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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980906
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
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Verlag der Ällg. Sport-Zeitung in Wien. ktlborsr, V.: 8optsml>sr-kL>oväsi- <lsr ^N^smsivsn 8port-2«ituvx. 1«°. (821 8.) n. 2. — Weller'sche Buchh. in Bautzen. Baumgärtel, tz.: Kurze Geschichte f Bautzen. Für reifere Schüler bearb gr. 8°. (47 S.) In Komm. n. —. SO A. Wilpert in Grotz-Ltrehlitz. Rücker, I., u. O. Wilpert r Heimatkunde des Kreises Breslau u das Wichtigste v. der Prov Schlesien. 2. Ausl. 8". (34 S. m 2 Fig.) n. —. 20; m. 1 Karle v. Schlesien n. —. 25; Karte allein u. —. 05 HrrMinis künftig erscheinender Lücher, welche in dieser Nummer zum rrstennnilc augekündigt find. Otto Slöner in Berlin. 6483 Lükvs uvd 5Vslt. 1. Quartal. 3 Wilhelm Friedrich in Leipzig. 6491 Kutin», kvuduiusnt u. Kinbsit iu krisdrieb Uistrsobs'u kdiio- «opkis. 2 «. Hartleben's Verlag in Wien. 6482 Gaber, die Liqueur-Fabrtkation. 7. Ausl. 4 ^ SO 4; geb. 5 30 4. Lehner, die Tintenfabrikation. 5. Aufl. 3 ^ ; geb. 3 ^ 80 4. - die Kitte u. Klebemittel. S. Aufl. 1 ^ 80 4; geb. 2 .4! 60 4. Bruno Heßling in Berli«. 6486 llolrms.ull, dsr Nsiobegsriebtsbau LU ksiprix. 75 ^4. Karl W. Hiersemann in Leipzig. 6487 8okudriux, ^ltiobisro und ssins 8oduls. 6a. 8 .4. Carl Iügel'S Verlag in Frankfurt a/M. 6491 Rittweger, Frankfurt am Main im Jahre 1848. 2 ^ 25 4. E F. Lendorff in Basel. 6489 Durokburdt, IlgitrüAS eur kunstzssebiebts von ltulisn. 10 .4; gsb. 12 Levh L Müller in Stuttgart. 6490 Bazlen, Fürst Bismarck. 40 4. Liebelsche Buchhandlung in Berlin. 6487 Götze-Schindler, Taschenkalender zum Gebrauche bei Hand habung der ArbeiteroersicherungSgesetze. 11. Jahrg. 1899. 2 Teile. Vorverkaufspreis f. beide Teile 6 (späterer Preis für beide Teile 7 ^ 50 4 — do Vorverkaufspreis für einzelne Teile, Teil I, 3 ^ 60 4 (späterer Preis 4 SO 4)- Teil II, 3 späterer Preis 3 70 4). C. E. Meinhold S- Söhne in Dresden. 6491 von Brescius, die Königl. Sächs. Musikalische Kapelle. 2^504. Missionsdruckerei in Stehl. 6484/85 Die Stadt Gottes. Heft 1. Vierteljährlich 3 Paul Parey in Berlin. 6488 8tsusrt, Us.obbu.rs Kat in Visbnötso. 6sb. 2 ^4 50 4 Bernard Ouaritch in London. 6477 kini^usrru's üorsntius pioturs obroniols. 10 ^ 10 sb. Ferdinand Schöningh in Paderborn. 6481 Heyne, Beöwulf. 6. Aufl. 5 ^ Otto Schulze Verlag in CSthen. 6490 Hennecke, Hilssbuch für den naturkundlichen Unterricht in Lehrertnnen-Bildungsanstalten. 2 Carl Schünemann in Bremen. 6485 Dsutsobss krotsstuntsvblutt. 31. dubrxunx. Visrtslsübrlisb 1 ^4 50 4. Karl Sicgismund in Berlin. 6490 Armee-Abreiß-Kalender des deutschen Soldatenhortes f. das I. 1899. 1 Max Tpielmeher in Berlin. 6486 Dis Osutsobs Villa. 2. 8sris. 4. ^uü. 20 Verlagsbuchhandlung „Sthria" in Graz. 6487 Horvath, die gebildete Frau. 2 20 4; geb. 3 Leopold Votz in Hamburg. 6488 Koldsobinidt, kaut und IIsliulwltL. 5 Kipps, kornilc und Humor. 6 ^4. Oberländer, die geistige Entwickelung der deutschen Schauspiel kunst im 18. Jahrh. 5 Stichler, das Jfflandische Rührstück. 3 ^ 50 4- Max Wohwod in Breslau. 6481 Bunte Bilder aus dem Schlesierlande. 2. Aufl. 4 ^ SO 4; geb. 6 Nichtamtlicher Teil. Der Krheberrechtsschulz der periodischen Presse. Während im Laufe des letzten Menschenalters das litte- rarische Urheberrecht, soweit es sich um Schriftwerke handelt, mehr und mehr entwickelt wurde, während man in Anbetracht dieses sowohl von einer intensiven als auch einer extensiven Erweiterung sprechen kann, bildet das Urheberrecht an solchen Erzeugnissen, die in der periodischen Presse veröffentlicht werden, noch immer das Stiefkind der Gesetzgebung, und selbst die neueste Entwickelung hat sich nicht entschließen können, den zweifellos richtigen Satz im positiven Recht anzuerkennen, daß das Urheberrecht an einem in der perio dischen Presse veröffentlichten Artikel grundsätzlich nicht ver schieden ist von dem, das an einem in Buchform veröffent lichten Schriftwerk besteht. Die geltende deutsche Gesetzgebung nimmt in dieser Beziehung einen recht unbefriedigenden Standpunkt ein, und dessen Unhaltbarkeit drängt sich um so mehr auf, als durch die Additionalakte zum Berner Litterar- vertrag in Betreff einiger Punkte den berechtigten Ansprüchen genügt worden ist. Bei der Normierung der Tragweite des Urheberrechts ist es natürlich gegenüber der periodischen Presse be sonders schwierig, zwischen dem Zuviel und dem Zuwenig die richtige Grenze zu ziehen, und es wäre verfehlt, verkennen zu wollen, dah die Eigenartigkeit der Verhältnisse der periodischen Presse eine völlige Assimilierung der gesetzlichen Vorschriften über das Urheberrecht an Schriftwerken und das an Zeitungsartikeln unmöglich macht Allein unbeschadet der Würdigung dieser Thatsache in dem gebührenden Maße kann doch nicht in Abrede gestellt werden, daß eine wirksamere Berücksichtigung der Urheberrechte auch bei der periodischen Presse erforderlich scheint, und es wird die Ausgabe der Revision der deutschen Gesetzgebung sein, dafür Sorge zu tragen, daß wenigstens die dringlichsten Anforderungen des Schutzbedürfniffes befriedigt werden. Das wird vor allem dadurch möglich sein, daß
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