Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980829
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189808292
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18980829
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-08
- Tag1898-08-29
- Monat1898-08
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Süddeutsche Verlagsbuchhandlung in Stuttgart. BitschulN», O.r Ehristliche Standes-Unterweisungen, beleuchtet durch hl. Vorbilder. 7. Hst. gr. 4". (S. 233—264 m. 1 Farbdr.) bar —. 50 1. Wiener Volksbuchhandlung in Wien. Vach, M.: Geschichte der Wiener Revolution. VolkSthümlich dar gestellt. 11. Hst. gr. 8°. (S. 321-352 m. Abbildgn.) bar u. —. 20 Wetdmannsche Buchh. in Berlin. Scherer, M>.r Geschichte der deutschen Litteratur. 8. Ausl. 4. Hst. gr. 8°. (S. 289-384.) n. 1. — Waerl'S Sieisrbücher-Verlag in Leipzig. V/oorl's Iisigsdg.uädüLdsr. l?üdrsr äurcd Lssssl ru. Uwxsduvg u. >VildsIiusdäbs. 9. ^uü. xr. 16". (4? 8. m. 1 kls.u u. 1 lls.rts.) u. —. 50 Zürcher ch Furrer in Zürich. Skaguvr, U.: Itomlrrbrt. Usiss-Lrillusrxu. aus äsii, 3. 1897. 8". (IX, 133 8.) u. 1. 60 Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, mrlchr in dieser Nummer zum erjtenmale angekündigt sind. Arnold «ergstraetzer Verlagsbuchhandlung <A. KrSner) in Stuttgart. 6280 Lujg.rä, llsitlsilsu clsr llxrotsobuilt. 6 Osdio, 6., u. 6. v. Lssolä, clig icireblieds Lsulrullst äss ^dsuälg.uäss. 4tls.s. 7. Uislsruux. 24 Isxt. II. üsnä, 1. Witts. 6 R. «tsenfchmidt in Berlin. 6281 Karte der Umgegend von Minden. 1:100 000. Roh 2 ^s. Th. «riebrn'S Verlag (L. Aernau) in Leipzig. 6276 Lindner, aus dem Naturgarten der Kindersprache. Ga. 2 Jonquisre, Grundritz der musikalischen Akustik. Ca. 6 Ferdinand Hirt in BreSlau. 6279 Bach, Kaiserin Auguste Viktoria. Schulausgabe. 35 — do. Geschenkausgabe. 1 I. Reumann in Reudamm. 6276 1g,zedsuducd u. Uotirkglsuäsr I. ä. I-iroävirt g.. ä. 9. 1899. tzsb. 1 20 -Z. »^Vslädsil». k'orst- u. 9g.xä^g.lsu<1sr t. 1899. 11. ladrg. 6sd. 1 50 — äo. 8tLrksrs ^usx. 6sd. 1 80 H. Paul Pareh in Berlin. 6277. 6281 Wrcks, l'Iors. von Osut8edlg.nä. 18. ^uü. 5 Die hohe Jagd. 1. Lsg. 1 ^ 50 4. Schall L «rund in Berlin. 6278 Veröffentlichungen des Vereins der Bücherfreunde. 8. Jahrg. Vierteljährlich 3 .-s 75 9>. Dasselbe. Geb. Vierteljährlich 4 ^ 50 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 6279 8g.vs.gs, in tds 8wira. (1. L. vols. 3304/5.) g, 1 60 H. »erlag deS „RetchS-Medicinal.AnzeigerS" B Konegen in Leipzig. 6275 Lsoks tbsrapsutisolisr Hwg.us.Lb. 26. 9sbrg. 1899. 1. 8sw. 1 Verlagsanstalt K. Bruekmann A »G. in München. 6279 Usborstivs baust. Ilslt 12. 1 ^ 50 H. Rationale BerlagSanstalt (früher G. I. Manz) in Rrgensburg. 6276 Einführung in die heilige Schrift. 4. Ausl. 3 ; geb. 3 H 50 H. Nichtamtlicher Teil. Entscheidung des Reichsgerichts. Haftung des Reichspostfiskus aus Postanweisungs verträgen, welche auf Grund eines von der Post anstalt ausgegebenen Posteinlieferungsbuchs ge schlossen werden. Verpflichtung der Postanstalt, zu prüfen, ob die eingelieferten Postanweisungen bezüglich der Be zeichnung der Empfänger mit den Eintragungen im Posteinlieferungsbuche überein stimmen. (Postgesetz vom 28. Oktober 1871, Z 6.) (Postordnung vom 11. Juni 1892, H 19 VI, Z 32 I.) (Nach der »Besonderen Beilage- Nr. 3 v. 24./VIU. 1898 zum Reichsanzeiger.) In Sachen der offenen Handelsgesellschaft Gebr. B. in B., Klägerin und Revisionsklägerin, wider 1) den Ober-Post-Assistenten M. G. in B., 2) den Post-Assistenten O. G. K. ebenda, 3) den Post-Assistenten S. ebenda, Beklagte, 4) den Reichspostfiskus, vertreten durch den Kaiserlichen Ober-Postdirektor in B., Beklagten und Revisionsbeklagten, hat das Reichsgericht, Vierter Civilsenat, am 9. Mai 1898 für Recht erkannt: Das Urteil des Elften Civilsenats des K. pr Kammergerichts zu B. vom 26. Oktober 1897 wird aufgehoben und die Sache zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung an das Be rufungsgericht zurückoerwiesen; die Entscheidung über die Kosten der Revisionsinstanz wird dem künftigen Endurteile Vorbehalten. Thatbestand. Die Klägerin hat in den Jahren 1894 bis 1896 ihre Geldver sendungen mittels Postanweisungen bewirkt, aus die sie bei dem Kaiserliche» Postamt 61 zu B. die betreffenden Geldbeträge gegen Bescheinigung in den ihr vom Postamt ausgehändigten Postein lieserungsbüchern eingezahlt hat. Der von der Klägerin mit der Einzahlung de« Geldes beauftragte Buchhalter S. hat in wieder holten Fällen den ihn absertigenden Postbeamten Postanweisungen vorgelegt, die anstatt mit der im Posteinlieferungsbuch angegebenen Adresse mit seiner eigenen Adresse oder mit einer Deckadresse versehen waren. Diese Unterschiebung ist von den Beamten nicht beachtet worden. Die auf die untergeschobenen Postanweisungen eingezahlten Beträge hat demnächst S. selbst erhoben. In dieser Weise ist der Klägerin ein Schaden von 2157 ^ 55 -Z verursacht worden, dessen Erstattung sie von S. nicht erlangen kann. Sie ist deshalb gegen die betreffenden Postbeamten, die Beklagten zu 1 bis 3, und zwar gegen einen jeden von ihnen wegen Ersatzes eines Teiles der Ver lustsumme, und gegen den ReichspostfiSkuS wegen Ersatzes der ganzen Summe klagbar geworden. Sämtliche Beklagten haben Klageabweisung verlangt. Der erste Richter hat durch Teilurteil vom 19. Januar 1897 die Klage gegen die Beklagten zu 1 bis 3 abgewiesen, dagegen durch Schlutzurteil vom 10. April 1897 den beklagten Fiskus zur Zahlung von 2157 55 -- nebst 5°/„ Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung verurteilt. Gegen das elftere Urteil hat die Klägerin, gegen das letztere der beklagte FiskuS die Berufung eingelegt. Aus die Berufung der Klägerin ist noch nicht erkannt. Dagegen ist auf die Berufung des beklagten Fiskus durch Urteil vom 26. Oktober 1897 abändernd die Klage gegen diesen Beklagten abgewiesen. Mit der von ihr eingelegten Revision hat dir Klägerin beantragt, dieses Berusungsurteil aufzuheben und das Schlutzurteil deS Landgerichts vom 10. April 1897 durch Zu rückweisung der Berufung des beklagten FiskuS wiederherzustellen. Der Revisionsbeklagte hat auf Zurückweisung der Revision an getragen. Der Verhandlung ist im weiteren der Thatbestand des an gefochtenen UrteilS^zu Grunde gelegt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder