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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1899
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- Deutsch
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9428 Nichtamtlicher Teil. 285, 8. Dezember 18SS. Die Komponisten und das neue Urheberrecht. (Vgl. Nr. 282, 284 d. Bl.)*) Spät, aber um so ausführlicher haben sich nun auch die Komponisten zu dem Entwurf des Urheberrechts geäußert. Der Gesamtvorftand der Genossenschaft deutscher Komponisten hat dem Bundesrat eine 52 Folioseiten umfassende Denk schrift eingereicht; als Unterschriften weist sie folgende klangvolle Namen auf und verleiht deshalb den Ausführungen ein besonderes Gewicht: Eugen d'Albert (Frankfurt a M.), Engelbert Humperdinck (Boppard), vr. Salomon Jadassohn (Leipzig), vr. Jos. Joachim (Berlin), Theod. Müller-Reuter (Krefeld), Jean Louis Nicodä (Dresden), vr. Karl Reinecke (Leipzig), vr. Jos. v. Rheinberger (München), Friedr. Rösch (Berlin), Phil. Rüfer (Berlin), vr. Bernh. Scholz (Frank furt a/M.), vr. Hans Sommer (Braunschweig), Rich. Strauß (Berlin), vr. Phil. Wolfrum (Heidelberg) und vr. Franz Wüllner (Köln). Die Denkschrift zerfällt in zwei Teile: Allgemeine und Besondere Betrachtungen. Der erste beginnt mit einer um fangreichen Ausführung über die Notlage des deutschen Komponistenstandes und die zu wirksamer Abhilfe geeigneten Mittel. Hier marschiert eine stattliche Reihe, berühmter Komponisten früherer Zeiten auf, die angeblich alle am Hungertuch genagt haben. Trotzdem nicht geleugnet werden soll, daß zu einer Zeit, die noch gar keinen Urheberschutz der Komponisten kannte, diese durchaus nicht den reichlich ver dienten Lohn fanden, sind die beweglichen Schilderungen doch oum grs.no sslis aufzufassen. Wenn z. B. von Mozart — einem ja recht oft citierten Beispiel — wieder gesagt wird, daß es ihm »natürlich nicht gelungen sei, mit seinen zahlreichen klassischen Schöpfungen auch nur ein bescheidenes Vermögen zu erwerben«, und daß zur Bezahlung seiner Schulden schließlich die Hilfe des Kaisers angerufen werden mußte, so wird dabei verkannt, daß die Ursache der oft maligen pekuniären Kalamitäten des Meisters doch in ihm selbst zu suchen ist. Verständig verwandt, hätte sein Ein kommen recht wohl gereicht, ihm ein behagliches Leben zu gewährleisten; betrug doch sein Jahreseinkommen manchmal 4500 Gulden, was unserem heutigen Geldwerte von etwa 30 000 ^ entsprechen würde! Jeder, der das Leben dieses gottbegnadeten Genies kennt, weiß, daß Mozart, wie einer seiner neueren Biographen sagt, in allen Verhältnissen, mit Ausnahme der Musik, zeitlebens ein Kind geblieben ist, und daß er das Unglück hatte, eine für ihn nicht passende Frau zu haben. Das mag etwas hausbacken klingen; aber materielle Verhältnisse darf man nicht aus höheren Sphären beurteilen wollen. Es wird sodann die soziale Bedeutung der durch die Werke der Tonkunst erzeugten wirtschaftlichen Werte betrachtet und festgestellt, daß durch diese Werke jahraus, jahrein etwa 150 000 Menschen in Deutschland beschäftigt werden Daran knüpft sich die Frage, wie es komme, daß eine so ertragsfähige Kunst nicht imstande gewesen sei, innerhalb dreier Jahr hunderte auch nur einem Dutzend derjenigen Menschen, durch die so große ökonomische Werke in die Welt gesetzt worden sind, eine ausreichend gesicherte Existenz zu verschaffen? Die Antwort ergiebt sich natürlich von selbst: es waren die mangelhaften Rechtsverhältnisse, die jenes Ergebnis hatten. In ganz derselben Lage befanden sich damals alle geistigen Arbeiter, nicht nur die Komponisten. Ein Fehler, der sich durch die ganze Denkschrift zieht, *) Vgl. auch Börsenblatt Nr. 162, 163, 165, 168, 171, 172, 175, 176, 177, 179, 180, 181, 182, 185, 187, 189, 190, 192,193,195, 198, 199, 201, 205, 213, 214, 215, 216, 220, 222, 231, 234, 243, 246, 247, 249, 250, 251, 253, 254, 257, 261, 265, 266, 275. ist die ganz unzulässige Verallgemeinerung einzelner Ver hältnisse. So heißt es dort einfach: »Talent oder Genie, jahrelange Mühe und Arbeit, ideales Streben und tüchtiges, meisterhaftes Können, kurz alles, was der Autor auf sein Werk verwendet, ist für ihn selbst ganz fruchtlos. Ob später seine Erben sich der Schätze zu erfreuen haben, die damit erworben werden, ist in den meisten Fällen gleichfalls sehr zweifelhaft. Ganz sicher ist nur so viel, daß diejenigen, die damit Handel treiben, die Ernte einheimsen, nachdem der Säemann längst verdorben und gestorben ist.« — Es er übrigt sich, derartigen Behauptungen, die jeder, einigermaßen mit den wirklichen Verhältnissen unserer heutigen Zeit Ver traute auf ihren wahren Wert zurückführen kann, näher zu erörtern. Ebensowenig kann hier auf die Utopie einer staat lichen Versorgung der Komponisten eingegangen werden, die den Schutz des geistigen Schaffens ersetzen soll. »So erfreu lich«, heißt es in der Denkschrift, »— rein theoretisch be trachtet — der Schutz des geistigen Eigentums ist, so wird ihm eben praktisch da sehr wenig Wert beizulegen sein, wo das Objekt dieses Schutzes, von seltenen Treffern abgesehen, nackt für sich allein von der Mehrzahl aller Zeitgenossen, insbesondere aller Geschäftsleute, fiir nichts geachtet wird.« Viele Verleger hätten in ihrem Geschäftslexikon das Wörtchen »Honorar« ganz getilgt, ja sogar mit einem Minus zeichen versehen. Der Verleger »weiß als der Uebermächtige seinen Vorteil stets zu wahren und dem armen Komponisten alle, auch die unglaublichsten Bedingungen abzutrotzen. Im günstigsten Falle begnadet er den Autor mit einem kleinen Honorar, auf Grund dessen er für sich das Recht in Anspruch nimmt, das in Verlag genommene Werk sowohl im Original, wie für alle Bearbeitungsmöglichkeiten, ein für allemal, für alle Auflagen und für alle Zeiten (!) ausschließlich für sich allein wirtschaftlich auszubeuten«. Der Selbstverleger aber, »der sich auf diese Weise dem Ringe der durch mancherlei Geschäftsinteressen verbundenen Verleger und Sortimenter zu entziehen sucht«, werde in Acht und Bann gethan, so daß er erst recht nicht aufkommen könne. — Danach zu urteilen, hätten die Komponisten überhaupt kein Interesse an einer Schutzfrist, und in der That stellt sich die Denkschrift auf den Standpunkt, daß die geplante Ver längerung der Schutzfrist in Anbetracht der tatsächlichen Ver hältnisse in erster Linie immer nur den Musikverlegern zu gute komme. Nur deshalb, weil auch das Aufführungs recht dem Komponisten länger zustehe, begrüßt sie die Ver längerung mit Beifall. »Die Drucklegung«, heißt^es dort, »ist für die Werke der Tonkunst an sich viel weniger.wichtig, als ihr Vortrag, ihre Aufführung«. Auf diese Art der Verwertung der musikalischen Werke legt die Denkschrift denn auch das größte Gewicht, und die Beseitigung des Vorbehaltes als Bedingung der Aufführung durch den Gesetzentwurf, wonach also die Aufführung jedes Werkes der Tonkunst der Erlaubnis des Autors bedarf, findet ganz gerechtfertigte Zustimmung. Zu einer Kontrolle der stattfindenden Aufführungen ist aber eine Central stelle nötig und diese ist auch von der Genossenschaft geplant. In Frankreich besteht schon seit 1851 die sooists äss sutsurs, eompositsurs st säitsurs äs ivusiqus, die die dortigen musikalischen Veranstaltungen kontrolliert. Man weiß, zu wie viel Klagen das von ihr geübte System Veranlassung geboten hat, und wie hoch die Tantiemen — 5 bis 12»/o der Bruttogesamteinnahmen einer öffentlichen Aufführung — sind, die dort gezahlt werden müssen und großenteils von den Verwaltungskosten der Anstalt verschlungen werden. Diese Nachteile soll die deutsche »Centralstelle für die Wahrung des musikalischen Aufführungsrechtes« vermeiden, indem sie auf das Prinzip der konsequenten Durchführung der Einzel-
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