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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1913
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- Deutsch
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- Saxonica
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haben, die der Vorsitzende gibt, wird der Antrag des Herrn Tachauer einstimmig angenommen. Herr Müller spricht seine Freude darüber aus, daß der österreichisch-ungarische Buchhandel nun ein neues, wie er hoffe, dem Wohle der Gesamtheit dienendes Gesetz habe. Er verweist aus die letzte Hauptversammlung des Börsenvereins und auf sein energisches Eintreten in derselben für die Interessen des Sor timents, und auf seine Erwiderung auf die Rede des Herrn Springer. Er sei in dieser Hauptversammlung dafür eingetreten, daß künftig der Verleger nicht willkürlich seine Artikel an Be hörden und Gesellschaften verkaufen könne und nur gewisser maßen die Brosamen den Sortimentern überlasse. Die Exzesse seitens verschiedener Verleger in dieser Hinsicht hätten den ein sichtigen Verlegern die Notwendigkeit klargcmacht, daß es so nicht weitergehen dürfe und daß man den Sortimentern weit mehr, als es in den letzten Jahren geschehen ist, entgegen« kommen müsse. Das alte Wort Kröners, daß ein leistungsfähiges Sortiment für den Verlag unumgänglich notwendig sei, gelte heute noch ebenso wie früher. Der Sortimenter müsse lebens fähig erhalten werden, das sei im Interesse des Verlags selbst gelegen, und jeder einsichtige Verleger werde dies beachten, da er nur dann wirklich prosperieren könne, wenn er sich auf den Fleiß des Sortimenters verlassen könne. Dieser Fleiß müsse aber durch ein entsprechendes Entgegenkommen des Verlegers angespornt und erhöht werden und dürfe nicht durch direkten Ver kehr des Verlegers mit dem Publikum lahmgelegt werden. Es gibt große Verleger, die mit Hilfe einer guten Fachpresse direkten Absatz bei den Abonnenten suchen und nur jene Artikel dem Sor timenter überlassen, die sie nicht direkt vertreiben können, wobei dann dessen Existenznotwendigkeit sehr gern anerkannt wird. Der Sortimenter ist dann meist so gutmütig, diese Anerkennung für bare Münze zu nehmen und seine bei den anderen Artikeln vor gekommene Ausschaltung zu vergessen. Er habe sich früher immer gegen die Bildung eines Sortimentervereins ausgesprochen, halte es aber jetzt immer mehr für nötig, daß die Sortimenter solchen Verlegern gegenüber sich zusammenschlicßen. Zum 5. Punkt der Tagesordnung übergehend, erteilt der Vorsitzende Herrn Richard Karafiat das Wort zur Begrün dung des Antrags. Herr Karafiat weist darauf hin, daß vor kurzem ein Buchhändler wegen Übertretung des ß 24 des PG. verurteilt worden sei und daß eine Reform der Bestimmungen hinsichtlich der verbotenen Bücher sowie eine Beschleunigung der Veröffentlichung der Verbote dringend wünschenswert sei. Der Vorsitzende und der Konsulent geben die geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Verbote und die Praxis ihrer Publikation bekannt und erinnern daran, daß infolge des Ein schreitens des Vereins vor 14 Jahren eine weitgehende Reform cingeführt worden sei, wodurch die »Buchhändler-Correspondenz« in der Lage sei, Verbote sehr rasch zu bringen. Herr Müller verweist auf die Amtsinstruktion zu Z 17 des PG., nach der die Behörden angewiesen sind, den Verein der österreichisch ungarischen Buchhändler von eventuellen Verboten in Kenntnis zu setzen, und glaubt, daß ein Hinweis darauf den Buchhändler vor einer Verurteilung schützen werde, solange die »Korrespon denz« nicht in der Lage war, ein Verbot zu publizieren. Er empfiehlt, den Antrag des Vereins der mährisch-schlesischen Buch händler dem Vorstande zu überantworten, der es sich werde angelegen sein lassen, die entsprechenden Schritte zu unternehmen, damit kein Buchhändler, der ein verbotenes Buch verkauft habe, verurteilt werde, bevor er von dem Verbot Kenntnis erlangt haben könne. Der Antrag des Vorsitzenden wird, nachdem noch Herr Feiler zu demselben kurz gesprochen hat, an genommen, -Tlt Der Vorsitzende teilt mit, daß Herr Meyerhoff, der in erster Linie den unter Punkt 0 angemeldeten Antrag ein gebracht habe, leider am Erscheinen verhindert sei. Die Frage der Zustellungsgcbühr sei keine neue. Vor Jahren habe man sich bereits mit dieser in einer Hauptversammlung des Vereins beschäftigt, und man sei damals zur Überzeugung ge langt, daß die Zustellungsgebühr nicht allgemein geregelt werden könne, da insbesondere viele Verleger den Aufdruck am Kopfe ihrer Blätter nicht durchführen würden oder durchführen könnten und ohne einen solchen Aufdruck von einer Verpflichtung des Sor timenters nicht gesprochen werden könne. Schon vor Jahren sei angeregt worden, diese Frage nicht allgemein, sondern nur lokal insoweit zu lösen, als die Buchhändler an den einzelnen Orten sich über die Zustellungsgebühr einigen möchten. In solchen lokalen Bestimmungen sehe er die einzige Möglichkeit, den Wunsch der Antragsteller durchzusetzen. Herr Ing. Schwarz führt aus, daß er als Verleger diesen Antrag ablehnen müsse : er gibt zu bedenken, daß viele Verleger, insbesondere von Vereinsorganen, durch langjährige Verträge gebunden seien und eine Erhöhung der Bezugsbedingungen ohne weiteres nicht einfllhrcn könnten. Er glaubt, cs wäre ein viel richtigerer Weg, den Sortimentern zu helfen, wenn sic bei den Verlegern vorstellig würden, künftig die Zustellungsgebühr, die er im Prinzip anerkenne, in die Abonnemcntspreise cinzubcziehcn. Natürlich könne dies nicht von heute auf morgen allgemein durch geführt werden. Herr Daniel überbringt das nachfolgende Schreiben der Firma W. Vobach L Co., das er verliest: An den Vorstand des Vereines der Österreichisch-nngarischen Buchhändler in Wie». Aus Nr. 34 der Österreichisch-ungarischen Bnchhändler-Corrc- spondenz« ersehen wir, daß Antrag 6 des Vereins sich damit be schäftigt, den Sortimentsbuchhandel zu verpflichten, einen Zü sch a g von je 2 Heiler für jedes einzelne Hest zu be rechnen. Wir möchte» hierzu bemerken, daß wir unsere »Familicn- unb M o d e n - Z e i t u n g sür Österreich-Ungarn« früher mit 17 H e l l e r netto berechneten, freiwillig aber ans 15 Heller netto zurllckgingen, so daß bei unserer Zeitschrift die von Ihnen geforderte Expeditionsgebühr bereits eingerechnet ist. Bestimmend für unseren Entschluß war die Tatsache, daß die Konti- nNation in allen den Städten ganz wesentlich zurückging, in denen eine Bestellgebühr des ortsangesessenen Buchhandels vom Publikum erhoben wurde. Ais Beispiel führen wir die Stadt Graz an: Wir haben in Graz verschiedene Jahre hindurch Zeitungsbcilagen veranstaltet und die enormen Kosten für die Beilagegebühr und die Prospekte seIbst getragen, obgleich wir den Namen einer ortsaugeseffenen Buchhand lung aus die Bestcllkarte gleichsalls aus unsere Kosten aufdruckten. Allein in der Stadt Graz haben mir mehrere tausend Kronen aus diese Weise sür Reklame ausgcgeben. Eine Grazer Buchhandlung erzielte durch unsere Zeitungsbeilagen eine Abon nentenzahl von 8i>: diese Abonnentcnzahl ging im Laufe weniger Jahre so stark zurück, daß diese Buchhandlung heute nur „och 22 Abonnenten hat. Der Rückgang beträgt also etwa 75 °/„, während in anderen Städten, in denen ein Zuschlag von 2 Heller pro Heft nicht erhoben wirb, unsere Kontinuationen fortgesetzt eine anfsteigendc Tendenz zeigen. Wir erwähnten bereits, daß wir Ihnen früher das Heft mit 17 Heller netto berechneten, daß aber die bösen Erfahrungen, welche wir in Graz gemacht haben, uns vcranlaßtcn, den HcftpreiS auf 15 Heller sestzusctzen. Sollte also ein Preiszuschlag von 2 Heller pro Heft zum Beschluß erhoben werde», so würben wir genötigt sein, auch unsere Rabatte entsprechend zu erniedrigen, da die Vor aussetzungen dann gefallen sind, unter denen wir die Verbesserung der Rabatte einführten. Es ist den Herren Kollegen bekannt, daß die Beiiagegebühren, welche die Tageszeitungen für Prospekte verlangen, ganz unge wöhnlich hohe sind, so baß wir mit ganz enormen Opfern unsere »Familien- und Moden-Zeitung für Österreich-Ungarn« eingeführt haben. Trotz des langjährigen Bestehens unserer Zeitschrift war es uns bis heute noch nicht einmal möglich, eine Verzinsung des investierten Kapitals hcrauszuwirtschastcn: wenn nun ein Auf schlag von 2 Heller pro Heft cingeführt wird, so ist ein wesentlicher Rückgang der Kontinuation unvermeidlich. Der Verkaufspreis eines Heftes unserer »Familien- und Modcn- Zcitnng für Österreich-Ungarn« beträgt 24 Heller, der Nettopreis 15 Heller, so daß Ihnen am Heft 8 Heller bleiben, wovon 2 Heller für die Frankatur abgehen: es bleiben demnach 7 Heller pro Heft, also inklusive des Freiheftes 3 Kroncn 81 H e l l e r p r o I a h r - gang für die bloße Zustellung an das Publikum. Bei einer der artig günstigen Rabattierung halten wir es für unangebracht, ans unsere Zeitschrift einen Zuschlag von 2 Heller pro Heft dem Publi kum zuzunluten. In allen Städten, wo dies geschehen ist, steht der Rückgang der Kontinuation in gar keinem Verhältnis zu dem Ge- sFortseßung aus Seite 7413.>
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