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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1898
- Sprache
- Deutsch
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ISS. 2S. August I8S8. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 6267 Anfangsbuchstaben eines und mehrere Bornamen vorgesetzt sind, im anderen Falle nicht. <Vgl. Entscheid, des ReichSger. in Civil- sachcn Bd 20, Seite 71). Daneben ist nicht zu verkennen, daß dieser an sich berechtigte Gebrauch einer Firma ein unberechtigter, der Entscheidung aus Grund des Paragraphen des Gesetzes zur Be kämpfung des unlauteren Wettbewerbes unterliegender werden könne. Ob dies der Fall sei, ist Sache der tatsächlichen Fest stellung, wobei neben anderen Umständen insbesondere die beider seitige Geschäftsgebarung der Parteien in Betracht kommt. (Urteil des Reichsgerichts, Vl. Civil-Senat vom 13. Dezember 1897 Juristische Wochenschrift 1898 Nr. 8-12. Seite 82-83.) II. Zum Recht an der Photographie. — Das unbefugte Photographieren der Leiche des Fürsten Bismarck durch zwei Ham burger Photographen, die des Nachts in das Schloß Friedrichsruh einsliegen und mit Blitzlicht Aufnahmen machten, wurde, wie man dem Leipziger Tageblatt schreibt, am 23. d. M. in den Verhand lungen des Deutschen Photographentages in Magdeburg gestreift. Man betonte, daß das Vorgehen der betreffenden Hamburger Photographen auss ernstlichste zu mißbilligen sei. Wie der als photographischer Fachschriftsteller bekannte Professor vr. B. Meyer des weiteren darlegte, haben die betreffenden Hamburger Photographen allerdings wegen Hausfriedensbruches eine vor aussichtlich strenge Strafe zu erwarten. Damit aber dürfte nicht verhindert werden können, daß die gegen den Willen der Familie Bismarck von dem toten Fürsten gemachte Blitzlicht ausnahme in den Handel kommt. Zwar sei ja das Negativ be schlagnahmt worden; es unterliege aber keinem Zweifel, daß man es werde wieder fretgeben müssen. Nicht die widerrecht liche Ausnahme, sondern nur der dabei begangene Hausfriedens bruch könne nach dem derzeitigen Stande der Gesetzgebung geahndet werden. Die Hamburger Photographen seien nämlich, da sie das Bild -ohne Bestellung» gefertigt, als Urheber desselben zu betrachten und genössen als solche den jetzigen gesetzlichen Schutz. Läge in dem Bilde eine nach dem Strafgesetze verfolg, bare Beleidigung vor, so sei eine Beschlagnahme der Platte und Verhinderung der Verbreitung möglich. Diese Voraussetzung treffe jedoch nicht zu. So werde denn die Hamburger Behörde die beschlagnahmte Platte, sobald man sie als Beweisstück in dem Strafverfahren wegen Hausfriedenbruchs nicht mehr brauche, ihren Urhebern wieder aushändigen müssen, und niemand werde die letzteren hindern können, das Bild in beliebiger Weise zu verbreiten. Es sei das ein sehr krasser Fall, der freilich die Handhabe bieten werde, das Jndividualitätsrecht in Bezug auf Schutz gegen unbefugte Abbildung der Person, auch wenn sie nicht -Besteller- sei, sehr zu verstärken. — Nach längerer Debatte fand folgende Resolution mit Einstimmigkeit Annahme: -ES ist das in der photographischen Ausnahme liegende posi tive Bild zu schützen. Der Schutz ist zu erteilen sowohl gegen Abdruck und Nachdruck wie auch gegen jede Nachbildung, nicht nur gegen mechanischo.» -Kaiserbüchereien-. — Aus Anlaß des zehnjährigen Regie rungs-Jubiläums des Kaisers hatte der -Kaiser Wilhelm-Dank, Verein der Soldatenfreunde- einen Aufruf an die deutschen Ver leger gerichtet, ihm Bücher zu stiften, damit er den Kriegervereinen der sprachlich gemischten Landesteile des Ostens, Nordens und Westens -Kaiserbüchereien- überweisen könne. Auf einen ein maligen, nur von dem Ersten Vorsitzenden des Vereins, General- Adjutanten von Werder, Unterzeichneten Aufruf hin sind dem Verein bereits weit über 10000 Bände gestiftet worden, und zwar durchweg Bücher im Werte von 3—lb ^ pro Band. Das ist. wie die Deutsche Tageszeitung bemerkt, ein Erfolg, der den deutschen Verlegern Ehre macht und würdig ist seiner Bestimmung. Kaiser Wilhelm-Bibliothek in Posen. — Der Rat der Stadt Leipzig hat beschlossen, der in Posen zu begründenden -Kaiser-Wilhelm-Bibliothek- 45 Dubletten aus der im städtischen Besitz befindlichen Treitschkc-Bibliothek als Geschenk anzu bieten. Gleichzeitig bewilligte der Rat für die Bibliothek den Be trag von 1000 Neue Bücher, Kataloge rc. sür Buchhändler. üret list ot booirs otksrsä tor sals b^ IV. dl. V c>)' v ioi> L 6. ^4. Läge II, dl. 92, Läitb 6rovs, Obslssa, l,ou6ov 8.dV. , Lrivoipai eovtsuts: ^worieanu. botors 1550; ^msrioaug. attsr 1550; ^siatio Lrs8sss: Liblss avä Nsstsmsutb; 6ds88; Oonäsnmsä avä burvsä books; Oootzsrz'. Dvglisb booiis bslors 1610; dlusio; Oeeult seisvLSg, kaiwistrx; Loirrvä; kstorwatiov auä kaiormsr«; Lsrlx printivg bstors 1500; prmtiux troiu 1500 to 1525. 6r. 8°. 66 8. 256 Nro. Sammlung von Schriften über Universitätswesen. — Wie der Allgemeinen Zeitung gemeldet wird, hat es sich die Universitätsbibliothek zu Berlin zur besonderen Aufgabe gemacht, die Schriften über das deutsche Universitätswesen zu sammeln. Dabei werden nicht nur die amtlichen Mitteilungen über die Universitäten und die Universitätsanstalten, wie Fest reden, Chroniken, Vorlesungsverzeichnisse, Berichte, Kataloge. Fest schriften, Zeit- und Streitschriften über Universitätsunterricht, ge- sammelt, sondern auch Nachrichten über die studentischen Ver einigungen. Der Bibliotheksdirektor Or. Erman hat sich an die studentischen Korporationen mit der Bitte gewandt, ihm im Druck erschienene Verbindungsgeschichten, Satzungen, Festschriften u. s. w. zu überlassen. Zahlreiche Korporationen haben daraufhin ihre Schriften der Universitätsbibliothek überwiesen. Wertvoll ist auch eine Sammlung von Universitätsschriften, die der Universitätsbibliothek zu Berlin vom vreußischen Kultusministerium als Eigentum über lassen worden ist. Es ist dies die Sammlung der Litteratur über die deutschen Universitäten, die 1893 für die deutsche Ausstellung in Chicago zusammengestellt wurde. Sammlung von Zeitungsstimmen beim Tode des Fürsten Bismarck durch die Königliche Bibliothek zu Berlin. — Wie das fürstlich Bismarcksche Familien-Archiv und das Zeitungsmuseum in Aachen, so sammelt nach einer Meldung der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung auch die Königliche Bibliothek zu Berlin alle ansäßlich des Todes des Fürsten Bismarck in Zeitungen und Zeitschriften erschienenen Aufsätze, Be richte über Trauerkundgebungen u. s. w. Branden bürg-Pommersch er Buchhändlerverein. — Die Mitglieder des Brandenburp-Pommerschen Buchhändlervereins wer den am Sonntag, den 18. September, in -Elisenhöhe- bei Stettin zu ihrer 14. Hauptversammlung zusammentreten. Das Nähere be sagt die Einladung im amtlichen Teile d. Bl. Spre ch Neuer Zeitschriftenvertrieb. Vom Verlag der -Vaterländischen Frauenzeitung- in Frank furt a/Main liegt der Redaktion des Börsenblatts ein Lirkular vor, das an eine Arbeitssrau einer Stadt im Norden Deutschlands gelangt ist und zu dem uns vom Einsender bemerkt wird, daß die Angabe, die Adresse sei vom dortigen Bürgermeisteramt angegeben, nicht den Thatsachen entspreche. Es lautet: -Frankfurt a. M., den 19. August 1898. -Frau -Wir beabsichtigen am dortigen Platz unser Frauenvereins blatt -Vaterländische Frauenzeitung-, welche monatlich nur 20 H kostet, einzuführen, und sollen zu diesem Zwecke die Familien aller Stände Prospekte und ein monatliches Frei-Abonnement zu gestellt erhalten. Für das zuverlässige Austragen des Blattes sind Sie uns vom dortigen Bürgermeisteramt in Vorschlag ge bracht worden, und fragen wir bei Ihnen an, ob Sie sich dieser s a a l. Arbeit gewissenhaft unterziehen wollen. Die Zeitung erscheint wöchentlich einmal. -Sie verschaffen sich durch das Austragen des Blattes eine dauernde und angemessene Einnahme, indem Sie sür jeden Abonnenten monatlich 7 erhalten, welche Sie gleich von den 20 -ß abziehen dürfen, so daß Sie uns 13 pro Abonnent all monatlich einzusenden hätten. -Für das Probe-Freiabonnement im ersten Monat müssen die Leute Ihnen 5 H Trägerlohn zahlen, und da das Blatt stets neue Handarbeitsmuster, hübsche Romane, Kochrezepte u. s. w. enthält, werden Sie bestimmt auch am dortigen Platz viele Abonnenten gewinnen. -Wir hoffen Sie hiermit einverstanden und ersuchen Sie, bei folgende Karte auszufüllen und umgehend an uns zurückzusenden. -Achtungsvoll Verlag und Expedition der -Vaterländischen Frauenzeitung - Löber L Co.- 834"
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