180. 6. August 18S8, Künftig erscheinende Bücher. 5799 (A-350351 VOX kk^X2 IX IZxin.ix. ^v., Nodroustrasss 13/14. « In etwa 14 Tagen erscheint: 1898, 1. August. Das Reichsgesetz betreffend die Lrverln- unk) Virtkrckäfk-genottenttliAjten erläutert von Or. rir«rurer, Landrichter in Stolp i. P. Zrveite, -irireh«rus nettve<r<kL»eitete rlufl«»se nebst einem ZlirH«ritge, enthaltend 1. die Bekanntmachung betr. die Führung des Genossenschaftsregisters rc. vom 11. Juli 1889; 2. den Text des Genossenschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 unter Hinzufügung der alten Paragraphenzahlen; 3. eine vergleichende Zusammenstellung der Paragraphenzahlen des Kommentars und derjenigen der Fassung des Gesetzes nach der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898, besorgt von F Virkenbrht, Amtsrichter. Geheftet 10 M., gebunden (Halbfranz) 12 M. Rabatt: in Rechnung 250/0, gegen bar 30o/g und 9/8. In den 8 Jahren seit dem Erscheinen des Maurerschen Kommentars hat das Genosscnschaftsrecht so reichliche Weiterbildung durch Gesetzgebung, Lilteratur und Rechtsprechung erfahren, daß es geboten schien, das bei seinem Erscheinen allseitig seht' giinstitz tiklirtrilte lbrrk neu aufzulegen. Diese Bearbeitung übernahm an Stelle des leider zu früh verstorbenen Herrn Verfassers Herr- Amtsrichter Lirkrnlnljl, ein auf dem Gebiete des Genossenschaftswesens nicht minder erfahrener Jurist. In der neuen Auflage wird eine durchgreifende Umarbeitung des gesamten Stoffes geboten. Bei aller pietätvollen Zurück haltung und Beschränkung im Abändcrn den trefflichen Maurerschen Ausführungen gegenüber erschien es dem neuen Bearbeiter doch erforderlich, die Anordnung des Stoffes mitunter systematischer zu gestalten und durch Vorgesetzte Schlagworte die praktische Brauchbarkeit des Buches zu erhöhen. Die Novelle vom 12. August 1896 sowie die durch Art. 10 E. G. z H.G.B. vorgesehenen Abänderungen des Genossen- schaftsgcsetzes sind berücksichtigt, auch ist der Text des Genossenschastsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 unter Hinznfügung der alten Paragraphenzahlen und eine vergleichende Zusammenstellung der alten und neuen Paragraphenzahlen im Anhang zum Abdruck gebracht worden. Die neue Auflage wird sich daher erneut als ein brauchbares und praktisches Handbuch erweisen. Ich bitte, dieselbe alle» Genossenschaften, leichtern und licchtsanwiittrn zur Ansicht vorznlegen. Ankündigungen für das Publikum stehen in beliebiger Anzahl zur Verfügung. Gefälligen Aufträgen sehe ich entgegen. Hochachtungsvoll Franz Oablen.