im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig. (Vgl. No. 31 d. Bl.) Tagesordnung 1. Jahresbericht des Vorstehers. 2. Bericht des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer für das Jahr 1900. 3. Bericht des Schatzmeisters über den Haushaltplan für das Jahr 1901. 4. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die Aenderung der Satzungen dahin genehmigen, datz bei ß 14 gesagt wird: -Der Jahres beitrag wird von der Hauptversammlung festgestcllt« und dementsprechend bei K 22 Absatz 3 noch der Zusatz gemacht wird -und Feststellung des Jahresbeitrages«. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die Zeit schrift -Archiv für Buchgewerbe» vom 1. Januar 1901 an den Mitgliedern des Vereins gegen Erhöhung des Jahres beitrages von 10 ^ auf 20 ^ kostenlos gegeben wird. 6. Wahl eines I. Vorstehers an Stelle des das Amt nieder legenden Herrn Hofrat vr. Oscar von Hase. Der vom Vorsitzenden zur Besprechung gestellte Jahres bericht (abgedruckt in No. 31 d. Bl.) wird einstimmig an genommen, sowie die nachträglich erbetene Genehmigung der Ueberschreitungen des Voranschlages für das Jahr 1900 erteilt. Herr Flinsch, I. Schatzmeister des Vereins, bemerkt sodann, daß der Rechnungsabschluß für das Jahr 1900 ge druckt in den Händen der Mitglieder sei. Verlesung des Rechnungsabschlusses wird nicht gewünscht. Herr Flinsch giebt bekannt, daß der Abschluß sich im großen und ganzen inner halb des von der letzten Jahresversammlung genehmigten Voranschlages bewege und mit Ausnahme des Archiv-Kontos zu keinerlei Bedenken Anlaß gebe. Die Vereinszeitschrift habe allerdings im Jahre 1900 eine beträchtliche Zubuße erforderst doch sei zu bedenken, daß der Verein das »Archiv für Buch druckerkunst« übernommen habe, als es nur noch ein wenig lebensfähiges Blatt gewesen sei, zu dessen Erweckung, sowie um zu zeigen, daß der Verein ein unabhängiges Fachblatt schaffen wolle, erhebliche Aufwendungen notwendig ge wesen seien. Den Bemühungen des Preß-Ausschusses werde es gewiß gelingen, bald bessere Ergebnisse zu erzielen, so daß die Vereinszeitschrift, die jetzt schon dem Ansehen des Vereins in weiten Kreisen gedient habe, vielleicht in absehbarer Zeit auch einen materiellen Gewinn bringen werde. Auf die Anfrage des Herrn Hofrats vr. von Hase, ob jemand zu dem Rechnungsabschlüsse eine Bemerkung zu machen wünsche oder eine Frage habe, erbittet niemand das Wort, worauf Herr vr. Volkmann mitteilt, daß er und Herr Alfred Staackmann das Rechnungswert eingehend geprüft, die Abschlüsse, Hauptbücher, das Gewinn- und Verlustkonto mit den Gruudbuchungen sorgfältig verglichen, sowie den Kassenbestand durchgezählt und mit einem Mehrbeträge von 80 H richtig befunden haben. Die ganze Buch- und Kassen führung sei eine völlig sachgemäße und richtige, so daß keine Anstände gefunden worden seien. Die Rechnungsprüfer stellten daher den Antrag, dem Schatzmeister Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende fragt, ob dem Anträge der Rechnungsprüfer von seiten der Anwesenden zugestimmt werde, was einstimmig erfolgt. Herrn Schatzmeister Flinsch wird sodann der Dank für seine große und mühevolle Arbeit ausgesprochen. Zu dem gleichfalls gedruckt vorliegenden Voranschläge bemerkt Herr Schatzmeister Flinsch, daß die Einnahmen für das Jahr 1901 höher angesetzt werden konnten, da das Königliche Ministerium des Innern seinen Beitrag bereits Achtmidsechzilllter Icchrganst. um 2000 erhöht habe und von der Stadt Leipzig das Gleiche zu erwarten sei. Der Voranschlag weise trotzdem einen Verlust auf, wobei, wie nach den Ausführungen beim Jahresabschlüsse ersichtlich, »das Archiv für Buchgewerbe« besonders in Rücksicht gezogen werden mußte. Der Vor anschlag für das Jahr 1901 wird hierauf einstimmig an genommen und genehmigt. Ein überaus lebhafter Meinungsaustausch fand sodann bei Punkt 4 und 5 der Tagesordnung statt. Der Vorsitzende bemerkte, daß beide Punkte in engem Zusammenhänge stünden. Der Wunsch, die Zeitschrift des Vereins in den Händen aller Mitglieder zu wissen und so ein dauerndes geistiges Band herzustellen, sei Veranlassung des Antrages. Der Jahres beitrag sei durch die Satzungen festgelegt, diese müßten also zum Zwecke geändert werden. Um zu vermeiden, daß bei einer etwaigen späteren Aenderung des Jahresbeitrages, so z. B. bei einer Herabsetzung, wiederum die Satzungen zu ändern seien, wolle der Vorstand die Festsetzung des Jahres beitrages der Hauptversammlung überlassen wissen. Was die kostenlose Abgabe des Archivs unter Erhöhung des Jahresbeitrages betreffe, so zweifle er nicht, daß dieses Vorgehen für den Verein die besten Folgen haben werde. Zu der Satzungsänderung, der Hauptversammlung die Fest legung des Jahresbeitrages zu übertragen, frage er den an wesenden Anwalt des Vereins, Herrn Justizrat vr. Röntsch, ob dies zulässig sei oder ob ein bestimmter Betrag in den Satzungen genannt werden müsse. Herr Justizrat vr. Röntsch erwiderte, daß ß 58 deS Bürgerlichen Gesetzbuches unter Ziffer 2 besage, die Satzungen müssen enthalten: ob und welche Beiträge von den Mit gliedern zu leisten sind. Nach seiner unmaßgeblichen Mei nung sei nun nicht erforderlich, daß ein bestimmter Betrag genannt werde, er glaube, daß man ruhig der Haupt versammlung die Feststellung des Jahresbeitrages überlassen könne, empfehle aber folgende Fassung des betreffenden Paragraphen: »Der zu zahlende Jahresbeitrag wird alljähr lich von der ordentlichen oder einer außerordentlichen Haupt versammlung festgestellt.« Herr Baensch-Drugulin giebt zu bedenken, ob nicht für den Fall, daß kein bestimmter Jahresbeitrag in den Satzungen genannt sei, Beschwerlichkeiten bei der Register behörde dadurch entstünden, daß die Liste der Mitglieder stets dem Amtsgerichte eingereicht, sowie jeder Zu- und Ab gang gemeldet werden müsse. Der Verein sei juristische Person und habe daher die gesetzlichen Bestimmungen einzu halten, die bei Nichtnennung eines Jahresbeitrages in den Satzungen erschwert seien. In Bezug auf kostenlose Abgabe der Zeitschrift an die Mitglieder, sowie entsprechende Er höhung des Jahresbeitrages sei er mit dem Vorstande völlig einverstanden. Herr Flinsch bittet um Vertagung der Punkte 4 und 5 zur nochmaligen Durchberatung. Herr Ernst Heitmann ist für seine Person für Be willigung der Vorstandsanträge, befürchtet aber, daß nicht alle Mitglieder so großes Interesse an der Vereinszeitschrist hätten, um ihren Beitrag entsprechend zu erhöhen. Herr Georg Giesecke tritt sehr warm für die An träge des Vorstandes ein. Gerade die Vereinszeitschrift sei das geistige Band, das die Leitung des Vereins mit den Mitgliedern verknüpfe. Er zweifle nicht, daß diejenigen, die die Bestrebungen des Vereins in thatkräftiger Weise zu fördern geneigt seien, gern den entsprechend erhöhten Bei trag zahlen würden. Die Anregungen, die von der Veins- zeitschrift auf künstlerischem Gebiete gegeben werden, kämen dem ganzen Gewerbe zu gute und würden sicher mit der Zeit segensreich sein und Früchte tragen. Zu bedenken sei ferner noch, daß die Erhöhung der Auflage durch die kosten- 155
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