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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1898
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- Deutsch
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6240 Nichtamtlicher Teil. 198, 27. August 1898. Novelle zu dem Urheberrechtsgesetz eine Bestimmung aufzu nehmen, die die Veröffentlichung von Briefen ohne Zu stimmung des Verfassers auch dann untersagt, wenn diese nicht als Schriftwerke zu betrachten sind. Der Einwand, dah das Urheberrechtsgesetz sich nur mit den Rechten an Schrift werken beschäftige und es sich in dem unterstellten Falle nicht um solche handle, ist ein formeller und verdient keine beson dere Beachtung Auch in manchen ausländischen Urheber rechtsgesetzen ist die Frage unbeschadet dieser formellen Be denken in diesem Sinne geregelt worden. Was von der Veröffentlichung gilt, mutz natürlich auch von jeder sonstigen Art der Mitteilung gelten, durch welche der Brief inhalt gegen den Willen des Briefschreibers zur Kenntnis von Personen gebracht wird, für die er nicht bestimmt ist, und cs kann von der Unstatthaftigkeit des Gebrauchs auch in Hin sicht der gerichtlichen Benutzung keine Ausnahme gemacht werden. Der Grundsatz, daß über die Veröffentlichung und Mitteilung des Briefinhaltes an andere Personen als den bestimmten Empfänger nur der Briefschreiber zu verfügen hat, ist auch der Verwertung eines Briefes in einem Civilprozeh gegenüber streng festzuhalten. Es dürfte der indiskreten Be nutzung von Privatbriefen, die eine große Verbreitung er langt hat, wesentlichen Eintrag thun, wenn bei Gelegenheit der Revision des Urheberrechts die Reichsgesetzgebung sich zur Anerkennung dieses Grundsatzes entschließen würde. Postpakete nach Kuhland. (Vgl. Börsenblatt Nr. 194.) II. Es ist schon ein großer Fortschritt, daß wir in Post paketverkehr mit Rußland getreten sind. Natürlich läßt es sich nicht sogleich bewerkstelligen, den schwerfälligen Apparat der russischen Postverwaltung umzuändern; aber jedenfalls habe ich denselben Wunsch, wie Herr Prager, daß das um ständliche Einnähen der Pakete später in Wegfall kommen möchte, wenn auch nicht eine Stunde Zeit dazu gebraucht wird, — wir Leipziger machen es in 20 Minuten. Daß aber die Postpakete drei volle Tage später am Bestimmungs orte zur Ausgabe gelangen, als die bisher abgegangenen Sendungen, das dämpft die gehabte Freude. Vorerst möge man vorsichtig sein und noch einige Zeit abwarten, bis der Apparat besser funktioniert. Man könnte sonst Gefahr laufen. Schlechteres gegen Besseres einzutauschen. Leipzig. Max Rübe. Kleine Mitteilungen. Zur Revision der deutschen Gesetze über Urheber schutz. — Zu dieser Angelegenheit findet sich im Leipziger Tage blatt die nachfolgende merkwürdige Anregung, der die beteiligten Kreise in Deutschland wohl kaum entsprechen dürsten, die aber der Vollständigkeit wegen hier mitgeteilt sei. Entgegengehalten sei nur, daß Frankreich mit seiner Allerweltssprache in einer viel günstigeren Lage ist als Deutschland und also leicht großmütig sein kann gegen über fremden Litteraturen. Von letzteren giebt es übrigens zur Zeit kaum eine, die in Frankreich nicht durch Gegenseitigkeits-Ver trag geschützt wäre. Die Anregung lautet: -Die angekündigte Reform des Urheberrechts scheint mit aller Vorsicht und nach Anhörung aller Beteiligten ins Leben treten zu sollen. Daraus läßt wenigstens die Thatsachc schließen, daß der erste Entwurf schon mehrere Monate vor der Einleitung einer parlamentarischen Aktion den Vertrauensmännern der Re gierung zugegangen ist. Man wird also die Hoffnung aussprechen dürfen, daß cs sich nicht um eine bloße redaktionelle Aenderung mit Berücksichtigung einzelner Punkie, in denen das Gesetz von 1870 durch spätere internationale Abmachungen überholt ist, drehen wird, sondern die Regierung wird weitergehenden Wünschen nicht abgeneigt sein. Nun besteht in der deutschen Litteratenwelt, so weit sie sich überhaupt mit diesen ihr eigentlich recht naheliegen, den Fragen beschäftigt — leider zählen nicht allzuviel Größen der Litteratur hierher —, seit längerer Zeit eine Strömung, die wohl Beachtung verdient. Einsichtsvolle Schriftsteller haben auch auf Kongressen bereits Gelegenheit genommen, dies Thema zu behandeln. Unser geltendes Urheberrecht schützt nämlich nur den deutschen Autor vor unbefugtem Nachdruck; Autoren fremder Nationen sind nur insofern geschützt, als mit den betreffenden Staaten Abmachungen (Litteraturverträge) existieren. Literarische Werke aus Staaten, mit denen solche Verträge nicht existieren <z. B. Rußland, Schweden, Dänemark, Türkei, Griechenland, Niederlande, Brasilien u. dergl. m), können bei uns ohne weiteres übersetzt und nachgedruckt werden, und umgekehrt. Der Wunsch der literarischen Kreise, soweit diese überhaupt in Betracht kommen, würde nun dahin gehen, durch das neue Gesetz einfach alle Geisteswerke vor Uebersetzung, Nachdruck, Drama tisierung, Aufführung u. s. w. zu schützen, möge der Verfasser leben, in welchem Lande er wolle. Der Vorschlag sieht aus den ersten Blick so aus, als ob er rein auf idealen Gesichtspunkten be ruhe. Der russische Schriftsteller würde in Deutschland geschützt, der deutsche in Rußland oogelfrei sein. Indessen liegt dem Vorschläge doch ein gesunder Realismus zu Grunde. Wenn wir den aus ländischen Autor vor Ausbeutung schützen, so zwingen wir den deutschen Verleger, der ein ausländisches Geisteswerk verlegen will, sich mit dem Autor abzufinden. Er muß den Autor und auch den Uebersetzer bezahlen, und dadurch wird das ausländische Produkt, z. B. der ausländische Roman, der jetzt in unseren Zeitschriften u. s. w. eine große Rolle spielt, verteuert. Es wer- den dann nur noch solche Werke des Auslandes übersetzt werden, die es wert sind, daß etwas an sie geivendet wird. Der deutsche Autor wird befreit von der Schmutzkonkurrenz schlechter Uebersetzungen von auswärtigen Mittelmäßigkeiten, die ja doch im Grunde wieder bloß schlechte Nachahmungen unserer eigenen oder französischer Litteratur sind. Die deutsche Geistesarbeit steigt dadurch an Wert, an materiellem wie an ideellem, denn der von der Schundkonkurrenz befreite deutsche Autor wird sich von entnervender Vielschreiberei fern halten können. Der Beweis für die Richtigkeit dieser Ansicht ist bereits geliefert. Frankreich hat ein solches Gesetz seit 1852, und die französische Litteratur und die französischen Schriftsteller stehen geachtet da. Mögen dann immerhin ein paar Preßpiraten in Rußland oder Holland oder sonstwo die fremde Litteratur ausbeuten; sie thun es auf Kosten der Entwickelung ihrer eigenen Litteratur, und das kann unseren Schriftstellern auch nur förderlich fein. Uebrigens ist auch von Vertretern unserer Negierung anzu nehmen, daß sie solchen Erwägungen nicht unzugänglich sein wird; so hat z. B. Geheimer Rat Reichardt vom Auswärtigen Amt bei einer internationalen Verhandlung einmal den Aus spruch gethan: -Nur das Volk hat eine Litteratur, das einen kräftigen Urheberschutz hat-. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Dsr HüLbsiwarlrt. Nouatliebse Vsresiobvis auegsvvübltsr 8sui^- ksitso äsr in- unä Luslänäiöobsa luttsratur. 4. öabrgLv^. 8r. 9. (Lsptombsr 1898.) gr. 8". 8. 129—144. Verlag von .lobava Ambrosius Lartb in HipeiA. Usutsobs llaristsn - 2situvg. Ursx. von Or. ?. Or. N. 8tsvxlsin unä Or. 8. 8taub. 3. 3s,brg. He. 17. (15. Hugast 1898.) Nit luttsrg-turübsrsiobt, witgstsilt von ?rols8sor 8ebair, Liblio- tüsirkr boi äsw Rsiobsgsriobt. 4". 8. 333—352. Vsrls,x von Otto 8isbws.ua in Lsrlin. Aus dem kirchlichen Leben Braunschweigs. Festgabe für die Teilnehmer der IX. allgemeinen lutherischen Konferenz in Braunfchweig am 23.-26. August 1898. Dargereicht von Hellmuth Wo Hermann fVerlagsbuchhändlerj. gr. 8". 176 S. Mit 1 Stahlstich und zahlreichen Abbildungen. Anhang: illu- strirter Verlagskatalog von Hellmuth Wollermann in Braunschweig. Braunschweig 1898, Hellmuth Wollermann. Kaiserliche öffentliche Bibliothek in St. Petersburg. — Aus dem für das Jahr 1897 erschienenen Bericht über die Kaiserliche öffentliche Bibliothek in St. Petersburg entnimmt die Beilage zur Allgemeinen Zeitung folgendes: Die Erwerbungen der Bibliothek im Berichtsjahr stammen teils von Uebersendung der Pflichtexemplare, teils von Geschenken von Privaten wie Be hörden, teils vom Ankauf ganzer Sammlungen wie einzelner Werke, meist nichtrufsischer Litteratur. Bezüglich dieser hat die Bi bliothek das Bestreben, die wichtigsten Werke aus allen Zweigen der Wissenschaft, Künste und Technik zu erwerben, frühere Lücken auszu füllen und möglichst die wichtigsten periodischen Zeitschriften wissen schaftlichen Inhalts vollständig zu besitzen. Von solchen deutschen führt der Bericht für 1897 aus: -Globus-, -Annalen der Hydro graphie und maritimen Meteorologie-. Der Zugang an Büchern, Broschüren, Flugblättern rc. war 32 382 Werke in 36 312 Bänden, darunter waren gekauft 2938 Werke in 4273 Bänden, von der Censur überwiesen 16 541 Werke in 17 108 Bänden, von Behörden 4097 in 5446 Bänden, von der Bibliothek verlangte Pflicht exemplare 886 in 1007 Bänden, Geschenke aus Rußland und dem
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