Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980730
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189807304
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18980730
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-07
- Tag1898-07-30
- Monat1898-07
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
174, 80. Juli 18S8. Nichtamtlicher TcL 5571 Nichtamtlicher Teil. Phantasie-Firmennamen im Buchhandel. (Vgl. Börsenblatt Nr. 168.) Inwieweit eine Entscheidung des preußischen Kammer gerichts in Sachen des Gesetzes gegen den unlauteren Wett bewerb vorbildlich zu wirken vermag, läßt sich heute kaum feststellen. Das Gesetz ist noch zu neu, die Anschauungen und Meinungen sind noch zu flüssig, und die Richter stehen noch zu sehr unter den Urteilen der »Sachverständigen« und der Interessentenkreise, als daß die Erkenntnisse für endgiltige zu erachten wären Der Fall ist durchaus denkbar, daß jemand in der harmlosesten Absicht, ohne jeden dolosen Nebenzweck, seine Firma als ein »Bibliographisches Institut« einführt. Wenn das Adjektivum »bibliographisch« bisher vom Verlag benutzt wurde, so schließt das nicht aus, daß sich die Nutzanwendung mit größerem Rechte z B jede Lesehalle oder jede Sortimentsbuchhandlung gestatten können, die in noch weiterem Umfange als eine einzelne Verlagsbuchhandlung die »Bücherkunde« zu fördern vermögen. Hier dürfte es ungemein schwer fallen, den Begriff der Unlauterkeit zu supponieren. Daß aber die Kombination »Bibliographisches Institut« eine ganz bestimmte Thätigkeit auszudrücken habe, kann schon deshalb nicht gefolgert werden, weil sich dadurch die Firma, die zuerst damit hervorgetreten ist, selbst binden müßte. Anderseits ist nicht einzusehen, wie bibliographische In stitute, die in der Art ihrer Betriebe auseinander gehen, sich des unlauteren Wettbewerbes schuldig machen können. Sollte es tatsächlich in der Zone der deutschen Rechtsprechung Brauch werden, daß bestimmte merkantile, dem allgemeinen Sprach schatz entlehnte Bezeichnungen in den unanfechtbaren Privat besitz Einzelner überzugehen vermögen, dann dürfte man sich allmählich doch auf recht unbequeme Zustände gefaßt machen, und der Gedanke, sich in Zeiten ein linguistisches Ornament zu sichern, müßte dem Weiterdenkenden nahe gelegt werden. Wer das Adreßbuch für den Buchhandel durch blättert, wird finden, daß das Bedürfnis, den Namen mit einem viel- oder nichtssagenden geschäftlichen Epi theton zu schmücken, im Buchhandel sehr verbreitet ist, und zwar bereits in einem Maße, daß für neu auftretende Bedürfnisse kaum nach Neubildungen (wie im Gebiete der Warenzeichen, wo eine schrankenlose Phantasie Platz greifen darf,) möglich sind, denn die etwa noch nicht aufgegriffenen Charakteristiken wie »Litterarischer Großbetrieb« u. dergl ermangeln nicht eines gewissen Beigeschmacks und werden deshalb zu meiden sein. Das ist ja das Eigentümliche, daß diese Firmenzusätze oft recht weit davon entfernt sind, das zu präzisieren, was sie wohl eigentlich bezeichnen sollen oder wollen. Wenn sich ein neuer Verleger mit der weithin les baren Firma: Verlag für Kunst und Wissenschaft aufthut und dann mit einer Zehnpfennig-Bibliothek debütiert, so be rührt das seltsam. Würde demnächst eine zweite Firma unter dem gleichen Taufnamen auftauchen und mit einer Fünf pfennig-Bibliothek, die uns leider noch fehlt, den Markt über raschen und daraufhin der Zehnpfennig-Verlag gegen den Fünspfennig-Verlag wegen unlauterer Firmenbenutzung klagen, so würde ein solcher Prozeß nicht ohne Rührung verfolgt werden können. Zwei Firmen des Adreßbuches nennen sich »Apollo« Warum und weswegen ist nicht ohne weiteres ersichtlich, und womit sich diese Firmen befassen, ist selbst bei näherem Zu sehen nicht sofort genau zu erfahren. Dann stößt man auf einen »Autoren-Verlag«. Die Andeutung ist jedenfalls wert voll, daß man hier wirkliche Urheberprodukte zu gewärtigen hat. Aber will der Autorenverlag damit nicht noch etwas anderes sagen und was? Eine Firma nennt sich »Austria« und befaßt sich mit Gebetbüchern und Heiligenbildern. Ist das wirklich das Charakteristische des Namens Austria? »Akademische Buchhandlungen« giebt es 12, Christliche 16, Deutsche gegen 80, von denen sich 75 in Deutschland und nur 5 im Aus lande befinden Letztere Gattung hat schon eine solche Massen verbreitung gefunden, daß sich wohl noch einige andere un behelligt. als »deutsche« Firmen in Deutschland niederlassen können. — Die Ueberwucherung der Firmenkünsteleien geht auch daraus hervor, daß das Buchhändleradreßbuch im Gegen sätze zu der früheren Praxis des strengen Namenalphabetes seit mehreren Jahren diese Firmen nach dem Städtealphabet, zwecks erleichterter Auffindung, das Substantivum voran stellend, aufführt Für die Praxis ist diese Firmenklasse mindestens unbequem, weil Verwechselungen und Verdrehungen häufig Vorkommen, weit mehr Verwechselungen, als die auch im Buchhandel zahlreichen Müller und Schulze auf dem Gewissen haben. Wo es sich nicht um eine wirkliche und ganz eng begrenzte Spezialität oder um eine Wirtschaftsform wie »Aktiengesell schaft« handelt, ist es deshalb nur rätlich, mit dem Eigen namen als Firmennamen herauszutreten und die beabsichtigte buchhändlerische Thätigkeit deutlich durch die hinreichend vor handenen, der Bezichtigung der unlauteren Anwendung noch nicht unterliegenden Kennzeichnungen und Merkmale auszu drücken. R. Streller. l'ilO 8iniM8vniiui Institution 1846—1896. M>s Liztor^ ok its bllret Holk Osntur^. Läitsä 6sorxs örorrn Oooäs. X, 856 pp. 6r. Osx.-8°. sMt rablrsiodsn Lortrait« uoä sväsren Illustrationsv.j 6itx ol WLzlnngt.>.v 1897. lieber den Gründer dieser wohlgemeinten Stiftung und diese selbst ist bis jetzt in Form von Büchern und Zeitschriftenaufsätzen vielerlei erschienen; aber so Ausführliches wie das von Goode herausgegebene Jubiläumswerk noch nicht. Dieses hat amtliche Eigenschaft und wird sogar durch ein Vorwort McKinley's ein geleitet, dem folgende Hauptpunkte zur allgemeinen Orientierung über die Stiftung entnommen sind. Im Jahre 1796 hatte George Washington in dem an seine Landsleute gerichteten Abschiedsgruße gesagt: »Fördert nun als einen Gegenstand von hauptsächlichster Wichtigkeit Institute zu all. gemeiner Verbreitung von Kenntnissen. Wie der Bau einer Regierung die öffentliche Meinung kräftigt, so ist es wesentlich, daß diese aufgeklärt werde.» Gleichsam beeinflußt von diesen Worten vermachte 80 Jahre später der Engländer James Smithson sein ganzes Eigentum den Vereinigten Staaten zur Gründung eines Institutes in Washington zur Vermehrung und Verbreitung von Kenntnissen unter dem Volke, und nach ferneren 20 Jahren Unterzeichnete Präsident Polk am 10. August 1846 die Urkunde des Kongresses der Vereinigten Staaten zur Gründung der Smithsonian Institution, worauf am 7. September desselben Jahres das so genannte Board of Regents, der Gesamtvorstand, seine erste Sitzung abhielt. Seitdem sind nun fünfzig Jahre einer regen und gesegneten Thätigkeit verflossen, und mit Genugthuung können die jetzigen Leiter der Stiftung auf deren Vergangenheit zurückblicken. Zur Feier des fünfzigjährigen Bestehen« etwa eine Zusammen kunft von Abgeordneten anderer wissenschaftlicher Institute zu veranstalten, schien undurchführbar zu sein, und so entschloß sich der Stiftungsvorstand, zur Jubiläumsfeier ein stattliches Werk über Geschichte, Leistungen und Zustand der Stiftung herauszugeben. G. B. Goode entwarf einen ausführlichen Plan des Buches, und I. C. Welling übernahm die Herausgabe; aber beide starben, und dem jetzigen Sekretär der Stiftung, S. P. Langley, war es Vor behalten, das von Goode schon Verfaßte mit den Vervollständigungen einiger Hilfskräfte herauszugeben. James Smithson, oder, wie er vor der Annahme dieses Namens nach dem Manne seiner Mutter, einem Landedelmanne aus der Gegend von Bath in England hieß: James Macie, war 740*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder