Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980707
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189807070
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18980707
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-07
- Tag1898-07-07
- Monat1898-07
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5042 Nichtamtlicher TeL 154, 7. Juli 1898 Thatbestand: In der Zeit vom 18. August bis zum 24. Oktober 1896 erhielt die Beklagte vom Kläger die in der Ausstel lung Blatt 3 der Akten verzeichneten Bücher zum Gesamt preise von 28 ^6 07 H in Kommission. Kläger behauptet, daß die Beklagte zur Ostermesse 1897 nur Bücher im Werte von 22 ^ 72 H remittiert habe, daher sich ein sofort zahlbarer Saldo von 5 ^ 35 H für den Kläger ergeben habe. Er stellt unter Hinzurech nung der Kosten für einen Mahnbrief den Antrag: die Beklagte zur Zahlung von 5 85 °s nebst 6°/o Zinsen seit 24. August 1897 zu verurteilen. Die Beklagte beantragt Abweisung des Klägers. Sie behauptet, daß sie alle ihr in Kommission gegebenen Bücher zurückgeschickt habe, der Kläger aber habe ihr 6 Bände Romane wieder zurückgesandt mit dem Bemerken, daß bei diesen Büchern die Heftfäden durchgeschnitten seien, während ihr doch die Bücher in demselben Zustande von vornherein übermittelt seien und in ihrem Laden die ganze Zeit über von niemandem in die Hand genommen im Fache ge standen hätten. Wäre aber auch — so meint die Beklagte — die Beschädigung während dieser Zeit geschehen, so sei sie doch nicht verantwortlich dafür, da sie es an der Sorg falt eines ordentlichen Kaufmanns nicht habe fehlen lassen. Der Kläger behauptet dem gegenüber, daß die Bücher der Beklagten in tadellosem Zustande übersandt seien. Es ist durch Vernehmung einer Anzahl Zeugen Be weis erhoben. Die Aussagen der Zeugen sind zu gericht lichen Protokollen festgestellt, die sich bei den Akten befinden. Es wird darauf verwiesen. Danach rechtfertigt sich die Entscheidung. Gründe: An und für sich ist die Klageforderung ihrer Höhe nach nicht streitig. Es kommt nur auf die Frage an, wer den Schaden zu tragen hat, der an den Büchern ent standen ist. Die Beweisaufnahme, namentlich die Aussage des Zeugen .... (Bl. 25o), begründet die Ueberzeugung, daß Kläger die Bücher in unbeschädigtem Zustande abgesandt hat. Da von keiner Seite mit der Behauptung hecvor- gctreten ist, daß die Beschädigung etwa unterwegs erfolgt sei, so ist als erwiesen zu erachten, daß sie geschehen ist in der Zeit, während die Beklagte die Bücher ausbewahrte. Diese Möglichkeit ist nach den Aussagen des Gehilfen und des Lehrlings keineswegs ausgeschlossen. Beide Zeugen sprechen nur ihren Glauben aus, daß der Schaden anderswo entstanden. Es ist indes, da jede andere Annahme — wie be merkt — nicht zutrifft, die Meinung sestzuhalten, daß die Beschädigung während der Besitzzeit der Beklagten erfolgt ist Man kann sich den Vorgang so denken, daß ein Un berechtigter die Bücher heimlich vom Brett genommen und nach Lösung der Heftfäden, die zur Lektüre nötig war, sie zurückgestellt hat. Geht man hiervon aus, so fragt sich, ob die Beklagte bewiesen hat, daß die Beschädigung durch Umstände herbei- geführt ist, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf manns nicht abgewendet werden konnten. (Artikel 367 Handelsgesetzbuchs) Die Frage ist zu ungunsten der Beklagten zu ent scheiden Im Buchhandel ist die äußere Integrität der Bücher von erheblicher Bedeutung. Der Wert der Bücher ver mindert sich, wenn sie des Zusammenhalts durch die Lösung der Heftfäden beraubt sind, sie erhalten dadurch und durch die Verunstaltung der Rücken, die bei der Lektüre entsteht, ein unansehnliches Aeußere. Es liegt in dem Lösen des Verbandes ein Akt der Disposition über das Buch, das daher der Verleger mit Fug zurückweisen darf. Hierüber besteht zwischen den Parteien kein Streit. Wenn nun der Kommissionär (Beklagte) während der Zeit seiner Aufbewahrung das Buch des Verlegers nicht gegen eine derartige Behandlung schützt (wie dies etwa durch Verschluß geschehen kann), so tritt der Artikel 367 gegen ihn in Anwendung, insofern derselbe ihn für die Beschädigung des Kommissionsgutes verantwortlich macht. Es läßt sich nicht sagen, daß die Beschädigung durch einen Umstand herbeigeführt ist, der nicht bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte abgewendet werden können. Bei dieser Sachlage war die Beklagte nach dem Klage anträge unter Anwendung der 87. 649. 4. C.-P.-O. wie geschehen zu verurteilen. Kleine Mitteilungen. Beschlagnahme. — Aus Karlsruhe (Baden) wird ge meldet, daß die letzte Nummer der -Lustigen Blätter- am 2. d. M. dort beschtagnahmt worden sei wegen einer Illustration des bekannten Zeichners Jüttner, in der eine Beleidigung des Großherzogs von Baden erblickt wird. Das Bild trägt den Titel -Höhere und niedere Jagd aus Kapellmeister». Wissenschaftlicher Kongreß. — Am 27. d. M. wird in Wien eine internationale Versammlung von Nahrungsmittel- Chemikern in den Räumen der Universität statlfinden. Am Vor abend veranstaltet der Verem österreichischer Chemiker in Wien im Römersaale in -Venedig in Wien- zu Ehren der Kongreßmitglieder einen Begrüßungsabend. An diesen Kongreß schließt sich der dritte internationate Kongreß für angewandte Chemie an. Neuer Lehrstuhl in Wien. — An der Wiener Universität soll vom Studienjahre 1898/99 ab ein neuer Lehrstuhl für mathe matische Statistik und Versicherungswesen eingerichtet^werden. Technische Hochschule in Danzig. — Im preußischen Kultusministerium sind nunmehr, wie oie Danziger Zeitung er fährt, die Vorarbeiten, die sich auf die Gründung der Technischen Hochschule in Danzig beziehen, beendigt. Der Plan für ihre Or ganisation wird voraussichtlich bald dem Staatsministerium vor gelegt werden. Bezüglich der einzelnen Fragen hat der Kultus minister Gutachten von hervorragenden Sachverständigen einge- sordert. Die -Danziger Zeitung- hofft, daß die Danziger Hochschule so ausgestattet werden wird, daß sie allen Anforderungen der Neu zeit entspricht. Nur ein wirktich modern ausgestatteles Institut würde eine größere Anziehungskraft ausüben und die Erfüllung jener Hoffnungen, die man für den deutschen Osten von der Neu gründung hegt, bringen. Centralverein für das gesammte Buchgewerbe. — Der Vorstand des Centralvereins für das gesammte Buchgewerbe beruft die Mitglieder des Vereins zu einer außerordentlichen General versammlung aus DienSlag den 19. d. M. in das Deutsche Buch händlerhaus zu Leipzig. (Vgl. die Einladung im amtlichen Teile der heutigen Nummer d. Bl.) Jubiläums-Kunstausstellung in Wien. — Die Jubi läums.Kunstausstellung in Wien wurde am 3. d. M. geschloffen, sie findet zu Anfang Oktober d. I. unter dem Namen: -Fünfzig Jahre österreichischer Malerei- ihre Fortsetzung. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Verzeichnis der im -Praktischen Schulmann-, Archiv für Mate rialien zum Unterricht in der Real-, Bürger- und Volksschule, Band 1—46 (Jahrgang 1852—1897) enthaltenen größeren Aus sätze. 8°. 56 S. Leipzig 1898, Friedrich Brandstetter. Personalnachrichten. Gestorben: in Kopenhagen Professor Reinhold Meiborg. Von seinen in dänischer Sprache erschienenen Werken seien hier insbesondere genannt: -Bürgerhäuser- (1881); -Christians V. Hos- (1882); -Das altdänische Haus- (1888); -lieber schleswigische Bau art-(1891); -Das nordische Bauernhaus- I. Band (1892). In deut scher Sprache erschien von ihm: -Das Bauernhaus im Herzogtum Schleswig und das Leben des schleswigischen Bauernstandes im 16., 17. und 18. Jahrhundert-, deutsch von Richard Haupt, Schleswig 1896, Julius Bergas.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder